lucky2103
Senior Member
Siehe Boateng-Brüder.

Für Dich scheinbar schon!Darum ging es aber nicht! Nochmal das erste Posting lesen, dann die Antwort darauf verstehen. Ist doch nicht so schwer![]()
Doch wen kuemmerts
. Ein Thai Schweizer Fussballer https://en.wikipedia.org/wiki/Charyl_Chappuis 
Dann lies mal die Gesetzestexte.Für Dich scheinbar schon!
Siehe die eingestellten Gesetzestexte in Post #19 und #21

Wieso sollte man dafür einen Anwalt brauchen?Ihr koennt Euch gern einen Anwalt dafuer engagieren. Ich beteilige mich wie gesagt nicht weiter an dieser Diskussion.
Und was hat das mit Thailand zu tun? Der große Unterschied ist, Deutschland entlässt aus der Staatsanghörigkeit, Thailand nicht.Ja und, was hat das mit Thailand zu tun?
Ich hatte mich mit der Thematik mal ausfuehrlich beschaeftigt, da ich mal einen Antrag auf SG Citizenship gestellt habe. Es gibt keine doppelte Staatsbuergerschaft, man muss die Deutsche abgeben.
Wird regelmaessig beim ersten Versuch abgelehnt. Wuerde ich es weiterverfolgen, was sicher auch zum Ziel fuehren wuede, buesse ich um die 200kS$ ein, die ich ansonsten bei Ende der Permanent Residence ausgezahlt bekomme. Aber hat erstmal noch Zeit bis 2019, Gueltigkeit des Re-Entry Permits. Vielleicht ueberleg ich es mir nochWieso bist du dann eigentlich nicht Staatsbürger Singapurs geworden?


Durch dauerndes Wiederholen werden Deine Behauptungen auch nicht wahrer.Es gibt legal keine doppelte Staatsbuergerschaft ausser fuer Kinder. Weder in Thailand noch in Deutschland. Wie oft muss man das noch wiederholen?![]()
Weisst nicht mal den Unterschied zwischen einer Sauce und einer klaren Suppe
falls Du damit das Erloeschen einer Niederlassungserlaubnis meinst , die erlischt sowieso nicht solange die Ehe mit dt. Ehepartner besteht .verliert ihren Aufenthaltstitel nicht auch wenn sie mehr als 6 Monate in Thailand verweilt.
Vorsicht!falls Du damit das Erloeschen der Niederlassungserlaubnis meinst , die erlischt sowieso nicht solange die Ehe mit dt. Ehepartner besteht .