www.thailaendisch.de

Doppelte Staatsbürgerschaft

Diskutiere Doppelte Staatsbürgerschaft im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; @ Jinjok Es sei dem du hast einen "blauen" so wie ich ;-) :lol: MFG :computer:
Jinjok

Jinjok

Senior Member
Dabei seit
05.07.2001
Beiträge
5.556
Reaktion erhalten
0
Ort
Dortmund
Hallo Michael
Ob dieser Nachteil erheblich ist, daß hängt in jedem Einzelfall davon ab, was in den testamenten steht, ob man Grundstücke und in welchem Wert man besitzt.

Der pauschale Verlust der vorgenannten Möglichkeiten ohne konkreten Hintergrund (Grundstück, Testament), sind sicherlich im Sinne des Gesetzes nicht erheblich. Man bekommt mit den Rechten eines deutschen Staatsbürgers dafür ja andere Vorteile dazu, die die Nachteile dann auch aufwiegen. Welche Vorteile einem lieber sind, muß dann vorher jeder mit sich selbst ausmachen.
Viele Grüße
Jinjok
 
Jinjok

Jinjok

Senior Member
Dabei seit
05.07.2001
Beiträge
5.556
Reaktion erhalten
0
Ort
Dortmund
Hallo MenM
Wer Dir einen "Official Paßport" abnimmt kann sich sicher später frisch machen. :lol:
Jinjok

PS: Warum hast Du denn so ein Teil, wenn's nicht indiskret ist?
 
M

MenM

Gast
@ JJ

weil ich fuer official business im ausland bin. es darf aber nicht benutzt werden fuer private reisen im ausland (aber es mitnehmen schadet nie) ;-)

@ Madmac
ich habe auch 2 einen roten und einen blauen, du ? :lol:

MFG :O
 
M

MadMac

Senior Member
Dabei seit
06.02.2002
Beiträge
28.307
Reaktion erhalten
2.533
@MenM

2 Rote...man kann halt nicht alles haben :cool:
 
Jinjok

Jinjok

Senior Member
Dabei seit
05.07.2001
Beiträge
5.556
Reaktion erhalten
0
Ort
Dortmund
Die Postings zum Thema Erben in Thailand für Farangs habe ich abgetrennt und hierher verschoben.
Mit Gruß vom
Moderator
 
M

MenM

Gast
Dies gehoert aber hierhin
hat ja nix mit erbrecht zu tun...

Zur info :

Question :
If a person of Thai nationality is married to a foreigner and has acquired his/her spouse's nationality, does that person lose his/her Thai nationality?

Answer :
According to the Thai law, the person still hold Thai nationality, unless he/she wishes to renounce to his/her Thai nationality by declaring his/her intention to the competent authority, or his/her Thai nationality is revoked by the Government of the Kingdom of Thailand.

MFG

PS : diesen text ist von eine Thai Botschaft
 
R

reiffi

Gast
Hallo zusammen
Bin neu in diesem Forum und mit grossem Intresse diesen Beitrag gelesen. Heute erhielt ich auf einen Anfrage folgende Antwort vom Bundesverwaltungsamt:

Sehr geehrter Herr xxx,

es trifft zu, dass die thailändische Staatsangehörigkeit erst aufgegeben werden kann, wenn der Betreffende in Deutschland eingebürgert wurde. Das bedeutet, dass der Einbürgerungsbewerber zunächst unter vorübergehender Hinnahme von Mehrstaatigkeit einzubürgern ist. Das Bundesverwaltungsamt und wahrscheinlich auch die Landesbehörden erteilten mit der Einbürgerung gleichzeitig die Auflage, das Verzichtsverfahren zu betreiben. Das Verfahren dauert 2-3 Jahre. Der Verlust wird im thailändischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Er ist vom Eingebürgerten der deutschen Einbürgerungsbehörde nachzuweisen. Kommt der Eingebürgerte der Auflage, das Entlassungsverfahren zu betreiben nicht nach, kann die Einbürgerung zurückgenommen werden.

Ich hoffe, ich habe Ihre Frage damit beantwortet.

Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag

Palm
Referatsleitung III A 6 im Bundesverwaltungsamt
Einbürgerungen, Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit u.a.
Tel:0221/758-4433 oder 01888/358-4264
Fax:0221/758-4846 oder 01888/358-4846
Mail to: Angelika.Palm@bva.bund.de



Hat jemand Erfahrungen mit einem solchen "Verzichtsverfahren" in Thailand?

Viele Grüsse,
 
B

Bukeo

Gast
das ist wohl neu, nachdem die deutschen draufgekommen sind - dass mit der Wegnahme des thail. Reisepasses alleine - die thailändische Staatsbürgerschaft nicht weg ist :-)))
 
I

Isaanfreak

Gast
Kommt der Eingebürgerte der Auflage, das Entlassungsverfahren zu betreiben nicht nach, kann die Einbürgerung zurückgenommen werden.

Genau Das ist der Knackpunkt! :wink: :bravo: :rofl:


Gruß Hans
 
B

Bukeo

Gast
Isaanfreak schrieb:
Kommt der Eingebürgerte der Auflage, das Entlassungsverfahren zu betreiben nicht nach, kann die Einbürgerung zurückgenommen werden.

Genau Das ist der Knackpunkt!
richtig!
Diesen Zusatz gab es aber z.B. beim Antrag meiner Frau nicht.
Da stand nur etwas, dass sich der Antragsteller um eine AUsbürgerung zu bemühen hat. Kein Wörtchen von einer ev. Rücknahme der deutschen Staatsbürgerschaft.
Daher gehe ich davon aus, dass die Behörden erst viel später bemerkt haben, dass sich die Thais den Reisepass ganz legal in Thailand wieder beschaffen - daher nun dieser Zusatz.

Wir mußten also nicht beweisen, dass meine Frau ausgebürgert wurde. :-)
 
P

Päng und Klaus

Gast
Hi,

kurz und knapp.
Der Thailändische Staat kennt nur eine Staatsbürgerschaft,
die Thailändische.
Möchte sie einen deuschenpass, muss sie den thailändischen abgeben, sonst macht sie sich in Thailand strafbar.
Gruß
Päng und Klaus
 
B

Bukeo

Gast
Der Thailändische Staat kennt nur eine Staatsbürgerschaft,

ist leider nicht richtig - es denken nur viele so und beantragen deshalb keinen deutschen Paß.
Lt. Auskunft der thailändischen Botschaft in Deutschland (Text wurde hier bereits gepostet) und Auskunft der Immigration Chiang Mai, des Amphur Sansai und einer Behörde in Bangkok gibt es in Thailand sehr wohl die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft.
Viele Inder nutzen diese Möglichkeit.

Außerdem sind viele Kinder und Jugendliche in Deutschland bereits Doppelstaatler.

Ein gutes Beispiel, dass es keine Probleme mit 2 Pässen in Thailand gibt, ist folgendes:

Wir haben heuer bei der Einreise nach Thailand die Immigration aufgesucht und folgende Frage gestellt:

Ist es möglich, mit einem thailändischen Paß einzureisen, nachdem man in Deutschland vorher mit dem deutschen ausgereist ist.
Man bleibt dann mit dem thailändischen Pass ohne Visumpflicht solange man möchte, reist dann mit dem thailändischen Paß wieder aus und legt statt dem Visum beim CheckIn den deutschen Paß vor. In Deutschland reist man dann ganz normal mit dem deutschen Pass wieder ein.
Der Beamte rief wohl seinen Vorgesetzten an und konnte uns keine Hindernisse nennen.
Wir werden es in Kürze praktizieren - ich gebe dann nochmals hier ein Info ab.
Solange man in Thailand keine Erklärung für einen Austritt aus der thail. Staatsbürgerschaft abgibt, ist man Thai - dass wurde hier bereits durch eine Information der Botschaft bewiesen. Das man sich strafbar macht, wenn man diese Erklärung nicht abgibt, teilte die Botschaft nicht mit.
 
C

Chak

Gast
Meine Schwägerin hat seit über 20 Jahren doppelte Staatsangehörigkeit (Thai/USA). Probleme gab es offensichtlich noch nie, Pass hat sie aber nur einen.
 
B

Bukeo

Gast
Chak schrieb:
Meine Schwägerin hat seit über 20 Jahren doppelte Staatsangehörigkeit (Thai/USA). Probleme gab es offensichtlich noch nie, Pass hat sie aber nur einen.
richtig.
Es ist auch unmöglich, dass Thailand den Besitz einer 2. Staatsbürgerschaft unter Strafe stellt, da dann kein einziger Thailänder in irgendeinem Staat eingebürgert werden kann.
Thailand entläßt nämlich keinen Thai aus der Staatsbürgerschaft, bis er nicht eine andere Staatsbürgerschaft nachgewiesen hat.
Somit ist er schon mal für einige Zeit Doppelstaatler - dazu ist das Schreiben des deutschen Aussenministeriums (siehe Archiv) völlig richtig.
 
tira

tira

Senior Member
Dabei seit
16.08.2002
Beiträge
17.257
Reaktion erhalten
19
@all,

was für mich bei der ganzen debatte unklar ist - für was benötigt eine in d verheiratete thai mit daueraufenthaltsgenehmigung einen d-passport? :nixweiss:

lediglich für eine politische mitbestimmung(wählbarkeit) in d. ist das alles?? :???: :ohoh:


gruss :cool:
 
B

Bukeo

Gast
für was benötigt eine in d verheiratete thai mit daueraufenthaltsgenehmigung einen d-passport

wenn du mal mit einer thail. Frau kreuz und quer durch die Welt reist, dann wüßtest du warum.
Der Pass ist dann in wenigen Tagen voll mit Visa und dein Geldbeutel etwas leichter - vom Stress bei den Botschaften mal abgesehen.

Ich wollte mal mit meiner Frau (vor Schengen) eine Spritztour von Deutschland nach Spanien machen - ich habe es aufgegeben und blieb in Italien.
Ich hätte seinerzeit für die Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien und ev. für Österreich ein Visum benötigt.
Nachdem wir bei dem thail. Konsulat in München schon stundenlang auf das Visum gewartet haben, haben wir es sein lassen - wir hätten eine Woche nur für die Beschaffung der Visas benötigt.

Das allerbeste ist immer noch beide Pässe mit den Vorteilen in den jeweiligen Staaten.
 
P

Peter-Horst

Gast
@Tira,

tira schrieb:
@...was für mich bei der ganzen debatte unklar ist - für was benötigt eine in d verheiratete thai mit daueraufenthaltsgenehmigung einen d-passport? :nixweiss:
..
Handfestes Beispiel Reise in die USA.

Mit Deutschem Pass null Problemo.

Mit Thai Pass und Deutscher Aufenthaltsberechtigung 100 Euro für den VISA Antrag und die ganze Rennerei. Du hast richtig gelesen nur für den Antrag eines Visums, d.h. ein VISA hast du dann noch lange nicht.


Gruß Peter
 
tira

tira

Senior Member
Dabei seit
16.08.2002
Beiträge
17.257
Reaktion erhalten
19
@bukeo & peter-horst,

stimmt :-) deshalb war ich heuer im sommer in los und nicht in der türkei/tunesien oder maroc, hatte echt keine lust für die visa-beantragung. :fertig:

gruss :cool:
 
Thema:

Doppelte Staatsbürgerschaft

Doppelte Staatsbürgerschaft - Ähnliche Themen

  • Doppelte Staatsbürgerschaft Thai-Deutsch: Landbesitz in Thailand möglich?

    Doppelte Staatsbürgerschaft Thai-Deutsch: Landbesitz in Thailand möglich?: Hallo in die Gruppe, als Thai "darf" man ja aktuell eine doppelte Staatsbürgerschaft mit der deutschen Staatsbürgerschaft haben. Mir ist...
  • Doppelte Staatsbürgerschaft

    Doppelte Staatsbürgerschaft: Hallo, Meine Frau (Thai) ist heut auf die Idee gekommen, das sie die deutsche Staatsbürgerschaft will, bzw. Thai/Deutsch. Was haltet ihr davon...
  • neuer Thai ePass bei doppelter Staatsbürgerschaft

    neuer Thai ePass bei doppelter Staatsbürgerschaft: Meine Frau hat bereits einen ePass, der nun abläuft und ein Neuer ist zu beantragen. Besonderheit: meine Frau hat inzwischen auch die deutsche...
  • Doppelte Staatsbürgerschaft für meine Thai-Frau möglich?

    Doppelte Staatsbürgerschaft für meine Thai-Frau möglich?: Hi, ich bin seit Anfang April 2009 mit meiner Frau hier in Deutschland verheiratet, und sie sollte nach meinem Wissen alle Kriterien für eine...
  • Doppelte Staatsbürgerschaft

    Doppelte Staatsbürgerschaft: Ich habe gehört, das Thailänder jetzt auch die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen können. 1. Wenn ja, wo kann man Diese beantragen und unter...
  • Doppelte Staatsbürgerschaft - Ähnliche Themen

  • Doppelte Staatsbürgerschaft Thai-Deutsch: Landbesitz in Thailand möglich?

    Doppelte Staatsbürgerschaft Thai-Deutsch: Landbesitz in Thailand möglich?: Hallo in die Gruppe, als Thai "darf" man ja aktuell eine doppelte Staatsbürgerschaft mit der deutschen Staatsbürgerschaft haben. Mir ist...
  • Doppelte Staatsbürgerschaft

    Doppelte Staatsbürgerschaft: Hallo, Meine Frau (Thai) ist heut auf die Idee gekommen, das sie die deutsche Staatsbürgerschaft will, bzw. Thai/Deutsch. Was haltet ihr davon...
  • neuer Thai ePass bei doppelter Staatsbürgerschaft

    neuer Thai ePass bei doppelter Staatsbürgerschaft: Meine Frau hat bereits einen ePass, der nun abläuft und ein Neuer ist zu beantragen. Besonderheit: meine Frau hat inzwischen auch die deutsche...
  • Doppelte Staatsbürgerschaft für meine Thai-Frau möglich?

    Doppelte Staatsbürgerschaft für meine Thai-Frau möglich?: Hi, ich bin seit Anfang April 2009 mit meiner Frau hier in Deutschland verheiratet, und sie sollte nach meinem Wissen alle Kriterien für eine...
  • Doppelte Staatsbürgerschaft

    Doppelte Staatsbürgerschaft: Ich habe gehört, das Thailänder jetzt auch die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen können. 1. Wenn ja, wo kann man Diese beantragen und unter...
  • Oben