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Doppelte Staatsbürgerschaft

Diskutiere Doppelte Staatsbürgerschaft im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Leute, eine Thai, die ich vor ca. 2 Wochen kennengelernt habe, hat folgende Frage, bzw Hintergrund: Sie lebt seit 4 Jahren in D, ist...
Q

quaxxs

Gast
Hallo Leute,

eine Thai, die ich vor ca. 2 Wochen kennengelernt habe, hat folgende Frage, bzw Hintergrund:
Sie lebt seit 4 Jahren in D, ist unverheiratet, hat hier Arbeit, und kann wohl jetzt ein unbegrenztes Visum beantragen.
ODER
die deutsche Staatsbürgerschaft.
Das jedoch will sie nicht, da sie sonst in Thailand kein Grundbesitz mehr erwerben kann. Wie ist das mit der doppelten Staatsbürgerschaft ?
Von deutscher Seite dürfte es doch kein Problem sein, oder ?
Aber wie sieht es von thailändischen aus :nixweiss: :???: ???

Wisst ihr´s ? :hilfe:
 
E.Phinarak

E.Phinarak

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Hallo Quaxxs,
soviel ich weiß,ist die doppelte Staatsbürgerschaft nur bis zum 18.Lebensjahr möglich.Dann muß sie/er sich entscheiden.
Auch in Thailand ist nur eine Staatsangehörigkeit möglich.Es gibt aber auch Ausnahmen,z.B. die bekannte Vanessa Mae durft als eine von wenigen den Thaipaß erhalten.
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann m.E. erst nach 7Jahren(manchmal nach 5)beantragt werden.Voraussetzung ist u.A. sehr gute Deutschkenntnisse.Bei uns muß die Antragstellerin z.B. aus einer Tageszeitung vorlesen UND erklären was sie da gelesen hat!(laut Bekanntenkreis)
 
Jinjok

Jinjok

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Hallo quaxx
Vielleicht sind Angaben über die Frau unvollständig oder unrichtig. Strititg schint mir:

1) Wie kann eine unverheiratete Thai schon 4 Jahre in der BRD leben? Entweder ist sie hier geboren oder sie muß geschieden oder verwitwet sein.

2) Aus welchem Grund sollte sie eine unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen? Um den zu bekommen, müßte das Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft vorliegen. Trifft ja weder auf eine unverheiratete noch auf eine geschiedene oder verwitwete Frau zu.

Hat die Frau eventuell Kinder mit Anrecht auf einen deutschen Paß?

Ich denke, wenn sie geschieden ist, kann sie alle 1...3 Jahre problemlos ihren Aufenthaltstitel verlängern, solange ihr Lebensunterhalt gesichert ist.

[hr:4e0408f9eb]
Ich will damit die Authentizität Deiner Geshichte nicht in Frage stellen. Ist ein interessantes Thema und ich würfel meine Wissenfragmente dazu, was zu o.g. Fragen führte. Eventuell irre ich mich auch was die Vergabe von Aufenthaltstitel angeht. Weitere Inputs willkommen
Jinjok
 
S

seven

Gast
quaxxs schrieb:
Wie ist das mit der doppelten Staatsbürgerschaft ?
Von deutscher Seite dürfte es doch kein Problem sein, oder ?
:???: ???

Wisst ihr´s ? :hilfe:
Die doppelte Staatsbuergerschaft gibt es nur bis zum 18. Lebensjahr, eine Thai, die aelter als 18 ist und in Deutschland lebt, kann diese nicht bekommen. Zumindest nicht auf dem offiziellen Weg. Anders waere es, wenn Thailand die doppelte Staatsbuergerschaft anerkennen wuerde wie die USA oder andere Laender. Das wird anscheinend mehr oder weniger offiziell toleriert. Solche Faelle habe ich schon oefters getroffen. Aber leider ist Thailand da genauso konservativ wie Deutschland.
 
Q

quaxxs

Gast
ok. ich sehe sie heute nochmal und werde schauen, ob ich weitere Info´s kriegen kann, aber das mit dem 18. Lebensjahr macht Sinn und ich kann mich auch dunkel an so was erinnern.

P.S. deutsch spricht sie schon super, die ersten 2 Jahre war sie wohl über Sprachvisum hier und als aux-pair Mädchen, aber ganz durch blicken tue ich da auch noch nicht...
 
Q

quaxxs

Gast
So, gestern abend hatte ich nochmals die Möglichkeit die Thai zu treffen. Sie ist wirklich interessant. Obwohl aus einfachen Verhältnissen ist sie sehr zielstrebig, ein Leben in Deutschland zu gestalten.
Mit 22 heuerte sie bei einer thailändischen Familie in Deutschland lebend und sehr vermögend, an und betreute dort die Kinder, erst über ein Sprachvisum, später als au-pair Mädchen.
Nun arbeitet sie schon seit 2 Jahre mit Lohnsteuerkarte für die Familie und muss jetzt wohl nur noch nachweisen, dass sie den Lebensunterhalt alleine bestreiten kann, alleine wohnt und deutsch spricht.

So kann es gehen... :bravo: :super:
 
B

Bukeo

Gast
Hallo seven,

hier habe ich im Laufe der Zeit andere Erfahrungen gesammelt.

Meine Frau ist seit 1992 deutsche Staatsbürgerin.
Bei der Ausgabe des Einbürgerungsbescheides wurde ihr und meiner Stieftochter der thail. Pass abgenommen.
Neugierig wie ich nun mal bin, haben wir diesen mit der ID-Card in Bangkok wieder beangtragt - soweit also keine Probleme.
Sie kann mit der ID-Card weiterhin Grundstücke kaufen und das Amphoe Sansai weiss auch, dass sie außerdem noch Deutsche ist.

Da meine Stieftochter mit 12 Jahren nach Deutschland kam, hat sie natürlich keine ID-Card. Diese wollte sie heuer (sie ist gerade in Thailand) beantragen. Sie erklärte also auch am Amphoe korrekt, dass sie auch Deutsche ist und nun einen Ausweis haben möchte.
Auch hier gab es keine Probleme - der Sachbearbeiter teilte er lediglich dazu mit - dass sie, solange sie im Hauspapier aufscheint thailändische Staatsangehörige ist und es keine Rolle spielt, welche sie noch zusätzlich besitzt.

Thailand entläßt also nicht autom. eine Staatsbürgerin aus der Staatsbürgerschaft, somit ist die Abnahme des Passes durch die deutsche Behörde eigentlich sinnlos.
Wichtig ist nur, dass die ID-Card auf den neuen Familiennamen umgeschrieben wird.
 
I

Isaanfreak

Gast
Meine Frau ist seit 1992 deutsche Staatsbürgerin.
Bei der Ausgabe des Einbürgerungsbescheides wurde ihr und meiner Stieftochter der thail. Pass abgenommen.
:zorn:
Hallo Bukeo,

da sieht man mal wieder was sich im Laufe der Zeit so ändert :-(

zur Zeit sieht es so aus:

„Thais werden stets unter vorübergehender Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert, da das thailändische Recht das Ausscheiden aus der Staatsangehörigkeit erst nach Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft zulässt“ :bravo:

Aber nach wie vor gibt es eine Grauzone oder einen so genannten Bemessungsspielraum :???:
 
Jinjok

Jinjok

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Im Übrigen ist der Thai Pass Eigentum des Königreiches und kann nicht von einem deutschen Beamten einfach eingezogen werden. :-(

Aber wie man sieht, nimmts der Beamte in Übersee leicht und stellt ein neues Dokument aus. Korrekt von der deutschen Behörde wäre es wie in anderen Staaten auch, sich von Außenministerium Abt. für konsulare Angelegenheiten eine beglaubigte Erklärung zustellen zulassen, in dem Thailand erklärt, daß der-/diejenige aus der Staatsbürgerschaft entlassen wurde. Das wäre dann was echtes.
Jinjok
 
I

Isaanfreak

Gast
Aber wie man sieht, nimmts der Beamte in Übersee leicht und stellt ein neues Dokument aus :rolleyes:
@Jinjok, die Zeiten gehen langsam zu Ende :wink: . Alles hat zwei Seiten: „eine Gute und eine Schlechte“ ;-) Durch die Leute die diese Situation (Grauzone) bis aufs Letzte ausgenutzt muessen jetzt Andere unnoetig leiden :zorn: . Die Bestimmungen fuer Einladungen und so weiter werden von Tag zu Tag verschaerft :zorn:

Gruß Hans
 
S

seven

Gast
Bukeo schrieb:
Hallo seven,

hier habe ich im Laufe der Zeit andere Erfahrungen gesammelt...
Wenn das immer noch so funktioniert, waere es fuer die in Deutschland lebenden Thais sicher ein Anreiz die deutsche Staatsbuergerschaft zu beantragen. Um ehrlich zu sein, hoere ich dies aber zum ersten Mal. Sicher, dass dies nicht nur mit dem Wohlwollen eventueller guter Bekannter auf der Amphoe oder de Aemtern zu tun hat?
Bei der Einreise nach Deutschland wurde ich aber immer schoen aufpassen, dass man den richtigen Pass vorlegt. So ein uebereifriger Beamter an der deutsche Grenze kann sonst schnell misstrauisch werden.
 
B

Bukeo

Gast
Hallo seven,

ich würde auch sagen, dass es ev. Unwissenheit oder einfach Toleranz der Amphoe-Sachbearbeiterin ist, aber das gleiche wurde meiner Tochter in Bangkok auch mitgeteilt.

Definitiv ist aber, dass man durch die Abnahme des thailändischen Passes in Deutschland die thail.Staatsbürgerschaft nicht verliert.
Dazu müßte Deutschland ein Abkommen mit Thailand haben, sodaß diese dann auch gleich die ID-Card einziehen und eine Löschung aus dem Hauspapier
veranlassen. Das tun aber die thailändischen Behörden zur Zeit noch nicht. Auch das Passamt in Bangkok wird bisher von der Einbürgerung nicht verständigt.
Ev. liegt der eingezogene thailändische Pass lediglich bei der Ausländerabteilung im Tresor :-)

Wenn man sich ganz genau informieren möchte, sollte man sich ev.direkt beim zuständigen Ministerium in Bangkok erkundigen.

viele Grüße
Erich
:wink:
 
Jinjok

Jinjok

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@ Isaanfreak
Ja, die Nassauer verderben die Norm. Diese Lücke im bilateralen Geflecht wurde bestimmt weniger von arglosen zeitgenossen genutzt.

@ Bukeo
Noch sind die staatlichen Datennetzen nicht mal innerhalb der EU auf einem vernünftigen Stand. Gerade erst letzte Woche wurde ein rechtskräftig verurteilter und flüchtiger, österreichischer Kinderschänder in Bayern aufgegriffen, der dort jahrelang offiziell gemeldet war und unter seinem richtigen Namen ein Hotelgeschäft betrieb. Nur seinem ehemaligen Opfer ist es zuverdanken, daß er jetzt gefaßt wurde. Die junge Dame war über seinen Internet-Auftritt auf sein Exil gestoßen und hatte den behörden den Aufenthaltsort gemeldet.

Bis also mal ein wasserdichter Datenaustausch zwischen Ländern wie der BRD und dem Königreich Thailand erfolgen wird, werden wohl noch einige Generationen von Börokraten ihre Hintern plattgesessen haben. Sicher birgt solch eine lückelose Kommunikation auch die Gefahr des gläsernen Bürgers, aber wer sich nichts zu schulden kommen läßt, hat wohl auch kaum was zu befürchten.

Auf jeden Fall ist der Einzug eines Paßdokuments durch eine ausländische behörde nicht weiter als ein Paßverlust, den jedes Land mit der Neuausstellung beantwortet. Das ganze ist eventuell eine Schikane des örtlichen Beamten gewesen.
Jinjok
 
S

seven

Gast
Jinjok schrieb:
Auf jeden Fall ist der Einzug eines Paßdokuments durch eine ausländische behörde nicht weiter als ein Paßverlust, den jedes Land mit der Neuausstellung beantwortet. Das ganze ist eventuell eine Schikane des örtlichen Beamten gewesen.
Jinjok
Wenn es so einfach ist, dann muessten ja jede Menge Thais mit 2 Paessen herumlaufen bzw. koennten durch die Wiederbeantragung des Passes den thailaendischen wiederbekommen. Oder lassen sich so wenige Thais in Deutschland einbuergern?
Gibt es denn irgendetwas offizielles von thailaendischer Seite?
 
B

Bukeo

Gast
Hallo seven,

ich denke eher, dass viele eingebürgten Thais dies gar nicht wissen.
Auch ich dachte zuerst, wenn wir die ID-Card auf den neuen Familiennamen umschreiben lassen, könnte er ev. eingezogen werden.
Aber nichts dergleichen - ich kenne übrigens mittlerweile einige Thailänderinnen, die nun mit 2 Pässen rumlaufen.

Scheinbar reist sogar eine davon mit 2 Pässen, d.h. sie reist mit deutschem Pass aus und in Thailand mit thail. Pass ein. Somit benötigt sie für über 30 Tage Aufenthalt kein Visum.
Bei der Ausreise in Thailand zeigt sie wieder den thail. Pass vor und gleichzeitig auch den deutschen Pass, da ja im thail. Pass ein deutsches Visum fehlt. In Deutschland zeigt sie dann bei der Einreise wieder den deutschen Pass vor - geht also durch die EU-Abfertigung.

Wurde mir aber lediglich erzählt, kann ich also nicht bestätigen.
Deshalb würde ich hier auf jeden Fall erstmal die Immigration am Flughafen konsultieren, bevor man so etwas durchführt.
 
R

RogerG

Gast
Hallo zusammen,

ich frage mich gerade, wenn man den thailaendischen Pass in Thailand wirklich wiedererlangen kann, ob man sich dann auch in Deutschland (legal) als Doppelstaatsbuerger registrieren lassen kann. :nixweiss:

Normalerweise muesste das naemlich gehen. Ich beispielsweise besitze seit Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft. Da meine Mutter Britin ist, konnte ich vor meinem 18ten Geburtstag noch die Britische Staatsbuergerschaft erwerben (Grossbritannien akzeptiert Doppelte-Staatsbuerger).
Da man sich in Deutschland nur mit dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft für eine Staatsangehörigkeit entscheiden muss, konnte ich mich danach hier in Deutschland offiziell als Deutsch - Britisch registrieren lassen.

Wäre ja wirklich Klasse, wenn das auch mit dem Thaipass gehen würde ... :super:

Gruss
RogerG
 
B

Bukeo

Gast
RogerG

da wäre ich ein wenig vorsichtig.
Ich würde hierzu mal genau den Einbürgerungsantrag/Merkblatt durchlesen.
Beim Antrag meiner Frau stand da irgendwas von: man ist verpflichtet, alles zu unternehmen, um die ehem. Staatsbürgerschaft aufzugeben o.ä.

Nicht das dann die deutsche Staatsbürgerschaft weg ist und du dann nur mit der thailändischen rumlaufen mußt
:lol:

Herr RA Stancke kann dir hier sicherlich genaueres darüber berichten.
Wenn du seine Mailadresse benötigst, schreib mir, dann suche ich sie raus. Er dürfte aber sicher auch hier im Forum bekannt sein.

viele Grüße
Erich
 
Jinjok

Jinjok

Senior Member
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Dortmund
RogerG schrieb:
ich frage mich gerade, wenn man den thailaendischen Pass in Thailand wirklich wiedererlangen kann, ob man sich dann auch in Deutschland (legal) als Doppelstaatsbuerger registrieren lassen kann. :nixweiss:
Hallo Roger
Ich glaube hier liegt ein Mißverständnis vor. Den reisepaß kann auf Dauer nur die ausstellende nation einziehen. Jeder grenzposten in der Murkelei kann den zwar einbehalten, wie ihn Dir ein Dieb an jeder Ecke klauen kann. Aber offiziell muß Thailand den reisepaß einziehen, damit ein/e Thai sich dort keinen neuen mehr Ausstellen lassen kann.

Zur doppelten Staatsbürgeschaft gilt, was im Gesetz steht. Mit der thailändischen Reisepaßpraxis hat des nichts zu tun. Du mußt erhebliche Nachteile materieller oder anderer Art nachweisen, damit das hierzulande anerkannt wird. Es ist schwer aber möglich. leider weiß man vorher nicht, bei welcher Konstellation man damit Erfolg haben wird, da es eine Einzelfallentscheidung ist und man immer erst hinterher klüger ist.
Jinjok
 
M

MichaelNoi

Gast
Hallo Jinjok,
du schreibst:
"Du mußt erhebliche Nachteile materieller oder anderer Art nachweisen"

Ist es nicht ein erheblicher Nachteil, wenn die Thai dann keinen Grunderwerb mehr in Thailand tätigen kann und auch nicht mehr erbberechtigt ist ? Das hatten wir hier doch schon vor kurzem.
 
Thema:

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