Hallo in die Gruppe,
als Thai "darf" man ja aktuell eine doppelte Staatsbürgerschaft mit der deutschen Staatsbürgerschaft haben.
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Wie ist die offizielle Gesetzeslage?
In Thailand ist die "offizielle Gesetzeslage" so, dass es keine offiziellen Gesetzeslage in Bezug auf doppelte Staatsangehörigkeit gibt.
Das hat den Vorteil für die Thai-Behörden, dass sie alle ihnen irgendwie nützlich bzw. vorteilhaft erscheinenden Maßnahmen jederzeit nach Stimmungslage "anpassen" können. und sich auch niemand auf etwaige "Bestandsrechte" berufen kann, wenn ihm zu einem späteren Zeitpunkt das Fell über die Ohren gezogen werden soll.
Wie so ein typischer "Weder-Noch" - Zustand dann beschrieben wird, ...siehe z.B. in einer Veröffentlichung des Thai-Generalkonsulates Frankfurt: , aus der auch noch zu entnehmen ist, wie eine selbst gewollte Entlassung aus der TH-Staatsbürgerschaft zu beantragen ist.
Seit 2012 wird das jedoch von den deutschen Behörden bei Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft nicht mehr verlangt. Seitdem dürfen alle Thais Doppelstaatler bleiben..
Wichtige Anmerkungen:
Weder verbietet noch erlaubt das thailändische Staatsbürgerschaftsrecht thailändischen Staatsbürgern explizit die Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft.
Mir ist bekannt, dass man als deutscher Staatsbürger in Thailand kein Land kaufen bzw. besitzen darf - aber wie ist die Situation bei einer doppelten Staatsbürgerschaft Thai-Deutsch?
Gibt das Probleme bzw. ist das zulässig?
Könnten vorhandene Grundstücke meiner Frau einfach "weggenommen" werden?
So lange die Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft den Thais weder verboten noch erlaubt ist, wird deiner Frau auch nichts weggenommen, so lange sie die thailändische Staatsbürgerschaft noch besitzt.
Bei weiteren Zukäufen gibt es auch kein Problem. Nur wenn Farangs diese Käufe finanzieren, müssen diese , wie schon in meinem Beitrag #31 beschrieben schriftlich erklären, dass sie auf alle aus diesem Kauf resultierenden Rechte (.. Eigentumsrechte ! ) unwiderruflich verzichten .