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MaZe79
Junior Member
Themenstarter
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Hallo in die Gruppe,
als Thai "darf" man ja aktuell eine doppelte Staatsbürgerschaft mit der deutschen Staatsbürgerschaft haben.
Mir ist bekannt, dass man als deutscher Staatsbürger in Thailand kein Land kaufen bzw. besitzen darf - aber wie ist die Situation bei einer doppelten Staatsbürgerschaft Thai-Deutsch?
Gibt das Probleme bzw. ist das zulässig?
Könnten vorhandene Grundstücke meiner Frau einfach "weggenommen" werden?
Wie ist die offizielle Gesetzeslage?
Außerdem könnte ja Deutschland in ein paar Jahren sich vielleicht umentscheiden und doppelte Staatsbürgerschaften für Thailänder wieder nicht mehr erlauben.
Muss man eigentlich bei der Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft jetzt schon für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden, für den Fall der Fälle, dass eben die Gesetzeslage sich in ein paar Jahren ändern könnte?
Bitte keine Diskussion, ob eine doppelte Staatsbürgerschaft Sinn oder nicht Sinn macht... Danke.
Vielen Dank vorab.
als Thai "darf" man ja aktuell eine doppelte Staatsbürgerschaft mit der deutschen Staatsbürgerschaft haben.
Mir ist bekannt, dass man als deutscher Staatsbürger in Thailand kein Land kaufen bzw. besitzen darf - aber wie ist die Situation bei einer doppelten Staatsbürgerschaft Thai-Deutsch?
Gibt das Probleme bzw. ist das zulässig?
Könnten vorhandene Grundstücke meiner Frau einfach "weggenommen" werden?
Wie ist die offizielle Gesetzeslage?
Außerdem könnte ja Deutschland in ein paar Jahren sich vielleicht umentscheiden und doppelte Staatsbürgerschaften für Thailänder wieder nicht mehr erlauben.
Muss man eigentlich bei der Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft jetzt schon für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden, für den Fall der Fälle, dass eben die Gesetzeslage sich in ein paar Jahren ändern könnte?
Bitte keine Diskussion, ob eine doppelte Staatsbürgerschaft Sinn oder nicht Sinn macht... Danke.
Vielen Dank vorab.