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sombath
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Nein , auch diese ältere Regelung gab es nicht !!
So weit ich mich zurück erinnern kann ( bin 73 ) hat der Thailändische Staat seine Bürger
nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen .
Die deutsche Einbürgerungsbehörde hat zwar verlangt , daß die Thailänderin auf ihrer Botschaft
einen Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft stellt .
Diesen Anträgen wurde jedoch nie entsprochen !!!!!!!!!!!!!
Nach vergeblichem Warten hat dann der deutsche Staat auf diese Anträge verzichtet .
Der Paß ist Eigentum des thailändischen Staates , wo hätte denn die Thailänderin den Paß abgeben sollen ?
Alles Andere sind Gerüchte .
So weit ich mich zurück erinnern kann ( bin 73 ) hat der Thailändische Staat seine Bürger
nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen .
Die deutsche Einbürgerungsbehörde hat zwar verlangt , daß die Thailänderin auf ihrer Botschaft
einen Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft stellt .
Diesen Anträgen wurde jedoch nie entsprochen !!!!!!!!!!!!!
Nach vergeblichem Warten hat dann der deutsche Staat auf diese Anträge verzichtet .
Der Paß ist Eigentum des thailändischen Staates , wo hätte denn die Thailänderin den Paß abgeben sollen ?
Alles Andere sind Gerüchte .
warum gleich schreiben quatsch mit sosse ! ich habe doch im beitrag 12 geschrieben ich wusste das so noch nicht. und dann sagte ich es doch prima wenn es so ist. ich habe nur die ältere regel gekannt und da ging es eben so . deshalb habe ich doch nichts verkehrtes geschrieben. und solange ist das auch noch gar nicht her,und so wie ich es geschrieben habe wurde es ja auch gehandhabt.das das jetzt nicht mehr so ist,habe ich bereits gesagt wusste ich nicht.