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Abu
Senior Member
Themenstarter
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- 22.09.2004
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Hi,
Ich bin seit längerem passiver Mitleser im Forum, da ich selbst mehrere Jahre in Thailand gelebt und gearbeitet habe und auch mit einer Thai verheiratet bin und so ein großes Interesse an Thailand habe.
Generell ist das Forum sehr interessant, insbesondere die diversen persönlichen Erfahrungsberichte. Was mich aber immer wieder nervt, sind die vielen Postings mit Halb-/Unwahrheiten zu rechtlichen Fragestellungen, z. B. zum Thema „Doppelte Staatsangehörigkeit eines Kindes deutsch-thailändischer Eltern“. Daher musste ich mich jetzt einfach anmelden und selber posten, um einige immer wieder auftauchende Missverständnisse richtig zu stellen.
Konkreter Anlass war folgende kürzliche Äußerung von cyber:
„Ich gehe einmal davon aus das es jedem klar ist das Thailand ein Land ist das grundsaetzlich vom Gesetz her fuer seine Staatsbuerger keine Doppelstaatsbuergerschaft erlaubt“
( http://www.nittaya.de/viewtopic.php?t=8933&start_t=0&topicdays=0 )
Das ist falsch!
Hierzu im folgenden ein übersetzter Ausschnitt aus einem Artikel der Rubrik „Fragen und Antworten“ der Phuket Gazette:
"… Für thailändische Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit sagt das Staatsbürgerschaftsgesetz (3. Ausgabe) 1992 aus, dass ein thailändischer Staatsangehöriger mit einem ausländischen Vater seine oder ihre Absicht, die thailändische Staatsangehörigkeit zu widerrufen, innerhalb des dem 20. Geburtstag des Kindes folgenden Jahres erklären kann.
Das Gesetz erwähnt nicht, dass das Kind seine oder ihre Staatsangehörigkeit automatisch widerrufen bekommt. Wenn das Kind nicht seine oder ihre Absicht erklärt, die thailändische Staatsangehörigkeit zu widerrufen, wird das Kind die thailändische Staatsangehörigkeit weiter besitzen.
Montag, den 12. April 2004
Satchaphand Atthakor
Stellv. Generaldirektor
Abteilung für Konsularangelegenheiten
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten"
Der englischsprachige Originalartikel kann man unter folgender Web-Adresse finden:
http://phuketgazette.com/issuesanswers/details.asp?id=694
Ich denke, damit ist klar, dass ein Kind deutsch-thailändischer Eltern nach thailändischem Recht beide Staatsangehörigkeiten haben darf. Auch das häufig auftauchende Missverständnis, dass sich das Kind mit 21 Jahren für eine Staatsangehörigkeit entscheiden muss, wäre aus der Welt geschafft.
Nun das ganze aus deutscher Sicht:
Auch hier liest man immer mal wieder, dass ein Kind deutsch-thailändischer Eltern nicht beide Staatsangehörigkeiten habe dürfe, da Deutschland keine doppelte Staatsangehörigkeit erlaube. Oder man liest, dass das Kind sich mit Eintritt der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müsse.
Beides ist falsch!
Die Aussage, dass Deutschland keine doppelte Staatsangehörigkeit erlaube, bezieht sich auf den Fall, dass ein Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwirbt. In diesem Fall muss die Person in der Regel die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. („In der Regel“ heißt, dass es auch Ausnahmen gibt.) Ähnliches gilt, wenn ein Deutscher eine andere Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag hin erwirbt. Ein Kind deutsch-thailändischer Eltern erwirbt aber beide Staatsangehörigkeiten durch Geburt; in diesem Fall ist die doppelte Staatsangehörigkeit aus deutscher Sicht kein Problem.
Die Aussage, dass ein Kind sich mit Eintritt der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müsse, bezieht sich auf Kinder ausländischer Eltern, die neuerdings unter bestimmten Bedingungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erwerben. Bei einem Kind, wo ein Elternteil deutsch ist, gilt diese Bestimmung nicht.
Übrigens:
Qualifizierte Infos zum Thema deutsches Staatsangehörigkeitsrecht sowie Ausländerrecht findet man bei http://www.info4alien.de/index.htm und insbesondere bei den entsprechenden Foren auf http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi
Abschließend noch ein praktischer Ratschlag:
Obwohl der Besitz von zwei Staatsangehörigkeit erlaubt ist, würde ich das in Thailand nicht an die große Glocke hängen und dort z. B. bei der Ein- oder Ausreise mit zwei Pässen rumwedeln. Man sollte nicht davon ausgehen, dass jeder Beamte in Thailand die Rechtslage kennt und dann bedarf es evtl. einiger Zeit, um die Sache zu klären.
Sorry, dass ich als Forums-Newbie hier so mit der Tür ins Haus platze, aber dass lag mir schon lange auf der Zunge und ich denke, es wird auch einigen anderen nutzen.
Abu
Ich bin seit längerem passiver Mitleser im Forum, da ich selbst mehrere Jahre in Thailand gelebt und gearbeitet habe und auch mit einer Thai verheiratet bin und so ein großes Interesse an Thailand habe.
Generell ist das Forum sehr interessant, insbesondere die diversen persönlichen Erfahrungsberichte. Was mich aber immer wieder nervt, sind die vielen Postings mit Halb-/Unwahrheiten zu rechtlichen Fragestellungen, z. B. zum Thema „Doppelte Staatsangehörigkeit eines Kindes deutsch-thailändischer Eltern“. Daher musste ich mich jetzt einfach anmelden und selber posten, um einige immer wieder auftauchende Missverständnisse richtig zu stellen.
Konkreter Anlass war folgende kürzliche Äußerung von cyber:
„Ich gehe einmal davon aus das es jedem klar ist das Thailand ein Land ist das grundsaetzlich vom Gesetz her fuer seine Staatsbuerger keine Doppelstaatsbuergerschaft erlaubt“
( http://www.nittaya.de/viewtopic.php?t=8933&start_t=0&topicdays=0 )
Das ist falsch!
Hierzu im folgenden ein übersetzter Ausschnitt aus einem Artikel der Rubrik „Fragen und Antworten“ der Phuket Gazette:
"… Für thailändische Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit sagt das Staatsbürgerschaftsgesetz (3. Ausgabe) 1992 aus, dass ein thailändischer Staatsangehöriger mit einem ausländischen Vater seine oder ihre Absicht, die thailändische Staatsangehörigkeit zu widerrufen, innerhalb des dem 20. Geburtstag des Kindes folgenden Jahres erklären kann.
Das Gesetz erwähnt nicht, dass das Kind seine oder ihre Staatsangehörigkeit automatisch widerrufen bekommt. Wenn das Kind nicht seine oder ihre Absicht erklärt, die thailändische Staatsangehörigkeit zu widerrufen, wird das Kind die thailändische Staatsangehörigkeit weiter besitzen.
Montag, den 12. April 2004
Satchaphand Atthakor
Stellv. Generaldirektor
Abteilung für Konsularangelegenheiten
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten"
Der englischsprachige Originalartikel kann man unter folgender Web-Adresse finden:
http://phuketgazette.com/issuesanswers/details.asp?id=694
Ich denke, damit ist klar, dass ein Kind deutsch-thailändischer Eltern nach thailändischem Recht beide Staatsangehörigkeiten haben darf. Auch das häufig auftauchende Missverständnis, dass sich das Kind mit 21 Jahren für eine Staatsangehörigkeit entscheiden muss, wäre aus der Welt geschafft.
Nun das ganze aus deutscher Sicht:
Auch hier liest man immer mal wieder, dass ein Kind deutsch-thailändischer Eltern nicht beide Staatsangehörigkeiten habe dürfe, da Deutschland keine doppelte Staatsangehörigkeit erlaube. Oder man liest, dass das Kind sich mit Eintritt der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müsse.
Beides ist falsch!
Die Aussage, dass Deutschland keine doppelte Staatsangehörigkeit erlaube, bezieht sich auf den Fall, dass ein Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwirbt. In diesem Fall muss die Person in der Regel die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. („In der Regel“ heißt, dass es auch Ausnahmen gibt.) Ähnliches gilt, wenn ein Deutscher eine andere Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag hin erwirbt. Ein Kind deutsch-thailändischer Eltern erwirbt aber beide Staatsangehörigkeiten durch Geburt; in diesem Fall ist die doppelte Staatsangehörigkeit aus deutscher Sicht kein Problem.
Die Aussage, dass ein Kind sich mit Eintritt der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müsse, bezieht sich auf Kinder ausländischer Eltern, die neuerdings unter bestimmten Bedingungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erwerben. Bei einem Kind, wo ein Elternteil deutsch ist, gilt diese Bestimmung nicht.
Übrigens:
Qualifizierte Infos zum Thema deutsches Staatsangehörigkeitsrecht sowie Ausländerrecht findet man bei http://www.info4alien.de/index.htm und insbesondere bei den entsprechenden Foren auf http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi
Abschließend noch ein praktischer Ratschlag:
Obwohl der Besitz von zwei Staatsangehörigkeit erlaubt ist, würde ich das in Thailand nicht an die große Glocke hängen und dort z. B. bei der Ein- oder Ausreise mit zwei Pässen rumwedeln. Man sollte nicht davon ausgehen, dass jeder Beamte in Thailand die Rechtslage kennt und dann bedarf es evtl. einiger Zeit, um die Sache zu klären.
Sorry, dass ich als Forums-Newbie hier so mit der Tür ins Haus platze, aber dass lag mir schon lange auf der Zunge und ich denke, es wird auch einigen anderen nutzen.
Abu