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@Interessierte - Leider war es nicht wie angekündigt ein "Antrag", es war lediglich ein Merkblatt in deutscher Sprache, dazu hat die Botschaft zwei weitere Seiten in Thai geschickt und eine Musterseite.
Offensichtlich gibt es auch keinen Antrag zur "freien Verfügung", alles wird wohl auf der Botschaft erledigt werden, aber lest mal selber (wir haben das Prozedere erst mal auf "nach dem Urlaub" verschoben):
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Merkblatt zur Erteilung der thailändischen Staatsangehörigkeit
Kinder, deren Elternteil thailändischer Staatsangehöriger ist, sind berechtigt, die thailändische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Durch die Annahme der Geburtsanmeldung und die Beurkundung der Geburt erwirbt das berechtigte Kind die thailändische Staatsangehörigkeit. Die thailändische Botschaft in Berlin ist nur für die Geburtsanmeldung der in Deutschland geborenen Kinder zuständig.
Für die Beantragung der thailändischen Staatsangehörigkeit sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. Reisepässe der Eltern
2. Thailändisches Hausregister
3. Thailändische Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Heiratseintrag (mit Überbeglaubigung vom Regierungspräsidium, Bezirksregierung oder Senatorium über die Echtheit der Unterschrift und Dienstsiegel.)
4. Auszug aus dem Geburtseintrag
(mit Überbeglaubigung vom Regierungspräsidium, Bezirksregierung oder Senatorium über die Echtheit der Unterschrift und Dienstsiegel.)
5. Termin vereinbaren.
Alle Unterlagen sind mit jeweils 4 Ablichtungen beizubringen.