Doppel Staatsbürgerschaft

Diskutiere Doppel Staatsbürgerschaft im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; siamthai bist du dir da sicher? Könnte eine Altfallregelung sein. Wenn ein Kind aus binationaler Ehe mit einem Deutschen geboren wird, so...

hat sie, oder hat sie nicht

  • Meine Frau hat die doppelte Staatsangehörigkeit

    Votes: 26 31.3%
  • Meine Frau beabsichtigt die doppelte Staatsangehörigkeit zu erlangen

    Votes: 21 25.3%
  • Meine Frau möchte keine doppelte Staatsangehörigkeit

    Votes: 36 43.4%

  • Total voters
    83
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franky_23

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siamthai
bist du dir da sicher? Könnte eine Altfallregelung sein.

Wenn ein Kind aus binationaler Ehe mit einem Deutschen geboren wird, so akzeptiert D auf DAUER die Doppelstaatsangehörigkeit.
 
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siamthai1

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abend strike
redest du nur von 4 wochen urlaub oder länger ! sei bitte so gut und erkläre mir das mal genauer. was ist wenn man länger als 4 wochen oder sogar 1 jahr in thailand bleiben will.
bei kleinen kindern mag das so sein , aber wie ist das mit meinem sohn der schon 21 jahre ist. der hat bis jetzt immer ein visum gebraucht.hat aber auch nur den deutschen pass
muss ich dazusagen.
 
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siamthai1

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danke strike
das wollte ich wissen,werde mich bald darum kuemmern,ist naemlich gerade aktuell bei uns.
 
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catweazle

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hallo
eine frage! wie soll das bei einer doppelstaatbürgerschaft deutsch/thai mit der einreise,nach thailand und wieder zurück nach deutschland funktionieren ?
unter 4 wochen
aus deutschland raus mit dem deutschen pass,

ueber 4 wochen genau so
bei frage nach dem visum fuer thailand....(wegen laenger als 4 wochen.... oder nur onewayticket.... die antwort: hier bitteschoen... und den thai pass vorzeigen.... antwort: achso... OK

in thailand mit dem thaipass rein.... no ploplemm

ausreise aus thailand auch mit dem thai pass.... bei frage nach dem visum (fragen die immer)
dann den deutschen pass mit vorzeigen..... genauso wie in deutschland.... nur andersrum

in deutschland wieder mit dem deutschen pass einreisen.... keiner fragt dann noch was
 
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alias

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meine freundin lebt seit über 10 jahren in deutschland und hat unbefristeten aufenthaltstaus. hat sie ne chance die doppelte staatsbürgerschaft zu bekommen? sie würde ja sonst u.a aus dem erbe ausgeschlossen werden. vom regierungspräs. wurde mir gesagt das sie besser jetzt schon größeren besitz in th haben müsste. denke ich werde das einfach mal bei uns auf dem standesamt (lt RP für antrag zuständig) beantragen und mal sehen was daraus wird.
 
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catweazle

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meine freundin lebt seit über 10 jahren in deutschland und hat unbefristeten aufenthaltstaus. hat sie ne chance die doppelte staatsbürgerschaft zu bekommen? sie würde ja sonst u.a aus dem erbe ausgeschlossen werden. vom regierungspräs. wurde mir gesagt das sie besser jetzt schon größeren besitz in th haben müsste. denke ich werde das einfach mal bei uns auf dem standesamt (lt RP für antrag zuständig) beantragen und mal sehen was daraus wird.
hasde dir das am anfang nicht gelesen?
http://www.nittaya.de/beh%F6rden-papiere-24/doppel-staatsb%FCrgerschaft-29541/index13.html

beraten lassen im auslaenderamt... abteilung ,,einbuergerung,,
dann beraten sie dich und sagen, wasde evtl noch besorgen, oder machen must

auf alle faelle, den einbuererungstest, welchen man im netz gut ueben kann.... links auch am ,,anfang,,
 
alias

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hasde dir das am anfang nicht gelesen?
http://www.nittaya.de/beh%F6rden-papiere-24/doppel-staatsb%FCrgerschaft-29541/index13.html

beraten lassen im auslaenderamt... abteilung ,,einbuergerung,,
dann beraten sie dich und sagen, wasde evtl noch besorgen, oder machen must

auf alle faelle, den einbuererungstest, welchen man im netz gut ueben kann.... links auch am ,,anfang,,
die im ausländeramt sagten mir das sie damit nichts zu tun haben und das das regierungspräsidium zuständig sei
 
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catweazle

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die im ausländeramt sagten mir das sie damit nichts zu tun haben und das das regierungspräsidium zuständig sei
es gibt auch bei euch eine einbuergerungsabteilung.

frag bei denen wegen eines beratungstermines.... kurz und buendig fragen, wo die einbuergerungsabteilung ist.... ohne irgendwelchen diskussionen, warum wieso.

bei dem termin bittest du um beratung.... was du alles beibringen musst.

dann werden sie dich auch beraten und nach diesem ,,einbuererungstest,, kann man erst den antrag stellen.

alles dieses wird dir da erklaert... geht aber nur mit termin.
 
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Nattha

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das war vorher.

Meine Frau wurde ca. 1990 eingebürgert. Da hatte man ihr einfach den thail. Reisepass abgenommen und dachte - sie wäre nun nicht mehr Thai :-)
Sie hatte aber immer noch ihr Tabien Ban und die ID-Karte und der neue Pass war schnell wieder beantragt.

Danach hatte man vorher die Ausbürgerung verlangt - da hat sich Thailand geweigert. Thailand bürgert nicht aus, bevor man nicht eine neue Staatsbürgerschaft besitzt.

Mit dem neuen verschärften Visa-Gesetz hat man sich dann selbst ins Bein geschossen.
Bei einer Ausbürgerung in D benötigt man einen Zeugen, möglichst aus dem gleichen Dorf. Nur bekommt diese kein Visum für Duetschland :-)

Ausserdem sind mehrere Bedingungen für die Ausbürgerung unzumutbar.

SO dauert eine Ausbürgerung bis zu 10 Jahren - zumutbar sind 2-3 Jahre. Ebenso bei den Kosten. Flugkosten der Zeugin (sofern sie ein Visum bekommt), Unterkunft, Versicherung usw. - übersteigen den zumutbaren Betrag von derzeit 1900 EUR.

Also kann man die Ausbürgerung ganz einfach vergessen und sich mit 2 Pässen erfreuen. :-)
Hallo @ all ich heisse Natthawut / Nattha und lebe seit 1981 seit ich 3 bin schon ausgiebig in Deutschland !

Mutter Thai, Vater Thai. / Mutter geschieden vom Vater da sie einen Deutschen Mann geheiratet hat. (Stievater also für mich). Dadurch bekam meine Mam und ich alle interwalle befristetet Aufenthaltsgenehmigungen bis zum Schluss für uns beide unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung/Titel erteilt wurde.Dieser muss jedoch jedesmal erneuer werden da der Thai Pass alle 5 Jahre neu gemacht werden muss.Und alle 5 Jahre auch zum Ausländeramt den Titel neu einkleben lassen für 10,-EUR

Habe die Deutsche Schule besucht, abgeschlossene Ausbildungen zum Elektro und IT Systemelektroniker gemacht spreche ohne Dialekt Deutsch ! Thai nur einwenig aber es geht verstehen tuhe ich auch noch sehr viel, halt angeboren! 8-)

Zu meinem Anliegen, Einbürgerung ich möchte die Deutsche bzw.doppelte Staatsbürgerschaft beantragen,ist auch mein gutes Recht.!

In diversen Foren habe ich gelesen wie oben zb. Ausbügerung kann bis 10 Jahren dauern zusätzlich die hin und her fliegerei usw.

1900 Euro wurden oben ca. zumutbaren Kosten veranschlagt. Meine Frage dazu kann ich diese Kosten selbst Aufstellen Hotel Flug usw. und dem Ausländeramt als unteranderem Grund für die Erschwerung der Deutschen Einbürgerung als Grund angeben ?

Es hies auch angeblich die Thailändische Entlassung würde über 10.000 Euro kosten das die mich ghen lassen können.

Ich brauche im Grunde genommen Handfeste Tatsachen um mich beim Ausländeramt darauf berufen zu können das der Thailändischestaat unzumutbare Bedingenen fordert und mir bereitet?

Es steht bei mir auch nichts im Weg was eine Deutsche Einbürgerung behindern könnte. Mir wäre es sogar recht das ich beide Staatsangehörigkeit beibehalten darf wie im Fall da oben !

Wie gehe ich am besten vor ?
 
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Bukeo

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Hallo @ all ich heisse Natthawut / Nattha und lebe seit 1981 seit ich 3 bin schon ausgiebig in Deutschland !

Mutter Thai, Vater Thai. / Mutter geschieden vom Vater da sie einen Deutschen Mann geheiratet hat. (Stievater also für mich). Dadurch bekam meine Mam und ich alle interwalle befristetet Aufenthaltsgenehmigungen bis zum Schluss für uns beide unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung/Titel erteilt wurde.Dieser muss jedoch jedesmal erneuer werden da der Thai Pass alle 5 Jahre neu gemacht werden muss.Und alle 5 Jahre auch zum Ausländeramt den Titel neu einkleben lassen für 10,-EUR
ich gehe davon aus, das du über 18 J alt bist und Einkommen nachweisen kannst.

Dann beantrag einfach beim zuständigen AB die Einbürgerung, man wird dann ev. dich darauf hinweisen - das du nach Erhalt des Passes deine Ausbürgerung in die Wege leiten sollst.
Vorher ist es nicht möglich, da Thailand keinen Antrag auf Ausbürgerung annimmt, wenn nicht eine weitere Staatsbürgerschaft vorliegt - um dich nicht in die Staatenlosigkeit zu entlassen.

Hast du den deutschen Pass, dann werden einige AB´s die Mehrstaatigkeit hinnehmen, andere werden dich ev. auffordern, deine Ausbürgerung zu betreiben. Dann lass dir den Antrag dazu zusenden und irgendwann kommt dann die AUfforderung - ich glaube 2 Zeugen - aus deinem Dorf beizubringen, und dort ist dann Schluss, da es die Zumutbarkeitsgrenze bei den Kosten übersteigt. Oder du schaffst es eine Bestätigung zu erhalten, das die Prozedur länger als 3 Jahre dauert - dann ist es auch unzumutbar.

Viele AB´s befolgen aber den Ministererlass - das bei Thais die Mehrstaatigkeit hinzunehmen ist.
 
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fireball

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Weist du zufällig wie dieser "Ministererlass" heißt ?
Wie ist das den bei minderjährigen ? Meine Einbürgerungsstelle sagt meine Tochter kann keinen Antrag stellen (16 Jahre) weil Thailand Minderjährige keine Ausbürgerung beantragen können.

Danke
 
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Bukeo

Gast
Weist du zufällig wie dieser "Ministererlass" heißt ?
den wirst du nicht zu sehen bekommen - ich hatte mal Zugang zu einer Webseite info4alien.de, da wurde über diesen Erlass diskutiert.

Wie ist das den bei minderjährigen ? Meine Einbürgerungsstelle sagt meine Tochter kann keinen Antrag stellen (16 Jahre) weil Thailand Minderjährige keine Ausbürgerung beantragen können.
Danke
ja, das geht in diesem Fall eben nur mit dem Elternteil. Erfüllt diese die Voraussetzung für eine Einbürgerung nicht, muss die 16j. wohl noch 4 Jahre warten.
 
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franky_23

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Nattha,

wieso bekommt deine Mutter eine befristete AE? normalerweise kann sie doch 8 Jahren eine NE beantragen. Verheiratet mit einem Deutschen auch nach 3 Jahren.

Wenn du 1981 mit 3 Jahren hierher kamst bist du ja über 30!

Stelle doch einfach einen Antrag auf Einbürgerung

melde dich am Besten bei info4alien an und da gibt es einige die diese Dinge tagtäglich machen und so in deinem konkreten Fall auch einen effizienten Weg aufzeigen können.

Mit den 10 jahren wäre unüblich. Wenn du nachweist, dass du dich um die Ausbürgerung bemüht hast, durch Anschreiben, ... dann ist die zumutbare Zeit i.d.R. 2 Jahre.

Erklär hat was aus deiner Sicht notwendig ist. z.B. 2 Flüge wg. Termin, dann Bescheinigung .... , ausserdem würdest du ggf. beim vererben von Land aus der Familie schlechtergestellt. Hast du evt. schon Land in Thailand?
 
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franky_23

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Weist du zufällig wie dieser "Ministererlass" heißt ?
Wie ist das den bei minderjährigen ? Meine Einbürgerungsstelle sagt meine Tochter kann keinen Antrag stellen (16 Jahre) weil Thailand Minderjährige keine Ausbürgerung beantragen können.

Danke
schau dir mal dieses Urteil genauer an

VG Stuttgart: Einbürgerung minderjähriger Türkin trotz doppelter Staatsangehörigkeit

zu VG Stuttgart, Urteil vom 21.09.2009 - 11 K 3612/09.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem am 16.02.2010 veröffentlichten Urteil der Klage einer 14 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen stattgegeben, die bei Fortbestehen ihrer türkischen Staatsangehörigkeit eingebürgert werden will.
 
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catweazle

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Hambühren
Hallo @ all ich heisse Natthawut / Nattha und lebe seit 1981 seit ich 3 bin schon ausgiebig in Deutschland !


Wie gehe ich am besten vor ?
hol dir eien beratungstermin beim auslaenderamt... abteilung: ,,einwanderung,,
dann fragsde fuer dich nach der ,,doppelten staatsbuergerschaft,,
dann erklaersde, dasde irgend wann mal was erben wirst. dass du dieses erbe aber nicht antreten kannst, wenn du keinen thai pass hast.
dass du als ,,nurdeutescher,, nix besitzen darfst.

das sind schon gruende genug

dann gucken die nach.... dann bekommsde einen ,,laufzettel,, ...
danach machsde den einbuergerungstest.

wende den dann bestanden hast... und den ,,laufzettel,, abgearbeitet hast..... holsde wieder einen termin wegen ,,einbuergerung,,

dann dauert das noch mal 3 bis 5 monate

danach gibt es eine feierliche ,,einbuergerungszeremonie,,

noch fragen?

VORTEIL: wende mal als rentner in thailand leben willst, bekommsde mity deutschem pass 100prozent rente... sonst nur 70prozent
 
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franky_23

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danach machsde den einbuergerungstest.
Dachte die Gute hat einen Berufsabschluss in D gemacht. Das ist ausreichend für die Einbürgerung. HS Abschluss reicht schon. Denn da gibt es doch auch Sozialkunde (Staatsaufbau, .... )

dann dauert das noch mal 3 bis 5 monate

danach gibt es eine feierliche ,,einbuergerungszeremonie,,
kann schon länger dauern.

Ist dein Aufenthaltsstatus gefährdet?


VORTEIL: wende mal als rentner in thailand leben willst, bekommsde mity deutschem pass 100prozent rente... sonst nur 70prozent
wo hast du das her?
 
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isaaner

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ich finde das alles ist schmarrn klingt so verwirrt. meine persönliche meinung. ein D ist D. ein ch. ist ....ch. US.istUS bürger. die kinder von einen US mit TH bürger gehen in den US zur schule und wachsen in USA auf,sind auch dort geboren,sind für mich amis und keine thais!! genauso D mit TH. kinder. sind deutsche. jedoch die thai frau bleibt für mich immer thai. das ganze natürlich auch in umgekehrter folge. wozu eine doppelstaatsbürgerschaft. jeder ist was er ist. warum doppelt,wenn es einfach auch geht.:playfull: gilt für alle nationen.
 
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Doppel Staatsbürgerschaft

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