Die Entlassung wurde mit allen erforderlichen Unterlagen im April 2005 in Frankfurt beantragt.
dann sind es nun bereits 5 Jahre und noch weitere 3 Jahre - also 8 Jahre.
Wenn es sich nich geändert hat, müsst ihr irgendwann eine Zeugin aus Thailand holen, die dann beim thail. Konsulat eine Erklärung abgeben muss. Da dies dann neben FLugkosten, noch Aufenthalt usw.
kostet - steigt die Summe schnell auf 5000 EUR. Jedoch sind zumutbar nur 1900 EUR. - also auch ein Grund, die Entlassungsbemühungen einzustellen.
Du musst aber natürlich alle Belege, alle Einschreibe-Quittungen samt Kopie an die thail. Botschaft aufheben und nachweisen, das du dich bemüht hast.
Ein Tip von mir:
hol dir einen Anwalt, der sich mit Thai-Recht auskennt.
Bümlein oder Stancke - beide aus Berlin. Mit letzterem hab ich mich sehr oft unterhalten und der kennt das Problem und die Vorgehensweise genau.
Lass dich nicht einschüchtern. Bei der Nichte meiner Frau haben sie beim Aushändigen des deutschen Reisepasses auch erklärt, sie müsse die Ausbürgerung vollziehen, danach kam aber nie wieder
irgendwas.
O.g. Anwälte kennen auch das interne Schreiben des Innenministerium, nachdem bei Thais Mehrstaatigkeit hinzunehmen ist.
Hier noch das Gesetz wegen der Unzumutbarkeit hinsichtlich der Dauer - hier solltest du darauf hinweisen:
9. ...über den Entlassungsantrag aus der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht in angemessener Zeit entschieden wird.
Schließlich kann es sein, dass der ausländische Staat, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, über Ihren Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht in angemessener Zeit entschieden hat. Was angemessen ist, muss natürlich wieder beurteilt werden. Die Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsgesetz geben aber einen Rahmen vor und lassen eine regelmäßige Hinnahme der Mehrstaatigkeit zu, wenn zwei Jahre nach Einreichen des Entlassungsantrags eine Entlassung nicht erfolgt ist und mit einer Entscheidung innerhalb der nächsten sechs Monate nicht zu rechnen ist. Es versteht sich von selbst, dass der Entlassungsantrag von Ihnen vollständig und formgerecht an den Herkunftsstaat übergeben worden sein muss. Haben Sie das Ihrerseits Nötige gemacht und ist keine Entscheidung getroffen worden, werden Sie unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert und werden Doppelstaater oder Doppelstaaterin.
http://www.migration-online.de/beitrag._aWQ9MTUxMQ_.html
Frage, wieso bemühst du dich überhaupt um eine Entlassung, wenn diese vor der Volljährigkeit eh nicht erforderlich ist da der Status der doppelten Staatsbürgerschaft so oder so bis zum 18. Lebensjahr seitens Deutschlands hinzunehmen ist! Scheiß einfach darauf und lass es laufen, wie es läuft!
ich denke, es ist seine Stieftochter - da gilt das mit der doppelten Staatsbürgerschaft nicht. Sie wird gleich behandelt wie seine Frau.