Doppel Staatsbürgerschaft

Diskutiere Doppel Staatsbürgerschaft im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Fassen wir doch unser bisheriges Wissen zusammen. Den Behörden war schon seit mindestens 2002 (dein Fall, unser Fall) bekannt, das eine...

hat sie, oder hat sie nicht

  • Meine Frau hat die doppelte Staatsangehörigkeit

    Votes: 26 31.3%
  • Meine Frau beabsichtigt die doppelte Staatsangehörigkeit zu erlangen

    Votes: 21 25.3%
  • Meine Frau möchte keine doppelte Staatsangehörigkeit

    Votes: 36 43.4%

  • Total voters
    83
Hans.K

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โกสุมพิสัย - Rheinland
Da Ihre Tochter bei der Einburgerung eine Entlassung aus der thail. Staatsbürgerschaft zugesichert hat, muss sie sich nun auch darum kümmern. Die Argumentation und Vorgehensweise der Ausländerbehörde sei richtig und angemessen.
Fassen wir doch unser bisheriges Wissen zusammen. Den Behörden war schon seit mindestens 2002 (dein Fall, unser Fall) bekannt, das eine Ausbürgerung für Thais nicht realisierbar ist.
Wie kann man also eine Zusicherung eines unwissenden Neubürgers als Fachbeamter akzeptieren, wenn man genau weiß, dass dieser die Zusicherung sowieso nicht erfüllen kann!
 
tira

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.....frage ganz freundlich nach der moeglichkeit der doppelten staatsbuergerschaft.
dann bekommst du einen termin zur beratung......
moin,

.... o.g. gibt es doch nach offizieller lesart für bundesd beamten doch gar net :schwitz:

wollten die doch auf nachfrage, für die erteilung eines perso, von einer weiteren staatsbürgerschaft wissen.

:wai:
 
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Dr. Feelgood

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Fassen wir doch unser bisheriges Wissen zusammen. Den Behörden war schon seit mindestens 2002 (dein Fall, unser Fall) bekannt, das eine Ausbürgerung für Thais nicht realisierbar ist.
Wie kann man also eine Zusicherung eines unwissenden Neubürgers als Fachbeamter akzeptieren, wenn man genau weiß, dass dieser die Zusicherung sowieso nicht erfüllen kann!
Den Anwalt habe ich längst abgehakt. Mit den Beamten werde ich mich kommende Woche noch einmal persönlich auseinander setzen.

Weitere Hinweise, Urteile, Links nehme ich gerne an
 
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kart672

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Doppelte Staatsbürgerschaft als Thai, wie siehts da aus?

Habe in einem Post von vor genau einem Jahr gesehen, dass man wohl in der Praxis meist dazu übergegangen ist, den Thais die deutsche Staatsbürgerschaft zu ermöglichen, und die thailändische Staatsbürgerschaft dabei zu tolerieren, weil das Ausbürgerungsverfahren in Thailand wohl an sehr viele Bedingungen geknüpft ist.

Sprich, meine Frau hätte gute Karten, wenn es denn soweit wäre, und meine Frau den Kurs besteht, richtig?
 
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Bukeo

Gast
Die Entlassung wurde mit allen erforderlichen Unterlagen im April 2005 in Frankfurt beantragt.
dann sind es nun bereits 5 Jahre und noch weitere 3 Jahre - also 8 Jahre.

Wenn es sich nich geändert hat, müsst ihr irgendwann eine Zeugin aus Thailand holen, die dann beim thail. Konsulat eine Erklärung abgeben muss. Da dies dann neben FLugkosten, noch Aufenthalt usw.
kostet - steigt die Summe schnell auf 5000 EUR. Jedoch sind zumutbar nur 1900 EUR. - also auch ein Grund, die Entlassungsbemühungen einzustellen.

Du musst aber natürlich alle Belege, alle Einschreibe-Quittungen samt Kopie an die thail. Botschaft aufheben und nachweisen, das du dich bemüht hast.

Ein Tip von mir:

hol dir einen Anwalt, der sich mit Thai-Recht auskennt.

Bümlein oder Stancke - beide aus Berlin. Mit letzterem hab ich mich sehr oft unterhalten und der kennt das Problem und die Vorgehensweise genau.
Lass dich nicht einschüchtern. Bei der Nichte meiner Frau haben sie beim Aushändigen des deutschen Reisepasses auch erklärt, sie müsse die Ausbürgerung vollziehen, danach kam aber nie wieder
irgendwas.
O.g. Anwälte kennen auch das interne Schreiben des Innenministerium, nachdem bei Thais Mehrstaatigkeit hinzunehmen ist.

Hier noch das Gesetz wegen der Unzumutbarkeit hinsichtlich der Dauer - hier solltest du darauf hinweisen:

9. ...über den Entlassungsantrag aus der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht in angemessener Zeit entschieden wird.
Schließlich kann es sein, dass der ausländische Staat, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, über Ihren Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht in angemessener Zeit entschieden hat. Was angemessen ist, muss natürlich wieder beurteilt werden. Die Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsgesetz geben aber einen Rahmen vor und lassen eine regelmäßige Hinnahme der Mehrstaatigkeit zu, wenn zwei Jahre nach Einreichen des Entlassungsantrags eine Entlassung nicht erfolgt ist und mit einer Entscheidung innerhalb der nächsten sechs Monate nicht zu rechnen ist. Es versteht sich von selbst, dass der Entlassungsantrag von Ihnen vollständig und formgerecht an den Herkunftsstaat übergeben worden sein muss. Haben Sie das Ihrerseits Nötige gemacht und ist keine Entscheidung getroffen worden, werden Sie unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert und werden Doppelstaater oder Doppelstaaterin.



http://www.migration-online.de/beitrag._aWQ9MTUxMQ_.html


Frage, wieso bemühst du dich überhaupt um eine Entlassung, wenn diese vor der Volljährigkeit eh nicht erforderlich ist da der Status der doppelten Staatsbürgerschaft so oder so bis zum 18. Lebensjahr seitens Deutschlands hinzunehmen ist! Scheiß einfach darauf und lass es laufen, wie es läuft!
ich denke, es ist seine Stieftochter - da gilt das mit der doppelten Staatsbürgerschaft nicht. Sie wird gleich behandelt wie seine Frau.
 
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Dr. Feelgood

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Doppel Staatsbürgerschaft - unendliche Geschichte

Das ganze ist und bleibt ein Affentanz !!
Die Ausländerbehörde möchte jetzt einen Nachweis, das der Antrag auf Ausbürgerung auch tatsächlich nach Thailand geleitet wurde und nicht in Frankfurt liegt.
Die Frist von 2 Jahren würde erst dann zu laufen beginnen und das wäre so üblich.

9. ...über den Entlassungsantrag aus der ausländischen Staatsa. . .
. . . wenn zwei Jahre nach Einreichen des Entlassungsantrags eine Entlassung nicht erfolgt ist und mit einer Entscheidung innerhalb der nächsten sechs Monate nicht zu rechnen ist

Auf meine Frage ob so ein Nachweis jemals vorgelegt werden konnte kam die Antwort:

"Nein"

:mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:

Ja bin ich denn noch im Abendland ?
(wenn ja, dann gute Nacht)

Ein Tip von mir:
hol dir einen Anwalt, der sich mit Thai-Recht auskennt.
Ich habe gerade mit der Kanzlei Bümlein telefoniert und werde nun auf eine rechtsmittelfähige Entscheidung über die Hinnahme von Mehrstaatigkeit bestehen.
Dann wird geklagt.

Als hätt ich grad nix besseres zu tun . . .

P.S. Ein Tipp an alle die es noch vor sich haben.
Lasst Euch rechtzeitig beraten und wartet nicht wie ich darauf, dass sich die Dinge von alleine regeln.
 
Chumphon

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Gibt es zu der Prüfung zum deutschen B1 Zertifikat gute Online Vorbereitungsmöglichkeiten?

Mein Frau lebt schon seit 25 Jahren in Deutschland und spricht ganz gut deutsch, lesen ist generell auch kein Problem.

Ist die Frage ob das ausreicht um zur Prüfung zu gehen, ohne extra Seminare zu besuchen.

Setzt B1 vom Niveau sehr weit unten an?

Thx
 
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Chak

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Setzt B1 vom Niveau sehr weit unten an?
Natürlich nicht, sehr weit unten setzt A1 an (auch wenn das hier häufig abgestritten wurde), B1 ist zwei Stufen darüber.
 
Chumphon

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Natürlich nicht, sehr weit unten setzt A1 an (auch wenn das hier häufig abgestritten wurde), B1 ist zwei Stufen darüber.
Gibt es eine Möglichkeit einen Test zur Einstufung zu machen, ob man vielleicht schon für B1 fit ist?
 
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franky_23

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GEhe mit deiner Frau zur nächsten VHS. Die machen das i.d.R. . Auch andere Sprachinstitute, ...

Die Frau soll einfach mal einen Buchladen und sich die Fragen aus den Büchern mal durchlesen, ...
 
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Dr. Feelgood

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Mehrstaatigkeit - Neues vom Amt

Es geht nur schleppend voran !!

Mein Schreiben an die zuständigen Behörden vom letzten September enthielt in etwa die folgende Passage:

"Somit beantrage ich die dauerhafte Hinnahme von Mehrstaatigkeit, gemäß AuslG §87, Absatz 1, Satz 3, Nr. 3 und AuslG-VwV 87.1.2.3.3 dritte Fallgruppe (Nichtbescheidung eines Entlassungsantrags) und StAG §12, Absatz 1, Satz 3, Nr. 3 und den vorläufige Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern vom 17.4.2009, 12.1.2.3.3 dritte Fallgruppe (Nichtbescheidung eines Entlassungsantrags).

Begründung: Meine Tochter wurde im März 2005 eingebürgert und hat den Entlassungsantrag aus der thailändischen Staatbürgerschaft unmittelbar danach beantragt. Die erforderlichen beglaubigten und übersetzten Dokumente hierzu wurden am Februar 2006 vom thailändischen Generalkonsulat angenommen. Seitdem ist der Antrag in Bearbeitung."


Als Antwort hat uns das Amt nun formlos zugestanden, dass wir uns nicht mehr aktiv um die Entlassungsbemühungen kümmern müssen, jedoch den Antrag auf Entlassung nicht zurückziehen dürfen. Dabei lag dann auch gleich eine schnell zusammengeschriebene Verpflichtungserklärung.

Ich habe so die Nase voll von dieser Willkür. Die Anträge werden einfach ignoriert und stattdessen beliebig Alternativen konstruiert. Dabei geht es nur um eine rechtsmittelfähige Entscheidung auf meinen Antrag, die ich dann akzeptieren oder dagegen vorgehen kann.

Ich habe nun eine letzte Frist gesetzt und werde als nächsten Schritt eine Untätigkeitsklage in Erwägung ziehen.

Liest hier ein Jurist mit?


Grüße
Feelgood
 
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franky_23

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Gilt bei dir noch aus AuslG oder schon das Aufenthaltsgesetz? Wenn die Zeit reif ist und die Behörde nicht reagiert, dann einfach klagen!
 
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Dr. Feelgood

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Gilt bei dir noch aus AuslG oder schon das Aufenthaltsgesetz? Wenn die Zeit reif ist und die Behörde nicht reagiert, dann einfach klagen!
Staatsangehögigkeitsgesetzt StAG. Es geht ja eigentlich nur um die Mehrstaatigkeit.

Wegen Untätigkeit werde ich wohl klagen. Eine Klage gegen die rechtkräftige Entscheidung nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Ein türkischer Anwalt der sich auf solche Fälle spezialisiert hat beziffert die Kosten auf mindestens 1.000,-, da Angelegenheiten zur Staatsangehörigkeit einen hohen Streitwert haben. (für mich auch nachvollziehbar) Dazu kämen noch die Gerichtskosten.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt solche Themen grundsätzlich nicht.

@catweazle
Mittlerweile das Regierungspräsidium

Feelgood
 
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catweazle

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Staatsangehögigkeitsgesetzt StAG. Es geht ja eigentlich nur um die Mehrstaatigkeit.

Wegen Untätigkeit werde ich wohl klagen. Eine Klage gegen die rechtkräftige Entscheidung nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Ein türkischer Anwalt der sich auf solche Fälle spezialisiert hat beziffert die Kosten auf mindestens 1.000,-, da Angelegenheiten zur Staatsangehörigkeit einen hohen Streitwert haben. (für mich auch nachvollziehbar) Dazu kämen noch die Gerichtskosten.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt solche Themen grundsätzlich nicht.

@catweazle
Mittlerweile das Regierungspräsidium

Feelgood
hab ich das ueberlesen?
hasde mit sicherheit einen termin beim auslaenderamt in der abteilung fuer ,,doppelte staatsbuergerschaft,, einen termin gehabt?

weil ..... nur bei denen liegt eine liste, in der drinnen steht, dass eine doppelte staatsbuererschaft zwischen thai und deutsch gibt.

dieses erfaehrst du nur, wenn du DORT einen termin holst und dich beraten laesst.

die sagten mir auch, dass es NIRGENDWO ANDERS geschrieben steht, dass man dies auch sonst nirgendwo nachlesen kann.

selbst dieser beamte musste in seiner abc liste suchen.... abc ...thaiwan.... thailand
sagte er
dann sagte er noch..... OK ...geht.

dann bekamen wir eine liste, in der er alles ankreutzte, was wir noch vorlegen mussten.

dann gabs einen neuen termin....... 4-5 monate spaeter gabs die bestaetigung, dass man nun 2 staatsangehoerigkeiten hat. auch diese zeit hatte man uns dort vorher genannt.
 
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siamthai1

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hallo
eine frage! wie soll das bei einer doppelstaatbürgerschaft deutsch/thai mit der einreise,nach thailand und wieder zurück nach deutschland funktionieren ?
 
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siamthai1

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ist mir schon klar ! mein sohn zb. ist nach geburt deutscher ( deutscher personalausweis , deutscher reisepass )im alter von 2 jahren haben wir eine beglaubigte deutsche geburtsurkunde
eine thailändische beantragt und bekommen. somit war er nun auch thai. in thailand haben wir dann anhand der thai geburtsurkunde den id ausweis ausstellen lassen. gleichzeitig auch ein
thaireisepass,den wir aber nie gebraucht , weil mein sohn noch in meimem pass aufgeführt war.das war alles kein problem. nur was bringt es dann für 4 wochen urlaub mit zwei pässen zu
reisen.nach den 4 wochen braucht man wie jeder weis ein visum. wenn du dann wieder nach deutschland kommst und kein deutsches visum im thaipass was dann ? mein sohn ist jetzt 21 jahre
musste sich bis jetzt noch nicht entscheiden,und das thailändische militär wollte ihn auch nicht. und jetzt kommt der knackpunkt, praktisch müsste er als deutscher beim ausländeramt in deutschland
ein antrag auf familienzusammenführung stellen, was mit 21 jahren meines erachtens nicht mehr geht,damit er eine dauerhafer aufenthaltstitel für deutschland bekommt,mit gleichzeitigen recht auf wiederkehr
nach 6 monaten, erst dann wäre ein thäiländischer pass von vorteil,und erst dann hätte er die richtige doppelstaatbürgerschaft.oder sehe ich das nicht richtig.
 
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Doppel Staatsbürgerschaft

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