Doppel Staatsbürgerschaft

Diskutiere Doppel Staatsbürgerschaft im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; denke sie hat mittlerweile einen Doppelpass? ;-) so o,01 Euro als Testüberweisung würde ich mir ja noch eingehen lassen. Als Geschenk...

hat sie, oder hat sie nicht

  • Meine Frau hat die doppelte Staatsangehörigkeit

    Votes: 26 31.3%
  • Meine Frau beabsichtigt die doppelte Staatsangehörigkeit zu erlangen

    Votes: 21 25.3%
  • Meine Frau möchte keine doppelte Staatsangehörigkeit

    Votes: 36 43.4%

  • Total voters
    83
F

franky_23

Gesperrt
Joined
Jan 25, 2009
Messages
8,731
Reaction score
7
Geht.
Meine Frau hat dort ein Konto.
War voellig schmerzlos.
Moechtest Du es mit einer Testueberweisung - die Du um spaetere Komplikationen zu vermeiden bitte als Geschenk deklarierst - ueber 1.000 Euro mal probieren?
denke sie hat mittlerweile einen Doppelpass? ;-) so o,01 Euro als Testüberweisung würde ich mir ja noch eingehen lassen. Als Geschenk selbstverständlich ;-)
 
B

Bukeo

Gast
Was nützt es wenn das AA das weiß und die ALB´s dafür zuständig sind:confused:
weil das AA an alle AB´s seinerzeit eine interne Mitteilung geschickt hat. Habe ich von einem AB-Sachbearbeiter aus Hamburg erfahren.
Die wissen also schon Bescheid, nur hängen die das nicht an die grosse Glocke - das gäbe einen Ansturm auf die AB´s.

Geht.
Meine Frau hat dort ein Konto.
War voellig schmerzlos.
vermutlich meint er was anderes.
Die DKB wirbt nun für Konteneröffnungen aus dem Ausland. Wenn du also in TH lebst, kannst du nun als Deutscher ein Konto mit
Kreditkarte usw. eröffnen, alles wird dir nach TH gesandt. Du musst halt deine Identifiaktion beim Konsulat oder Botschaft machen - dann geht es ohne Probleme.
Das kann eine Thai mit Thai-Passport nicht, sie muss Deutsche sein.
 
strike

strike

Moderator
Joined
Dec 8, 2007
Messages
32,491
Reaction score
6,296
Location
Superior
...
Das kann eine Thai mit Thai-Passport nicht, sie muss Deutsche sein.
Okay, die Moeglichkeit dann soger in TH ein DKB-Konto eroeffnen zu koennen, ist wahrlich ein gewichtiger Grund, sich um einen deutschen Reisepass zu bemuehen.
Werde nun also doch mal anfangen mit meiner Frau fleissig und intensiv die deutsche Sprache und Geschichte zu ueben.

8-)
 
F

franky_23

Gesperrt
Joined
Jan 25, 2009
Messages
8,731
Reaction score
7
Okay, die Moeglichkeit dann soger in TH ein DKB-Konto eroeffnen zu koennen, ist wahrlich ein gewichtiger Grund, sich um einen deutschen Reisepass zu bemuehen.
Werde nun also doch mal anfangen mit meiner Frau fleissig und intensiv die deutsche Sprache und Geschichte zu ueben.

8-)
seid ihr sicher, dass dies als eigenständige Thai in D geht oder nur als Begleiterscheinung der Heirat mit einem Deutschen?

Hatten alle eine NE? nach §28?
 
B

Bukeo

Gast
Okay, die Moeglichkeit dann soger in TH ein DKB-Konto eroeffnen zu koennen, ist wahrlich ein gewichtiger Grund, sich um einen deutschen Reisepass zu bemuehen.
Werde nun also doch mal anfangen mit meiner Frau fleissig und intensiv die deutsche Sprache und Geschichte zu ueben.

8-)
denke ich eher nicht, aber es ist einer von vielen Punkten, die für eine doppelte Staatsbürgerschaft sprechen.

Interessieren würde mich eher ein Nachteil - ich habe noch keinen gefunden. Ich würde als sagen, die Vorteile überwiegen, überhaupt für Leute, die gerne reisen. Mit einem Thaipass kommst du als Frau nicht mal so leicht nach Singapur, zumindest nicht ohne Ehepartner.

seid ihr sicher, dass dies als eigenständige Thai in D geht oder nur als Begleiterscheinung der Heirat mit einem Deutschen?

Hatten alle eine NE? nach §28?
du meinst eine Einbürgerung?
Geht auch ohne deutschen Ehepartner, da muss die Thai aber wohl 8 bzw. 7 Jahre (mit B1) in D gelebt haben (mit Rechtsanspruch) und nicht von Hartz IV abhängig sein.
Mit einem deutschen Ehepartner geht es schneller - ich glaube schon nach 3 Jahren Ehe und 5 Jahre in D - oder so ähnlich.
 
strike

strike

Moderator
Joined
Dec 8, 2007
Messages
32,491
Reaction score
6,296
Location
Superior
.... Hatten alle eine NE? nach §28?
Nein.
Zumindestens nicht meine Frau.
Aber eine AE (bzw. Aufenthaltstitel).
Nach §28 Abs.1, Satz1, Nr.1 AufenthG.

Meine Aussage bezieht sich ueberigens auch auf die POSTBANK.
Mit ein wenig Verhandeln war noch nicht mal ein regelmaessiger Geldeingang fuer das Girokonto - ansonsten Bedingung fuer ein kostenfreies Konto - notwendig.
EC- und VISA-Karte inklusive.

Fast wie in Thailand .....
 
F

franky_23

Gesperrt
Joined
Jan 25, 2009
Messages
8,731
Reaction score
7
Nein.
Zumindestens nicht meine Frau.
Aber eine AE (bzw. Aufenthaltstitel).
Nach §28 Abs.1, Satz1, Nr.1 AufenthG.

Meine Aussage bezieht sich ueberigens auch auf die POSTBANK.
Mit ein wenig Verhandeln war noch nicht mal ein regelmaessiger Geldeingang fuer das Girokonto - ansonsten Bedingung fuer ein kostenfreies Konto - notwendig.
EC- und VISA-Karte inklusive.

Fast wie in Thailand .....
Postbank geht mit AE, Die Sparcard mit normalem Schengenvisum. verlangen die nur noch regelmäßigen Geldeingang? Dachte bei mir waren dies min.d 1250 im Monat. Aber auch dies wäre mit Dreiecksbuchungen jederzeit regelbar, ...
 
strike

strike

Moderator
Joined
Dec 8, 2007
Messages
32,491
Reaction score
6,296
Location
Superior
.... bei mir waren dies min.d 1250 im Monat. ...
Exakt.
Wenn Du von Euro (und nicht von D-Mark) sprichst.
Aber auch dies war verhandelbar.

Dreiecksbuchungen sind ueberigens nicht bei jeder Bank die Loesung des Problems.
Die NORIS-Bank ist ein abschreckendes Beispiel.
Da muss man es dann andersherum spielen.
Wozu ich aber weder Muse noch Lust hatte .......
 
Hans.K

Hans.K

Senior Member
Joined
Aug 15, 2010
Messages
2,961
Reaction score
810
Location
โกสุมพิสัย - Rheinland
Lasst uns doch besser beim Ursprungsthema „doppelte Staatsbürgerschaft“ bleiben, denn diese Angelegenheit ist wichtig und noch lange nicht ausdiskutiert!

@Bukeo schrieb: es gibt kein direktes Gesetz, sondern nur eine interne Mitteilung vom Innenministerium an die AB´s, das bei Thai-Einbürgerungen Mehrstaatlichkeit hinzunehmen ist. Es wurde schon richtig gepostet - anhand von Unzumutbarkeit bzgl. Kosten und Dauer - ist eine Ausbürgerung aus der thail. Staatsbürgerschaft nicht zumutbar - Dauer bis zu 10 Jahren / zumutbar ca. 2 Jahre - Kosten bis zu 5000 EUR / zumutbar: momentan ca. 1900 EUR

[FONT=&quot]Nicht ausdiskutiert, weil die deutschen Behörden nicht gerne eine doppelte Staatsangehörigkeit akzeptieren und deshalb gerne Steine in den Weg legen und die Unkenntnis der Antragsteller ausnutzen! [/FONT]
 
D

Dr. Feelgood

Junior Member
Joined
Jan 30, 2006
Messages
42
Reaction score
0
Location
Heidelberg
es gibt kein direktes Gesetz, sondern nur eine interne Mitteilung vom Innenministerium an die AB´s, das bei Thai-Einbürgerungen mehrstaatlichkeit hinzunehmen ist.
hat jemand eine Kopie dieser Mitteilung? Aktenzeichen? etc?
Ich streite schon seit mehr als 4 Jahren mit der Ausländerbehörde.
 
B

Bukeo

Gast
hat jemand eine Kopie dieser Mitteilung? Aktenzeichen? etc?
Ich streite schon seit mehr als 4 Jahren mit der Ausländerbehörde.
wirst du nicht bekommen, das ist eine interne Mitteilung un das AA ist nicht daran interessiert, diese zu veröffentlichen.
Aber ein guter Ausländer-Anwalt sollte davon wissen.

Du kannst dich aber auch auf dieses Gesetz berufen:

§12 Abs.3 StAG - der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit aus Gründen versagt hat, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder über den vollständig und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat,

Da die Ausbürgerung aus der thail. Staatsbürgerschaft bis zu 10 Jahren dauern kann und Kosten ca. in Höhe von mehr als 5000 EUR zusammen kommen - ist eine Ausbürgerung eben unzumutbar.

Du musst nämlich einen Zeugen aus deinem Dorf einfliegen lassen und das kostet eben eine Menge, ausserdem hat es Fälle gegeben, da hat die Zeugin (da Single und einkommenlos) gar kein
Visum für Deutschland bekommen :-)
 
C

catweazle

Senior Member
Themenstarter
Joined
Aug 17, 2004
Messages
864
Reaction score
1
Location
Hambühren
hat jemand eine Kopie dieser Mitteilung? Aktenzeichen? etc?
Ich streite schon seit mehr als 4 Jahren mit der Ausländerbehörde.
wende mit der auslaenderbehoerde streitest.... bringt das nur das gegenteil.

geh noch mal ganz freundlich dort hin.... ABTEILUNG: ,,EINWANDERUNG,,

frage ganz freundlich nach der moeglichkeit der doppelten staatsbuergerschaft.

dann bekommst du einen termin zur beratung
dann wirsde ein merkblatt und einen ,,laufzettel,, bekommen.

erst nach dem der ,,einbuergerungstest,, bestanden ist und wenn du alle sachen von dem laufzettel abgearbeitet hast, kann der antrag angenommen werden.

nach ca 4 monaten.... wird dann feierlich der pass uebergeben.

streiten bringt gar nichts... dann laeufst du gegen die wand
 
F

franky_23

Gesperrt
Joined
Jan 25, 2009
Messages
8,731
Reaction score
7
hat jemand eine Kopie dieser Mitteilung? Aktenzeichen? etc?
Ich streite schon seit mehr als 4 Jahren mit der Ausländerbehörde.
In BW habt ihr doch Integrationsbeauftragte, Ausländerbeiräte, ... Einfach dort mal um Hilfe bitten.
 
Hans.K

Hans.K

Senior Member
Joined
Aug 15, 2010
Messages
2,961
Reaction score
810
Location
โกสุมพิสัย - Rheinland
Ich persönlich rate jeder thailändischen Antragsstellerin nur die Deutsche und nicht die doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen, da es am Ende der einfachste und sicherste Weg ist, letztendlich doch beide Staatsbürgerschaften aus schon erwähnten unzumutbaren Auflagen zu erhalten.
Ist zwar schade diesen Umweg gehen zu müssen, ist aber letztendlich einfacher um zum Ziel zu kommen.
 
F

franky_23

Gesperrt
Joined
Jan 25, 2009
Messages
8,731
Reaction score
7
Hans, das ist doch der normale Vorgang.
 
Hans.K

Hans.K

Senior Member
Joined
Aug 15, 2010
Messages
2,961
Reaction score
810
Location
โกสุมพิสัย - Rheinland
Hans, das ist doch der normale Vorgang.
ehm:mad:

Tipp: auch Ehefrauen die selbst noch keine 60 Monate Rentenpflichtbeiträge eingezahlt haben, können die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, indem der deutsche Ehegatte diesen Antrag stellvertretend für die Gattin stellt, allerdings ist dieses Verfahren sehr aufwendig da zisch Papiere notwendig sind die sich je nachdem schwer besorgen lassen.


Der deutsche Gatte muss erst mal beweisen dass er ein echter Deutscher ist. Kein Witz, denn ein Personalausweis ist kein Beweis!



Bei diesem Verfahren muss der „Deutsche“ die Heiratsurkunde und die eventuell vorhandene Sterbeurkunde des Großvaters väterlicherseits vorlegen um zu beweisen dass er auch wirklich deutschstämmig ist. Für Rucksackdeutsche (ehemalige Ostgebiete 2. WK) gellten allerdings vereinfachte Verfahren!
 
D

Dr. Feelgood

Junior Member
Joined
Jan 30, 2006
Messages
42
Reaction score
0
Location
Heidelberg
OK, hab zu wenig Informationen gegeben.

Mein Töchterlein wurde im März 2005 eingebürgert und ist nun im Besitz eines deutschen und thailändischen Pass.
Jedoch unter dem Vorbehalt :confused: :confused: :confused:, dass eine Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft erfolgt. Die Entlassung wurde mit allen erforderlichen Unterlagen im April 2005 in Frankfurt beantragt.

Die letzte Information war vom Mai dieses Jahres (2010) dass die Unterlagen gerade nach Bangkok geleitet wurden und die Bearbeitung von nun an ca. 3-5 Jahre in Anspruch nehmen wird.

Im Grunde ist es mir, von den Vorzügen einer doppelten Staatsbürgerschaft mal abgesehen, fast egal wie lange die Bearbeitung dauert, wäre da nicht die Ausländerbehörde, die ständig mit der Drohung einer Aberkennung der Staatsbürgerschaft, Zwangs- und Ordnungsgeld und sonstigem Schabernack versucht Druck aufzubauen.

Auszug einer typischen Korrespondenz mit der Ausländerbehörde:
. . . es ist jedoch erforderlich, dass sich Ihre Stieftochter - wie in meinem Brief vom 27.4.09 dargelegt - alle 3- 4 Monate über 3 jahre hinweg, sich beim Thail. Konsulat schriftlich und per Einschreiben erkundigt, wieweit das Entlassungsverfahren ist und ob noch Unterlagen fehlen. Die ist uns dann gegenüber nachzuweisen und jeweils zu veranlassen . . .

Im Mai 2009 wurde von uns ein Antrag auf Hinnahme von Mehrstaatigkeit gem. AuslG §87, Absatz 1, Satz 3, Nr. 3 und AuslG-VwV 87.1.2.3.3 dritte Fallgruppe (Nichtbescheidung eines Entlassungsantrags) gestellt. Als Antwort bekamen wir die Information das dies nicht möglich sei, da sich meine Tochter nicht ernsthaft und nachhaltig um eine Entlassung bemüht habe.

Ein von mir eingeschalteter RA, der auf seiner Webseite auch Informationen zum Ausländerrecht bietet und sich nach einem ersten Telefonat als Spezialist hierfür zu erkennen gab, schickte mir nach Prüfung des Schriftverkehrs eine Rechung über 119,-- € und eine kurze Stellungnahme mit dem sinngemäßen Inhalt: Da Ihre Tochter bei der Einburgerung eine Entlassung aus der thail. Staatsbürgerschaft zugesichert hat, muss sie sich nun auch darum kümmern. Die Argumentation und Vorgehensweise der Ausländerbehörde sei richtig und angemessen.

Grrrrr

By the way, die Damen vom Amt wissen genau, dass es nahezu unmöglich ist innerhalb einer angemessenen Zeit die thail. Staatsbürgerschaft abzulegen. Das wurde mir mehrfach bestätigt. Doch Mehrstaatigkeit ist nicht gewünscht und die Entscheidung trifft eine übergeordnete Behörde ???

@catweazle
ich bin immer überaus freundlich, sachlich und wertschätzend den Menschen gegenüber.
Mit Streiten meinte ich die Auseinandersetzung im Thema.

Allerdings bin ich kein Bittsteller sondern möchte mein Recht in Anspruch nehmen oder die Rechtslage geklärt wissen wenn es denn unterschiedliche Ausführungsbestimmungen gibt. Wenn ich das Gefühl habe der Willkür eines Sachbearbeiters ausgesetzt zu sein, werde ich langsam aber sicher sehr ärgerlich.

Ich werde diese Woche noch einmal die Mehrstaatigkeit auf dem Amt diskutieren.

Wenn noch jemand gute Tipps, Empfehlungen oder einen guten Rechstanwalt zum Thema kennt. Immer her damit.
Gerne auch PM

Beste Grüße aus Heidelberg
AL
 
Hans.K

Hans.K

Senior Member
Joined
Aug 15, 2010
Messages
2,961
Reaction score
810
Location
โกสุมพิสัย - Rheinland
Frage, wieso bemühst du dich überhaupt um eine Entlassung, wenn diese vor der Volljährigkeit eh nicht erforderlich ist da der Status der doppelten Staatsbürgerschaft so oder so bis zum 18. Lebensjahr seitens Deutschlands hinzunehmen ist! Scheiß einfach darauf und lass es laufen, wie es läuft!

Danach, also nach dem 18. Geburtstag der Tochter kannst du/ihr euere Bemühung vorlegen und aus denen geht ganz klar hervor, dass ihr euch wirklich darum gekümmert habt und diese Angelegenheit nach deutschem Gesetz unmöglich, beziehungsweise nicht rechtens ist!

Das sollte an sich auch jedem Anwalt in den Sinn kommen!
 
D

Dr. Feelgood

Junior Member
Joined
Jan 30, 2006
Messages
42
Reaction score
0
Location
Heidelberg
Frage, wieso bemühst du dich überhaupt um eine Entlassung, wenn diese vor der Volljährigkeit eh nicht erforderlich ist da der Status der doppelten Staatsbürgerschaft so oder so bis zum 18. Lebensjahr seitens Deutschlands hinzunehmen ist! Scheiß einfach darauf und lass es laufen, wie es läuft!

Danach, also nach dem 18. Geburtstag der Tochter kannst du/ihr euere Bemühung vorlegen und aus denen geht ganz klar hervor, dass ihr euch wirklich darum gekümmert habt und diese Angelegenheit nach deutschem Gesetz unmöglich, beziehungsweise nicht rechtens ist!

Das sollte an sich auch jedem Anwalt in den Sinn kommen!
Der 18. Geburtstag war Anfang 2002 und ist somit schon ein paar Tage her ;-)
Darum geht es aber nicht. Das ich mich darum kümmere hat andere Gründe.

Mit dem Anwalt gebe ich Dir recht . . .
 
Thema:

Doppel Staatsbürgerschaft

Doppel Staatsbürgerschaft - Ähnliche Themen

  • Doppelte Staatsbürgerschaft

    Doppelte Staatsbürgerschaft: Hallo, Meine Frau (Thai) ist heut auf die Idee gekommen, das sie die deutsche Staatsbürgerschaft will, bzw. Thai/Deutsch. Was haltet ihr davon...
  • Nach Thailand auswandern nach Erhalten der deutschen Staatsbürgerschaft?

    Nach Thailand auswandern nach Erhalten der deutschen Staatsbürgerschaft?: Hallo zusammen, meine Stieftochter (die Tochter meiner Frau) lebt seit 2012 mit uns hier in Berlin und hat hier deutsch gelernt, ihren mittleren...
  • Thai Ehefrau Doppel-Staatsangehörigkeit geben

    Thai Ehefrau Doppel-Staatsangehörigkeit geben: Hallo zusammen, meine Thai Frau lebt nun schon seit knapp 8 Jahren in Deutschland bei mir. Ich denke aktuell darüber nach sie einbürgern zu...
  • Doppel Staatsbürgerschaft bei Neugeborenen oder nicht ??

    Doppel Staatsbürgerschaft bei Neugeborenen oder nicht ??: Also Meine Frau steht kurz vor Ihrer Entbindung. In 5 Wochen werde ich Vater eines Sohnes ! Nun stellt sich uns die Frage...
  • Doppel-Idendität

    Doppel-Idendität: @ Hallo Man-Gon-Jai, Ich habe eine Bitte an dich. Ist es möglich, dass ich wieder unter meinem alten Namen hier posten kann ? Leider war es nicht...
  • Doppel-Idendität - Ähnliche Themen

  • Doppelte Staatsbürgerschaft

    Doppelte Staatsbürgerschaft: Hallo, Meine Frau (Thai) ist heut auf die Idee gekommen, das sie die deutsche Staatsbürgerschaft will, bzw. Thai/Deutsch. Was haltet ihr davon...
  • Nach Thailand auswandern nach Erhalten der deutschen Staatsbürgerschaft?

    Nach Thailand auswandern nach Erhalten der deutschen Staatsbürgerschaft?: Hallo zusammen, meine Stieftochter (die Tochter meiner Frau) lebt seit 2012 mit uns hier in Berlin und hat hier deutsch gelernt, ihren mittleren...
  • Thai Ehefrau Doppel-Staatsangehörigkeit geben

    Thai Ehefrau Doppel-Staatsangehörigkeit geben: Hallo zusammen, meine Thai Frau lebt nun schon seit knapp 8 Jahren in Deutschland bei mir. Ich denke aktuell darüber nach sie einbürgern zu...
  • Doppel Staatsbürgerschaft bei Neugeborenen oder nicht ??

    Doppel Staatsbürgerschaft bei Neugeborenen oder nicht ??: Also Meine Frau steht kurz vor Ihrer Entbindung. In 5 Wochen werde ich Vater eines Sohnes ! Nun stellt sich uns die Frage...
  • Doppel-Idendität

    Doppel-Idendität: @ Hallo Man-Gon-Jai, Ich habe eine Bitte an dich. Ist es möglich, dass ich wieder unter meinem alten Namen hier posten kann ? Leider war es nicht...
  • Top