OK, hab zu wenig Informationen gegeben.
Mein Töchterlein wurde im
März 2005 eingebürgert und ist nun im Besitz eines deutschen
und thailändischen Pass.
Jedoch unter dem
Vorbehalt

, dass eine Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft erfolgt. Die Entlassung wurde mit allen erforderlichen Unterlagen im April 2005 in Frankfurt beantragt.
Die letzte Information war vom
Mai dieses Jahres (2010) dass die Unterlagen gerade nach Bangkok geleitet wurden und die Bearbeitung von nun an ca.
3-5 Jahre in Anspruch nehmen wird.
Im Grunde ist es mir, von den Vorzügen einer doppelten Staatsbürgerschaft mal abgesehen, fast egal wie lange die Bearbeitung dauert, wäre da nicht die Ausländerbehörde, die ständig mit der Drohung einer Aberkennung der Staatsbürgerschaft, Zwangs- und Ordnungsgeld und sonstigem Schabernack versucht Druck aufzubauen.
Auszug einer typischen Korrespondenz mit der Ausländerbehörde:
. . . es ist jedoch erforderlich, dass sich Ihre Stieftochter - wie in meinem Brief vom 27.4.09 dargelegt - alle 3- 4 Monate über 3 jahre hinweg, sich beim Thail. Konsulat schriftlich und per Einschreiben erkundigt, wieweit das Entlassungsverfahren ist und ob noch Unterlagen fehlen. Die ist uns dann gegenüber nachzuweisen und jeweils zu veranlassen . . .
Im Mai 2009 wurde von uns ein Antrag auf Hinnahme von Mehrstaatigkeit gem. AuslG §87, Absatz 1, Satz 3, Nr. 3 und AuslG-VwV 87.1.2.3.3 dritte Fallgruppe (Nichtbescheidung eines Entlassungsantrags) gestellt. Als Antwort bekamen wir die Information das dies nicht möglich sei, da sich meine Tochter nicht ernsthaft und nachhaltig um eine Entlassung bemüht habe.
Ein von mir eingeschalteter RA, der auf seiner Webseite auch Informationen zum Ausländerrecht bietet und sich nach einem ersten Telefonat als Spezialist hierfür zu erkennen gab, schickte mir nach Prüfung des Schriftverkehrs eine Rechung über 119,-- € und eine kurze Stellungnahme mit dem sinngemäßen Inhalt: Da Ihre Tochter bei der Einburgerung eine Entlassung aus der thail. Staatsbürgerschaft zugesichert hat, muss sie sich nun auch darum kümmern. Die Argumentation und Vorgehensweise der Ausländerbehörde sei richtig und angemessen.
Grrrrr
By the way, die Damen vom Amt wissen genau, dass es nahezu unmöglich ist innerhalb einer angemessenen Zeit die thail. Staatsbürgerschaft abzulegen. Das wurde mir mehrfach bestätigt. Doch Mehrstaatigkeit ist nicht gewünscht und die Entscheidung trifft eine übergeordnete Behörde ???
@catweazle
ich bin immer überaus freundlich, sachlich und wertschätzend den Menschen gegenüber.
Mit Streiten meinte ich die Auseinandersetzung im Thema.
Allerdings bin ich kein Bittsteller sondern möchte mein Recht in Anspruch nehmen oder die Rechtslage geklärt wissen wenn es denn unterschiedliche Ausführungsbestimmungen gibt. Wenn ich das Gefühl habe der Willkür eines Sachbearbeiters ausgesetzt zu sein, werde ich langsam aber sicher sehr ärgerlich.
Ich werde diese Woche noch einmal die Mehrstaatigkeit auf dem Amt diskutieren.
Wenn noch jemand gute Tipps, Empfehlungen oder einen guten Rechstanwalt zum Thema kennt. Immer her damit.
Gerne auch PM
Beste Grüße aus Heidelberg
AL