Doppel Staatsbürgerschaft

Diskutiere Doppel Staatsbürgerschaft im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Könnte meine Frau nicht mit dem Thai Pass nach Thailand reisen und mit dem Deutschen Pass wieder nach Deutschland?

hat sie, oder hat sie nicht

  • Meine Frau hat die doppelte Staatsangehörigkeit

    Votes: 26 31.3%
  • Meine Frau beabsichtigt die doppelte Staatsangehörigkeit zu erlangen

    Votes: 21 25.3%
  • Meine Frau möchte keine doppelte Staatsangehörigkeit

    Votes: 36 43.4%

  • Total voters
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Cybersonic

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Könnte meine Frau nicht mit dem Thai Pass nach Thailand reisen und mit dem Deutschen Pass wieder nach Deutschland?
 
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ffm

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Könnte meine Frau nicht mit dem Thai Pass nach Thailand reisen und mit dem Deutschen Pass wieder nach Deutschland?
Wenn sie mit ihrem Thai-Pass in Thailand eingereist ist, dann befindet sich in ihrem deutschen Pass kein Einreisestempel. Wenn sie versucht mit ihrem deutschen Pass wieder auszureisen, führt das daher unweigerlich zu Problemen.
 
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siamthai1

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tag cybersonic, hat deine frau beide pässe also den deutschen reisepass und auch den thaireisepass ?
 
michael59

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Was ist denn so schwer:

Ausreise in D. deutscher Pass reicht aus
Einreise in T: mit Thaipass
Check-In in T: mit deutschem Pass, damit weiss die Fluggesellschaft, das sie in D einreisen darf
Ausreise in T: mit Thaipass, neuer weisser Schein muss ausgefüllt werden
Einreise in D: mit deutschen Pass
 
Cybersonic

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@ siamthai1

Nein - derzeit "nur" den Thailändischen.
Sie macht gerade ihren Sprachkurs für Deutsch B1 fertig und anschließend will sie den Integrationstest machen.
Dann die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen - die Daueraufenthaltsgenehmigung hat sie seit einem Jahr.
Verheiratet sind wir im April 5 Jahre - im Juni ist sie dann auch seit 5 Jahren in Deutschland.

@ michael59
Das wird nun klarer, Danke.

@all
Ich will nicht, dass sie irgendwelche Probleme bekommt, wenn sie beide Pässe hat - soll einen Vorteil bringen.
 
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sombath

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Also mit Thaipaß kenne ich mich nicht so aus .
Aber :
Ich hatte viele Jahre 2 deutsche Pässe und habe zB einen Paß in Th. benutzt
und bin mit dem 2. in Deutschland eingereist .
Noch nie hat der deutsche Beamte nachgesehen woher ich komme ,
oder ob der Paß gestempelt wurde .
Ich denke mit dem Thaipaß ist es gleich .

Sombath



Wenn sie mit ihrem Thai-Pass in Thailand eingereist ist, dann befindet sich in ihrem deutschen Pass kein Einreisestempel. Wenn sie versucht mit ihrem deutschen Pass wieder auszureisen, führt das daher unweigerlich zu Problemen.
 
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Seesen1

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@Cybertronic
Der Vorteil ist Hauptsächlich das sie alle Rechte und Pflichten hat als Deutsche und in viele Länder reisen kann ohne ein umständliches Visumsverfahren (z.b. UK,Ägypten....). Halte dich an das was Michael59 sagte und es sollte keine Probleme geben. Nur man sollte wirklich tunlichst vermeiden, das der Beamte bei der Aus-Einreise den deutschen Pass sieht, damit er erst gar nicht auf irgendwelche Gedanken kommen kann.
 
michael59

michael59

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Das Zitat von ffm zeigt das Problem! wer mit deutschem Pass einreist muss den auch für die Ausreise nutzen- sonst steht er ewig als eingereist im Computer.

Genauso umgekehrt- sonst überlegt der Thaibeamte auf welchem Weg der Ausreisende denn legal in das Land gekommen ist. Das ist aber oft genug passiert- deshalb das ganze Theater.
Selbst Taksin hatte bald 2 Pässe- und die gelbe Regierung hat es nicht geschafft (vielleicht noch nicht mal versucht) ihm die Thaistaatsbürgerschaft wegzunehmen. Auch Abisith soll noch einen englischen Pass haben ( den habe ich aber noch nicht gesehen- deshalb soll) .
 
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ffm

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Noch nie hat der deutsche Beamte nachgesehen woher ich komme, oder ob der Paß gestempelt wurde .
Ich denke mit dem Thaipaß ist es gleich .
Das ist insofern etwas anderes, als die deutschen Grenzbeamten bei der Einreise keine Pässe von Inländern stempeln. Die werden nur gescannt um die Identität festzustellen. Mit welchem Pass man ein- oder ausreist, spielt daher in Deutschland keine Rolle. Es reicht auch den Personalausweis vorzulegen.

Das thailändische Ein- und Ausreisesystem ist ein anderes. Entscheidend ist dabei dass Ein- und Ausreise immer miteinander verknüpft werden, und zwar sowohl bei Ausländern als auch bei Thais. Dazu dienen die Ein- und Ausreisekarten und die Stempel, die so im Pass platziert werden, dass sich Einreise- und zugehöriger Ausreisestempel nebeneinander auf der selben Seite befinden.
 
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sombath

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Es ist doch klar ,daß in Th. immer mit dem gleichen Paß ein - und ausgereist werden muß .
Beim einchecken in D. mit deutschem Paß
Ausreise in D. mit deutschem Paß .
Einreise in Th. mit Thaipaß .
Einchecken in Th. bei Ausreise mit Deutschem Paß
Ausreise in Th. mit Thaipaß
Einreise in D. mit deutschem Paß .

Sombath



Das ist insofern etwas anderes, als die deutschen Grenzbeamten bei der Einreise keine Pässe von Inländern stempeln. Die werden nur gescannt um die Identität festzustellen. Mit welchem Pass man ein- oder ausreist, spielt daher in Deutschland keine Rolle. Es reicht auch den Personalausweis vorzulegen.

Das thailändische Ein- und Ausreisesystem ist ein anderes. Entscheidend ist dabei dass Ein- und Ausreise immer miteinander verknüpft werden, und zwar sowohl bei Ausländern als auch bei Thais. Dazu dienen die Ein- und Ausreisekarten und die Stempel, die so im Pass platziert werden, dass sich Einreise- und zugehöriger Ausreisestempel nebeneinander auf der selben Seite befinden.
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Irgendwo im Outback!
Die Kontrolle der Visastempel fuer Asiaten ist aus Zeitmangel sehr lasch.
Beispiel Laos ,ein komunistische Land wo sehr stark kontrolliert wird.
Meine Frau ist dort alle halben Jahre,hat also in ihrem Visaverlauf eine Luecke von ca 6 Monaten da Deutsche AE und da das ein loses Blatt/Karte ist nehme ich dieses wertvolle Dokument immer in meinen Seef.
Wurde noch nie gefragt in welchem Niemandsland sie die 6 Monate gelebt hat und wenn ,dann immer eine dumme,unwissende Antwort auf der Zuge haben.
 
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guus

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Meine Frau hat letzten Donnerstag die Papiere für die Deutsche-Staatsbürgerschaft abgegeben. Sie wird Eingebürgert nach §9 StAG, Ehegatten von Deutschen- ab 3 Ehejahre.
Der Angestellte meinte, wenn alle Anfragen an die anderen Behörden durch sind, dauert es ca. bis Ende November und sie bekommt die Urkunde. Naja, ich rechne mal mit Anfang nächstem Jahr besser. Das einzige was ihn stutig gemacht hat, war das unsere Tochter Deutsch und Thai ist. Nach einer kurzen Erklärung von mir, das Sie das Geburtsrecht von der Mutter hat und daher die Thai-Staatsbürgerschaft nur angenommen hat. "Aja, ist also kein Options-Kind ect...dann kein Problem".
Ich hatte gleich im Antrag auch angegeben, das Sie nach §12 STAG eine Ausnahme ist und die doppelte Staatsbürgerschaft laut Verordnung von 2009 hier in Niedersachsen bekommt. Der Angestellte schaute zwar ein wenig sparsam, aber er sagte das es für ihn die Sache einfacher macht.
An Papieren brauchten wir nur (als Info, falls mal einer es sucht)

- Passbild
- Antrag mit allen Angaben, nicht unterschrieben (macht man dort)
- Bekenntniss FDGO (unterschrieben wieder erst dort)
- Rentenversicheungsnachweis von mir (die jährliche die man bekommt reicht)
- Gehaltsnachweis 3 Monate
- Geburtsurkunde von Kind (wenn gemeinsames Kind)
- Geburtsurkunde Frau inkl Übersetztung (hier haben wir die von unserer Heirat genommen, wurde annerkannt)
- handschriftlicher Lebenslauf (halt nur Werdegang und ein wenig persönlicheres, 1 Seite reicht)
- Melderegisterauszug (nicht älter als 6 Monate-Bürgerbüro Stadt)
- Auszug aus Eheregister (nicht älter als 6 Monate, Standesamt)
- bestandender B1-Kurs
- bestandender Einbürgerungstest (was hoffendlich bald im B1-Kurs inbegriffen ist)


Wenn man die Geburtsurkunde der Frau hat mit Übersetztung, dann hat man die restlichen Papiere schnell zusammen.
Ist ja eine Wahnsinnsliste. Normalerweise wenn man bei der gleichen Behörde bleibt (z.B. Einbürgerungsbehörde und Ausländerbehörde gehören beide zum Einwohnermeldeamt) braucht man eigentlich nur noch den Einbürgerungsantrag, so war es bei uns. Der Rest liegt doch schon vor, bzw. der Beamte hat sich dann die Akte von der AHB ein Stockwerk tiefer geholt, da war von der ursprüngliche Einreise bis zur Niederlassungserlaubnis alles abgeheftet. Es waren diesbezüglich keine neuen/nochmaligen Unterlagen erforderlich (außer Einbürgerungstest).

guus
 
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Seesen1

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Naja,so wollter er das nicht. Er brauchte halt alle Dokumente im Orginal, dann hat er Kopien gemacht. Kopien durfte ich nicht vorher machen, es sei denn die sind Überbeglaubigt. Was noch fehlt in der Liste, mein Personalausweis und ihre Aufendhaltskarte.
Bisher haben wir nichts mehr gehört obs bis Ende November durch ist, laut seiner Aussage sollte das klappen.
Er war nur froh, das Sie die nach §12 StAG die Doppelte bekommt, da man sich die Ausbürgerung sparen kann und dann nicht alles später wieder machen muss mit den Papieren (die sind ja nur 6 Monate dann gültig von der Stadt und dem Standesamt)-wäre für ihn einfacher und schneller.
 
Huanah

Huanah

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Stuttgart / Korat
Nein, tut sie nicht. Die Immigration dokumentiert nur das Rein und Raus, nicht das Wohin. Das ist auch gar nicht ihr Job, denn die Überprüfung der Einreiseberechtigung im Zielland ist Aufgabe der Flugbetreiber.

Die Immigration überprüft lediglich, ob eine Bordkarte für einen ausgehenden internationalen Flug vorhanden ist. Die Visaseiten thailändischer Reisepässe werden nicht geprüft.
Meine Frau ist am 17.10.13 bei der Ausreise in BKK vom Immi-Officer explizit nach dem "fehlenden" Deutschland-Visum gefragt worden und der gab erst Ruhe, als Sie Ihm den eAT vorgezeigt hat (Einbürgerung ist noch in der Mache).
 
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Seesen1

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Hatte versprochen mich zu melden wenn alles durch ist. Und heute kam der Brief, das meine Frau am Montag die Urkunde bekommt und damit Doppelstaatler dann ist. Alles durch, Dauer vom 10.10-07.11, das nenne ich mal wirklich schnell. Da unser Bearbeiter ab Montag in Urlaub ist, haben wir uns anständig für alles bedankt und er läßt die Vereidigung von seinem Kollegen machen. Anschließend zur Stadt und den Perso und Reisepass beantragen
 
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sombath

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Also meine Frau hat die eAT immer vom Paß getrennt .
Beim einchecken hat sie die Karte vorgelegt aber noch nie bei der Ausreise bei der Paßkontrolle .
Wenn sie einen Stop im Nahen Osten macht , braucht man nur die erste Bordkarte vorlegen .

Sombath



Meine Frau ist am 17.10.13 bei der Ausreise in BKK vom Immi-Officer explizit nach dem "fehlenden" Deutschland-Visum gefragt worden und der gab erst Ruhe, als Sie Ihm den eAT vorgezeigt hat (Einbürgerung ist noch in der Mache).
 
strike

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Mancher asiatische Staat kämpft nicht (mehr) um jeden Preis um seine Staatsbürger:

In der Sozialistischen Republik Vietnam trat am 1. Juli 2009 ein neues
Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft.

Als wesentliche Neuerung wurde in Artikel 26 Ziffer 3 als neuer Verlustgrund der
vietnamesischen Staatsangehörigkeit das Versäumnis einer Eintragung der Beibehaltung der
vietnamesischen Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 13 Absatz 2 aufgenommen.
Artikel 13 Absatz 2 des Gesetzes besagt, dass im Ausland lebende Vietnamesen, die ihre
vietnamesische Staatsangehörigkeit vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes nicht
aufgrund des bisherigen vietnamesischen Rechts verloren haben, diese weiter behalten
können, wenn sie sich binnen einer Frist von fünf Jahren nach dem Tag des Inkrafttretens
dieses Gesetzes bei einer vietnamesischen Auslandsvertretung eintragen lassen.

Eine Nichtregistrierung bis zum 01. Juli 2014 hätte somit den Verlust der
vietnamesischen Staatsangehörigkeit zur Folge.




TỔNG LÃNH SỰ QUÁN
nước
Cộng hòa xã hội chủ nghĩa Việt Nam
GENERALKONSULAT
der
Sozialistischen Republik Vietnam
THÔNG BÁO
VỀ VIỆC ĐĂNG KÝ GIỮ QUỐC TỊCH VIỆT NAM
Vừa qua một số công dân Việt Nam mang hộ chiếu Việt Nam còn giá trị
viết thư, gọi điện hỏi về thủ tục đăng ký giữ quốc tịch vì cơ quan ngoại kiều ở
một số địa phương yêu cầu họ làm như vậy khi đến làm thủ tục gia hạn cư trú.
Về việc này, Tổng Lãnh sự quán xin thông báo như sau :
- Theo Luật quốc tịch Việt Nam năm 2008 thì những người mang hộ
chiếu Việt Nam còn thời gian giá trị không phải đăng ký giữ quốc tịch.
- Theo điều 13, khoản 2 Luật quốc tịch và điều 18, khoản 1 Nghị định số
78/2009/NĐ-CP ngày 22/9/2009 của Chính phủ quy định chi tiết thi
hành Luật quốc tịch thì đối tượng phải đăng ký trong thời hạn 05 năm
(kể từ 01/7/2009) là những người có quốc tịch và mang hộ chiếu nước
ngoài, nhưng chưa mất quốc tịch Việt Nam và cũng không có hộ chiếu
Việt Nam (những người hai hay nhiều quốc tịch). Thủ tục đăng ký giữ
quốc tịch Việt Nam được đăng tải trên trang web của TLSQ.
 
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... Wenn sie einen Stop im Nahen Osten macht , braucht man nur die erste Bordkarte vorlegen .
War bei uns nicht (mehr) so, @sombath.
Ohne eAT für die Frau und deutsche Paesse für die Kinder wären wir nicht in den Flieger nach Frankfurt gekommen.
 
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Seesen1

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@offtropic
Ich finde es immer wieder interessant was für Geschichten bei manchen Leuten existieren.
Ein Bekannter (Er Deutsch, Sie Thai, 2 Söhne) erzählt mir letztens das seine Kinder das Optionswahlrecht hätten. Beide Söhne in Deutschland geboren, habe aber auch die Thai-Staatsbürgerschaft neben der Deutschen.
Ich musste ihn erstmal aufklären das es auf seine Söhne so nicht zutrifft, da bei einer Mischehe die Kinder hier beide Pässe haben dürfen, nur bei Ausländischen Eltern mit Kindern geboren in Deutschland trifft dieses noch zu (wird ja geändert, sofern ich da auf dem Laufenden bin). Das einzige was aber sein "kann", das mit 21. sich die Söhne dann bei der Thai-Botschaft eigendlich dann entscheiden müssten ob Sie die Thai o. Deutsch behalten wollen.
Mir ist aber bisher kein Fall bekannt, wo dieses "Wahlrecht" von der Botschaft mal angesprochen wurde.

Meine Frage: 1. Habe ich ihm das richtig Erklärt?
2. Ist euch bekannt ob bei einem Thai/Deutschem Kind dieses von der Botschaft je verlangt wurde mit der Wahl der Staatsangehörigkeit?
 
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Doppel Staatsbürgerschaft

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