Cybersonic
Senior Member
Könnte meine Frau nicht mit dem Thai Pass nach Thailand reisen und mit dem Deutschen Pass wieder nach Deutschland?
Wenn sie mit ihrem Thai-Pass in Thailand eingereist ist, dann befindet sich in ihrem deutschen Pass kein Einreisestempel. Wenn sie versucht mit ihrem deutschen Pass wieder auszureisen, führt das daher unweigerlich zu Problemen.Könnte meine Frau nicht mit dem Thai Pass nach Thailand reisen und mit dem Deutschen Pass wieder nach Deutschland?
Wenn sie mit ihrem Thai-Pass in Thailand eingereist ist, dann befindet sich in ihrem deutschen Pass kein Einreisestempel. Wenn sie versucht mit ihrem deutschen Pass wieder auszureisen, führt das daher unweigerlich zu Problemen.
Das ist insofern etwas anderes, als die deutschen Grenzbeamten bei der Einreise keine Pässe von Inländern stempeln. Die werden nur gescannt um die Identität festzustellen. Mit welchem Pass man ein- oder ausreist, spielt daher in Deutschland keine Rolle. Es reicht auch den Personalausweis vorzulegen.Noch nie hat der deutsche Beamte nachgesehen woher ich komme, oder ob der Paß gestempelt wurde .
Ich denke mit dem Thaipaß ist es gleich .
Das ist insofern etwas anderes, als die deutschen Grenzbeamten bei der Einreise keine Pässe von Inländern stempeln. Die werden nur gescannt um die Identität festzustellen. Mit welchem Pass man ein- oder ausreist, spielt daher in Deutschland keine Rolle. Es reicht auch den Personalausweis vorzulegen.
Das thailändische Ein- und Ausreisesystem ist ein anderes. Entscheidend ist dabei dass Ein- und Ausreise immer miteinander verknüpft werden, und zwar sowohl bei Ausländern als auch bei Thais. Dazu dienen die Ein- und Ausreisekarten und die Stempel, die so im Pass platziert werden, dass sich Einreise- und zugehöriger Ausreisestempel nebeneinander auf der selben Seite befinden.
Ist ja eine Wahnsinnsliste. Normalerweise wenn man bei der gleichen Behörde bleibt (z.B. Einbürgerungsbehörde und Ausländerbehörde gehören beide zum Einwohnermeldeamt) braucht man eigentlich nur noch den Einbürgerungsantrag, so war es bei uns. Der Rest liegt doch schon vor, bzw. der Beamte hat sich dann die Akte von der AHB ein Stockwerk tiefer geholt, da war von der ursprüngliche Einreise bis zur Niederlassungserlaubnis alles abgeheftet. Es waren diesbezüglich keine neuen/nochmaligen Unterlagen erforderlich (außer Einbürgerungstest).Meine Frau hat letzten Donnerstag die Papiere für die Deutsche-Staatsbürgerschaft abgegeben. Sie wird Eingebürgert nach §9 StAG, Ehegatten von Deutschen- ab 3 Ehejahre.
Der Angestellte meinte, wenn alle Anfragen an die anderen Behörden durch sind, dauert es ca. bis Ende November und sie bekommt die Urkunde. Naja, ich rechne mal mit Anfang nächstem Jahr besser. Das einzige was ihn stutig gemacht hat, war das unsere Tochter Deutsch und Thai ist. Nach einer kurzen Erklärung von mir, das Sie das Geburtsrecht von der Mutter hat und daher die Thai-Staatsbürgerschaft nur angenommen hat. "Aja, ist also kein Options-Kind ect...dann kein Problem".
Ich hatte gleich im Antrag auch angegeben, das Sie nach §12 STAG eine Ausnahme ist und die doppelte Staatsbürgerschaft laut Verordnung von 2009 hier in Niedersachsen bekommt. Der Angestellte schaute zwar ein wenig sparsam, aber er sagte das es für ihn die Sache einfacher macht.
An Papieren brauchten wir nur (als Info, falls mal einer es sucht)
- Passbild
- Antrag mit allen Angaben, nicht unterschrieben (macht man dort)
- Bekenntniss FDGO (unterschrieben wieder erst dort)
- Rentenversicheungsnachweis von mir (die jährliche die man bekommt reicht)
- Gehaltsnachweis 3 Monate
- Geburtsurkunde von Kind (wenn gemeinsames Kind)
- Geburtsurkunde Frau inkl Übersetztung (hier haben wir die von unserer Heirat genommen, wurde annerkannt)
- handschriftlicher Lebenslauf (halt nur Werdegang und ein wenig persönlicheres, 1 Seite reicht)
- Melderegisterauszug (nicht älter als 6 Monate-Bürgerbüro Stadt)
- Auszug aus Eheregister (nicht älter als 6 Monate, Standesamt)
- bestandender B1-Kurs
- bestandender Einbürgerungstest (was hoffendlich bald im B1-Kurs inbegriffen ist)
Wenn man die Geburtsurkunde der Frau hat mit Übersetztung, dann hat man die restlichen Papiere schnell zusammen.
Meine Frau ist am 17.10.13 bei der Ausreise in BKK vom Immi-Officer explizit nach dem "fehlenden" Deutschland-Visum gefragt worden und der gab erst Ruhe, als Sie Ihm den eAT vorgezeigt hat (Einbürgerung ist noch in der Mache).Nein, tut sie nicht. Die Immigration dokumentiert nur das Rein und Raus, nicht das Wohin. Das ist auch gar nicht ihr Job, denn die Überprüfung der Einreiseberechtigung im Zielland ist Aufgabe der Flugbetreiber.
Die Immigration überprüft lediglich, ob eine Bordkarte für einen ausgehenden internationalen Flug vorhanden ist. Die Visaseiten thailändischer Reisepässe werden nicht geprüft.
suuuper ... glueckwunschHatte versprochen mich zu melden wenn alles durch ist.
Meine Frau ist am 17.10.13 bei der Ausreise in BKK vom Immi-Officer explizit nach dem "fehlenden" Deutschland-Visum gefragt worden und der gab erst Ruhe, als Sie Ihm den eAT vorgezeigt hat (Einbürgerung ist noch in der Mache).
War bei uns nicht (mehr) so, @sombath.... Wenn sie einen Stop im Nahen Osten macht , braucht man nur die erste Bordkarte vorlegen .