strike
Moderator
Wenn die NE bis zum 31.08.2011 ausgestellt ist hast Du recht.Bei NE für die Ehefrau eines Deutschen? Da würden derzeit noch keine Kosten fällig.
Wenn die NE bis zum 31.08.2011 ausgestellt ist hast Du recht.Bei NE für die Ehefrau eines Deutschen? Da würden derzeit noch keine Kosten fällig.
Ich plaediere fuer JA..... 80 € oder nicht?
neinNach drei Jahren können sich Ehefrauen ja einbürgern lassen.
Nun läuft nach drei Jahren auch die befristete Aufenthaltsgenehimigung ab. Wie läuft denn das, wenn man dann schon einen Antrag auf Einbürgerung gestellt hat? Muss man dann doch noch mal verlängern, womöglich unbefristet, was ja dann käme, oder gibt es eine Art Duldung während der Antrag läuft?
Catweazle, ein Ausländeramt als solches gibt es in Hamburg nicht. Für Einbürgerungen ist die Einbürgerungsabteilung des Einwohner-Zentralamtes zuständig, und da kann man eben gerade keine Termine machen. Ich weise darauf nicht nur aus Korinthenkackerei hin, sondern vor allem um zu zeigen, wie regional unterschiedlich das ist, so dass man derart allgemein gültige Aussagen nicht treffen kann über die Abläufe.nein
voraussetzung ist die unbefristete
weitere vorraussetzung, das der einbuergerungstest bestanden ist.
erst danach kann man den antrag zur einbuergerung stellen.
lass dich beim auslaenderamt, abteilung ,,EINBUERGERUNG,, vorher beraten.
....dies geht nur mit termin
dann bekommst du einen ,,laufzettel,,....
wenn der abgearbeitet ist, kann man den antrag stellen.
danach dauert es 3 bis 4 monate, bis eine feierliche einbuergerung stattfindet.
ps frag auch gleich nach der doppelten staatsbuergerschaft.... wegen besitztum in thailand....
dieses werden sie dann auch bejahen
Der Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Einbürgerung genügt nur, wenn sie zu einem Zweck erteilt wurde, der grundsätzlich zu einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland führen kann.
nochmals neinCatweazle, ein Ausländeramt als solches gibt es in Hamburg nicht. Für Einbürgerungen ist die Einbürgerungsabteilung des Einwohner-Zentralamtes zuständig, und da kann man eben gerade keine Termine machen. Ich weise darauf nicht nur aus Korinthenkackerei hin, sondern vor allem um zu zeigen, wie regional unterschiedlich das ist, so dass man derart allgemein gültige Aussagen nicht treffen kann über die Abläufe.
Auch sehe ich die Voraussetzung, die Aufenthaltserlaubnis müsse unbefristet sein, nicht, denn laut dem Merkblatt, auf das ich an anderer Stelle verlinkt habe, heißt es:
Klar, beim Einwohnerzentralamt. Deine Aussage aber "das geht nur mit Termin" ist in Hamburg aber nicht gültig. Wie ich telefonisch erfuhr kann man hier keine Termine machen, sondern muss zu den üblichen Öffnungszeiten eine Numer ziehen.nochmals nein
auch in hh gibt es eine beratung, die dir das sagen
ich wuensche dir glueck, dass derjenige bei dem du dann nach der nummernziehung zur beratung ran kommst, auch der richtige dafuer ist und du das ohne weitere termine gleich hinbekommst.Klar, beim Einwohnerzentralamt. Deine Aussage aber "das geht nur mit Termin" ist in Hamburg aber nicht gültig. Wie ich telefonisch erfuhr kann man hier keine Termine machen, sondern muss zu den üblichen Öffnungszeiten eine Numer ziehen.
Und wenn im offiziellen Merkblatt steht, dass unter den von mir zitierten Voraussetzungen eine Einbürgerung auch ohne unbefristete AE möglich ist, dann glaube ich dem eher als einer Website, von der ich vorher noch nie gehört habe. Aber wir werden wohl demnächst ohnehin von der zuständigen Beamtin hören, was notwendig ist für den Antrag, sobald ich das Parkplatzproblem gelöst habe.
Bei der Gelegenheit an die Hamburger: Kann man nicht beim ADAC gegenüber des EZA parken?
.......das kann in anderen bundeslaendern nicht anders sein.....
Ich habe da wenig Zweifel, dass ich an die richtige gerate, schließlich ist das fest definiert wer für welche Buchstaben zuständig ist.ich wuensche dir glueck, dass derjenige bei dem du dann nach der nummernziehung zur beratung ran kommst, auch der richtige dafuer ist und du das ohne weitere termine gleich hinbekommst.
berichte mal.
wende glueck hast, ....das wuensche ich dir..... bekommsde so einen ,,laufzettel,, mit, worauf alles steht, was man fuer eine einbuergerung beibringen muss.
auf unserem ,,laufzettel,, stand unter anderem drauf, dass der antrag zur einbuergerung erst nach dem bestandenen einbuergerungstest gestellt werden kann.
.......das kann in anderen bundeslaendern nicht anders sein.....
weil auch der einbuergerungstest bundeseinheitlich geregelt ist.
und das alles um 80 € für den eAT zu sparenNeben den Kosten für den Notar, der Ihre Papiere beglaubigt, und gegebenenfalls dem Betrag, den Sie eine Übersetzung der Unterlagen kosten wird, müssen Sie mit einer Summe von 255,00 Euro für den Einbürgerungsantrag rechnen.







Aha, dann is ja gut. Für uns stellt sich diese Frage nicht. Unsere Planungen laufen in die Richtung, das wir in ca. 20 Jahren nach Thailand gehen. Aber für die Leute die Ihr Leben hier in D gestalten wollen sicherlich eine Alternative.Willi, meine Frau lässt sich sicherlich nicht nur wegen des eAT einbürgern.