Die "legale" Unterhaltsflucht aus Deutschland

Diskutiere Die "legale" Unterhaltsflucht aus Deutschland im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Achso. Ich spreche nicht über mich. Dacht eigentlich, dass dies klar ist. Wie war das: Lesen? Denken? Noch einmal: ich spreche nicht über mich...
strike

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franky_23" said:
............
Lesen, denken weniger lametieren hilft häufig weiter.
......
Achso.
Erstens war es deine Entscheidung, auch damals war es nicht unüblich dass beide arbeiteten uns sich eigene Rentenansprüche erwarben.
Ich spreche nicht über mich.
Dacht eigentlich, dass dies klar ist.
Wie war das: Lesen? Denken?
Wenn du dann wesentlich mehr verdient hast, dann reicht dies auch für beide.
Ausserdem hasst du doch dann das Ehegattensplitting ohne Nachfragen akzeptiert, oder?
Noch einmal: ich spreche nicht über mich.
Im übrigen: hat mir nichts gebracht da gleichwertiges Einkommen.
Und nun?
Wer in seinem leben immer mit einem unterdurchschnittlichen Lohn zufrieden war, dann zwar nicht zeitgleich, aber im Leben eine Multifamilie ernähren will, der sollte einfach das nötige tun um die Familien ernähren zu können oder ... die Konsequenzen ziehen.
Tolles Fazit.
Bin jetzt schon schwer beeindruckt.
Lass mir bitte Zeit dies ob seiner Schwere wirken zu lassen.

Gruss,
Strike
 
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Thaimax

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Wenn man noch nicht verheiratet ist, und auch keine Kinder hat, ist die einzige Konsequenz solchen Gesetzen entgegenzutreten dies auch niemals zu tun.

Möchte man doch eine Familie gründen sollte man sich ein familienfreundliches Land suchen, in dem man als Gründer der Familie nicht mit einem Fuss beim Existenzminimum, bzw. darunter, steht.

Die Familiengesetze in der Form begünstigen ausschliesslich Grossfamilien, in denen es kulturell nicht üblich ist sich scheiden zu lassen, haben aber nichts mit der Lebensweise der Ur-Deutschen zu tun.
 
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franky_23

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antibes" said:
Richtig ist, daß der Unterhalt eine Sache zwischen Vater und Kind ist. Und schon hier fängt die Ungleichbehandlung an. Bei einer Mutter so konsequent den Unterhalt einzufordern, wie es in D mit den Vätern passiert, kann ich nicht erkennen.
Wir haben Rechte und Gesetze, die nach meinen und Erfahrungen von anderen Vätern sehr oft nicht zum Wohle des Kindes umgesetzt werden. Ich möchte das Jugendamt sehen, das den Willen der Mutter ausser acht lässt. Bis das Kind die Mutter auf Herausgabe der Idendität des Vaters verklagen könnte, hat sich zudem die elterliche Sorge für den Vater sowieso schon erledigt.
Wer definiert das Wohl des Kindes? Du sprichst aus der Sicht des Vaters. Übrigens ich bin auch einer und Geschieden.

Vielleicht sprecht ihr von Erfahrungen aus vergangenen Zeiten und den Umstand, dass die aktuelle Rechtsprechung noch nicht in den Köpfen einger gelandet ist. Doch dem kann nachgeholfen werden.



franky_23" said:
Nach meinem Kenntnisstand reichen seit einiger Zeit Zweifel aus, dass die Mutter dem Vaterschaftstest zustimmen muss, denn die Kenntnis der Abstammung ist höher zu bewerten als REcht auf Unversehrtheit oder Individualtiät, weiss nicht mehr wie es genannt wurde. ....
Das kann ich so nicht bestätigen. In einem mir bekannten Fall wurde der Vaterschaftstest verweigert, da man mit dem Wohl des Kindes argumentiert.
Aus welcher Zeit stammt dies?


Kam nicht erst kürzlich dazu ein Bericht über eine eklatante Rechtsverletzung?
dagegen kann man vorgehen. Niemand ist vor Rechtsverletzugen sicher.


Das Jugendamt fungiert in Deutschland fast ausnahmslos als Handlanger für die Interessen der Mütter, die man automatisch mit den Interessen der Kinder gleichsetzt. Man kalkuliert auch bewusst damit, daß die Väter resignieren und aufgeben. Dazu wird der Vater in einen langen auszehrenden Kampf um die Rechte seines Kindes hineingetrieben. Hat man ein für den Vater positives Urteil oder eine Verfügung durchgesetzt, ist es der Mutter ein leichtes diese mit fadenscheinigen Behauptungen zu umgehen, und wenn es mit der über den sexuellen Missbrauch ist.

auch wenn einige Punkte nicht falsch sind, so operierst Du mit vielen Vermutungen die keinem Weiterhelfen.


Betrachtet man das Recht und seine Durchsetzung auf Umgang des Vaters zu seinem Kind, dann könnte man nur noch heulen. Was zudem auffällt ist, daß die Jugendämter auf Meldungen über Gefährdungen von bei Mütter lebenden Kindern sehr gelassen reagieren.
erstens, vielleicht nicht fundiert, zweitens, ist es komisch, dass es gerade die Machos sind die alles bewegen können nur nicht einen vernünftigen Umgang mit Exfrau und Kind. Dann aber groß nach dem so unsäglich ungerechten Gesetzgeber und seiner Administration schreien.

Ausserdem mich treibt keiner in einen aufzehrenden Kampf für die Rechte zu meinem Kind hinein, den sehe ich als eine meiner vornehmsten Aufgaben wenn es denn sein muss. Vielleicht liegt es teils auch an dieser unterschiedlichen Grundhaltung weshalb es zu Problemen kommt.
 
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franky_23

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Thaimax" said:
franky_23" said:
Aus welcher Zeit stammt dies?


Dass ein heimlicher Vaterschaftstest verboten ist, das hat das BVG in dem gleichen Urteil festgestellt.

Weiss nicht wieso sich darüber jemand aufregt. Aber in dem Urteil vom BVG ca. 2 Jahre wurde eben auch festgestellt, dass das Kind ein Recht auf Kenntnis der Abstammung hat und Zweifel genügen, dass sich die Mutter einem Gentest nicht sperren kann.

Bitte nicht haltlos irgendwas konstruieren.
 
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antibes

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@franky,
persönlich muß es nicht werden.
Ich weiß jetzt nicht was das mit Machos zu tun hat, aber ich bin in der seltenen Lage erstens selber alleinerziehend und zweitens unterhaltspflichtig gegenüber meiner älteren Tochter zu sein.
Mit der Mutter meiner ersten Tochter gibts seit der Geburt meiner Tochter Probleme. Ich weiß in welchem Umfang ich mich trotz widriger Umstände eingesetzt habe und noch einsetze, also bitte keine falschen Annahmen bzw. Vermutungen.
Für die bei mir lebende Tochter unternehme ich alles Erdenkliche, damit sie einen belastungsfreien, positiven und gesicherten Umgang mit ihrer Mutter haben kann. Die Mutter kann jederzeit uns besuchen und hat dann ungehinderten Zugriff auf unsere gemeinsame Tochter, wie es wieder dieses Wochenende geschehen wird. Unsere Tochter hat immer das Gefühl daß sie noch beide Elternteile hat. Da funktioniert nur, weil auch beide an einem fairen Agreement interessiert sind.

Leider stellt sich die Situation mit meiner ersten Tochter völlig gegenteilig dar. Trotzdem pflege ich im Rahmen meiner Möglichkeiten einen guten Kontakt zu ihr.

Mag sein daß die Umsetzung von Unterhalt, Umgang und Rechtssprechung in deiner Stadt schon fortgeschrittener ist, hier definitiv noch nicht.

Den Begriff "Kindeswohl" lernte ich zuerst nur in Verbindung mit Umgangsvereitelung kennen.

Heute steht der Begriff für das hier:
http://www.grosseltern-initiative.de/urteile/Kindeswohl und Kindesrechte.pdf
 
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Thaimax

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franky_23" said:
Bitte nicht haltlos irgendwas konstruieren.
Zitat daraus:
Gentests dürfen in Zukunft nur mit Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden und nur von einem Arzt. In Vaterschaftstests müssen daher diejenigen einwilligen, von denen genetische Proben untersucht werden.
Was ist da haltlos konstruiert :nixweiss:

Die Zustimmung des betroffenen Kindes kann ausschliesslich die Mutter geben, weil sie das Sorgerecht für das Kind hat.

Sollte der getrennte Vater draufkommen, dass Mutti eine Affäre zu dem Zeitpunkt hatte als die Tochter gezeugt wurde kann er eben nur mit handfesten Beweisen dafür vor Gericht ziehen um einen Vaterschaftstest durchzuboxen.

Natürlich kann man so ein Gesetz begrüssen, keine Frage, aber ich kann das nicht tun, weil ich der Meinung bin, dass Gesetze und Rechtssprechung in erster Linie der Wahrheit verpflichtet sein sollten, nicht der Vertuschung.
 
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franky_23

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antibes" said:
@franky,
persönlich muß es nicht werden.
Ich weiß jetzt nicht was das mit Machos zu tun hat, aber ich bin in der seltenen Lage erstens selber alleinerziehend und zweitens unterhaltspflichtig gegenüber meiner älteren Tochter zu sein.
Mit der Mutter meiner ersten Tochter gibts seit der Geburt meiner Tochter Probleme. Ich weißin welchem Umfang ich mich trotz widriger Umstände eingesetzt habe und noch einsetze, also bitte keine falschen annahmen.
Für die bei mir lebende Tochter unternehme ich alles Erdenkliche, damit sie einen belastungsfreien, positiven und gesicherten Umgang mit ihrer Mutter haben kann. Die Mutter kann jederzeit uns besuchen und hat dann ungehinderten Zugriff auf unsere gemeinsame Tochter, wie es wieder dieses Wochenende geschehen wird. Unsere Tochter hat immer das Gefühl daß sie noch beide Elternteile hat. Da funktioniert nur, weil auch beide an einem fairen Agreement interessiert sind.

Leider stellt sich die Situation mit meiner ersten Tochter völlig gegenteilig dar. Trotzdem pflege ich im Rahmen meiner Möglichkeiten einen guten Kontakt zu ihr.

Mag sein daß die Umsetzung von Unterhalt, Umgang und Rechtssprechung in deiner Stadt schon fortgeschrittener ist, hier definitiv noch nicht.

Den Begriff "Kindeswohl" lernte ich zuerst nur in Verbindung mit Umgangsvereitelung kennen.

Heute steht der Begriff für das hier:
http://www.grosseltern-initiative.de/urteile/Kindeswohl und Kindesrechte.pdf

http://www.welt.de/politik/article1912885/Scheinvater_hat_ein_Recht_auf_die_Wahrheit.html

dies dürfte die aktuelle Rechtslage für den Vaterschaftstest widerspiegeln.

@ antibes,

das hat nichts mit persönlcihen Problemen zwischen zwei Erwachsenen zu tun.

Denke mit fokusierung auf die Kinder gelingt viel.
 
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antibes

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Franky,
aber nur dann wenn beide "Parteien" dazu bereit sind.
Erzwungene "Lösungen" des Problems, auch die durch ein Familiengericht erreichten, haben nach meinen Erfahrungen eine sehr kurze Halbwertszeit.
 
tira

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franky_23" said:
...ist es komisch, dass es gerade die Machos sind die alles bewegen können
nur nicht einen vernünftigen Umgang mit Exfrau und Kind. Dann aber groß nach dem so
unsäglich ungerechten Gesetzgeber und seiner Administration schreien......
moin,

hattest anscheinend glück gehabt und biste net permanet an eine wand gelaufen :schwitz:

:wai:
 
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franky_23

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Thaimax" said:
franky_23" said:
Sollte der getrennte Vater draufkommen, dass Mutti eine Affäre zu dem Zeitpunkt hatte als die Tochter gezeugt wurde kann er eben nur mit handfesten Beweisen dafür vor Gericht ziehen um einen Vaterschaftstest durchzuboxen.

Natürlich kann man so ein Gesetz begrüssen, keine Frage, aber ich kann das nicht tun, weil ich der Meinung bin, dass Gesetze und Rechtssprechung in erster Linie der Wahrheit verpflichtet sein sollten, nicht der Vertuschung.
Du redest von dem Rechtsstand in der Vergangenheit, mit der aktuellen Gesetzeslage hat dies nichts zu tun.
 
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Thaimax

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franky_23" said:
Thaimax" said:
franky_23" said:
Sollte der getrennte Vater draufkommen, dass Mutti eine Affäre zu dem Zeitpunkt hatte als die Tochter gezeugt wurde kann er eben nur mit handfesten Beweisen dafür vor Gericht ziehen um einen Vaterschaftstest durchzuboxen.

Natürlich kann man so ein Gesetz begrüssen, keine Frage, aber ich kann das nicht tun, weil ich der Meinung bin, dass Gesetze und Rechtssprechung in erster Linie der Wahrheit verpflichtet sein sollten, nicht der Vertuschung.
Du redest von dem Rechtsstand in der Vergangenheit, mit der aktuellen Gesetzeslage hat dies nichts zu tun.
Ich kann in den Urteilsdatenbanken kein einziges Urteil finden, die der von Dir angesprochenen "aktuellen Gesetzeslage" entsprechen würden.
Verlinke einfach ein einziges Urteil, welches auf "der aktuellen Gesetzeslage" beruht, also ein einziges Urteil "mit dem dies nichts zu tun" hat.

Für Betroffene ist natürlich die aktuelle Rechtssprechung interessant, nicht Gesetze, die durch das Hinzufügen von zig Ausnahmen nur Bestand haben, wenn eben keine dieser Ausnahmen zutreffend ist.
 
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franky_23

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Thaimax" said:
franky_23" said:
Thaimax" said:
franky_23" said:
Sollte der getrennte Vater draufkommen, dass Mutti eine Affäre zu dem Zeitpunkt hatte als die Tochter gezeugt wurde kann er eben nur mit handfesten Beweisen dafür vor Gericht ziehen um einen Vaterschaftstest durchzuboxen.

Natürlich kann man so ein Gesetz begrüssen, keine Frage, aber ich kann das nicht tun, weil ich der Meinung bin, dass Gesetze und Rechtssprechung in erster Linie der Wahrheit verpflichtet sein sollten, nicht der Vertuschung.
Du redest von dem Rechtsstand in der Vergangenheit, mit der aktuellen Gesetzeslage hat dies nichts zu tun.
Ich kann in den Urteilsdatenbanken kein einziges Urteil finden, die der von Dir angesprochenen "aktuellen Gesetzeslage" entsprechen würden.
Verlinke einfach ein einziges Urteil, welches auf "der aktuellen Gesetzeslage" beruht, also ein einziges Urteil "mit dem dies nichts zu tun" hat.

Für Betroffene ist natürlich die aktuelle Rechtssprechung interessant, nicht Gesetze, die durch das Hinzufügen von zig Ausnahmen nur Bestand haben, wenn eben keine dieser Ausnahmen zutreffend ist.
schau doch einfach mal bei den Verfassunggerichtsurteilen aus dem Jahr 2006 nach. Zeitraum Feb - April.
 
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Thaimax

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Verfassungsgerichtsurteile sind in solchen Fällen eher lebensfremd.

Das würde voraussetzen, dass man einem Scheinvater zumuten kann, dass er sich bis zum Verfassungsgerichtshof durchklagen muss um dann unter Umständen recht zu bekommen.

Bis es soweit kommt vergehen Jahre, in denen man ungerechtfertigt für das Kuckuckskind Unterhalt bezahlen muss. Der in diesen Jahren bezahlte Unterhalt wird natürlich nicht zurückerstattet, und auf den Verfahrenskosten bleibt auch der Kläger sitzen.

Einem so genannten Scheinvater, der seine durch Anerkenntnis begründete rechtliche Vaterschaft in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren erfolgreich angefochten hat, steht weder dem Kind noch dessen Mutter gegenüber ein Anspruch auf Ersatz der Kosten des Feststellungsverfahrens zu.
Urteil des OLG Celle vom 24.11.2008
15 UF 2/08

Wer soll sich das den leisten können :nixweiss:
 
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franky_23

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Thaimax" said:
Verfassungsgerichtsurteile sind in solchen Fällen eher lebensfremd.

Das würde voraussetzen, dass man einem Scheinvater zumuten kann, dass er sich bis zum Verfassungsgerichtshof durchklagen muss um dann unter Umständen recht zu bekommen.

Bis es soweit kommt vergehen Jahre, in denen man ungerechtfertigt für das Kuckuckskind Unterhalt bezahlen muss. Der in diesen Jahren bezahlte Unterhalt wird natürlich nicht zurückerstattet, und auf den Verfahrenskosten bleibt auch der Kläger sitzen.

Einem so genannten Scheinvater, der seine durch Anerkenntnis begründete rechtliche Vaterschaft in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren erfolgreich angefochten hat, steht weder dem Kind noch dessen Mutter gegenüber ein Anspruch auf Ersatz der Kosten des Feststellungsverfahrens zu.
Urteil des OLG Celle vom 24.11.2008
15 UF 2/08

Wer soll sich das den leisten können :nixweiss:
Du beschreibst hier aber einen Spezialfall der in meinen Augen im dem Satz begründet liegt, .... Einem so genannten Scheinvater, der seine durch Anerkenntnis begründete rechtliche Vaterschaft, .....

Dies wäre ihm wohl nicht passiert wenn er nicht vorher die Vaterschaft anerkannt hätte.

Ich gebe dir recht, dass dies in aller Regel was kostet. Doch jeder kann/spollte die Folgewirkungen seines Handelns abschätzen,...
 
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Thaimax

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Dies wäre ihm wohl nicht passiert wenn er nicht vorher die Vaterschaft anerkannt hätte.

Ich gebe dir recht, dass dies in aller Regel was kostet. Doch jeder kann/spollte die Folgewirkungen seines Handelns abschätzen,...
Er hätte auch homosexuell werden können, dann wäre ihm das auch nicht passiert :nixweiss:

Mir geht es nicht darum, war jemand machen hätte können, sondern darum, dass es einfach enorm viele Gesetze gibt, die von der Rechtssprechung zu allem, aber nicht zur Wahrheitsfindung ausgelegt werden. "Einzelfall", "Spezialfall", Wayne interessierts, etwa den Betroffenen? Der tröstet sich damit ein "Spezialfall" zu sein :nixweiss:
Auch wenn ich mich wiederhole, Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit sollten die obersten Ziele sowohl der Legislative als auch der Judikative sein. Viele Industriestaaten bewegen sich beängstigend weit weg davon, ob es an der Ignoranz der Bevölkerung gegenüber nicht eigenen Problemen liegt, ich weiss es nicht.

Bei diesem speziellen Fall geht es darum, dass im Namen des Volkes Gesetze erlassen werden (das Verbot von Vaterschaftstest, bzw. die enorme Erschwerung diese durchführen zu können), die sinngemäss sagen, dass es diesem Volk lieber ist, dass ein "Unschuldiger" den Kindesunterhalt bezahlt als dass dies die Solidargemeinschaft tut.
Man nimmt billigend, mit vorgeschobenem "Kindeswohl" in Kauf, dass ein Unschuldiger ruiniert wird.

Wie man sowas beklatschen, gutheissen, oder auch nur gleichgültig gegenüberstehen kann wird mir wahrscheinlich immer verborgen bleiben :nixweiss:
 
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franky_23

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Thaimax" said:
Dies wäre ihm wohl nicht passiert wenn er nicht vorher die Vaterschaft anerkannt hätte.

Ich gebe dir recht, dass dies in aller Regel was kostet. Doch jeder kann/spollte die Folgewirkungen seines Handelns abschätzen,...
Er hätte auch homosexuell werden können, dann wäre ihm das auch nicht passiert :nixweiss:

Mir geht es nicht darum, war jemand machen hätte können, sondern darum, dass es einfach enorm viele Gesetze gibt, die von der Rechtssprechung zu allem, aber nicht zur Wahrheitsfindung ausgelegt werden. "Einzelfall", "Spezialfall", Wayne interessierts, etwa den Betroffenen? Der tröstet sich damit ein "Spezialfall" zu sein :nixweiss:
Auch wenn ich mich wiederhole, Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit sollten die obersten Ziele sowohl der Legislative als auch der Judikative sein. Viele Industriestaaten bewegen sich beängstigend weit weg davon, ob es an der Ignoranz der Bevölkerung gegenüber nicht eigenen Problemen liegt, ich weiss es nicht.

Bei diesem speziellen Fall geht es darum, dass im Namen des Volkes Gesetze erlassen werden (das Verbot von Vaterschaftstest, bzw. die enorme Erschwerung diese durchführen zu können), die sinngemäss sagen, dass es diesem Volk lieber ist, dass ein "Unschuldiger" den Kindesunterhalt bezahlt als dass dies die Solidargemeinschaft tut.
Man nimmt billigend, mit vorgeschobenem "Kindeswohl" in Kauf, dass ein Unschuldiger ruiniert wird.

Wie man sowas beklatschen, gutheissen, oder auch nur gleichgültig gegenüberstehen kann wird mir wahrscheinlich immer verborgen bleiben :nixweiss:
Das muss keiner gutheißen, doch gibt es nie eine absolute Gerechtigkeit, auch muss teils die absolute Gerechtigkeit hinter einer praktikablen Zurückstehen.

Das kann dir als normaler Autofahrer passieren, wenn jemand nur ein Auto mit Gummispuren einen Schaden von 1000.-- Euro hinterlässt und Fahrerflucht begeht und dann abstreitet, kann die Beweislast sehr schwierig werden, da das Gutachten den Sachwert übersteigen würde.

Dies nicht um die Situation kleinzureden, doch war er sich doch auch über die Konsequenz im Klaren als er freiwillig die Vaterschaft anerkannte.

Dass teilweise Jugendämter wg. dubiosen Vorstellungen von Frauen was das Kindeswohl betrifft tendenziell der Frauenversion huldigen ist leider so. Manchmal muss man besser die Luft anhalten ruhig durchatmen und eine vernünftige Situation schaffen.

Glaube mir die Eltern die einem Kind die Wahrheit vorenthalten, bekommen von dem Kind noch genügend ab.

Ich würde dann einfach die Beträge die sonst noch für mein Kind aufwenden müsste auf ein Konto legen. Mit 16 kann dann auch niemand den Kontakt verbieten und das Geld nehmen und mit dem/r Jugendliche/n eine schöne Zeit machen. Das späte Vergnügen wäre dann meins.
 
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franky_23" said:
......... Mit 16 kann dann auch niemand den Kontakt verbieten und das Geld nehmen und mit dem/r Jugendliche/n eine schöne Zeit machen. Das späte Vergnügen wäre dann meins.
Soweit die Theorie.
Was nützt Dir die gesetzliche Möglichkeit, wenn - wie in meinem Fall - das Jugendamt all die Jahre vorher die Mutter in ihren Versuchen das Kind von Dir fernzuhalten "unvoreingenommen" und "ausgewogen" zum "Kindeswohl" mitgetragen hat?
Und als Ergebnis über Jahre ein völlig falsches Vaterbild zementiert wurde?

Lass mich raten.
Nichts?

Gruss,
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Thaimax

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Das muss keiner gutheißen, doch gibt es nie eine absolute Gerechtigkeit, auch muss teils die absolute Gerechtigkeit hinter einer praktikablen Zurückstehen
Es geht hier nicht um die Illusion von absoluter Gerechtigkeit, es geht darum, dass man sich immer mehr von Gerechtigkeit und Wahrheitsfindung entfernt. Sicherlich ist es für die Solidargemeinschaft praktischer, wenn Jemand anders etwas finanziell ausbaden muss was er nicht verschuldet hat. In diesem Fall liegt das Problem sowieso mal eher darin, dass ein Kind als Schadensfall, für den man bezahlen muss, betrachtet wird.

Dies nicht um die Situation kleinzureden, doch war er sich doch auch über die Konsequenz im Klaren als er freiwillig die Vaterschaft anerkannte.
Das denke ich nicht, wird eher in wenigen Fällen so sein, dass jemand, der die Vaterschaft anerkennt sich der Situation bewusst ist, dass er die für ein Kind anerkennt, das jemand anders gezeugt wird. Klar ist das meistens aber den Müttern. Ich nenne sowas Betrug, zumindestens aber Personenstandsfälschung, die aber absolut ohne Konsequenzen bleibt, obwohl sie im Endeffekt der Bereicherung dient, auf Kosten eines Unbeteiligten.

Es ist ja nicht so, dass Vaterschaftstest generell verboten sind. Wenn ein Mann sich weigert die Vaterschaft für ein Kind anzuerkennen und Mutti 3 in Frage kommende Väter nennt wird auch alles in die Wege geleitet um Klarheit zu bekommen. Da interessiert das informelle Selbstbestimmungsrecht, bzw. das Gendiagnostikgesetz auch kein Schwein.
Aber wenn der, der das ganze bezahlen soll Zweifel hegt ist es natürlich ein Unding Klarheit zu wollen.

Nein, ich denke nicht, dass sich die Leute im Klaren darüber sind, was für Konsequenzen ihr Tun und Handeln nach sich ziehen könnte. Viele Leute glauben nämlich noch an die Rechtssprechung, auch wenn das immer weniger werden. Und genau das sollte einem Bürger zu denken geben. Glaubt ein Volk in verstärktem Masse nicht mehr an die Justiz beginnt meistens der Anfang vom Ende.
 
Thema:

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