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Tramaico
Gast
Geld und Verstand. Alles andere ist hier erhaeltlich. 



Bestaetigt! Aber im positiven Sinne...aber auf thailand kannst du niemals vorbereitet sein,das kann dir hier jeder bestätigen.
.Rechtsfragen deutsch-thailndischer Ehen von RA Buemlein, FARANG-Magazin[FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Swiss,SunSans-Regular]FARANG 05-2010[/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Swiss,SunSans-Regular]Aufenthaltstitel muss trotz langer Zeit in Thailand nicht erlöschen
[/FONT][FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Swiss,SunSans-Regular]Eine Niederlassungserlaubnis erlischt nicht wie vorstehend beschrieben, wenn der/die Thailänder/in mit einem/r Deutschen in Thailand in ehelicher oder lebenspartnerschaftlicher Lebensgemeinschaft lebt.
Den Nachweis der ehelichen Lebensgemeinschaft erbringt man, indem man gemeinsam mit dem/der deutschen Partner/in ausreist und auch in Thailand gemeinsam gemeldet ist, sowohl bei der Deutschen Botschaft in Bangkok als auch bei den thailändischen Behörden. Über das Nichterlöschen der Niederlassungserlaubnis stellt auf Antrag die Ausländerbehörde vor der Ausreise am letzten Wohnsitz auf Antrag eine Bescheinigung aus. Diese Ausnahme vom Erlöschen setzt also voraus, dass der Wohnsitz mit dem Ehepartner von Deutschland nach Thailand verlegt wird.
Eine zweite Ausnahme betrifft Aufenthalte in Thailand von länger als sechs Monaten, wenn man aus einem nur vorübergehenden Grund ausreist.
Der Antrag auf Verlängerung der Ausreisefrist auf einen Zeitraum von länger als 6 Monaten zum Verlassen des Landes aus einem vorübergehenden Grund (z.B. zur Pflege eines kranken Familienangehörigen, Gastsemester an thailändischer Uni) muss bereits vor der Ausreise beantragt werden, um Schwierigkeiten bei der Rückkehr zu vermeiden. Wenn er vom Ausland aus gestellt wird, muss der Antrag spätestens vor Ablauf der 6 Monate gestellt werden, da sonst der Aufenthaltstitel wie oben beschrieben erlischt.
Eine dritte Ausnahme von der Regelung besteht, wenn der/die Thailänder/in sich seit mindestens 15 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hat und der Lebensunterhalt gesichert ist.
Den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts kann man dann durch Vorlage eines Arbeitsvertrages oder den Rentenversicherungsverlauf erbringen. Auch hier ist die Bescheinigung vor der Ausreise bei der Ausländerbehörde zu beantragen.
Eine weitere Ausnahme gilt für diejenigen Thailänder/innen, die im Besitz einer sogenannten "Daueraufenthaltserlaubnis-EG" sind, welche seit 2007 unter strengeren Voraussetzungen erteilt werden. Diese Aufenthaltserlaubnis erlischt nur, wenn man das Gebiet der Europäischen Gemeinschaft für länger als 12 Monate verlässt. Hält man sich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft auf, erlischt die Daueraufenthaltserlaubnis sogar erst, wenn Deutschland für länger als 6 Jahre verlassen wird.[/FONT]
Du anscheinend leider nicht.danke dieter 1 du weist wenigstens bescheid.
LOL (gefällt mir)Du anscheinend leider nicht.
In Thailand schon so schlimm wie in Berlin oder Hamburg?Kriminelles Millieu und illegale Drogen sind hier in TH näher an einem dran, als man zunächst vermutet - sehr schnell können die Kinder abrutschen. Da reicht es manchmal schon, nur einen falschen Freund in der Bekanntschaft zu haben.
Ja, das stimmt.Das Problem hier in TH ist aber noch ein Anderes: Drogendelikte, egal ob "nur" Abhängig oder Dealer, gelten als Kapitalverbrechen und werden mit Gefängnis bestraft.
In D sind Drogendelikte eher Bagatellen, ähnlich Falschparken...da werden auf dem Revier nur schnell die Personalien festgehalten und nach spätestens 24 Stunden ist der Erwischte wieder draussen.
ja du musst sie nicht reinlassen, ist jemand anders da? du könntest PC, radio, fernsehr komplett entfernen sie einmal reinlassen je nach dem, weiss ja nicht...@ Alle Da ich mich aus verschiedenen Gründen in Deutschland nicht abmelden kann, kennt jemand einen Trick wie ich die GEZ loswerde? ...

Vielleicht aendert nachstehendes etwas fuer dich. Neuordnung der Rundfunkgebühren - Wenn die GEZ nicht mehr klingelt - Medien - sueddeutsche.de..., kennt jemand einen Trick wie ich die GEZ loswerde?
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ja hast recht gilt glaube ich ab kommendem jahrVielleicht aendert nachstehendes etwas fuer dich.... Wenn die GEZ nicht mehr klingelt - Medien - sueddeutsche.de[/url]
