Deutsches Beamtenrecht

Diskutiere Deutsches Beamtenrecht im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Na ja , in 20 Jahren muß so und so etwas mit den Pensionen geschehen . Die Pensionen werden dann den gesamten Staatshaushalt auffressen . Es...
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sombath

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Na ja , in 20 Jahren muß so und so etwas mit den Pensionen geschehen .
Die Pensionen werden dann den gesamten Staatshaushalt auffressen .
Es werden dann alle Schulen , Unis , Krankenhäuser , Kasernen u. Polizeistationen geschlossen .
Knarfi wird sich dann freuen .

Sombath



Für die bestehenden Beamten ist ja ein derartiger Umstieg gar nicht machbar. Man könnte es nur für die neu eingestellten Beamten machen. Damit würden aber für den Staat vorübergehend erhebliche Mehrkosten entstehen, weil man für die bestehenden Beamten Pension zahlen muss und gleichzeitig für die neu eingestellten Beamten Rentenbeiträge.
 
Yogi

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Na ja , in 20 Jahren muß so und so etwas mit den Pensionen geschehen .
Die Pensionen werden dann den gesamten Staatshaushalt auffressen .
Es werden dann alle Schulen , Unis , Krankenhäuser , Kasernen u. Polizeistationen geschlossen .
Knarfi wird sich dann freuen .

Sombath
Einspruch.

Wir können uns sicher sein, dass diese Ausgaben schön gerechnet werden und mindestens alternativlos, wenn nicht sogar zwingend von Nöten sind.
 
Buddy

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Hallo Chak,

zu Beitrag 19.

Da ist schon ein erheblicher Unterschied!!

Der Beamte wird (Sein Leben lang) 2x Bestraft!

Beispiel: Er ist Pensioniert und begeht einen Diebstahl.

1. Ein Gericht verurteilt Ihn. 2 . Ein Disziplinar Gericht verurteilt Ihn ein zweites mal!

Das kann bis zum Verlust der Pension gehen !!!

Wenn ein Arbeiter/Angestellter/etc.das gleiche Delikt begeht,wird er NICHT 2 x bestraft und seine Rente kann man Ihm deswegen auch

nicht kürzen oder gar aberkennen !!!

Beträgt die Strafe mahr als 1 Jahr (Auch auf Bewährung) wird er (nicht kann) entlassen !!! Und verliert den Anspruch auf seine Pension !

Also schon ein Unterschied,oder ??

MfG
Buddy
 
strike

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Der Beamte wird dann ja sicher auch und hoffentlich - wie jeder andere Beduerftige - durch die Sozialgemeinschaft aufgefangen.
Denn Hartz4 bekommt ja mW jeder Beduerftige (selbst wenn er nie was eingezahlt hat).
 
DisainaM

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man sollte nicht vergessen,

dass es in Deutschland viele Beamte gibt,

die aufrecht durchs Leben gegangen sind,

und die vom Staat verheizt wurden.

Die Steuerfahnder-Affäre (manchmal auch Paranoia-Affäre) bezeichnet einen teilweise ungeklärten Vorgang um die Zwangspensionierung der vier hessischen Steuerfahnder Rudolf Schmenger, Marco Wehner sowie der Eheleute Heiko und Tina Feser um die Jahrtausendwende. Allen wurde im Auftrag ihrer Vorgesetzten in nachweislich fehlerhaften Gutachten durch den Psychiater Thomas H. Paranoia attestiert. Die Fahnder waren zuvor äußerst erfolgreich gegenSteuerhinterzieher vorgegangen und arbeiteten ab Mitte der 1990er-Jahre bis zum Zeitpunkt ihrer Absetzung im Jahr 1999 an einer Reihe von Fällen, die sich mit Liechtensteiner Konten befassten.[SUP][1]
[/SUP]Im März 2013 wurde der Schadenersatzprozess der vier Steuerfahnder gegen das Land Hessen auf Sommer 2013 vertagt.[SUP][2][/SUP].
Steuerfahnder-Affäre

Mach jetzt etwas ungesetzliches, sonst riskierst Du, sogar Deine Pension zu verlieren ...
indem man ein Offizialdelikt nicht gesetzestreu weiter verfolgt.

Der Staat macht Dich zum Paranoia Deppen, weil Du Dich an die Gesetze hältst.
 
Yogi

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Der Beamte wird dann ja sicher auch und hoffentlich - wie jeder andere Beduerftige - durch die Sozialgemeinschaft aufgefangen.
Denn Hartz4 bekommt ja mW jeder Beduerftige (selbst wenn er nie was eingezahlt hat).
Siehst du, da schliesst sich der Kreis wieder. Ein Beamter ist rundum abgesichert.
Das tolle ist auch, dass der kriminelle Beamte dann die teure PKV verlassen kann.
 
strike

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... dass es in Deutschland viele Beamte gibt, die aufrecht durchs Leben gegangen sind....
Davon gehe ich aus.
Wie uebrigens auch bei Arbeitnehmern.

Der Beamte meines Vertrauens ist auch ein sehr fleissiger und redlicher Mann.
Sprich: 100% der Beamten die ich besser kenne, sind feine Kerle.

Mit denen, die ich durch den Job kennenlernen durfte, wuerde ich nicht tauschen wollen.
Die, die ich durch Behoerdengaenge erlebte*, habe ich meistens bedauert.


* wobei in diesen Faellen der Status reine Vermutung ist
 
Otto-Nongkhai

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Irgendwo im Outback!
Bitte kein Neid!!!!!

Ein Beamter hat meistens erst was von seiner Beamtenschaft,wenn er krank wird oder in Pension geht.
Dann ist er oft besser abgesichert als man in der freien Wirtschaft ist.

In der aktiven Zeit und als Arbeitstier ist mal als Beamter in den Arsch gekniffen.

Die Bezahlung ist aufgrund der guten Ausbildung schlecht.

Nemen wir mal den Steuersektor.
Man studiert 3 Jahre lang und wird dann als Inspektor mit A9 jahrelang abgespeist.(DIPLOMIERTER FINANZWIRT)
Die Ausbildung im gehobenen Dienst ist schwerer als die Steuerberaterausbildung und ein Steuerberater hat dann spaäter ein viel höheres Gehalt und kann sich sogar selbstständig machen.

Damit der Beamter nach der Ausbildung nicht gleich in die freie Wirtschaft wechseln kann muss er vorher unterschreiben,dass er beim Wechsel die teuren Ausbildungskosten zurückzahlen muss und wer kann das schon.

Das Beispiel kann man jetzt auf alle Bereiche der Beamtenschaft,besonders im technischen Dienst ausweiten.

Dann kommt auch noch eine weitere Bestrafung dazu,hier in NRW
Die Rot/Grüne Regierung hat die Lohnerhöhung 2013/14 ab A 11-12 auf 1 % begrenzt und ab A 13 gibt es 2 Jahre O-Runde.Bis A 10 gibt es aber 2,65 % mehr.
Würden sich das die Leistungsträger in der freien Wirtschaft gefallen lassen.???
Fördert sehr den Leistungswillen der Beamten die ja auch nicht streiken dürfen.

Also wer krank und faul ist ist als Beamter gut aufgehoben,der Rest ist fehl am Platz,oder macht dann Dienst nach Vorschrift!!!

In der jetzigen Zeit der Vollbeschäftigung zählt die Arbeitsplatzgarantie auch nicht viel und die gibt es erst ab 27 Jahren!!!!

Das man als Beamter und Pensionär krankenmässig privat versichert ist hat Vorteile,aber auch genug Nachteile ,denn die Beihilfestelle streicht die Rechnungen/Behandlungen ganz schön zusammen,man muss bei Zahlung in Vorleistung treten und die Bearbeitungszeit ist oft mehr als einen Monat bis das Geld wieder auf dem Konto ist.
Beim Krankenhaus zahlt die Beihilfe aber zum Glück direkt .

Dann noch die viele Arbeit und Terminüberwachung bei den vielen Arzrechnungen,da hat man es mit Krankenkassenkarte leichter,auch wenn man nicht bei allen Ärzten einen Termin bekommt.

Man ist auch nur zu einem gewissen %-Satz beihilfeberechtigt (50-80%),der Rest muss durch private Krankenkasse,die immer teurer wird abgesichert werden.
Gerade als Pensionär ist dieser eigene Beitrag ziemlich hoch und steigt auch in Zukunft laufend.
Zurück in die gesetzliche ist ab 50 J unmöglich.
 
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Hermann2

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Nehmen wir mal den Steuersektor.
Man studiert 3 Jahre lang und wird dann als Inspektor mit A9 jahrelang abgespeist.(DIPLOMIERTER FINANZWIRT)
Die Ausbildung im gehobenen Dienst ist schwerer als die Steuerberaterausbildung und ein Steuerberater hat dann später ein viel höheres Gehalt und kann sich sogar selbstständig machen.

Da frag ich mich aber, warum er nicht in die freie Wirtschaft geht? :confused:
Wird schon seine Gründe haben!
 
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willihope

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Da frag ich mich aber, warum er nicht in die freie Wirtschaft geht? :confused:
Wird schon seine Gründe haben!
na weil leistung bei denen nur im wortschatz vorkommt!
verwaltungsbeamter wird man vermutlich nicht weil man neugierig und wissbegierig ist.

so ein formular ist für solche menschen vermutlich richtig sexy! :biggrin:
und damit kann man menschen so schön durch die bürokratie schicken. :-(
 
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klaustal

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hallo erst einmal
moin beran, die umstrukturierung ist schon in gange. zb. feuerwehrmann(beamter im Vollzugsdienst) seit vielen jahren müseen sie 3,4 % an die krankenversicherung zahlen,dies entspricht auf alle zahler in hamburg die personalkosten dieser versicherung(heilfürsorge).
seit einigen jahren müssen die neueinstellungen 50 % in diese versicherung zahlen. diese versicherung gilt aber nur für die feuerwehrleute und nicht für die familienangehörige,diese müssen privatversichert werden 30/70 %(beihilfe). der arbeitgeber zahlt aber keinen beitrag zur krankenversicherung.dies wird in hamburg für den staat erheblich billiger als wenn die kollegen sich in der gesetzlichen versichern würden.
genau so ist es mit den rentenbeiträgen. seit ca. 16 jahren etwa,wird von jeder gehaltserhöhung 0,2 % für die pensionskasse einbehalten und da die lebenserwartung der kollegen,derzeit bei statistisch gesehen, in etwa bei 63 liegt, spart die behörde auch hier ganz gut.

gruß klaustal
 
Buddy

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Hallo Yogi,

dann mal ein anderes Beispiel.

Du fährst zu schnell,baust einen Unfall mit Personenschaden bist Du dann kriminell ??

Dann kommst Du vor den Richter :

Urteil: 6 monate Führerschein weg und 1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung!

Passiert aber nur kriminellen Beamten :-)

Du behälst Deinen Job und wirst NUR 1 x Bestraft!

Der Beamte verliert seine Job und wird 2x Bestraft!

Also Doppelbestrafung in Ordnung ???? Seltsame Sichtweise Deinerseits !!

MfG
Buddy
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Irgendwo im Outback!
Da frag ich mich aber, warum er nicht in die freie Wirtschaft geht? :confused:
Wird schon seine Gründe haben!
Ja,Hermann,man sollte lesen können sonst wird man auch kein Beamter.
Steht genau unter deinem zitierten Satz;---------------------------------------------------------Damit der Beamter nach der Ausbildung nicht gleich in die freie Wirtschaft wechseln kann muss er vorher unterschreiben,dass er beim Wechsel die teuren Ausbildungskosten zurückzahlen muss und wer kann das schon.
 
RAR

RAR

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Hallo Chak,

zu Beitrag 19.

Da ist schon ein erheblicher Unterschied!!

Der Beamte wird (Sein Leben lang) 2x Bestraft!

Beispiel: Er ist Pensioniert und begeht einen Diebstahl.

1. Ein Gericht verurteilt Ihn. 2 . Ein Disziplinar Gericht verurteilt Ihn ein zweites mal!

Das kann bis zum Verlust der Pension gehen !!!

Wenn ein Arbeiter/Angestellter/etc.das gleiche Delikt begeht,wird er NICHT 2 x bestraft und seine Rente kann man Ihm deswegen auch

nicht kürzen oder gar aberkennen !!!

Beträgt die Strafe mahr als 1 Jahr (Auch auf Bewährung) wird er (nicht kann) entlassen !!! Und verliert den Anspruch auf seine Pension !

Also schon ein Unterschied,oder ??

MfG
Buddy
Ein echter Beamter stielt nicht - soetwas was da geschrieben wurde ist eigentlich sehr eigenartig ..

Aber den wesentlichen Unterschied zwischen Beamten und anderen Menschen haben Sie eben nicht erkannt....
 
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klaustal

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hallo erst einmal
moin otto,das mit dem zurückzahlen ist völliger schwachsinn,keiner der eine ausbildung beim staat macht muß.wenn er kündigt seine ausbildungskosten zurückzahlen.
bei halbstaatlichen betrieben gibt es schon mal eine sperrfrist(busfahrer 3 jahre).

gruß klaustal
 
Ban Bagau

Ban Bagau

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Hallo Yogi,
dann mal ein anderes Beispiel.
Du fährst zu schnell,baust einen Unfall mit Personenschaden bist Du dann kriminell ??
Dann kommst Du vor den Richter :
Urteil: 6 monate Führerschein weg und 1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung!
Passiert aber nur kriminellen Beamten :-)
Du behälst Deinen Job und wirst NUR 1 x Bestraft!
Der Beamte verliert seine Job und wird 2x Bestraft!
Also Doppelbestrafung in Ordnung ???? Seltsame Sichtweise Deinerseits !!

MfG
Buddy
Schlechtes Beispiel. Oder ist es dir passiert?
Kenne selbst zwei Polizeibeamte denen schon mehrere Unfälle im Privatleben passiert sind (meist bagatelle). Mit und ohne Personenschäden (leichter Personenschaden). Sowie diverse Strafen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen während der KFZ-nutzung im Privatleben.
Es müssen zwar alle Vergehen auch die im privaten Bereich geschehene dem Dienstherren gemeldet werden, aber soweit sie nicht mit der Dienstaufgabe kollidieren nicht dienstlich verfolgt. Die Enscheidung zur Gewährleistung dienstlicher Pflichterfüllung, konflikt mit seiner amtlichen Arbeit und ob ein Disziplinarverfahren gegen den betroffenen Beamten eingeleitet wird, fällt die Dienstaufsichtsbehörde.


Ps.: Einem Berufskraft-/Kurier-/Auslieferungsfahrer oder Zustelldienst wird es wohl in jedem Fall ähnliche Konsequenzen haben wie in dem bei dir geschilderten Fall. Auch wenn er "nur" eimal bestraft wird. Wobei auch im privaten Bereich bei Personenschäden auch jedes mal 2mal bestraft wird. Einmal die Verkehrsrechtliche und zweitens wenn Schadensersatz-/Schmerzensgeldansprüche geltent gemacht werden.
 
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Hermann2

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Ja,Hermann,man sollte lesen können sonst wird man auch kein Beamter.
Steht genau unter deinem zitierten Satz;---------------------------------------------------------Damit der Beamter nach der Ausbildung nicht gleich in die freie Wirtschaft wechseln kann muss er vorher unterschreiben,dass er beim Wechsel die teuren Ausbildungskosten zurückzahlen muss und wer kann das schon.
Aber ist es nicht so, daß der Beamte während der Aus- bzw. Weiterbildung seine Bezüge weiter erhält?!
Außerdem ist er vollkommen risikofrei, denn wenn er es nicht schafft muß er in seiner bisherigen Stelle weiterbeschäftigt werden!
Dann vergleiche mal mit der freien Wirtschaft!
 
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JT29

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Toskana Deutschlands
Nein, so ist es nicht. "Richtig" Beamter wird man erst nach der Ausbildung, davor ist man Anwärter (also Beamter auf Widerruf) - das ist ähnlich wie bei den AzuBi nach TVöD.

Anwärter (Beamtenrecht)
 
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klaustal

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Cha AM-Hua Hin
hallo erst einmal
moin hermann2, wenn ein beamter ausgebildet wird, bekommt er genauso seine ausbildungsvergütung wie jeder andere in einer ausbildung,ausnahmen gibt es und zwar:
1. wer quereinsteiger ist(studiert hat) bekommt er anwärterbezüge(ca.1000 €) und ist beamter auf zeit, dies wird meist später,aber nicht vor dem 28 lebensjahr gemacht.
2.für alle die einen berufsabschluß haben und sich in einer umschulung befinden bekommen die mindestbezüge ihres werdenden einsatzgebiet.
3.Bundeswehrangehörige die eine ausbildung dort beginnen(berufssoldat)
mag sein das es noch einige gibt,aber darüber weis ich nichts.

gruß klaustal
 
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