Korat993" schrieb:
Ich heirate mit Thaigirl in Thailand und wir fliegen nach Deutschland und muss nicht nochmal Unterlagen für Eheschließungen.
Ich meine : Wedding in Thailand also nur für in Thailand aber nicht in Deutschland. Stimmt ?
Halb-halb :-)
Eine zwischen einem Deutschen und einer Thailänderin in Thailand geschlossene Ehe wird in Deutschland normalerweise ohne grosse Probleme anerkannt,
falls bei der Eheschliessung die notwendigen Papiere vorlagen. Dabei handelt es sich um eine ganze Reihe von Unterlagen, die belegen, dass beide Partner nach deutschem Recht zur Eheschliessung berechtigt sind. Letztendlich erhält man, ist dieser Nachweis einmal erbracht, eine Konsularbescheinigung von der deutschen Botschaft in Thailand, die man dann bei der Hochzeit dem thailändischen Standesbeamten vorlegen muss. D.h., ohne diese Bescheinigung sollte normalerweise die Heirat auch nach thailändischem Recht nicht möglich sein.
Kriegt man die Heirat aber dennoch irgendwie ohne Konsularbescheinigung durchgeführt, wird es nachher mit der Anerkennung/Eintragung in Deutschland (und die muss sein für Familiennachzug, Aufenthaltserlaubnis usw.) nichts. Dann muss man die ganzen Papiere doch noch beschaffen, und möglicherweise hat man dann einen ganzen Berg von zusätzlichen Problemen, die man nicht gehabt hätte, hätte man sich die Papiere ordnungsgemäss vor der Hochzeit beschafft. Und der Familiennachzug ist erst möglich, wenn alle Papiere da, und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Und natürlich den Sprachkurs nicht vergessen. Da kann man dann nach der Eheschliessung noch eine ganze Weile warten müssen.
Sollte sich anhand der nach der Hochzeit beschafften Papiere herausstellen, dass einer der Partner nicht zur Eheschliessung nach deutschem Recht befugt war, könnte ich mir vorstellen, dass sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen könnten.