
MadMac
Moderator
Themenstarter
Ich denke diese Info ist sehr wichtig, daher nochmal als eigenes Thema mit klarer Aussage.
Wie der Deutschen Botschaft angeblich durch Thai Behoerden mitgeteilt wurde, ist ein deutscher internationaler FS entsprechend Uebereinkommen von 1926 oder 1968 ungueltig in Thailand (ueblicherweise wird in DL der 1968er ausgestellt, Thailand hat diesen Vertrag nicht ratifiziert, man kann aber einen 1926er IFS beantragen, dieser wird ausgestellt).
Diese Aussage ist sachlich falsch, da sowohl Deutschland als auch Thailand gemeinsam das Pariser Abkommen von 1926 unterzeichnet haben und entsprechende IFS ausgestellt werden, die klar die Vertragsparteien ausweisen.
Die Deutsche Botschaft erwaehnt nicht, woher diese Auskunft angeblich stammt.
Wichtig, nichtsdestotrotz, das ist eine offizielle Auskunft der Vertretung Deutschlands in Thailand. In Zukunft koennen sich alle Parteien auf diese Aussage berufen. Das werden zuerst Versicherungen im Schadensfall sein, die Fahren ohne Fuehrerschein als Grund nennen werden, Absicherung und Zahlungen zu vermeiden.
Also, um es nochmal ganz klar zu sagen, wer keinen Thai Fuehrerschein hat, sollte in Thailand kein Fahrzeug bewegen.
Wie man den Thai FS bekommt ist lokal verschieden und wurde schon wiederholt hier besprochen. Bitte nicht in diesem Thread nochmal.
Originalantwort der Botschaft:
Wie der Deutschen Botschaft angeblich durch Thai Behoerden mitgeteilt wurde, ist ein deutscher internationaler FS entsprechend Uebereinkommen von 1926 oder 1968 ungueltig in Thailand (ueblicherweise wird in DL der 1968er ausgestellt, Thailand hat diesen Vertrag nicht ratifiziert, man kann aber einen 1926er IFS beantragen, dieser wird ausgestellt).
Diese Aussage ist sachlich falsch, da sowohl Deutschland als auch Thailand gemeinsam das Pariser Abkommen von 1926 unterzeichnet haben und entsprechende IFS ausgestellt werden, die klar die Vertragsparteien ausweisen.
Die Deutsche Botschaft erwaehnt nicht, woher diese Auskunft angeblich stammt.
Wichtig, nichtsdestotrotz, das ist eine offizielle Auskunft der Vertretung Deutschlands in Thailand. In Zukunft koennen sich alle Parteien auf diese Aussage berufen. Das werden zuerst Versicherungen im Schadensfall sein, die Fahren ohne Fuehrerschein als Grund nennen werden, Absicherung und Zahlungen zu vermeiden.
Also, um es nochmal ganz klar zu sagen, wer keinen Thai Fuehrerschein hat, sollte in Thailand kein Fahrzeug bewegen.
Wie man den Thai FS bekommt ist lokal verschieden und wurde schon wiederholt hier besprochen. Bitte nicht in diesem Thread nochmal.
Originalantwort der Botschaft:
Entgegen der bisherigen Auffassung wurde der Botschaft Bangkok schriftlich durch thailändische Behörden bestätigt, dass Thailand nicht Vertragspartei des Internationalen Abkommens für den Kraftfahrzeugverkehr von Paris vom 24.04.1926 sei.
Wir stehen in Kontakt mit dem thailändischen Außenministerium in Bangkok und das Auswärtige Amt mit der thailändischen Botschaft in Berlin und sind dabei, die dringende Frage der Anwendbarkeit des Abkommens von 1926 zu klären. Dies wird voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Ggfs. werden unsere Reise- und Sicherheitshinweise dann umgehend erneut angepasst.
Ich bedaure, dass ich Ihnen im Moment keine zufriedenstellende Antwort geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Anja Oloffs
Rechts- und Konsularabteilung
Legal and Consular Department
Deutsche Botschaft Bangkok/German Embassy Bangkok
9 South Sathorn Road
Bangkok 10120
Tel.: +66(0)2287-9000
Fax: +66(0)2287-1776
Email: rk-112@bangk.diplo.de
Website: www.bangkok.diplo.de
Facebook: www.facebook.com/GermanEmbassyBangkok