Re: Hauskauf in Bangkok
Hier gibt´s mehr Informationen: VDR
"Für die Zeit eines dauernden Aufenthalts im Ausland kann die Gewährung von Rentenleistungen eingeschränkt sein. Diese Einschränkungen können sich auf den Rentenanspruch oder auf die Rentenhöhe auswirken. Ob und in welchem Ausmaß es zu Einschränkungen kommt, hängt von der Staatsangehörigkeit, der Art der rentenrechtlichen Zeiten, dem Geburtsdatum, dem Zeitpunkt der Auswanderung und schließlich vom Aufenthaltsland ab. Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt im Ausland (z. B. während eines Urlaubes) wird die Rente ungemindert weiter gezahlt.
Weitere Informationen zur Versicherung im Ausland - Rente im Ausland können Sie der Broschüre Nr. 15 entnehmen, die Sie auch herunterladen (download) können.
Individuelle Auskünfte zu den Rentenleistungen bei dauerndem Aufenthalt im Ausland erteilt der zuständige Rentenversicherungsträger."
Die oben genannte Broschüre gibt es
hier
und zwar unter dem Menüpunkt:
Rentenversicherung international, darunter: Auslandsaufenthalt allgemeines
Für deutsche Staatsbürger, die alle ihre Beiträge im Bundesgebiet eingezahlt haben, ergeben sich in der Regel keinerlei Kürzungen, wenn diese ins Ausland umziehen.
Nur für ausländische Staatsbürger gilt (z.B. thailändische Ehefrau oder Witwe), dass diese nur 70% bekommen.