
Mang-gon-Jai R.I.P.
Senior Member
Themenstarter
Vor einiger Zeit wurde auch hier im Forum geschrieben, dass man seinen mit Schengenvisum eingereisten Besuch beim Einwohnermeldeamt anmelden solle.
Um nichts falsch zu machen, habe ich mich telefonisch an unser Einwohnermeldeamt gewand und nachgefragt.
Erst schienen die Mitarbeiter überfragt zu sein. So etwas hatte noch niemand angefragt. Dann bekam ich einen kompetenten Beamten ans Telefon.
„Selbstverständlich müssen Sie Ihren Besuch bei uns anmelden“, meinte er und fügte hinzu, „schließlich wollen wir ja auch Abgaben wie zum Beispiel Müllabfuhr oder Hundesteuer erheben.“
Also waren wir am nächsten Tag beim Meldeamt und haben Jindi angemeldet.
„Benötigt Ihre Bekannte auch eine Arbeitserlaubnis?“, fragte die junge Sachbearbeiterin.
Diese Frage erstaunte mich gewaltig, denn im Pass von Jindi, den die Sachbearbeiterin vor sich liegen hatte, stand ganz eindeutig Erwerbstätigkeit nicht gestattet.
Ich verneinte diese Frage also.
Soweit so gut.
Etwa zwei Wochen später erhielt Jindi ein Ladungsschreiben von der Kreisverwaltung, vom Ausländeramt.
Zur Klärung ihres evtl. unerlaubten Zuzugs fordern wir Sie auf, sich am xx.xx. um xx:xx Uhr in unserer Dienststelle in Raum xx einzufinden.
Wir fuhren also hin.
Dort musste ich ihr übersetzen, dass die deutschen Behörden davon ausgingen, dass sie versuche, sich einen Aufenthalt in Deutschland zu erschwindeln.
Da ist mir der Draht aus der Mütze gesprungen und ich bin etwas laut geworden. So laut, dass zwei Kollegen aus dem Nachbarzimmer zu Hilfe eilten.
Was mich das Ganze anginge, wurde jetzt ich gefragt. Ich solle mich da mal schön raushalten, denn mit mir, als Hauswirt, werde man sich auch noch befassen.
Ich griff Jindis Hand, zog sie hinter mir her und wir verließen den Raum.
Auf dem Flur wurden wir von vielen Augenpaaren der dort Wartenden beäugt. Ich war wohl wirklich etwas laut gewesen.
Wir fragten uns zum Amtsvorsteher durch und wir stürmten in sein Zimmer.
Er war ein ruhiger und netter Mann. Er hörte sich unsere Geschichte an und telefonierte dann mit der Meldebehörde.
Es gelang ihm tatsächlich, den Sachbearbeiter zu sprechen, der mir geraten hatte, Jindi anzumelden.
Dann entschuldigte er sich für das „Missverständnis“ , zerriss das Ladungsschreiben und wünschte Jindi weiterhin einen angenehmen Aufenthalt in Deutschland.
Um nichts falsch zu machen, habe ich mich telefonisch an unser Einwohnermeldeamt gewand und nachgefragt.
Erst schienen die Mitarbeiter überfragt zu sein. So etwas hatte noch niemand angefragt. Dann bekam ich einen kompetenten Beamten ans Telefon.
„Selbstverständlich müssen Sie Ihren Besuch bei uns anmelden“, meinte er und fügte hinzu, „schließlich wollen wir ja auch Abgaben wie zum Beispiel Müllabfuhr oder Hundesteuer erheben.“
Also waren wir am nächsten Tag beim Meldeamt und haben Jindi angemeldet.
„Benötigt Ihre Bekannte auch eine Arbeitserlaubnis?“, fragte die junge Sachbearbeiterin.
Diese Frage erstaunte mich gewaltig, denn im Pass von Jindi, den die Sachbearbeiterin vor sich liegen hatte, stand ganz eindeutig Erwerbstätigkeit nicht gestattet.
Ich verneinte diese Frage also.
Soweit so gut.
Etwa zwei Wochen später erhielt Jindi ein Ladungsschreiben von der Kreisverwaltung, vom Ausländeramt.
Zur Klärung ihres evtl. unerlaubten Zuzugs fordern wir Sie auf, sich am xx.xx. um xx:xx Uhr in unserer Dienststelle in Raum xx einzufinden.
Wir fuhren also hin.
Dort musste ich ihr übersetzen, dass die deutschen Behörden davon ausgingen, dass sie versuche, sich einen Aufenthalt in Deutschland zu erschwindeln.
Da ist mir der Draht aus der Mütze gesprungen und ich bin etwas laut geworden. So laut, dass zwei Kollegen aus dem Nachbarzimmer zu Hilfe eilten.
Was mich das Ganze anginge, wurde jetzt ich gefragt. Ich solle mich da mal schön raushalten, denn mit mir, als Hauswirt, werde man sich auch noch befassen.
Ich griff Jindis Hand, zog sie hinter mir her und wir verließen den Raum.
Auf dem Flur wurden wir von vielen Augenpaaren der dort Wartenden beäugt. Ich war wohl wirklich etwas laut gewesen.
Wir fragten uns zum Amtsvorsteher durch und wir stürmten in sein Zimmer.
Er war ein ruhiger und netter Mann. Er hörte sich unsere Geschichte an und telefonierte dann mit der Meldebehörde.
Es gelang ihm tatsächlich, den Sachbearbeiter zu sprechen, der mir geraten hatte, Jindi anzumelden.
Dann entschuldigte er sich für das „Missverständnis“ , zerriss das Ladungsschreiben und wünschte Jindi weiterhin einen angenehmen Aufenthalt in Deutschland.