strike
Moderator
Neben vielen anderen Kommentaren, finde ich diesen zum Thema bemerkenswert:
Familienförderung und das Bundesverfassungsgericht - The European
.... Ich bin sehr gespannt, wie das gleiche Gericht in den nächsten Jahren noch förderungswürdige Familie im Sinne des Art. 6.1 Grundgesetz definieren wird, wenn niemand mehr aus dem fröhlichen Familien-Happening ausgeschlossen werden darf, weil sonst allerorts Diskriminierung droht. Bald bleibt nur noch der Familienhund außen vor. Konsequenterweise werden wir diesen Artikel bald abschaffen müssen, wenn wir uns nicht lächerlich machen wollen.
Und so ist zunächst beängstigend, wie leichtfertig dem Bundestagsabgeordneten Beck der Satz: „Wir werden gut von Karlsruhe regiert“ über die Lippen kam. Bei so großer Freude beerdigt man doch gerne die sinnvolle Gewaltenteilung im Land und den eigenen Anspruch als Volksvertreter und Teil der Legislativen. Viel interessanter für Karlsruher Verhältnisse ist allerdings ein ganz anderer Aspekt: die Eile. Es fällt auf, mit welcher Vehemenz hier eine sofortige Umsetzung der Entscheidung vom Gericht gefordert wird. Sogar rückwirkend soll sie gelten, sodass nun alle Lebensgemeinschaften bis ins Jahr 2001 zurück zu viel gezahlte Steuern einfordern können.
Man wünschte sich, das Bundesverfassungsgericht hätte es immer genauso eilig, wenn es um die Umsetzung anderer Urteile aus dem eigenen Haus ginge. Dann, wenn nicht neue Lebensgemeinschaften, sondern die normale Familie in Deutschland ungerecht behandelt wird. Die Mehrheit. Denn dieser aktuell eiligen Sache aus Karlsruhe stehen vier Urteile in Sachen Familienpolitik gegenüber, die alle anderen und vor allem auch die traditionelle Familien fördern würden, die niemals ein Ultimatum hatten und niemals umgesetzt wurden.....
... Wahrscheinlich hofft man in der Politik ja sowieso schon lange, diese Entscheidungen würden langsam in den Archiven verrotten und in Vergessenheit geraten, wo man sich doch jetzt einhellig darauf verständigt hat, dass die traditionelle Familie ein „Auslaufmodell“ sei, das man nicht fördern, sondern im Untergang begleiten will.
So etwa das Urteil zum steuerfreien Existenzminimum vom 29. Juni 1990, das Familien Steuerfreiheit auch für das Existenzminimum ihrer Kinder zusichert (BVerfG 82,60). Das ist 23 Jahre her. Frist? Keine. Umgesetzt? Nein. Ein Teil dieser zu viel gezahlten Steuern wird in Form von Kindergeld zurückgezahlt und taucht allen Ernstes immer wieder in Regierungsberichten als teure „Familienförderung“, als Geschenk an die Eltern auf. Nein, wie großzügig, dass man es zurückgibt, obwohl man es gar nicht erst einziehen dürfte. Eine Frechheit.
Das „Trümmerfrauenurteil“ vom 7. Juli 1992 (BVerfG 87,1), das „eine .......
Familienförderung und das Bundesverfassungsgericht - The European


Dann ist es ratsam einen Rechtanwalt einzuschalten, der versucht einen Eintrag im Vorstrafenregister zu verhindern.
