Deutsch als Vorraussetzung für Ehegattennachzug?

Diskutiere Deutsch als Vorraussetzung für Ehegattennachzug? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Gesetz verstoesst gegen geltendes EU Recht Warum, in diesem Fall besteht doch kein Integrationsbedarf, wenn davon ausgegangen werden kann, dass...
DisainaM

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Gesetz verstoesst gegen geltendes EU Recht


Warum, in diesem Fall besteht doch kein Integrationsbedarf,
wenn davon ausgegangen werden kann,
dass der EU Bürger mit seiner th. Frau irgendwann wieder in seinem Heimatland leben wird.

mangelnder Integrationsbedarf wäre jedenfalls die Erklärung


und für den Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch gesorgt,
lebt ein Deutscher in Österreich, so gilt für ihn, ein Sprachtest seiner th. Ehefrau auch nicht.

So jedenfalls hat man sich die EU konformität vorgestellt.

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was mich bei der gesamten Einführung des Gesetzes am meisten verärgert hat, war die Tatsache,
das der Bundesbürger von den Politikern belogen wurde,
als es um die Frage geht,
ob die Sprachvorraussetzungen nur für deutsche Doppelstaatsbürger gilt,
die eine Frau aus dem EU Ausland heiaten wollen,

denn nun sind alle Deutsche davon betroffen.

Natürlich ist damit die Kritik der Interessenverbände weggefallen,

http://www.tgd.de/index.php?name=News&file=article&sid=690

wenn eben nicht mehr zwischen Deutschen mit unterschiedlicher ethnischer Herkunft unterschieden wird,
dennoch ist diese Transparentmachung des Gesetzes wirklich
keine Glanzleistung.
(Angefangen mit dem Druck auf Köhler, dem man androhte, die 2. Amtszeit wäre ideal für Stoiber; pp.)
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S

Sioux

Gast
DisainaM" said:
was mich bei der gesamten Einführung des Gesetzes am meisten verärgert hat, war die Tatsache,
das der Bundesbürger von den Politikern belogen wurde,
Ich glaube gar nicht, dass sich die Leute, die da vor die Presse gegangen sind gelogen haben. Die haben das ganz einfach selber nicht verstanden. Oder glaubst du ernsthaft, dass der normale Bundestagsabgeordnete da durchblickt?

Die Regierung und die Ministerien haben allerdings ganze Arbeit geleistet. :fertig:

Sioux
 
Dieter1

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DisainaM" said:
und für den Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch gesorgt,
lebt ein Deutscher in Österreich, so gilt für ihn, ein Sprachtest seiner th. Ehefrau auch nicht.
Das ist auch ne Idee, einfach einen Wohnsitz in Oesterreich anmelden bis die Holde eingeflogen ist und alle Probleme sind elegant umfahren :-) .
 
DisainaM

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ist nur traurig, das man als Deutscher nun anfangen muß,
zu tricksen, um seine Frau nach Deutschland zu bekommen.

Das Netzwerk des Goetheinstitutes in Thailand ist schon beeindruckend,
http://www.goethe.de/ins/th/ban/net/deindex.htm


es zwingt jeden Ehepartner, für einige Zeit nach Bangkok zu ziehen.
 
Dieter1

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DisainaM" said:
ist nur traurig, das man als Deutscher nun anfangen muß,
zu tricksen, um seine Frau nach Deutschland zu bekommen.
Sicher, aber unter den gegebenen Umstaenden ist es doch gut zu wissen, ich melde meinen Hauptwohnsitz in Oesterreich, lass die Dame ueber Wien einfliegen und kann mir den ganzen anderen Stress sparen.
 
tira

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Odd" said:
....Dass die Pruefung beim Goethe Institut abgelegt werden muss, ist bekannt.....
moin odd,

hatte heute morgen das aa am telefon, kurse können auch vom goethe institut lizensierte/
authorisierte einrichtungen durchgeführt werden.

gruss :wink:
 
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Neptun

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DisainaM" said:
ist nur traurig, das man als Deutscher nun anfangen muß,
zu tricksen, um seine Frau nach Deutschland zu bekommen.
es zwingt jeden Ehepartner, für einige Zeit nach Bangkok zu ziehen.
Da muss man nicht tricksen, es ist einfacher seine Frau auf einen Deutschkurs zu schicken und zwar egal wo der ist sie muss nur den Test A1 bestehen ( und der ist wirklich nicht sooo schwer ). Wo sie Deutsch lernt ist wurscht das kann auch zur Not in der Bar stattfinden mit Englisch stellen die sich ja auch net so an komisch da geht das, da können die Mädels sogar Email schreiben.
Das in Thailand nicht an jeder Ecke Deutschkurse angeboten werden ist auch klar, aber es wurde schon mal eine Möglichkeit in der Hauptstadt geschaffen ( darum muss sich der Deutsche Staat ja eigentiich gar nicht kümmern, oder gibt es in Deutschland Thaigrundkurse für Deutsche die sich in Thailand niederlassen wollen ?? )
 
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Odd

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tira" said:
Odd" said:
....Dass die Pruefung beim Goethe Institut abgelegt werden muss, ist bekannt.....
moin odd,

hatte heute morgen das aa am telefon, kurse können auch vom goethe institut lizensierte/
authorisierte einrichtungen durchgeführt werden.

gruss :wink:
was sind authorisierte Einrichtungen?

Wenn es nur um einfachste Woerter/Saetze sich handelt. Dies kann ich ihr auch beibringen. Wird vom Goethe Institut vorgeschrieben, dass die Kurse von Lizensierten Instituten durchgefuehrt werden muessen?
 
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Chak3

Gast
Odd" said:
Wird vom Goethe Institut vorgeschrieben, dass die Kurse von Lizensierten Instituten durchgefuehrt werden muessen?
Nein, Tira schrieb doch, das auswärtige Amt schreibt das vor.
 
phi mee

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Nun, es muss ja aktuell die Prüfung für die Stufe A1 des Goethe Intitutes dargelegt werden. Das heißt aber nur, dass dort die Prüfung abzulegen ist nicht wo die Vorbereitung stattfindet.

Bärchen legt hier die DSH Prüfung an der Uni Essen ab. Falls der Arbeitgeber am Flughafen das Zertifikat des Goethe Institutes bevorzugt, könnte sie sich am Goethe Institut Bangkok direkt für die vergleichbare Prüfung (in diesem Falle TestDAF) anmelden. Prüfungsgebühren hierfür sind, glaube ich, irgendwo bei 70 - 80 €. Bärchen hatte da mal nachgeschaut.

Wer also bereits genügend Deutschkenntnisse erworben hat, kann sich also direkt für einen Prüfungstermin anmelden.

Würde also einen Aufenthalt von nur einigen Tagen in Bangkok erfordern und der Visanaantrag könnte ja auch gleich gestellt werden. ;-)


:wink: phi mee
 
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Odd

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@Chak, Tira schrieb koennen von lizensierten Instituten durchgefuehrt werden. Fuer mich irgendwie nicht nachvollziehbar.

Die Damen sollen nur die gewuenschten Kenntnisse erlangen, die anschliessend das Institut prueft.

Durch privates Lernen, kann der Erfolg frueher und guenstiger erzielt werden. Dies ist im Sinne von jedem.

Vielleicht gibt es eine verbindliche Aussage der Botschaft oder AA.

Edit: @Phi Mee, das waere galaktisch
 
kcwknarf

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Bei eurer ganzen Rechnerei vergesst ihr einen wichtigen Faktor: die Durchfallquote. Wenn das stimmt, was hier ein Member vor 2-3 Tagen in diesem oder in den Parallelthreads veröffentlichte, dass den A1-Kurs derzeit nur 5% bestehen, dann würde ich mal im Schnitt davon ausgehen, dass der Durchschnitts-Thai den Test 10 mal machen muss, um ihn zu bestehen. D.h. 10fache Kosten und 10fache Zeit. Und werden Testtermine ständig angeboten?

Erinnert mich an mein Informatikstudium. Analysis-Klausur. Durchfallrate war auch so etwas über 90%. Musste ich 16 mal machen, bis ich bestand. Dauerte 4 Jahre. Aber ich hatte ja auch genügend Zeit, weil ich andere Prüfungen vorziehen konnte.
Dazu muss man nicht mal dumm sein. Flüchtigkeits- oder Verständnisfehler, Nervösität, Zeitdruck...
Nur mal so als Denkanstoß...

Und an den Hamburger ALDI-Tütenfan: auf private Sticheleien lasse ich mich nicht mehr ein. Trotz des bürgerfeindlichen Gesetzes kann ich mir eine gewisse Schadenfreude nicht verkneifen, dass mittlerweile doch mehr Member durchschauen, wie Deutschland seine eigentlich vorbildliches Grundgesetz vergewaltigt und es damit nur noch Schall und Rauch ist.
 
Palawan

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Dieter1" said:
Das ist auch ne Idee, einfach einen Wohnsitz in Oesterreich anmelden bis die Holde eingeflogen ist und alle Probleme sind elegant umfahren :-) .
Klar, da hilft doch genau dieses neue Gesetz dabei :lol: ( eine Türe wird verschlossen und eine andere neu aufgemacht )

Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche

Deutsche in der Schweiz und in den EU-Staaten können sich künftig einbürgern lassen, ohne den EU-Pass zu verlieren.
Eigentlich beharrt das Innenministerium noch heute darauf: «Die Bürger sollen sich für ein Land entscheiden», so lautet die Erklärung der Ministeriumssprecherin Annette Ziesig zur geltenden Politik. Damit keine Loyalitätskonflikte aufkommen, vertritt Deutschland die Auffassung, dass grundsätzlich doppelte Staatsbürgerschaften nicht erwünscht sind. Aber die Regel ist löchriger als der sprichwörtliche Schweizer Käse.

Denn das am Dienstag in Kraft getretene neue deutsche Ausländerrecht hat zur Folge, dass im Verkehr mit der EU und der Schweiz die doppelte Staatsbürgerschaft der Normalfall wird. Deutsche, die in der Schweiz einen Antrag auf Einbürgerung stellen, behalten künftig automatisch ihre deutsche Staatsbürgerschaft. Umgekehrt erwartet Deutschland von Schweizern, die sich in Deutschland einbürgern lassen, nicht mehr, dass sie den Schweizer Pass abgeben.

Bisher galt: Wenn sich ein Deutscher in der Schweiz einbürgern liess, erlosch seine deutsche Staatsbürgerschaft automatisch. Wer den Verlust des deutschen EU-Passes vermeiden wollte, musste vor Einreichung eines Einbürgerungsantrags einen kostenpflichtigen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft stellen. Einen Anspruch auf Beibehaltung gab es nicht, allerdings war die doppelte Staatsbürgerschaft schon gemäss dem Ausländerrecht von 1999 für EU-Bürger und Schweizer einfach. In der Praxis reichte es aus, wenn die Gesuchssteller geltend machen konnten, dass sie noch über Bindungen an Deutschland verfügten, weil sie enge Beziehungen zu Verwandten, Immobilienbesitz oder Geschäftskontakte nach Deutschland hatten.

.....

Der Kurswechsel indessen vollzieht sich still und leise. In den deutschen Medien war die neue Praxis bisher noch kein Thema. [highlight=yellow:a57f3fd3c4]Vom neuen Ausländergesetz wurden nicht die Erleichterungen für Deutsche und EU-Bürger wahrgenommen, sondern nur die gleichzeitig eingeführten strengeren Regeln für den Ehegattennachzug türkischer Einwohner[/highlight:a57f3fd3c4].


Den ganzen Bericht gibt eshier

Gruss Palawan
 
O

Odd

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kcwknarf" said:
... was hier ein Member vor 2-3 Tagen in diesem oder in den Parallelthreads veröffentlichte, dass den A1-Kurs derzeit nur 5% bestehen, dann würde ich mal im Schnitt davon ausgehen, dass der Durchschnitts-Thai den Test 10 mal machen muss nd werden Testtermine ständig angeboten?
Hm 5%? Wer hatte die Pruefung abgelegt? Wurde hierzu ausreichend Deutsch gelernt o.ae.?

Finde es ein wenig schockierend, dass Du Deinen Thais nichts mehr zutraust.
 
phi mee

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kcwknarf" said:
Bei eurer ganzen Rechnerei vergesst ihr einen wichtigen Faktor: die Durchfallquote. Wenn das stimmt, was hier ein Member vor 2-3 Tagen in diesem oder in den Parallelthreads veröffentlichte, dass den A1-Kurs derzeit nur 5% bestehen, dann würde ich mal im Schnitt davon ausgehen, dass der Durchschnitts-Thai den Test 10 mal machen muss, um ihn zu bestehen.
Ist mit Sicherheit eine Frage von Alter, Vorbildung und Lernfähigkeit bezüglich Fremdsprachen.

Meine Frau hätte damit sicherlich auch größte Probleme gehabt. Sie war hier in D. auch zunächst in einer Sprachschule in der alles zusammengewürfelt wurde. Keine Chance! Ich habe sie gleich wieder da raus genommen.

Bei Bärchens DSH Prüfung entspricht der erste 10-wöchige Block dem A1. Nach jedem Block wird eine Abschlussprüfung gemacht um für die nächste Stufe zugelassen zu werden. Hierbei liegt die Durchfallquote sicher unter 5%. Die Schule wirbt damit das über 90% den DSH Abschluss schaffen.

Allerdings sind hier nur Leute zwischen 20 und 30 im Untericht die mindestens eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.

Ein Mädel/Frau aus dem Isaan mit vielleicht 4 Jahren Schulbildung hat da natürlich kaum einen Chance!


:wink: phi mee
 
tira

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Odd" said:
...Auch zaehlt dieses neue Gesetz( :gruebel: ) nicht fuer alle Auslaender.....
wie gesacht vorhin mit dem aa :phone:

auf den einwand japanische frauen bräuchten den test net, kam zunächst bilaterale
abkommen, auf weiteres nachharken übergeordnete wirtschaftliche verknüpfungen
und hernach es beträfe lediglich ein personenkreis von ca. 20.

ja, die ausführenden organe sind sich so ihrer sache bezüglich des fortbestandes
des gesetzes sicher, da bleibt jegliches selbstkritisches hinterfragen aussen vor.

gruss :wink:
 
kcwknarf

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Bangkok
Odd" said:
Hm 5%? Wer hatte die Pruefung abgelegt? Wurde hierzu ausreichend Deutsch gelernt o.ae.?
Finde es ein wenig schockierend, dass Du Deinen Thais nichts mehr zutraust.
Die Zahl habe ich ja nicht veröffentlicht. Wenn ihr euren Frauen beim ersten Anlauf die Prüfung zutraut ist ja alles in Ordnung. Aber wie gesagt: aus meiner Sicht hat das Bestehen einer Prüfung nicht alleine etwas mit den Fähigkeiten der getesteten Person zu tun. Auch die Tagesform kann entscheidend sein. Boris Becker ist auch oftmals einige Male in der 1.Runde in Wimbledon ausgeschieden. Und ich kenne einige, die trotz perfekter Vorbereitung durch die Führerscheinprüfung gefallen sind.
Waren alle nicht dumm.
 
tira

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ahh,

noch die durchwahlnr. 030 5000 1640 :phone:

gruss :wink:
 
Loso

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Palawan" said:
... sondern nur die gleichzeitig eingeführten strengeren Regeln für den Ehegattennachzug türkischer Einwohner.

Gruss Palawan
Dem ist ja leider nicht so, obwohl öffentlich monatlang der Eindruck erweckt wurde.
Das Änderungsgesetz schliesst Deutsche ein. Der entscheidende Satz im neuen §28 ist dieser:
§30 Abs.1 Satz1 Nr.1 und 2... ist in den Fällen des Satzes 1 Nr.1 entsprechend anzuwenden.
Im neuen §30 Abs.1 Satz1 Nr. 2 steht:
der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann...


Alte Fassung §28 AufG:
http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/__28.html

§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist [s:105efe50f3]abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1[/s:105efe50f3] dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. [s:105efe50f3]Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.[/s:105efe50f3]
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache [s:105efe50f3]mündlich[/s:105efe50f3] verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.


Änderungsgesetz, dort die Seiten 7 und 8:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1970.pdf
Anhörung zur Verfassungmässigkeit:
http://bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_135/02.html
 
Palawan

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@Loso

Das ist mir schon klar. Ich hatte den Teil gelb markiert weil nur die Nachteile und nicht die Erleichterungen gemässe Quelle in Deutschland zu reden geben.

Und weil die türkische Bevölkerung den grössten Ausländeranteil in D stellt, wurde wahrscheinlich nur diese Nationalität genannt.

Ist unter Umständen auch ein Grund, weshalb das neue Gesetz gemäss einigen Membern auch bei der deutschen Bevölkerung so gut ankommt.

Gruss Palawan
 
Thema:

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