Mal so ein paar Gedanken dazu:
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(Anmerkung von mir: dazu müßte durchaus auch die Freiheit fallen, wen ich heirate)
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
(Anmerkung von mir: Spätestens hier kollidiert der Gesetzesentwurf, wenn auch nur indirekt, mit dem GG. Das GG gilt zwar für das DEUTSCHE Volk, insofern höchstwahrscheinlich die Argumentation warum für Japaner z.B. keine Sprachkenntnisse, für Thai aber schon, ABER: Ich als (imaginärer) Ehegatte werde dadurch indirekt benachteiligt, mein Nachbar darf seine japanische Ehefrau ohne größere Probleme nachholen, ich aber nicht? Gleichheitsgrundsatz, hallo?)
Artikel 6
[Ehe und Familie; nichteheliche Kinder]
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
So, und das ist das wohl schlagendste Argument. Der Text der Botschaft ist ein schlechter Witz, überall im GG ist fest verankert wenn es irgendwelche Einschränkungen gibt, (formulierung "wenn aufgrund der Gesetzeslage mit "a" kollidiert" oder so, salopp gesagt) - HIER NICHT! Von irgendeiner Differenzierung ob eine Ehe "schützenswert" ist oder nicht - kein Wort. Die übrigen Absätze beschäftigen sich mit Kindern und staatlichem Eingriff etc.
Selbst bei einer vermuteten Scheinehe dürfte eine Umkehrung der Beweislast unzulässig sein (in der Theorie, in der Praxis habe ich da schon Stories gelesen, da stellt es einem die Haare auf).
Dann steht da zwar noch:
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
hehe, klug sich eine Hintertür offenzulassen, aber da steht auch:
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
...was die Hintertür sehr klein machen dürfte.
Mein Fazit (auch wenn ich kein Jurist bin, hab aber in anderen Bereichen mit Rechtssprechung und Gesetzesauslegung zu tun, da bekommt man ein ganz gutes Gefühl - und bisher hatte ich meistens recht) wäre, das unsere *hüstel* eigentlich unantastbare Verfassung genug Munition bietet um dieses Gesetz zu kippen.
Eine etwaige Kollision mit geltendem EU-Recht, und inwiefern ein Staat sich den eigenen Bürgern gegenüber darüber hinwegsetzen kann/darf, ist in diese Überlegung noch überhaupt nicht mit eingeflossen (weil ich da auch schlicht und einfach keine Ahnung von habe).
Ich hoffe das hilft vielleicht dem ein oder anderen (d.H. eigentlich hoffe ich dass man das erst gar net braucht), weil ICH nehme das H-Wort *schauder* so schnell bestimmt nicht in den Mund. ;-D