Deutsch als Vorraussetzung für Ehegattennachzug?

Diskutiere Deutsch als Vorraussetzung für Ehegattennachzug? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Die treugläubige Unschuld die du dir noch bewahrt hast hätte ich auch gerne noch, habe sie aber aus beruflichen Gründen leider verloren.
C

Chak3

Gast
Neptun" said:
Joe70" said:
Tja und wenn auch verfassungswidrig, wenn einer klagt dauert es Jahre bis das Bundesverfassungsgericht das Gesetz einzieht. Solange... Eine Thai/Deutsch Ehe ist teuer. Wer keine Kohle hat, kann eine Thai/Deutsch Ehe, gelebt hier in Deutschland nun erstmal vergessen.

MfG
Joe70
Ich glaube zwar nicht, daß die Juristen das nicht überprüft haben bevor man das Gesetz auf die Menschheit los läßt. Ich bin aber kein Jurist um sowas zu behaupten, soweit würde ich mich nie aus dem Fenster lehnen.
Die treugläubige Unschuld die du dir noch bewahrt hast hätte ich auch gerne noch, habe sie aber aus beruflichen Gründen leider verloren.
 
M

Monta

Gast
Ist nicht das erste Mal, dass ein Gesetz vom Verfassungsgericht einkassiert wurde.
 
N

Neptun

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Nürnberg/Chaiyaphum
Chak3" said:
1.000 Euro? Ein Kurs kostet 3.800 Baht, mal 2 = 7.600 + 1.800 für die Bücher = 9.400 Baht, das sind gerade mal 200 Euro. Im Vergleich zu den Gebühren die sonst noch so anfallen ist das nicht wirklich viel und eines der wenigen nützlichen Dinge an der ganzen Abwicklung im Vorfelde, ärgerlich ist eben nur die zeitliche Komponente. Zukünftige Brautpaare können das aber ja einplanen.
Ja, ist ein wenig übertrieben gewesen, ich meinte mehr die ganze Aktion mit Hotel,Busfahrten und noch Oneway-Flugticket für nach Deutschland. Ich habe mir mal die Prüfung auf der Goethe-Institut angeschaut. Die ist gar nicht so einfach, das kann schon ne Zeit dauern bis die Mia das begriffen hat. Also wenn alle Thais in Deutschland so gut Deutsch könnten bräuchten die keinen Phuha's mehr als Kindermädchen um sich in Deutsch zu unterhalten. Man kann die Prüfung downladen und mal durchspielen mit seiner Holden, ist gar nicht so leicht. Das kann in Bangkok schon ne Weile dauern.
 
A

antibes

Gast
in einem thaiforum mögt ihr mit eurer kritik an diesen neuen vorraussetzungen unterstützung finden, aber ausserhalb dieser multinationalen beziehungen herrscht grosse befriedigung über die neue gangart. ich habe die letzten 2 tage einige personen auf dieses thema angesprochen, fast einhellige zustimmung.
ob das gesetz gekippt werden kann, ich hege zweifel. selbst wenn, es gibt bestimmt schon einen plan b.
mich würde eher interessieren, was die ursache für diese massnahmen sind.
wissen "die" etwa mehr als wir?
 
C

Chak3

Gast
Antibes, sagte ich doch schon, bildungsferne Schichten sollen ferngehalten werden, was ich generell auch begrüße.

Je länger ich darüber nachdenke, desto besser gefällt mir diese Regelung, selbst als aktuell unmittelbar betroffener.
 
K

Kali

Gast
Chak3" said:
Antibes, sagte ich doch schon, bildungsferne Schichten sollen ferngehalten werden, was ich generell auch begrüße.[...]
Es beruhigt mich, dass ich mich selbst somit zur bildungsnahen Schicht zählen darf, da ich ja ebenfalls über rudimentäre Deutschkenntnisse verfüge :lol: Ob allerdings ´Mischehen´ durch das Erlernen der deutschen Sprache ausgemerzt werden können, wage ich zu bezweifeln :lachen:

Dat Ding hat für mich zwei Seiten: Auf der einen Seite - wie allerdings bereits oft festgestellt - das Erfordernis sich zumindest in einfacher Form verbal verständigen zu können. Auf der anderen Seite der grundgesetzlich verbriefte Schutz der Familie (Ehe), und der für mich gravierende Einschnitt in die persönliche Freiheit, wenn z.B. beim Nachzug des legitim angeheirateten Ehepartners derartige Hürden aufgebaut werden, die für so manche unüberwindbar scheinen.

Und mit der Bildungsnähe und - ferne ist das so´ne Sache. Es gibt ganz Nahe, die man menschlich in die Tonne kloppen kann - und ganz Ferne, die nicht nur über eine ausgeprägte emotionale Intelligenz sondern auch soziale Kompetenz verfügen.

Doch die haben wir in den Foren ja auch, gelle :cool:
 
wingman

wingman

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Natakwan
Hallo,
im anderen fred hatte ich gerade geschrieben gestern habe ich die deutsche botschaft angeschrieben und heute eine antwort erhalten die mich aber nicht wirklich weiter bringt.
natürlich habe ich meine kleine schon informiert das sie sich nun dort in bangkok einschreiben soll, ich ihr den kurs bezahle. trotzdem, sie hat jedesmal die lange fahrerei, es wird ihr bestimmt nicht leicht fallen. sie hat die schikane auszubaden, nicht ich. khop khun krap frau merkel :fertig: , meine wählerstimme und bestimmt die meines umfeldes bekommen sie in 1000 jahren nicht :zorn: .

gerade eben habe ich unser ausländeramt angerufen, alles ruht ersteinmal bis neue weisungen bezüglich des neues gesetzes kommen, also keine visaerteilung.
somit könnte ich fliegen, auch heiraten, die heirat legalisieren lassen alles kein problem und dann heim fliegen ohne frau.
das wars also ersteinmal.............ende im gelände.

erinnert mich an member big cloud....sollte eine dauerhafte fernehe/beziehung aus dem ganzen werden? wer weis was noch für hürden auftauchen mit denen ich gar nicht rechne.
 
wingman

wingman

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Natakwan
Hallo Chak, das hier, bringt einen aber nicht weiter da es nur der text eines merkblattes ist.



Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

ein Aufenthaltstitel für Deutschland zu Heiratszwecken wird
regelmäßig nur
erteilt wennes sich bei der geplanten Ehe um eine schützenswerte Ehe
gemß
Art. 6 Abs. 1 GG handelt. Demnach ist entscheidend, ob die Verlobten
nach
der Eheschließung die Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft
in der
Bundesrepublik Deutschland beabsichtigen. Die Absicht einer (formal)
wirksamen Eheschließung erfüllt nicht die tatbestandlichen
Voraussetzungen
des § 27 Abs. 1 AufenthG, wenn keine eheliche Lebens­gemeinschaft
hergestellt, sondern dem ausländischen Staatsangehörigen
ausschließlich zu
einem ihm an­sonsten verwehrten Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet
verholfen
werden soll. Bei der Frage ob es Sich um eine schätzenswerte Ehe
handelt
wird in der Behördenpraxis grundsätzlich auch darauf abgestellt ob
eine
gemeinsame sprachliche Basis zwischen beiden Prtnern besteht. Eine
solche
ist gegebenenfalls auch durch die Antragstellerin nachzuweisen (etwa
durch
Bescheinigungen über die Teilnahme an einem entsprechenden
Sprachkurs). Alle
weiteren nötigen Informationen sollten Sie im beigefügten Merkblatt
finden
können. Dieses Merkblatt und noch viele andere Informationen finden
Sie im
übrigen auch auf der Internetseite der Deutschen Botschaft in Bangkok
(
www.bangkok.diplo.de ).

Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können, und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
 
Alek

Alek

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wingman" said:
wird in der Behördenpraxis grundsätzlich auch darauf abgestellt ob eine gemeinsame sprachliche Basis zwischen beiden Prtnern besteht. Eine solche ist gegebenenfalls auch durch die Antragstellerin nachzuweisen (etwa durch Bescheinigungen über die Teilnahme an einem entsprechenden Sprachkurs)...
Ja verdammt und eins, dann sollte es doch OK sein wenn man(n) (nachgewiesenermassen) Thai kann :kopfhau: Könnten dann doch bei der Antragstellung alternativ dem zukünfigen Ehemann eine Thaiprüfung abverlangen. Das ganze ist doch eine Farce.

Grüsse :wink:
Alex
 
UAL

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LOTTE
Ich habe aus Wingmans Textauszug mal rauskopiert und stutze, dass
Bei der Frage ob es Sich um eine schätzenswerte Ehe handelt wird in der Behördenpraxis grundsätzlich auch darauf abgestellt ob eine
[highlight=yellow:9d70f58c51]gemeinsame sprachliche Basis zwischen beiden Partnern [/highlight:9d70f58c51]besteht. Eine solche ist gegebenenfalls auch durch die Antragstellerin nachzuweisen (etwa durch Bescheinigungen über die Teilnahme an einem entsprechenden
Sprachkurs).
hier nicht explizit darauf abgestellt wird, dass es sich um die deutsche Sprache handelt. Oder ist das vorab schon erörtert worden? Ansonsten gäbe es dann ja doch noch Möglichkeiten - ggf. :round:
 
Palawan

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Chak3" said:
...sagte ich doch schon, [highlight=yellow:8e9e19e7c8]bildungsferne Schichten [/highlight:8e9e19e7c8]sollen ferngehalten werden, was ich generell auch begrüße.
Kann ich aus meiner Sicht so nicht bestätigen.

Gerade in Thailand ist Bildung oft nicht eine Frage der Intelligenz sondern eine reine Frage des finanziellen Backgrounds.

Meine Frau z.B. hatte nie das Geld um weitere Schulen zu besuchen... Deutsch in Wort und Schrift lernte sie trotzdem in Windeseile...

Ist somit nicht eine Frage der Bildung sondern der Intelligenz und der Finanzkraft... was bei einem Farang - Sponsor im Rücken ja kein Problem darstellen sollte.

Gruss Palawan
 
DisainaM

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Die Verkürzung

nachdem wir gestern im Forum ausführlich über die Ausnahmen gesprochen hatten, für die die Sprachregelung nicht gilt,

hat die Deutsche Botschaft heute nachgelegt,
und ein neues Merkblatt als PDF Datei auf ihre Webseite gelegt,

http://www.bangkok.diplo.de/Vertret...ttennachzug__downloaddatei,property=Daten.pdf

wobei sie bei der Aufzählung der Ausnahmetatbestände diese verkürtzt,
und anführt, - nur Behinderte seien von dieser Regelung ausgenommen. :lol:

Am Ende des Mekblattes steht zum Schluss der Satz,

weitere Einzelheiten finden Sie auch unter
www.integration-in-deutschland.de




DisainaM" said:
vielleicht sollten alle Beteiligten erst einmal die PDF Datei,
die die Bundesregierung zu dem Thema seit 4 Tagen online gestellt hat,
lesen :

http://www.bamf.de/cln_006/nn_44324...ublikationen-integration-node.html?__nnn=true

Da sind noch ein paar mehr Ausnahmen erwähnt,
die die Deutsche Botschaft bis jetzt nicht berücksichtigt.

Offensichtlich war man über diese ausführliche Info des Bundesamtes nicht mit zufrieden,
und hat die Ausnahmetatbestände so verkürtzt dargestellt.


Aus diesem Verhalten läßt sich sehr gut die politische Motivation ableiten,
wer hier vor einer durchrassten Gesellschaft Angst hat.
 
C

Chak3

Gast
Vielen Dank, Wingman. Das hilft mir schon weiter.
Dabei geht es aber offensichtlich nicht um die Gesetzesänderung, denn eine gemeinsame sprachliche Basis kann man ja auch in anderen Sprachen herstellen, Englisch etwa.
Wobei meines Erachtens auch das nicht notwendig ist um eine schützenswerte Ehe zu begründen. Es kann ja keiner gezwungen werden sich mit seiner Frau zu unterhalten.
 
C

Chak3

Gast
Ja, DisainaM, die deutsche Botschaft macht es sich da sehr einfach, zu einfach wie es mich deucht, indem sie da einfach sagen, Test Goethe-Institut, anders nicht. Dabei lasen die sowohl einige andere Ausnahmetatbestände unter den Tisch fallen wie auch die Möglichkeit, Sprachkenntnisse anderweitig nachzuweisen.

Es ist doch etwas widersinnig von Personen, bei denen die Sprachkenntnisse auf welche Art auch immer (bereits länger in D gelebt, Deutsch studiert, um nur zwei zu nennen) zu verlangen, sie machten noch einmal einen Test beim Goethe-Institut.

Kein Wunder, dass keiner für dieses Schreiben verantwortlich zeichnet. (Abgesehen davon ist die Formatierung nicht gerade vorteilhaft.)
 
wingman

wingman

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Natakwan
im moment sieht es jedesfalls für ein visum verdammt schlecht aus. und ohne das geforderte zertifikat beisst man in bkk bestimmt auf granit.
 
DisainaM

DisainaM

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Hannover
das kann man so nicht sagen,

denn sollte sich die Deutsche Botschaft Bangkok darauf berufen,

dass sie einfach keine Visa zur Familienzusammenführung aufgrund von Ausnahmetatbestände ausgeben,

solange sie keine Ausführungsbestimmungen erhalten haben,

sollte man eine schriftliche Beschwerde an der Dienstherrn in Berlin senden.
z.B. so in etwa

Da meine Frau und ich keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland planen, und wir in den nächsten 18 bis 25 Monaten auswandern werden,

sind wir aufgrund der Ausnahmeregelung von einer Sprachtestverpflichtung freigestellt.

Nun ist die D.B. Bangkok nicht bereit, unseren Antrag auf Familienzusammenführung weiter zu bearbeiten,
wodurch mir durch Fehlen meiner Frau hier in Deutschland neben der persönlich-emotionalen Situation, auch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.


Schließlich hat die Bevölkerung es nicht zu vertreten, wenn Gesetze unkoordiniert eingeführt werden,
im übrigen wäre dann die Behörde verpflichtet, weiterhin das alte Gesetz anzuwenden,
bis das neue Gesetz, samt Ausführungsverordnungen praxistauglich ist,

denn ein behördlicher Stillstand in der Bearbeitung (Untätigkeit) ist überhaupt nicht zu verantworten.
 
A

Azrael

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somewhere far beyond
Mal so ein paar Gedanken dazu:

Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(Anmerkung von mir: dazu müßte durchaus auch die Freiheit fallen, wen ich heirate)

Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

(Anmerkung von mir: Spätestens hier kollidiert der Gesetzesentwurf, wenn auch nur indirekt, mit dem GG. Das GG gilt zwar für das DEUTSCHE Volk, insofern höchstwahrscheinlich die Argumentation warum für Japaner z.B. keine Sprachkenntnisse, für Thai aber schon, ABER: Ich als (imaginärer) Ehegatte werde dadurch indirekt benachteiligt, mein Nachbar darf seine japanische Ehefrau ohne größere Probleme nachholen, ich aber nicht? Gleichheitsgrundsatz, hallo?)

Artikel 6
[Ehe und Familie; nichteheliche Kinder]
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.


So, und das ist das wohl schlagendste Argument. Der Text der Botschaft ist ein schlechter Witz, überall im GG ist fest verankert wenn es irgendwelche Einschränkungen gibt, (formulierung "wenn aufgrund der Gesetzeslage mit "a" kollidiert" oder so, salopp gesagt) - HIER NICHT! Von irgendeiner Differenzierung ob eine Ehe "schützenswert" ist oder nicht - kein Wort. Die übrigen Absätze beschäftigen sich mit Kindern und staatlichem Eingriff etc.

Selbst bei einer vermuteten Scheinehe dürfte eine Umkehrung der Beweislast unzulässig sein (in der Theorie, in der Praxis habe ich da schon Stories gelesen, da stellt es einem die Haare auf).

Dann steht da zwar noch:

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

hehe, klug sich eine Hintertür offenzulassen, aber da steht auch:

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

...was die Hintertür sehr klein machen dürfte.


Mein Fazit (auch wenn ich kein Jurist bin, hab aber in anderen Bereichen mit Rechtssprechung und Gesetzesauslegung zu tun, da bekommt man ein ganz gutes Gefühl - und bisher hatte ich meistens recht) wäre, das unsere *hüstel* eigentlich unantastbare Verfassung genug Munition bietet um dieses Gesetz zu kippen.

Eine etwaige Kollision mit geltendem EU-Recht, und inwiefern ein Staat sich den eigenen Bürgern gegenüber darüber hinwegsetzen kann/darf, ist in diese Überlegung noch überhaupt nicht mit eingeflossen (weil ich da auch schlicht und einfach keine Ahnung von habe).

Ich hoffe das hilft vielleicht dem ein oder anderen (d.H. eigentlich hoffe ich dass man das erst gar net braucht), weil ICH nehme das H-Wort *schauder* so schnell bestimmt nicht in den Mund. ;-D
 
A

Azrael

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somewhere far beyond
Sioux" said:
Fuer den braven Michel geht es doch nur um die Verhinderung von Zwangsehen.
So wird das in den Medien dargestellt.

Reine Volksverdummungspolitik.

Sioux
Beim ersten Entwurf war meines Wissen nach auch keine Rede davon, dass das auch für Deutsche gelten soll. Ganz im Gegenteil. ;-)
 
tira

tira

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....Besonders wichtig ist also, dass sich der antragstellende Ehepartner über vertraute Themen
unterhalten kann, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen; er sollte aber auch
schon ein wenig auf Deutsche schreiben können, z.B. auf Formularen in Hotels Name,
Adresse, Nationalität usw. eintragen können.....


aus der information für ehegattennachzug der d botschaft in bkk

iss in meinen augen eine frechheit, was sich da unsere bediensteten meinen im auftrag
der politiker herausnehmen. die vertraute themen welche ich mit meiner gattin bespreche
iss meine sache und wenn ich das in hindi mache odder gar net ebenso.

gruss :P
 
Thema:

Deutsch als Vorraussetzung für Ehegattennachzug?

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