ffm" said:
Gibt es denn wirklich bekannte Fälle, in denen Ehegatten von EU-Bürgern die Erteilung eines Schengen-Visums zu Besuchszwecken verweigert wurde? Oder sind das reine Mutmassungen?
So wie ich das mitbekommen habe werden bei Ehegatten von EU-Bürgern beim Antrag auf das Schengen-Visum die Sachverhalte, die für die Beurteilung der Rückehrwilligkeit relevant sind, gar nicht erfragt. Z.B. müssen von Ehegatten keine Angaben zum Beschäftigungsverhältnis gemacht werden und die Beantwortung einiger anderer Fragen ist ebenfalls nicht erforderlich.
Das Deutsche Konsulat in Chicago hat den Antrag meiner
thailaendischen Ehefrau zwar nicht abgelehnt, aber wollte
dann die Angaben, die Ehegatten nicht beantworten muessen
(und ich deshalb nicht ausgefuellt hatte) teilweise doch
wissen. Ausserdem wurde ein Rueckflugticket verlangt.
Erst danach wurde ein (fuer ein ein jahr gueltiges,
maximal 3 Monate) Schengen-Visum erteilt. Dafuer wurde
vom persoenlichen Erscheinen abgesehen.