wingman
Senior Member
Hallo Monta, das würde meinen Fall betreffen, ich befürchte man wird sich auf die nicht zu erkennende Rückkehrwilligkeit berufen und meine Frau nicht einreisen lassen.
Und genau hier ist das alles mit sicherheit 100%ig nicht grundgesetzkonform.
aber.........seit wann interessiert die regierung das grundgesetz. nur mit einer klage kann man sie zwingen, aber bekanntlich dauert so ein verfahren.
bis dahin fliesst viel wasser den mekong herunter.
Und genau hier ist das alles mit sicherheit 100%ig nicht grundgesetzkonform.
aber.........seit wann interessiert die regierung das grundgesetz. nur mit einer klage kann man sie zwingen, aber bekanntlich dauert so ein verfahren.
bis dahin fliesst viel wasser den mekong herunter.

.

