Deutsch als Vorraussetzung für Ehegattennachzug?

Diskutiere Deutsch als Vorraussetzung für Ehegattennachzug? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Monta, das würde meinen Fall betreffen, ich befürchte man wird sich auf die nicht zu erkennende Rückkehrwilligkeit berufen und meine Frau...
wingman

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Hallo Monta, das würde meinen Fall betreffen, ich befürchte man wird sich auf die nicht zu erkennende Rückkehrwilligkeit berufen und meine Frau nicht einreisen lassen.
Und genau hier ist das alles mit sicherheit 100%ig nicht grundgesetzkonform.
aber.........seit wann interessiert die regierung das grundgesetz. nur mit einer klage kann man sie zwingen, aber bekanntlich dauert so ein verfahren.
bis dahin fliesst viel wasser den mekong herunter.
 
M

Monta

Gast
In dem hier beschriebenen Fall, wenn das Besuchsvisum verweigert wird, wird man m.E. großen Erklärungsbedarf vor dem Verfassungsgericht haben.
 
P

Paddy

Gast
Monta" said:
In dem hier beschriebenen Fall, wenn das Besuchsvisum verweigert wird, wird man m.E. großen Erklärungsbedarf vor dem Verfassungsgericht haben.
Bis es dazu kommt, würde ich direkt mal ein paar Tage als Sandwichman vor eben diesem Verfassungsgericht demonstrieren und die Presse dazu einladen.

Ein öffentlicher Hungerstreik wäre auch nicht schlecht. ;-)
 
kcwknarf

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Monta" said:
In dem hier beschriebenen Fall, wenn das Besuchsvisum verweigert wird, wird man m.E. großen Erklärungsbedarf vor dem Verfassungsgericht haben.
Wie denn? Die Frau kann nicht klagen. Sie ist ja keine Deutsche. Der Ehemann kann auch nicht klagen, weil ihm ja kein Visum verweigert wurde.
Oder sehe ich das falsch?
 
michael59

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Bei Besuchsvisaverweigerung gibt es das Instrument der einstweiligen Verfügung- hier wird ja bis es zum Hauptsacheverfahren kommt eine ganze Zeit vergehen und da kann ich mir schon vorstellen das man eine erreichen kann.

Michael
 
C

Chak3

Gast
Michael59, so sehe ich das auch.

Ich verstehe allerdings die ganze Aufregung nach wie vor nicht, vor allem von nicht betroffenen wie kwcknarf und Paddy.
 
Nokgeo

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Es wurde hier ja mal erwähnt, dass evtl. Leute von der Botschaft im Forum mitlesen..

Von welcher Botschaft eigentlich? Ist ja auch egal. Falls mitgelesen wird, könnte durchaus der Eindruck entstehen, dass die zukünftigen Ehemänner der Thaifrau nix zutrauen... in Richtung lernen in TH.
 
P

Paddy

Gast
Chak3" said:
Ich verstehe allerdings die ganze Aufregung nach wie vor nicht, vor allem von nicht betroffenen wie kwcknarf und Paddy.
Der Unterschied besteht bereits in unserer Signatur.
Das kannst Du wohl gar nicht verstehen. :-)
 
A

Azrael

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somewhere far beyond
Chak3" said:
Ein gebürtiger Deutscher muss kein Deutsch können, sonst könnten wir ja endlich große Teile Bayerns ausbürgern. ;-D
Da rennst du bei uns offene Türen ein. ;-D
 
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Monta

Gast
Nokgeo" said:
...könnte durchaus der Eindruck entstehen, dass die zukünftigen Ehemänner der Thaifrau nix zutrauen... in Richtung lernen in TH.
Nur warum sollte das notwendig (und sinnvoll) sein?
Das Vertrauen der zukünftigen Ehemänner in die Lernfähigkeit ihrer zukünftigen thailändischen Frauen bei einem Integrations-Sprachkurs über 600 Stunden in Deutschland ist sicherlich gegeben. Auch bei denen mit nur geringen Voraussetzungen.
Jetzt wird ein Sprachkurs (mit A1-Prüfung) in Thailand gefordert, der ein Zeitaufwand von min. 3 Monaten bis ein Jahr erfordert, wobei das GI selbst schreibt, dass man eine Sprache besser in dem entsprechenden Land lernt.
Vielleicht wird später die A2-,oder B1-Prüfung verlangt, wo es dann Jahre dauern kann.
 
Dieter1

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Chak, das Sueddeutsche ist auch ein deutscher Dialekt, genauso wie euer Kauderwelsch in Hamburg :aetsch: .
 
Dieter1

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Nokgeo" said:
Es wurde hier ja mal erwähnt, dass evtl. Leute von der Botschaft im Forum mitlesen..

Von welcher Botschaft eigentlich?
Dazu faellt mir auch nicht mehr ein. Ich habe hier noch nichts gelesen, was Botschaften wirklich interessieren koennte und nur langweilig ist denen sicher auch nicht :-) .
 
wingman

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Ich denke, derzeit ist denen sogar sehr langweilig. Touristenvisas gibt es nur auf dem Papier und Heirats und Familienzusammenführungsvisa nur mit Zertifikat des Goetheinstituts. Bleiben also nur die wenigen die ihren Pass versenkt haben oder gestrandete die keinerlei Mittel mehr haben.
Es gibt viel zu schlafen...........lesen wir im Nittaya ;-D .
 
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Sioux

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Azrael" said:
Chak3" said:
Ein gebürtiger Deutscher muss kein Deutsch können, sonst könnten wir ja endlich große Teile Bayerns ausbürgern. ;-D
Da rennst du bei uns offene Türen ein. ;-D
Es gibt in Bayern gar nicht so wenige die einen eigenen Staat fordern. Wir haben sogar eine eigene Partei, die dafuer trommelt. Bei Beitraegen wie oben bin ich auch immer mehr geneigt mich dieser Meinung anzuschliessen.

Dann haetten wir eine Menge weniger Aerger und mehr Geld im Beutelchen. Mit euren Forderungen bringt ihr das Kunstgebilde Deutschland ganz schnell zum Einsturz. :cool:

Sioux
 
D

Doc-Bryce

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deshalb sag ich auch immer: "das rheinland den rheinländern".
 
wingman

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Genau Niedersachsen den Niedersachsen.......hier wird kein vergeigtes Deutsch gesprochen.
 
tira

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wingman" said:
....Es gibt viel zu schlafen...........lesen wir im Nittaya ...
tach wingi,

machen wir doch auch :lachen:

ähh,

sind die ostfriesen net eigentlich hölländer :unbeteiligt:

gruss :wink:
 
wingman

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Aufenthalt nach Eheschließung

Durch die Eheschließung entsteht regelmäßig ein Anspruch auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Ob die Heirat im Inland stattgefunden hat, ist dabei unwichtig. In jedem Fall müssen beide Partner jedoch die eheliche Lebensgemeinschaft im Inland führen wollen. Die Aufenthaltserlaubnis kann unter bestimmten Umständen versagt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht (mehr) besteht, schwer wiegende Ausweisungsgründe (z. B. schwere Straftaten) vorliegen oder vorher ein Einreise- und Aufenthaltsverbot wegen einer Abschiebung oder Ausweisung entstanden ist. Die Dauer dieses Verbots wird auf Antrag grundsätzlich befristet.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel zunächst auf drei Jahre befristet erteilt. Anschließend erhält der ausländische Ehepartner eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die sog. Niederlassungserlaubnis, wenn die gesetzlich benannten Integrationsbedingungen erfüllt sind.

Interessant ist hierbei die Formulierung Anspruch auf.....
Wird nun das Grundrecht auf die Ausübung der Ehegemeinschaft durch Gesetzesumwege aushebelt?

Denn heirate ich in Deutschland eine bereits lebende Thai interessiert das niemanden die Bohne ob sie Deutsch kann oder ich von ALG II lebe.
Hier passt also etwas nicht...................
 
tira

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wingman" said:
...heirate ich in Deutschland eine bereits lebende Thai interessiert das niemanden
die Bohne ob sie Deutsch kann oder ich von ALG II lebe...
wird ggf. noch nachgebessert so bescheuert sind die kann man zum schluss kommen.

in der d presse landschaft iss die brisanz des themas anscheinend immer noch net angekommen :fertig:

gruss :wink:
 
Thema:

Deutsch als Vorraussetzung für Ehegattennachzug?

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