Deutsch als Vorraussetzung für Ehegattennachzug?

Diskutiere Deutsch als Vorraussetzung für Ehegattennachzug? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; @chak3 ... und du denkst die Botschaften sind so bl.. das das funktionieren könnte :lachen: Nach österreichischem Gesetz hat niemand...
Khun_MAC

Khun_MAC

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@chak3

... und du denkst die Botschaften sind so bl.. das das funktionieren könnte :lachen:
Nach österreichischem Gesetz hat niemand Rechtsanspruch auf ein Visum
wie auch eine Ablehnung nicht begründet werden muß!
Also macht etwas + viel Glück dabei :rofl:
 
bigchang

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guernsey
Sioux" said:
bigchang" said:
aber vorher wurde doch gesagt das da keine probleme sein duerften wenn du mit deiner frau im ausland lebst und nach germanien zurueck kommst darf sie nicht schlechter gestellt sein also keine deutsch pruefung
Das gilt nur fuer EU-Ausland und die Schweiz gehoert nun einmal nicht dazu.
Wingman, sieh dich doch auch einmal in Oesterreich um.

@phiiangtawan, als Mutter eines deutschen Kindes kann dir niemand die Einreise verbieten.

Sehe gerade, dass du aus Mering kommst.
Herzliche Gruesse von der anderen Seite Augsburgs :wink:

Sioux
dann gilt es ja fuer uns auch nicht,da guernsey nicht zur eu gehoert
aber wir haben ja noch unsere tochter

gruesse matt :wink:
 
P

Paddy

Gast
Aus meinem Umfeld:

Mit einem Deutschen verheiratete Thaifrau ohne Deutschkenntnisse (geheiratet i. LOS), seit 20 August mit 3 Monats-Schengenbesuchsvisum in D, hat heute auf der AB in HH ihre erste Aufenthaltserlaubnis beantragt und sofort über 1,5 Jahre erhalten. Auflage war, innerhalb der nächsten 2 Jahre einen Integrationskurs zu beginnen.

Die einzige Frage lautete, warum sie mit dem "falschen" Visum
eingereist ist? Antwort: das Visum war richtig, wir haben es uns erst hier überlegt länger zu bleiben. - Sofortige Aufenthaltserlaubnis auf der Basis Ehegattennachzug erteilt - No Plompem. ;-)
 
D

Doc-Bryce

Gast
Paddy" said:
Mit einem Deutschen verheiratete Thaifrau ohne Deutschkenntnisse (geheiratet i. LOS), seit 20 August mit 3 Monats-Schengenbesuchsvisum in D, hat heute auf der AB in HH ihre erste Aufenthaltserlaubnis beantragt und sofort über 1,5 Jahre erhalten. Auflage war, innerhalb der nächsten 2 Jahre einen Integrationskurs zu beginnen.
na das ist doch mal wieder eine gute nachricht.
 
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Paddy

Gast
deguenni" said:
na das ist doch mal wieder eine gute nachricht.
Sieht ganz danach aus, als käme es darauf an, ob man von LOS aus ein Nachzugsvisum beantragt oder es erst hier macht (also bereits im Land ist).

PS. Mietvertrag über eine Wohnung und Anmeldung (noch mit Schengenvisum) ging der AB natürlich voraus (auch wegen der Zuständigkeit der AB).
 
W

woody

Gast
Für mich sieht die ganze Sache nach einem nicht überlegten Vorgang der dt. Botschaft in Bkk aus.

Entweder der Botschafter oder einer seiner Sekretäre sind im vorauseilendem Gehorsam oder mit gezielter Taktik vorgeprescht.
 
phiiangtawan

phiiangtawan

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Outland / Zeka
deguenni" said:
Paddy" said:
Mit einem Deutschen verheiratete Thaifrau ohne Deutschkenntnisse (geheiratet i. LOS), seit 20 August mit 3 Monats-Schengenbesuchsvisum in D, hat heute auf der AB in HH ihre erste Aufenthaltserlaubnis beantragt und sofort über 1,5 Jahre erhalten. Auflage war, innerhalb der nächsten 2 Jahre einen Integrationskurs zu beginnen.
na das ist doch mal wieder eine gute nachricht.
Wenn ich das so lese kommen mir die Tränen. Zwischen AB HH
und AB Aichach liegen Welten. Ich lebe wohl in einer Strafkolonie. ;-D
Gruss
phiiangtawan
 
P

Paddy

Gast
Ich glaube nicht, daß die Frau eines Deutschen aus D abgeschoben würde, weil sie kein Deutschzertifikat hat.

Nur muss sie es offenbar vorher hier hin schaffen. ;-)

Da brauchts dann vielleicht auch mal ein Rückflugticket, am besten gleich ne Pauschalreise und vorerst das Schengenvisum.

Man muss doch seiner Holden wenigstens mal seine Heimat zeigen können, oder? Und dann ist es sooo schön.... ;-D
 
wingman

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Natakwan
Alles schön und gut, wie soll sie denn nach deutschland kommen? mit einem containerfrachter vielleicht? über die deutsche botschaft garantiert nicht.
touristenvisum gibt es seit langem nur im museum zu betrachten.
eigentlich könnten sie die botschaft auch dichtmachen, gibt eh nichts zu tun.
jetzt könnten sie ganz legal die füsse hochlegen, den rest machen die türsteher.
 
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Paddy

Gast
wingman" said:
Alles schön und gut, wie soll sie denn nach deutschland kommen?
Nach Ehe in LOS und anschliessender Legalisierung dieser Ehe durch deutsche Behörden, wird sie als Deine Frau wohl ein Schengenvisum erhalten.

Der Nachweis dt. Sprachkenntnisse gilt scheinbar nur für den Visaantrag auf Ehegattennachzug. Ansonsten s.o.
 
wingman

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Natakwan
Die wissen doch auf der botschaft ganz genau das sie nicht nach thailand zurückkehren wird.
also keine rückkehrwilligkeit erkennbar........chock dee.
 
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Odd

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Nun ist die Botschaft fuer diese Gesetzesaenderung zustaendig? :gruebel:

Leute bleibt auf dem Teppich.
 
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Paddy

Gast
[mod:4936e1b899="MichaelNoi"]Anleitungen zu illegalem Handeln können hier nicht geduldet werden ! Ich bitte um Verständnis.[/mod:4936e1b899]

Unmoralisch ist es für mich, Ehegatten das zusammenleben unmöglich zu machen und das vorgehen ist in etwa so "illegal", wie Steuerabschreibungen im gesetzl. Rahmen.
Unseriös finde ich es, anderen Menschen zu verweigern, was man selbst in Anspruch nimmt. :aetsch:

Wer wird denn hier geschädigt? Wer versucht denn hier, nur sein Grundrecht wahrzunehmen?

Worum geht es eigentlich? Doch um das Recht der Ehefrau eines Deutschen mit ihm in Deutschland zu leben.

Wenn man denn täuschen muss (nicht betrügen), um dieses Ziel zu erreichen, wirft dies lediglich ein schlechtes Bild auf diejenigen, die die neuen Bestimmungen verbrochen haben.

Gestern konnte ich beobachten, wie die ohne Deutschkenntnisse zugereiste Thaifrau, einen Tag nach dem Einzug, mit der deutschen Nachbarin und ihren Kindern auf der Wiese vor den Haus Ball spielten, herzlich dabei lachten
und ein kleines Mädchen weinte, als durch die Dunkelheit das Spiel beendet werden musste. - Heute geht´s dann weiter.

Das nenne ich Integration und zwar in so hohem Maße, daß neu hinzugezogene Deutsche untereinander, so etwas in Kürze niemals hinbekommen würden. Allenfalls mit ner Flasche Schnaps. ;-D

Bitte auch nicht vergessen, dass die langfristige Aufenthaltserlaubnis mit der Auflage versehen ist, einen Integrations- und Sprachkurs zu besuchen. Nur wird in Deutschland gelernt. Was auch viel nachhaltiger und sinnvoller ist.
 
kcwknarf

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Paddy" said:
Unmoralisch ist es für mich, Ehegatten das zusammenleben unmöglich zu machen
:bravo: :bravo: :bravo: :bravo: :bravo: :bravo:
 
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Odd

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Paddy" said:
Unmoralisch ist es für mich, Ehegatten das zusammenleben unmöglich zu machen
Unmoralisch? Haelts Du es fuer unmoeglich die Gastsprache zu lernen? Sehe es bei mir. Wenn ich nicht ein paar Brocken Thai koennte, waere ich isoliert.
 
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Paddy

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Odd" said:
Paddy" said:
Unmoralisch ist es für mich, Ehegatten das zusammenleben unmöglich zu machen
Unmoralisch? Haelts Du es fuer unmoeglich die Gastsprache zu lernen? Sehe es bei mir. Wenn ich nicht ein paar Brocken Thai koennte, waere ich isoliert.
Da hast Du etwas missverstanden. Ich plädiere für eine effiziente Sprachausbildung im Gastland und berufe mich dabei auf eine Aussage des Goethe-Instituts:

http://www.nittaya.de/viewsource.php?p=521821&id=523692

Bei den neuen Regelungen handelt es sich um eine Zumutung bis zur Behinderung (und in Einzelfällen Verhinderung) hinsichtlich des Ehevollzugs. Das ist m.E. unmoralisch.
 
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Monta

Gast
Ein ähnlicher Fall wurde hier schon angesprochen:
Deutscher mit Thai verheiratet, er in D lebend, sie in Th., macht noch den Deutsch-Vorbereitungskurs, der 1/2 bis 1 Jahr dauern kann.
Er möchte gerne seine Ehefrau seiner Familie vorstellen, etc. und möchte dass sie für 3 bis 4 Wochen nach Deutschland kommt und hier Urlaub macht. Natürlich ist vorgesehen, dass sie danach, wieder nach Thailand zurückkehrt, ihre Sprachprüfung am GI absolviert und dann endgültig über die Familienzusammenführung nach Deutschland kommt.

Es erscheint mir da sehr fraglich, ob sie ein Besuchervisum erhält, da eben auch die Rückkehrwilligkeit fraglich ist. Gleichzeitig verwehrt man einem Ehepaar sich für eine kurze Zeit zu besuchen.

Wie seht ihr da die Erlangung eines Besuchsvisums?
 
Thema:

Deutsch als Vorraussetzung für Ehegattennachzug?

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