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Chak3
Gast
Bigchang, verstehe ich das richtig, du hast einen britischen Pass? Dann muss deine Frau ohnehin keine Deutschprüfung ablegen.
Ich habe es weiter vorne schon gescrieben.Chak3" said:Bigchang, verstehe ich das richtig, du hast einen britischen Pass? Dann muss deine Frau ohnehin keine Deutschprüfung ablegen.
Nun das Thema ging kraeftig an dir vorbei. Trotzdem mein Glueckwunsch, dass euch nichts passieren kann.Rooy" said:Ach bin ich froh ... Der Mutter zweier deutscher Kinder den Aufenthalt verweigern?
Rooy

den koennte ich haben wenn ich denn woellte,ich habe die naturalisierung machen lassen,damit meine tochter den britischen pass haben konnte,da die deutschen damals ueber 6 monate brauchten und wir dann nicht haetten nach thailand fliegen koennenChak3" said:Bigchang, verstehe ich das richtig, du hast einen britischen Pass? Dann muss deine Frau ohnehin keine Deutschprüfung ablegen.

ssst: hab doch den deutschen pass aber ja da hast du schon recht ,musste halt sein
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.@Wingman, wie kam der Fehler denn zustande? Von amtswegen?wingman" said:berichtigtes Ehefähigkeitszeugnis abgeholt (wegen fehlerhaften namens). ...und ihr das geben was sie sich eh wünscht (ein baby). dann wird alles leichter....

Das Amt vielleicht nicht, aber das Kind?wingman" said:...da interessiert auch der bezug von alg II nicht mehr.
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