Deutsch als Vorraussetzung für Ehegattennachzug?

Diskutiere Deutsch als Vorraussetzung für Ehegattennachzug? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Ja, jetzt ist es veröffentlicht worden, das neue Zuwanderungsgesetz. Wurde ja schon viel diskutiert hier. Habe das auch schon mehrfach...
bromo

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Ja, jetzt ist es veröffentlicht worden, das neue Zuwanderungsgesetz.
Wurde ja schon viel diskutiert hier.
Habe das auch schon mehrfach durchgelesen, schwer da den Überblick zu erhalten.
Deswegen und wegen der Bedeutung des Themas noch mal den neuen Thread.

Nach überprüfen der Gesetzesänderung bin ich der Meinung, die ja scheinbar einige mit mir teilen, dass die Deutschkenntnisse nur von Ehegatten von Ausländern verlangt werden.
Für eine dauernde Niederlassungserlaubnis gilt das dann für alle.

Liebe Grüße
Bromo
 
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Chak3

Gast
Die Botschaft sieht das offenbar bislang anders, ebenso das Goethe-Institut in Bangkok, wobei die daran allerdings auch ein geschäftliches Interesse haben.
 
Lage

Lage

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Kann es denn schaden, wenn die nichtdeutschen Ehepartner einen Grundschatz der deutschen Sprache beherschen?

Gruß Lage
 
S

Sioux

Gast
Nachdem du hier in D sowieso nur noch 6 Monate Aufenthaltsgenehmigung bis zum Ende des Sprachkurses kriegst eruebrigt sich deine Frage wohl @Lage.

Uebrigens kann dir als einwandernder Akademiker die Kostenuebernahme sogar verweigert werden. Also auch noch selber blechen.

Sioux
 
Lage

Lage

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Es ging doch am Anfang um die vorhandenen Sprachkenntnisse, des einreisenden Ehepartners. Wenn ich mal aus meiem Umkreis sehe, wie der/die nicht deutschspracheger Teil, mit dem nicht heimatsprachlichen Teil der Ehegemeinschaft kommunizet, ist das Scheitern der Beziehung schon vorprogrammiert.
Ausserdem, vorausgesetz, das Frau/Mann nach der Eheschliessung seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen möchte, könnte man ja ein kleines bischen Sprachkenntnisse wünschen.

( Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen, das meine Formulierungen den Grundlagen des Gleichstellungsgesetzes entsprechen. )

Gruß Lage
 
W

woody

Gast
Lage" said:
Es ging doch am Anfang um die vorhandenen Sprachkenntnisse, des einreisenden Ehepartners....
Ja um die Sprachkenntnisse geht es auch. Deshalb ist zu Erlangung des Niederlassungsrechts inzwischen der Integrationskurs zur Pflicht geworden.

Aber wieso soll der einreisende Ehepartner denn schon dt. Sprachkenntnisse mitbringen? Wem oder was soll das dienlich sein?
 
S

Sioux

Gast
@Lage, kann in deinem Beitrag leider keine Logik erkennen.
ERklaer doch mal worin der Sinn besteht, die Sprachkenntnisse in der gleichen Zeit in der sie nach dem alten GEsetz in D erworben werden muessten getrennt vom Partner nun ploetzlich im Ausland erbracht werden muessen.

Was hat das denn fuer einen Vorteil fuer die Beziehung? Und wieso lernt man deutsch beser im Ausland als in Deutschland?

Leuchtet mir nicht ein.

Sioux
 
Lage

Lage

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Die Logik entziet sich auch meiner Betrachtung.Aber wenn man sich schon in TH nicht miteinander verständigen kann? Ich will ja auch nur feststellen, das die Erlangung von Sprachkennttnissen wünschenswert ist. Wenn es schon im Heimatland erfolgt, erleichter es die Eingliederung in D.
Ich hatte das Problem vor längerer Zeit. Meine 3 Brocken Thai und das fehlerhafte Englisch meinenr Frau haben zu einigen Verständnissproblemen geführt. Nach den Integrationskursen ist es dann besser geworden.

Gruß Lage
 
Alek

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Hmmm....

Ich meine, Sprachkenntnisse einer Europäschen Sprache (ggf. könnte man sich auf Englisch oder Deutsch beschränken) sollten reichen. Dann würde ein Schuh draus und auch die Probleme mit dem Grenzbeamten sollten damit passé sein. Ich dachte immer, ich lebe mittlerweile in Europa. :hilfe:

Inwieweit das funktionieren einer Beziehung mit Sprachkenntnissen zu tun hat weis ich nicht, ich denke es kommt auf die Kommunikation Im Allgemeinen an. Ist die gestört (und das kann auch bei gleichsprachlichen Beziehungen der Fall sein) kann es nicht wirklich funktionieren. Gebe Dir soweit recht...

In unserem Fall versuchen wir beide die Landessprache des Partners zu lernen (hab da leider ein paar Jahre Vorsprung :aetsch:).

Grüsse :wink:
Alex
 
tira

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Lage" said:
...wenn man sich schon in TH nicht miteinander verständigen kann? ....
moin lage,

hat die kommunikation gereicht um im ausland eine dort inländische frau zu heiraten,
dann geht weitergehende kommunikation in der ehe die behörden einen dreck an,
iss privat und meine persönliche gestaltungs- ähh koalitionsfreiheit :frech:

mein freund der bundespolizist :lachen:

gruss :cool:
 
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Chak3

Gast
tira" said:
Lage" said:
...wenn man sich schon in TH nicht miteinander verständigen kann? ....
moin lage,

hat die kommunikation gereicht um im ausland eine dort inländische frau zu heiraten,
dann geht weitergehende kommunikation in der ehe die behörden einen dreck an,
iss privat und meine persönliche gestaltungs- ähh koalitionsfreiheit :frech:
Eben, es geht den Staat überhaupt nichts an und ist auch durch das Grundgesetz geschützt, ob sich zwei Ehepartner verbal oder nonverbal verstehen oder nicht.

Dass das nicht immer ideale Voraussetzungen sind sehe ich auch, ist aber Privatsache. JEder hat das Recht sich unglücklich zu machen.
 
DisainaM

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mal polemisch gesagt,
im 3. Reich wurden Taubstumme abgespritzt,
in der wiedervereinigten BRD werden ausländische Taubstumme erst gar nicht ins Land gelassen,
wenn sie den falschen Pass besitzen, und einen Deutschen heiraten wollen.

Da sich die Diskussion immer noch um den Sinn von Sprachkenntnissen handelt,
nochmal,
den Gesetzesmachern ging es nie um Sprachkenntnisse,
deshalb haben sie ein 2 Klassen Recht eingeführt, für Ausländer, wo man auf Sprachkenntnisse verzichtet - Süd-Koreaner oder Japaner,
im Gegensatz zu Thais oder Phillipinas.

Folglich ging es immer nur darum,
angebliche Sprachkenntnisse zu instrumentalisieren,
um dadurch den Ehegattennachzug zu begrenzen,
bz. Heiratsvisa zu versagen.


Warum ?
Ein Blick in die Eheschließungsstatistik über ausländische Eheschließungen gibt die Antwort - die betroffenden Länder stehen auf der Beliebtheitsskala von Multikulti-Ehen ganz oben.
Geht es um Lenkung von Rassenvermischungen ?

Die Frage kann jeder für sich selbst beantworten,
und die Konsequenzen daraus ziehen.
 
C

Chak3

Gast
DisainaM" said:
den Gesetzesmachern ging es nie um Sprachkenntnisse,
deshalb haben sie ein 2 Klassen Recht eingeführt, für Ausländer, wo man auf Sprachkenntnisse verzichtet - Süd-Koreaner oder Japaner,
im Gegensatz zu Thais oder Phillipinas.
Du hast das jetzt schon so oft erwähnt, hast du auch mal eine Quelle, dass das für Japaner etwa nicht gilt?
 
DisainaM

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aktuelle Meldung von Bernd, der sich um Visaangelegenheiten in Thailand beruflich kümmert :

Wichtige Mitteilung:

seit heute morgen um 09:00 uhr werden keine visaantraege auf eheschliessung oder familienzusammenfuehrung des ehegatten mehr angenommen, wenn nicht von dem Goethe Institut Bangkok das Zertifikat A1 mit eingereicht wird. Die Botschaft hat alle antragsteller nach hause geschickt.

danke Alex, Japaner und Koreaner brauchen kein Visum für Deutschland,
sie setzen sich in den Flieger, und gut ist.
 
C

Chak3

Gast
Danke, Alek.
DisainaM hat es wie üblich nicht für nötig gehalten zu erwähnen, wie er auf seine Gedankengänge kommt, dass es sich hier also um die nicht visapflichtigen Staaten handelt.
 
DisainaM

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vielleicht sollten alle Beteiligten erst einmal die PDF Datei,
die die Bundesregierung zu dem Thema seit 4 Tagen online gestellt hat,
lesen :

http://www.bamf.de/cln_006/nn_44324...ublikationen-integration-node.html?__nnn=true

Da sind noch ein paar mehr Ausnahmen erwähnt,
die die Deutsche Botschaft bis jetzt nicht berücksichtigt.


Was natürlich auch drinnen steht :

- sie sollten natürlich auch (ein wenig) Deutsch schreiben können, ...

Damit hat man der Frau auf dem Reisfeld, die keine Schule besucht hat,
den Hahn abgestellt,

ihre einzige Chance,

...sie muss nachweisen, dass sie aus körperlicher, oder geseitiger, seelischer Krankheit oder Behinderung zum erlernen der Sprache nicht fähig ist.
Doch wie das dann in der Praxis aussieht,
welche Atteste die Botschaft anerkennt, und welche nicht,
dort ist dann wieder freier Spielraum bis zur nächsten Ausführungsverordnung.
 
Joerg_N

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Schlecht für manche Member dass sie sich jetzt
Frauen suchen müssen mit denen sie sich auch unterhalten können - für manchen vielleicht garnicht so leicht,

könnte sie doch auf dumme Gedanken kommen wenn sie die Sprache hier versteht.

Tja Männer, Isaanbraute ohne Wissen und Wissensgier sind euch jetzt wohl
verbaut ;-D
 
K

Kali

Gast
Joerg_N" said:
[...]Tja Männer, Isaanbraute ohne Wissen und Wissensgier sind euch jetzt wohl verbaut ;-D
Abgesehen davon, dass ich schon hab´, nicht unbedingt: Ersatzweise genügt auch ein Entlassungsschein aus der Psychiatrie.
Zynismus beiseite: Es ist der nackte Hohn, wenn man bedenkt, dass der Ehegatte eines Asylbewerbers z.B. ohne Sprachkenntnisse einreist, während der (potentielle) Ehegatte eines ´Normal´-Bürgers wahre Klimmzüge anstellen soll.
Suay wäre heute noch nicht hier, das weiss ich :heul:
Aber vielleicht wäre ich dann schon da :aetsch:
 
DisainaM

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Joerg_N" said:
Schlecht für manche Member dass sie sich jetzt
Frauen suchen müssen mit denen sie sich auch unterhalten können - für manchen vielleicht garnicht so leicht,

könnte sie doch auf dumme Gedanken kommen wenn sie die Sprache hier versteht.

Tja Männer, Isaanbraute ohne Wissen und Wissensgier sind euch jetzt wohl
verbaut ;-D
Im Gegenteil,

es ist ein neuer kostenpflichtiger Service von Geschäftemachern entstanden,
wie schon in anderen Foren beschrieben ist.

Wir bringen ihre sprachunwillige Ehefrau nach Europa,
wenn sie uns ... Beratungshonorar zahlen.
Dafür werden Sie in unserer Firma anstellen,
in ein anderes Schengenland entsenden,
wo sie komplett angemeldet werden.
Von diesem Land beantragen wir dann das Ehegattennachzugsvisum.
Sprachvorraussetzungen entfallen dann.


Ein grandioser Schachzug von der Bundesregierung,
die Halbwelt wieder ins Spiel zu bringen.
 
Thema:

Deutsch als Vorraussetzung für Ehegattennachzug?

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