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Deutsch A1 Zertifikat und Telefonische erreichbarkeit Visastelle

Diskutiere Deutsch A1 Zertifikat und Telefonische erreichbarkeit Visastelle im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo! Meine verlobte hat während ihre letzten Besuchs bei mir in Deutschland ein A1 Zertifikat eines "relativ" neuen Bildungsträgers gemacht...
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Stardustxx

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Hallo!

Meine verlobte hat während ihre letzten Besuchs bei mir in Deutschland ein A1 Zertifikat eines "relativ" neuen Bildungsträgers gemacht. Dieser ist Zertifiziert diese auszustellen (Will jetzt nicht ins Detail gehen, aber die Zertifikate werden in der Regel anerkannt und es wurden damit auch schon Einbürgerungen zugelassen)
Nun haben wir vor 2 Wochen alle Unterlagen für das Hochzeitsvisum abgegeben und bekamen gestern per Email gesagt:

bezüglich Ihres Visumantrags werden folgende Unterlagen zum abschließenden Visumverfahren benötigt:
- Neues A1 Zertifikat Goethe-Institut (das eingereichte Zertifikat ist nicht anerkannt)

Daraufhin habe ich erstmal Kontakt mit dem Bildungsträger aufgenommen der auch prompt seine Hilfe anbot um das zu klären. Er bat mich lediglich von der Visastelle in Erfahrung zu bringen WARUM das Zertifikat nicht anerkannt wird um dann gezielt auf diese Information zu reagieren.
Also habe ich gestern eine Email an die Botschaft geschrieben und um eine vollständige Begründung gebeten.
Anstatt mir oder meiner verlobten eine Antwort per Email zu schreiben, wurde meine verlobte angerufen und es wurde ihr gesagt (Zumindest hat sie es mir so weitergegeben :D) Das nur Zertifikate von Goethe in Thailand akzeptiert werden.
Das stimmt natürlich nicht. Allerdings ist das natürlich nur das was über eine Zwischenstation jetzt wieder bei mir ankam und ich habe noch immer keine wirkliche Begründung auf die ich reagieren kann.

Also habe ich versucht die Visastelle zu kontaktieren. Da wird mir von der Maschine gesagt, wenn ich mit jemandem sprechen will, soll ich zwischen 13Uhr und 15Uhr anrufen (Ich nehme an Thailändischer Zeit) und dann die "1" drücken.
Das habe ich getan aber es geht trotzdem keiner ran. Bzw. ist das Gespräch dann weg.....

Hat jemand irgendwelche Tipps wie ich da jemand ans Rohr kriege?
 
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Stardustxx

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Das ist ja VFS, ich glaube nicht das die mir weiterhelfen können. Die Email kam auch direkt von der deutschen Botschaft.
+66 2 287 9000 ist die Nummer aus der Email. Aber da passiert halt nur das was ich oben beschrieben habe
 
pegasus

pegasus

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Bei denen musst Du den Antrag für das Visum abgeben, wenn die den Antrag nicht annehmen kommst Du auch nicht zur Botschaft durch.
 
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ErnstPGM

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Die Email kam auch direkt von der deutschen Botschaft.
+66 2 287 9000 ist die Nummer aus der Email.
Ich denke allerdings, dass du mit der Botschaft sowieso keine Einigung erzielen kannst. Die deutsche Botschaft in Bangkok hat sicher die konkrete Anweisung, nur die A1-Zertifikate des Goethe-Instituts zu akzeptieren . Egal ob die in Thailand oder Deutschland ausgestellt worden sind.

Zertifikate ausländischer Bildungsinstitute, die schließlich in allen möglichen Ländern der Welt existieren, werden schon deshalb in BKK nicht anerkannt, weil die Botschaft diese überhaupt nicht alle kennen kann.
Außerdem könnten aus dem Ausland Fälschungen kommen.

Wenn der Botschaft also vom deutschen Außenministerium , d.h. der vorgesetzten Dienststelle, keine Liste mit anzuerkennenden Instituten zur Verfügung gestellt wurde, dann wird auch nichts anerkannt.

Ob A1-Zertifikate sonstiger Bildungsinstitute in Deutschland (..z.B. für Einbürgerungen) für in Deutschland befindliche Ausländer anerkannt werden, ist eine ganz andere Sache. Das betrifft und interessiert die deutsche Botschaft in Bangkok dann aber überhaupt nicht.

In Deutschland würde es auch Ablehnungen geben, wenn ein aus Thailand stammendes Zertifikat vorgelegt wird, welches nicht vom Goethe-Institut stammt.

PS:
Zur Lösung des Problems wäre es erforderlich, dass deine Verlobte sich beim Goethe-Institut in Bangkok zu einem Prüfungstermin anmeldet. Das ist auch ohne vorherigen Kursbesuch möglich.!!
Wenn ihre aktuellen Deutschkenntnisse dann den Anforderungen entsprechen, bekommt sie auch problemlos das A1-Zertifikat vom Goethe-Institut.
 
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Stardustxx

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@pegasus Bei VFS sind wir ja schon vorbei. Die haben das ja zur Botschaft geleitet und von dort haben wir ja dann die Email bekommen.

@ErnstPGM
Das klingt plausibel. Allerdings (und das hab ich vergessen zu erwähnen) wurden Zertifikate dieses Bildungsträgers dort auch schon 1-2 mal anerkannt. Ich gehe also davon aus das der Sachbearbeiter entgegen besseren wissens es erstmal abgelehnt hat.

Ich will ja auch erstmal nichtcht mehr als einfach nur die entsprechende Begründung in schriftlicher Form. Alles weitere klärt sich dann.
 
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ErnstPGM

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@ErnstPGM
Das klingt plausibel. Allerdings (und das hab ich vergessen zu erwähnen) wurden Zertifikate dieses Bildungsträgers dort auch schon 1-2 mal anerkannt. Ich gehe also davon aus das der Sachbearbeiter entgegen besseren wissens es erstmal abgelehnt hat.
1-2x schon von der Botschaft in BKK anerkannt für `s Heiratsvisum ? ? Woher weißt du das denn so genau..? Hörensagen ?

Du bist deshalb leider gezwungen, die dich ..irgendwie auf Umwegen.. erreichenden Informationen nur mit Vorsicht zu betrachten, wie auch aus deinen nachstehend zitierten Sätzen bereits hervorgeht.

Anstatt mir oder meiner verlobten eine Antwort per Email zu schreiben, wurde meine verlobte angerufen und es wurde ihr gesagt (Zumindest hat sie es mir so weitergegeben :D) Das nur Zertifikate von Goethe in Thailand akzeptiert werden.
Das stimmt natürlich nicht. Allerdings ist das natürlich nur das was über eine Zwischenstation jetzt wieder bei mir ankam
Wenn du dich jetzt noch bemühst, eine zusätzliche und ausführliche Begründung für den Grund der bereits erhaltenen Ablehnung zu erhalten, wirst du nach meiner Ansicht vergeblich darauf warten.

Die Mühe macht die Botschaft sich nicht. Höchstens dann, wenn du mit Hilfe eines Anwalts Klage gegen die Entscheidung erhebst, was aber auch nur weggeworfenes Geld wäre, denn eine Behörde wie die Botschaft stützt ihre Ablehnung auf handfeste Vorgaben des Außenministeriums.

Deshalb bei Außenministerin Baerbock zu reklamieren, würde ich aber auch nicht empfehlen. Die kämpft zur Zeit von den USA aus gegen die Russen und die Chinesen, macht Wahlkampf für Biden und ist damit schon voll ausgelastet. :wink2:

Als einzige Chance, zu einem anerkannten A1- Zertifikat zu kommen, sehe ich daher die schon zuvor von mir genannte Möglichkeit, mittels Anmeldung zu einem Prüfungstermin (mehrere Termine finden pro Woche statt) beim Goetheinstitut in BKK das von der Botschaft anerkannte Zertifikat zu erlangen.

Wenn der schon zuvor absolvierte A1-Kurs in Deutschland etwas wert war, müssten die dabei erlangten Deutschkenntnisse eigentlich auch für das Bestehen der Prüfung in BKK beim Goethe-Institut ausreichen.

Es werden dort bei der Prüfung auch nur mindestens ca. 60% richtig beantwortete Fragen verlangt. Wie und wo man seine nachzuweisenden Deutschkenntnisse erlangt hat, interessiert die Prüfer nicht.

Unbenannt.JPG

Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 - Goethe-Institut Thailand

Unbenannt.JPG

Termine und Anmeldung - Goethe-Institut Thailand


Unbenannt.JPG


Termine und Anmeldung - Goethe-Institut Thailand
 
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Stardustxx

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Die Aussage das bereits Zertifikate dieses Bildungsträgers bei der Botschaft in Bangkok anerkannt wurden habe ich vom Bildungsträger selbst. Von daher kann ich dafür garantieren.
Natürlich darf mir der Bildungsträger aus Datenschutzgründen die Namen nicht nennen. Sonst würde ich die einfach als Referenz nehmen.

Außerdem ist es mein Recht zu erfahren WARUM etwas abgelehnt wurde.

„denn eine Behörde wie die Botschaft stützt ihre Ablehnung auf handfeste Vorgaben des Außenministeriums.“

ganz genau.Und diese Vorgaben möchte ich bitte von der Botschaft schriftlich haben.
Und bis ich das nicht habe mache ich sicher keinen Test bei Goethe. Ich hab das Geld bisher ja nicht umsonst ausgegeben und das gleiche Zertifikat bei jemand anderen anzuerkennen aber bei mir nicht, geht ja schon mal gar nicht.
 
Ironman

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Ich kann mir schon vorstellen, das die inzwischen nur noch die Zertifikate des Goethe Instituts anerkennen. Das war früher schon immer mal wieder Thema bei uns im Bekanntenkreis. Es gab vom Hörensagen wohl die eine oder andere Schule, in der mit diesen Zertifikaten gehandelt wurde. Manche hatten Glück, die sind damit durchgekommen bei anderen wurde, wie in deinem Fall, das Zertifikat mit Verweis auf das Goethe Institut abgelehnt.
 
Helli

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Außerdem ist es mein Recht zu erfahren WARUM etwas abgelehnt wurde.
Wo steht das? Dafür brauchst Du mindestens einen Rechtsanwalt und dauert ca. 4 Jahre!
Hast Du mal darüber nachgedacht, mit Deinem zuständigen Ausländeramt zu sprechen?
Denn die sind an dem Procedere nicht ganz unbeteiligt!
 
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Chak

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Wo steht das? Dafür brauchst Du mindestens einen Rechtsanwalt und dauert ca. 4 Jahre!
Im Gesetz. Und für eine Verschriftlichung des Verwaltunsgaktes braucht man sicherlich keine vier Jahre.
 
Helli

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Im Gesetz. Und für eine Verschriftlichung des Verwaltunsgaktes braucht man sicherlich keine vier Jahre.
Wenn Du das so genau weißt, kannst Du mir sicher auch das Gesetz, den § und den Abs. nennen!
 
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Chak

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Wenn Du das so genau weißt, kannst Du mir sicher auch das Gesetz, den § und den Abs. nennen!
Kann ich nicht, ich bin kein Verwaltungsrechtler und habe keine Zeit dir das rauszusuchen.
 
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ErnstPGM

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Außerdem ist es mein Recht zu erfahren WARUM etwas abgelehnt wurde.
Sicher, aber warum das Visum abgelehnt worden ist, hat man dir doch schon mitgeteilt , wenn ich richtig verstanden habe, was du bereits selbst gepostet hast.:

Nun haben wir vor 2 Wochen alle Unterlagen für das Hochzeitsvisum abgegeben und bekamen gestern per Email gesagt:

bezüglich Ihres Visumantrags werden folgende Unterlagen zum abschließenden Visumverfahren benötigt:
- Neues A1 Zertifikat Goethe-Institut (das eingereichte Zertifikat ist nicht anerkannt)
Die wortkarge Botschaft hätte dir aber auch noch Auskunft geben sollen, ob sie nun ausschließlich Zertifikate des Goethe-Instituts anerkennt,.. oder ob es ggf. noch weitere anerkannte Bildungsinstitute gibt, deren A1-Zertifikate ebenfalls anerkannt werden.

Danach sieht es nämlich aus, wenn man folgendes als Info von der Botschaft zu lesen bekommt:
"In der Regel A1 Zertifikate des Goethe-Institutes ...::unbeteiligt:

Unbenannt.JPG

Visum zur Eheschließung / Eingehung einer Lebenspartnerschaft


Es drängt sich dadurch sofort eine an die Botschaft zu richtende Frage auf, welche anerkannten Bildungs-Institute es denn nun sind, deren A1 Zertifikate außer dem Goethe-Institut ebenfalls von der Botschaft anerkannt werden.

Viel scheinen das nicht zu sein, aber immerhin schon 2 , die in einem der Botschaft verlinkten Flyer aufgeführt sind:

Unbenannt2t.JPG


Wenn das von deiner Verlobten genutzte Institut bei diesen anerkannten Instituten nicht dabei ist, sieht es aber schon wieder schlecht für euch aus.

Wenn "euer" Bildungsinstitut tatsächlich zu den anerkannten gehören würde, dann hätte es dich nämlich garantiert nicht gebeten, bei der Botschaft nachzufragen, warum das Zertifikat nicht anerkannt wird, sondern man hätte dir konkret und ganz voller Stolz mitgeteilt, dass man zu den von der Botschaft anerkannten Bildungsinstituten gehöre und deshalb kein Grund dafür besteht, das A1-Zertifikat deiner Verlobten nicht anzuerkennen ...!

Mit einer solchen Email-Bestätigung in der Hand, hättest du dann die Botschaft "freundlich" darüber informieren können, dass sie wohl versehentlich :wink2: das ihr vorgelegte A1-Zertifikat einer bereits anerkannten Bildungsinstitution zurückgewiesen habe.

Es spricht also nicht gerade für das von euch genutzte Bildungsinstitut, dass es jetzt (.. ohne sofortiges eigenes Eingreifen zu deiner Unterstützung.. ) dich dazu bringen will, von der Botschaft eine Erklärung zu verlangen, "warum"...
 
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Chak

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Es drängt sich dadurch sofort eine an die Botschaft zu richtende Frage auf, welche anerkannten Bildungs-Institute es denn nun sind, deren A1 Zertifikate außer dem Goethe-Institut ebenfalls von der Botschaft anerkannt werden.

Viel scheinen das nicht zu sein, aber immerhin schon 2 , die in einem der Botschaft verlinkten Flyer aufgeführt sind:

Anhang anzeigen 69733

Wenn das von deiner Verlobten genutzte Institut bei diesen anerkannten Instituten nicht dabei ist, sieht es aber schon wieder schlecht für euch aus.

Wenn "euer" Bildungsinstitut tatsächlich zu den anerkannten gehören würde, dann hätte es dich nämlich garantiert nicht gebeten, bei der Botschaft nachzufragen, warum das Zertifikat nicht anerkannt wird, sondern man hätte dir konkret und ganz voller Stolz mitgeteilt, dass man zu den von der Botschaft anerkannten Bildungsinstituten gehöre und deshalb kein Grund dafür besteht, das A1-Zertifikat deiner Verlobten nicht anzuerkennen ...!
...
das Bildungsinstitut muss nicht auf der Liste auftauchen, sondern das muss eben einen Test nach TELC oder TestDAF abnehmen. Das steht dann aber auch auf der Prüfungsbescheinigung drauf.
 
traugott

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Visum für Deutschland

Als Beleg deutscher Sprachkenntnisse können nur Sprachzertifikate anerkannt werden, die auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen.

Dies trifft derzeit für Zertifikate folgender Anbieter – unabhängig vom Prüfungsort – zu:

  • Goethe-Institut e.V.,
  • telc GmbH,
  • Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD),
  • TestDaF-Institut e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum; Sprachprüfungsniveau erst ab Stufe „B2“ GER).
  • ECL
In der Regel sollte das Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurück liegen. Sind einzelne Module wiederholt worden, gilt das Datum des ältesten bestandenen Moduls. Alle Prüfungen müssen bei demselben Anbieter abgelegt worden sein.

In Deutschland abgelegte Sprachprüfungen können dann anerkannt werden, wenn sie von einem der oben genannten Prüfungsanbieter oder einem ihrer Prüfungslizenznehmer durchgeführt wurden und die Sprachzeugnisse entsprechend ausgestellt wurden. Sprachzertifikate von anderen Sprachschulen, auch wenn sie über die Zulassung zur Durchführung von Integrationskursen verfügen, sind nicht anerkennungsfähig.
 
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ErnstPGM

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Genau deshalb erkennt die Botschaft das vorgelegte A1-Zertifikat auch nicht an.
Und das Institut weiß das natürlich auch und überlässt dem Kunden deshalb das ..erfolglos ausgehende.. Nachfragen und Reklamieren bei der Botschaft.

Wenn es ein anerkanntes Institut zur Ausstellung solcher A1-Zertifikate wäre, dann würde es sich sicher sofort selbst an die Botschaft gewandt und sich dort für den Kunden eingesetzt haben.

Stardustxx verrät uns bisher leider auch nicht den Namen des Bildungsinstituts.. :unbeteiligt:

Wenn da man nicht etwas "faul" ist bei der ganzen Sache.. ? :eek2:
 
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