
Otto-Nongkhai
Senior Member
Themenstarter
Ab dem 14.8.2002 darf durch technische Mittel die Geräte- und Kartennummer sowie zum Zwecke der vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO oder Ergreifung des Täters auf Grund eines Haft- oder Unterbringungsbefehls der Standort eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes (Handy) ermittelt werden (BGBl. I 2002, 3018). Die Voraussetzungen für das Ergreifen solcher Maßnahmen sind weiters extra geregelt.
Daneben gibt es schon den großen Lauschangriff.
Und in Japan werden alle Bürger mit einer zentralen Nr.versehen und darunter werden alle Daten über sie gesammelt.
Was wird es Morgen sein?
Wäre es wirklich so abwegig daran zu glauben, dass in naher oder ferner Zukunft dem Menschen gleich bei der Geburt ein Chip in den Körper eingepflanzt wird, welcher ein Leben lang aktiv ist, und welchen Behörden und Institutionen auch immer genau darüber Aufschluss gibt, wo sich dieser Mensch befindet?
Ist es zuläßig ,das der Staat aufgrund von Verbrecherbekämpfung die Freiheiten des einzelnen Bürgers einschränkt ?
Orwell läßt grüßen ,
aber auch Otto
Daneben gibt es schon den großen Lauschangriff.
Und in Japan werden alle Bürger mit einer zentralen Nr.versehen und darunter werden alle Daten über sie gesammelt.
Was wird es Morgen sein?
Wäre es wirklich so abwegig daran zu glauben, dass in naher oder ferner Zukunft dem Menschen gleich bei der Geburt ein Chip in den Körper eingepflanzt wird, welcher ein Leben lang aktiv ist, und welchen Behörden und Institutionen auch immer genau darüber Aufschluss gibt, wo sich dieser Mensch befindet?
Ist es zuläßig ,das der Staat aufgrund von Verbrecherbekämpfung die Freiheiten des einzelnen Bürgers einschränkt ?
Orwell läßt grüßen ,
aber auch Otto