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Der Immobilienthread

Diskutiere Der Immobilienthread im Politik und Wirtschaft Forum im Bereich Thailand Forum; Natürlich "verteidigt" er seine Entscheidung, ist doch normal. Aber ich glaube eben nicht, dass er zu den "Spezies" gehört, die dann kommen und...
DieterK

DieterK

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Das sind dann die Spezis, die zu uns kommen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Es hat schon seinen Grund, warum man vorher einen Anwalt wegen einer rechtssicheren Gestaltung und einen Steuerberater wegen einer steuerlich sinnvollen Gestaltung fragt. Das weiß eigentlich auch Socrates, sonst würde er die Drei-Objekte-Grenze ja nicht kennen, und auch in Thailand hat er ja jemanden vorher gefragt und nicht einfach drauf losgemacht mit Mut zum Risiko, wie er es jetzt hier darstellt.

Er verteidigt jetzt lediglich wenig sachlich seine Entscheidung. Ich habe da so eine Idee warum.
Natürlich "verteidigt" er seine Entscheidung, ist doch normal.
Aber ich glaube eben nicht, dass er zu den "Spezies" gehört, die dann kommen und jammern.

Nochmal: Er geht mit einer ganz anderen Einstellung dahin und was Du vergisst ist, dass es nur ein Teilbereich von seinem Vermögen ist. Eine Scheidung bspw. betrifft fast immer das gesamte Vermögen, aber hier ist es nur ein Bereich.

Du kannst Dein komplettes Vermögen auch verlieren, wenn Du in Aktien investierst.
Du kannst es verlieren, wenn Du Immobilien kaufst.
Du kannst morgen Krebs haben und übermorgen tot sein.

Soll man nichts machen, weil was passieren "könnte"?
Gerade in Risikoobjekten ist es meistens die höchste Rendite.
 
DieterK

DieterK

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Thailand ist Thailand

unsere Trauzeugin und Übersetzerin auf Seiten meiner Frau hat als Altenpflegerin in Deutchland gearbeitet, ihr Mann im öffentlichen Dienst, beide fleißig und bescheiden. Im Lauf der Jahre sind daraus zwei Eigentumswohnungen in Deutschland und 2 Eigentumswohnungen in BKK sowie ein Haus auf Phuket geworden.

Sie haben es auch einmal mit einem Restaurant auf Phuket probiert, alles legal
und alles lief zunächst gut. Dann besuchte ein höherer Polizeioffizier das Lokal
und erhielt sein Essen und die Getränke gratis, schließlich weiß man ja nie.......

Daraus entwickelten sich dann regelmäßige Besuche wobei der Offizier immer öfter mit Freunden oder der Familie auftauchte und die ganze Sache etwas teuer wurde, denn bezahlt wurde nie.

Schließlich suchte die Frau das Gespräch mit dem Offizier und bat höflich um Begleichung der Rechnungen heute und in Zukunft.

Ein paar Tage später brannte das Restaurant nieder.
Dann hatten sie eine gute Zeit, die halt geendet ist.
Weitermachen und fertig, es gibt genügend Chancen.
 
rolf2

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Dem Mutigen gehört die Welt, klare Sache.

Man sollte aber das Schicksal nicht unnötig herausfordern, der starke Baum lädt zum Fällen ein. Ich würde solche Aktivitäten in Thailand für mich behalten und nicht öffentlich in einem Forum breittreten. Muss natürlich jeder selbst wissen.
 
C

Chak

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Natürlich "verteidigt" er seine Entscheidung, ist doch normal.
Aber ich glaube eben nicht, dass er zu den "Spezies" gehört, die dann kommen und jammern.
Von Jammern habe ich nichts geschrieben.

Du kannst Dein komplettes Vermögen auch verlieren, wenn Du in Aktien investierst.
Sehr unwahrscheinlich, wenn man nicht alles auf eine Aktie setzt und das nicht über einen Treuhänder macht, was hier der richtige Vergleich wäre.
 
DieterK

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Sehr unwahrscheinlich, wenn man nicht alles auf eine Aktie setzt und das nicht über einen Treuhänder macht, was hier der richtige Vergleich wäre.
War nur ein Vergleich.
Ob es Aktien sind oder egal was, man sollte aus meiner Sicht immer mehrere Sachen machen, um das Risiko zu minimieren. Lieber verliere ich 40% anstatt 100.
 
S

sombath

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keine Ahnung wie es allgemein in meiner Heimatstadt aussieht..

ich kann nur von meinen eigenen Immobilien schreiben.. der letzte Verkauf einer 36 qm Bude vor 1 Jahr spülte mal kurz einen Reingewinn von 60.000 € in die Kasse.. Gekauft vor 25 Jahren für 17.000 € und zwischendurch ca. 10.000 € investiert.Dazu eine jährliche Rendite von durchschnittlich 10 % über all die Jahre…

Das war jetzt das Dritte Objekt in 4 Jahren. Deshalb ist jetzt erst mal Schluss mit verkaufen… sonst komm ich noch in den gewerblichen Handel…

Vor einem Jahr , vor einem Jahr , jetzt ist eine ganz andere Situation .
 
C

Chak

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Spannend wäre hier aber tatsächlich das Erbrecht, denn normalerweise vererben sich Gesellschafteranteile und das kann man (zumindest in D) nicht so einfach ausschließen.
Dafür kann man schon im Gesellschaftsvertrag etwas vorsehen, keine Ahnung, ob das auch in Thailand so funktioniert.
 
C

Chak

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Das ist eigentlich der wichtigste Punkt.
Es geht immer darum, wie man mit einer Situation umgeht.
Wenn was schief geht, na und? Weiter geht's und fertig.

Das ist immer noch viel besser als überhaupt nicht anzufangen.
Denn das die Garantie für Misserfolg.

Das ist wie bei den Mädels.
Der eine bekommt 100x eine Abfuhr und dann klappt es, der andere fängt erst gar nicht an und bekommt garantiert keine ab.

Anstatt zu überlegen warum was nicht klappt einfach anfangen und umsetzen, fertig.
Du und Socrates tun ja so, als hätte er einfach gemacht und nicht erst jahrelang hier hin und her diskutiert, die Pläne drei Mal komplett umgeschmissen und dann erst gemacht.

Im Vergleich zu Socrates treffe ich Entscheidungen deutlich schneller.
 
DieterK

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Dafür kann man schon im Gesellschaftsvertrag etwas vorsehen, keine Ahnung, ob das auch in Thailand so funktioniert.
Selbst im Gesellschaftervertrag ist so was rechtssicher in D nur sehr schwer umsetzbar.
 
DieterK

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Du und Socrates tun ja so, als hätte er einfach gemacht und nicht erst jahrelang hier hin und her diskutiert, die Pläne drei Mal komplett umgeschmissen und dann erst gemacht.
Im Vergleich zu Socrates treffe ich Entscheidungen deutlich schneller.
Wie lange er dazu gebraucht hat, weiß ich nicht.
Dass man Pläne umschmeißt, ist vollkommen normal und passiert oft.

Wie und wie schnell Du Deine Entscheidungen triffst, weiß ich ebenfalls nicht.
Ich habe lediglich aus der Diskussion mitgenommen, dass er es einfach macht und Du viele Bedenken hast und es deswegen nicht machst. Beide Wege sind gut, da jeder halt anders ist.
 
rolf2

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Mal schauen wann Clemens eines schönen Tages einfach mal ein Ticket nach Thailand kauft so wie Du.
Bei Dir hat so eine Kleinigkeit nur ca 3 Jahre gedauert, also ganz klar ein Mann der Tat, ein Macher, Zupacker.:giggle:
 
DieterK

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Mal schauen wann Clemens eines schönen Tages einfach mal ein Ticket nach Thailand kauft so wie Du.
Bei Dir hat so eine Kleinigkeit nur ca 3 Jahre gedauert, also ganz klar ein Mann der Tat, ein Macher, Zupacker.:giggle:
Du weißt ja nicht, was ich in den drei Jahren sonst noch alles gemacht habe...😁
Ich habe neben meinem Haushaltsbuch noch weitere Aufgaben.
Im Sommer geht es auf jeden Fall wieder nach Thailand.

PS: In der Tat waren die 3 Jahre zu lange, aber es ist ok so.
 
Micha L

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Im Sommer? Bist Du klimaresistent? :D
 
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Chak

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Selbst im Gesellschaftervertrag ist so was rechtssicher in D nur sehr schwer umsetzbar.
Welche Probleme siehst du dabei denn? Ich habe da bisher keine gesehen, lerne aber noch jeden Tag dazu; in der Kommentierung lese ich aber auch nichts von "schwer umsetzbar" sondern nur, dass die Vererblichkeit nicht ausgeschlossen werden, wohl aber geregelt werden kann, was in der Folge mit den Anteilen passiert, also Einzug oder Übertragung gegen Abfindung.
 
DieterK

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Welche Probleme siehst du dabei denn? Ich habe da bisher keine gesehen, lerne aber noch jeden Tag dazu; in der Kommentierung lese ich aber auch nichts von "schwer umsetzbar" sondern nur, dass die Vererblichkeit nicht ausgeschlossen werden, wohl aber geregelt werden kann, was in der Folge mit den Anteilen passiert, also Einzug oder Übertragung gegen Abfindung.
Laut meinem Halbwissen ist es eben nicht möglich, das Vererben von Gesellschafteranteilen auszuschließen. Auch kann man den Zugriff bei einer Scheidung nicht einschränken.
 
rolf2

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Wenn ein Gesellschafter verstirbt so geht der anteilige Wert der Beteiligung an dem Unternehmen der Gesellschaft in die Erbmasse des Verstorbenen űber.
Im Falle einer Scheidung gehört der Wert der Gesellschaftsbeteiligung anteilig zur Scheidungsmasse sofern keine anderslautenden Verträge der Ehepartner dem entgegenstehen.

Das sagt mir mein juristischer Verstand.
 
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Chak

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Laut meinem Halbwissen ist es eben nicht möglich, das Vererben von Gesellschafteranteilen auszuschließen. Auch kann man den Zugriff bei einer Scheidung nicht einschränken.
Sage ich doch, die Vererbung kann man nicht ausschließen.

Man kann aber sehr wohl, und das scheint unstrittig, im Gesellschaftsvertrag regeln, was in der Folge passieren soll. Das kann Übertragung auf einen anderen Gesellschafter sein oder Einziehung der Anteile, jeweils gegen Abfindung. So kann man verhindern, dass man mit irgendwelchen Erben eine Gesellschaft weiterführen muss, die vielleicht nur Ärger bereiten. Jeder vernünftige Gesellschaftsvertrag hat so eine Klausel.

Das gilt für Kapitalgesellschaften. Bei Personengesellschaften sieht das Gesetz Auflösung vor, ich habe aber noch keine Gesellschaft gesehen, bei der das nicht anders geregelt wäre.

Interessant wäre die Rechtslage in Thailand.
 
DieterK

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Sage ich doch, die Vererbung kann man nicht ausschließen.

Man kann aber sehr wohl, und das scheint unstrittig, im Gesellschaftsvertrag regeln, was in der Folge passieren soll. Das kann Übertragung auf einen anderen Gesellschafter sein oder Einziehung der Anteile, jeweils gegen Abfindung. So kann man verhindern, dass man mit irgendwelchen Erben eine Gesellschaft weiterführen muss, die vielleicht nur Ärger bereiten. Jeder vernünftige Gesellschaftsvertrag hat so eine Klausel.

Das gilt für Kapitalgesellschaften. Bei Personengesellschaften sieht das Gesetz Auflösung vor, ich habe aber noch keine Gesellschaft gesehen, bei der das nicht anders geregelt wäre.

Interessant wäre die Rechtslage in Thailand.
Das Stichwort hier ist Abfindung.
Hier einen fiktiven Wert anzusetzen wird sich rechtlich bei einer Klage wohl nicht halten lassen.
 
C

Chak

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Das Stichwort hier ist Abfindung.
Hier einen fiktiven Wert anzusetzen wird sich rechtlich bei einer Klage wohl nicht halten lassen.
Du denkst immer Dinge dazu, die da nicht stehen. Das macht die Diskussion ein wenig schwierig.

Von einem fiktivem Wert steht da nichts. Es gibt verschiedene anerkannte Methoden einen Anteilswert zu ermitteln.

Meinst du denn wirklich, da hätte sich in den letzten 130 Jahren seit Einführung der GmbH nicht eine gefestigte Rechtsprechung entwickelt? Da muss keiner mehr vermuten.
 
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