C
Chak
Senior Member
So ist es.
Die Aufenthaltserlaubnis wird immer noch von der ALB verlängert. Nur das "Dokument" das dies bestätigt - der eAT - kommt von der Druckerei.
jetzt hast einen eAT und der wird dann auch für 30 Euro verlängert. Da willst den Ritter spielen? Dann hören wir ja frühestens in 3 -4 jahren von Dir in der Sache?
keine lästigen Passverlängerungen nach 5 Jahren mehr und die eAT Karte ist somit sowieso überflüssigEinfach die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen und schon habt ihr Ruhekeine lästigen Passverlängerungen nach 5 Jahren mehr und die eAT Karte ist somit sowieso überflüssig
Soweit ich den Vorgang vor fast einem Jahr rekapituliere ging es da überwiegend um den Übertrag wie eine neue Passnummer. Du hast ja da erklärt, dass bei euch als nächstes die NE in 2013 ansteht. Somit ist mir deine Diktion nicht ganz klar.Muß jetzt doch noch einmal auf den Besserwisser franky_23 zurück kommen ! !
Wir waren heute auf der AB um den AT zu verlängern und eine neue Karte zu beantragen .
VON WEGEN 30,-- Euro , wie du immer behauptest .
80,-- Euro kostet die Verlängerung ! !
Sombath
Schon einmal die Weiterexistenz regionalem Raubrittertums bedacht.80,-- Euro kostet die Verlängerung ! !
Soweit ich den Vorgang vor fast einem Jahr rekapituliere ging es da überwiegend um den Übertrag wie eine neue Passnummer. Du hast ja da erklärt, dass bei euch als nächstes die NE in 2013 ansteht. Somit ist mir deine Diktion nicht ganz klar.
Wenn z.B. der eAT wegen eines neuen Passes erneuert/modifiziert wird, so sind dies dann 30 Euro fällig.
Da hast du Recht, die Verlängerung des AT über 1 Jahr kostet 80 Euro. Das war in eurem Fall ja nicht nötig, da 2013 die NE beantragt werden sollte.
Die aktuelle Gebührentabelle hat doch doby oder sonstwer Ende November gepostet.
Die NE kostet dann noch einmal 130€ und die beantragung ist frühestens nach 3 Jahren Aufenthalt möglich.Das war in eurem Fall ja nicht nötig, da 2013 die NE beantragt werden sollte.
Das ist korrekt, war aber damals nicht das Thema. Die Beantragung erst nach 3 Jahren oder der Erhalt nach 3 Jahren?Die NE kostet dann noch einmal 130€ und die beantragung ist frühestens nach 3 Jahren Aufenthalt möglich.
Redest du jetzt von der Verlängerung eines AT oder einfach wie bei euch von einem neuen Kärtchen wegen eines neuen Passes und somit der Fortgeltung der NE?