joerg,
nicht gegen das Sozialamt. Meine Frau hatte gegenüber dem Gericht (bei der Unterhaltsgeschichte) behauptet, es gäbe keinen Ehevertrag, da sie beide Originale mitgenommen hatte. Zur Erklärung muss ich sagen, dass mein Ehevertrag in LOS gemacht wurde in Deutsch und Thai.
Sie hatte aber das dritte Exemplar in LOS vergessen, oder gedacht ich könne es nicht mehr besorgen, weil das Anwaltsbüro nicht mehr existierte. War ein Irrtum von ihr, der sie viel Geld gekostet hat. Es ging um Unterhalt in Höhe von ca. 5.000.-- DM
Nachdem mein Anwalt das Exemplar, ganz überraschend aus der Tasche zog und es dem Gericht vorlegte, gab es ganz verschiedene Reaktionen.
Der Richter sauer, weil er von ihr mehrmals belogen wurde.
Meine Ex blass und ihre Änwältin ein Mischung aus beidem (sie wurde ganz offensichtlich auch angelogen).
Dann ging Alles sehr schnell. Meine Frau und ich wurden zusammen mit dem Dolmetscher an den Richtertisch gebeten. Der Richter hat darum gebeten, dass sich beide Anwälte heraushalten, denn er wolle die Wahrheit wissen und die Anwälte seien ja eh in Thailand nicht dabei gewesen.
Dolmetscher bestätigte die Richtigkeit der Übersetzung und auch das er diesen Thaianwalt kannte.
Frage des Richters an meine Frau, ob das ihre Unterschrift ist. Sie blickt hilfesuchend zur Anwältin. Richter weist Sie darauf hin, das die Anwältin diese Frage nicht beantworten könne. Es kommt ein hilfloses Ja. Sofort, wie aus der Pistole geschossen, die nächste Frage des Richters. Wollten sie das damals so. Wieder Ja. Die Anwältin meiner Frau sprang auf. Richter verwies sie sich zu setzen und ruhig zu sein. Dann die nächste Frage des Richters. Und wie ist das heute, wollen sie das immer noch so. Hilfesuchender Blick meiner Frau zu ihrer Anwältin. Richter besteht aber auf die Antwort meiner Frau. Wieder ja (und da war sie Gefangene ihrer eigenen Mentalität) und das war es. Ehevertrag anerkannt vor dem Oberlandesgericht. Letzte Instanz (Waren natürlich 3 Richter, aber nur einer fragte). Auch das Sozialamt, mit dem ich auch zu tun bekam, hat diesen Richterspruch akzeptiert, zumal der Versuch ihrer Anwältin vor den Bundesgerichtshof zu gehen abgelehnt wurde und somit dieses Urteil rechtskräftig war.
Natürlich war da sehr viel Glück dabei. Gehört aber auch dazu. Das passiert, wenn beide den Ehevertrag vor Gericht anerkennen.
Gruss Johann
Übrigens, Du bist diese etwas beschränktere Unterhaltsverpflichtung, aber auch nicht unbedingt los, wenn Du nicht verheiratet bis. Aber das wirst Du wissen.