MUC
Senior Member
Falsch. Es wird öfters, aus welchen Gründen auch immer, eine längere Aufenthaltsdauer genehmigt. Diese darf man dann auch ausreizen, unabhängig von der beantragten Dauer. (Eigene Erfahrung beim Besuch unserer Nichte vor 2 Jahren).Das hat Micha so nicht gesagt und deshalb glaub ich es auch nicht - wenn Sie für den Visaantrag 44 Tage angegeben haben, dann beträgt auch die genehmigte Aufenthaltsdauer 44 Tage.
@Oberhesse hat es auf den Punkt gebracht. Alles andere ist mal wieder größtenteils Schmarrn....