W
waanjai
Gast
Habe einmal in meinen Urkunden nachgeschaut. Bei der Übersetzerin aus D steht in deren Stempel in der Tat: "am OLG xyz eingetragen unter abababababa" und bei dem aus Thailand steht: "öffentlich bestellter Urkundenübersetzer für die thailändische Sprache / Staatlich geprüfter und allgemein beeidigter Dolmetscher". Alle Übersetzungen von beiden wurden vom OLG Düsseldorf problemlos anerkannt.
P.S. Was hat das OLG Düsseldorf mit Eurem Fall zu tun? Ich dachte immer, die wären spezialisiert auf die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen.
P.S. Was hat das OLG Düsseldorf mit Eurem Fall zu tun? Ich dachte immer, die wären spezialisiert auf die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen.

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). Ist aber egal, da wir eh im Febuar wieder runter gehen, erspart uns dann die Kosten und den Gang zur Botschaft.