Das Standesamt bei uns

Diskutiere Das Standesamt bei uns im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Der Frauenarzt hat eben die Bescheinigung ausgestellt, ohne Untersuchung. Von wegen Bürokratie, er ist kein Deutscher. Von ärztlicher Seite auch...
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matthi

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Der Frauenarzt hat eben die Bescheinigung ausgestellt, ohne Untersuchung. Von wegen Bürokratie, er ist kein Deutscher. Von ärztlicher Seite auch kein Problem, denn er hat Ban früher schon mehrmals untersucht und hatte halt die Unfruchtbarkeit diagnostiziert.
 
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waanjai

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Ich wollte mit meinem Posting eigentlich auf etwas anderes aufmerksam machen. Wenn man in D eine geschiedene Frau heiratet, dann gibt es überhaupt keine Wartezeit von 310 Tagen und auch nicht die Notwendigkeit, eine ärztliche Bescheinigung über das Nicht-Vorliegen einer Schwangerschaft vorzulegen. Deshalb wird ja auch von der Dt. Botschaft darauf hingewiesen, dass dies nur für Heiraten in Thailand erforderlich ist.

Da Du diesen Thread mit "Das Standesamt bei uns" überschrieben hast, ging ich davon aus, dass die Eheschließung hier in D geschehen soll. Deshalb wäre es für das Dt. Standesamt eigentlich gar nicht erforderlich, eine solche Bescheinigung beizubringen.

Aber ob das thailändische Konsulat darüber Bescheid weiß, dass die Eheschließung nicht in Thailand stattfinden soll, steht ja in den Sternen :-)
 
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matthi

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Das Standesamt verlangt eine konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung. Nach meinem Verständnis verlangt also eine deutsche Institution(Standesamt) von einer thailändischen(Konsulat) ein Dokument. Das thailändische Konsulat kann doch bei offiziellen Dokumenten doch nur auf Grundlage der thailändsichen Gesetze handeln . Oder nicht :nixweiss:

waanjai" said:
Aber ob das thailändische Konsulat darüber Bescheid weiß, dass die Eheschließung nicht in Thailand stattfinden soll, steht ja in den Sternen .
Nun ja, aber nach reinem Menschenverständnis macht doch eine Bescheinigung vom Konsulat hier in D wenig Sinn, wenn man nicht auch in D heiraten will. Für LOS sollten doch die Papiere von dort selbst (BKK, Amphoe) doch reichen. Das Konsulat wollte von mir auch Fotokopie von meinen Personalausweis sehen und von Ban ebefalls Kopie vom Pass und dt. Meldbescheinigung.
 
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waanjai

Gast
matthi" said:
Das Standesamt verlangt eine konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung. Nach meinem Verständnis verlangt also eine deutsche Institution(Standesamt) von einer thailändischen(Konsulat) ein Dokument. Das thailändische Konsulat kann doch bei offiziellen Dokumenten doch nur auf Grundlage der thailändsichen Gesetze handeln . Oder nicht :nixweiss:
Die Auslandsvertretung darf diejenige Bescheinigung ausstellen, die im Inland verlangt wird, vorausgesetzt, die Angaben sind wahrheitsgemäß. Die konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, um die es hier geht, wird dann zusätzlich zu den "Ledigkeitsbescheinigungen" des Amphoe und des Zentralregisteramtes in Bangkok verlangt, wenn ausgeschlossen werden soll, dass der thailändische Staatsbürger evtl. in einer thailändischen Botschaft bereits geheiratet hat (und dies dann in der Amphoe und dem Zentralregisteramt nicht bekannt ist). Wenn bekannt ist, dass die Heirat in D stattfinden soll, kann auf die komplette Abarbeitung der (bereits geposteten) thailändischen Ehefähigkeitsvoraussetzungen verzichtet werden.

matthi" said:
Nun ja, aber nach reinem Menschenverständnis macht doch eine Bescheinigung vom Konsulat hier in D wenig Sinn, wenn man nicht auch in D heiraten will. Für LOS sollten doch die Papiere von dort selbst (BKK, Amphoe) doch reichen. ....
Sorry, aber hier geht es nicht um den gesunden Menschenverstand, sondern um administrative Regelwerke. Und die sehen z.B. vor, dass auch bei einer Heirat in Thailand der deutsche Verlobte im Rahmen der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses dieselben Unterlagen über seine thailändische Verlobte vorzulegen hat, wie bei einer Heirat in Deutschland!

Nachzulesen im Kiesow Merkblatt auf Seite 7, Besonderheiten bei der Eheschließung in Thailand:
"Sollten Sie Ihre Ehe in Thailand schließen wollen, entfällt natürlich eine Anmeldung der Eheschließung bei einem deutschen Standesamt. Stattdessen müssen Sie sich um die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses bemühen, wofür Sie dieselben Unterlagen Ihrer Verlobten benötigen (s.S.1-4) wie auch für die Eheschließung in Deutschland. Den Antrag auf Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses, den Sie an das für Sie zuständige bzw. zuletzt zuständige Standesamt in Deutschland richten müssen, erhalten Sie gleichfalls auf der Botschaft, den Konsulaten, Ihrem Standesamt oder als Download unter www.thailaendisch.de.
Gegen Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses, Ihres Reisepasses und des Personalausweises oder Reisepasses Ihrer Verlobten, Nennung zweier Referenzpersonen samt deren Anschrift in Deutschland sowie abschließender Beantwortung einiger Fragen zu Ihrer Person erhalten Sie nach einer Bearbeitungsdauer von 2-3 Arbeitstagen auf der Botschaft (oder – mit etwas Verzögerung – auch über die Konsulate in Chiang Mai und Phuket) eine in Thailändisch und Deutsch verfasste Konsularbescheinigung (Antragsformular www.thailaendisch.de). Mit dieser Bescheinigung, Ihrem Reisepass, Ihrer Verlobten, deren Personalausweis (Reisepass genügt hier nicht), Hausregisterauszug, Namenänderungsurkunde/n, Familienstandsbescheinigung und etwaiger Urkunde über die Scheidung der (letzten) Vorehe können Sie im Anschluss daran im Bezirksamt Bang Rak (สํานักงานเขตบางรัก ถนนนเรศ [ตรงขามกับสน.บางรัก] โทร./Tel. 02-236 1513, 02-236 3154) sofort heiraten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wenn Sie die Trauung lieber auf einem anderen Bezirksamt vollziehen wollen, müssen Sie die Konsularbescheinigung i.d.R. zuvor noch durch das thailändische Außenministerium in der Chaeng Watthana Road (กรมการกงสุล กระทรวงการตางประเทศ ถนนแจงวัฒนะ โทร./Tel. 02-575 1056-61) legalisieren lassen. Sollten seit der Scheidung der letzten Ehe oder dem Tod des Ehegatten Ihrer Verlobten weniger als 310 Tage vergangen sein, wird sie zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung mit negativem Schwangerschaftsbefund vorlegen müssen.

Beachtet werden sollte, dass für die Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses weitgehend dieselben Bedingungen erfüllt sein müssen wie für die Zulassung zur Eheschließung in Deutschland, so dass keine der beiden Möglichkeiten einen wesentlichen Zeitvorteil bietet. Bei der Wahl des Landes, in welchem Sie Ihre Ehe schließen, sollten Sie daher – vor anderen Überlegungen – der Beantwortung von Fragen zu den Rechtsfolgen und eherechtlichen Unterschieden zwischen Eheschließungen in Thailand und Deutschland den Vorrang geben. Zudem bleibt bei einer großen Differenz zwischen Ihrer wirtschaftlichen Stellung und der Ihrer Verlobten zu erwägen, einen Ehevertrag zu schließen, um sich bei einem Scheitern der Ehe vor allzu großem Schaden zu bewahren. Für Antworten auf diese und andere Rechtsfragen konsultieren Sie bitte einen Anwalt. (Eine Liste fremdsprachiger Rechtsanwälte in Thailand finden Sie unter www.german-embassy.or.th „Rechts- und Konsularwesen” „Hinweise zur Rechtsverfolgung und Rechtswahrung in Thailand”.)"

Da Du nun schon diese zuzätzliche Bescheinigung hast, ist es ja jetzt ohnehin egal. Betrachte es als "regionale Wirtschaftsförderung". Schließlich bekommt der Arzt sein Honorar. :-)
 
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matthi

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waanjai" said:
Schließlich bekommt der Arzt sein Honorar.
11,- Euro. Lässt sich gerade noch verschmerzen. Wenn man aber die Summe betrachtet, macht Kleinvieh auch Mist.
 
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Chak

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Lass dir gesagt sein, Matthi, mit gesunden Menschenverstand kann man bürokratische Hürden nicht nehmen, da Gesetze und Verordnungen selten dem gesunden Menschenverstand entsprechen.
 
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matthi

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Chak" said:
Lass dir gesagt sein, Matthi, mit gesunden Menschenverstand kann man bürokratische Hürden nicht nehmen, da Gesetze und Verordnungen selten dem gesunden Menschenverstand entsprechen.
Interessant wird es immer, wenn neue Gesetze erlassen werden. Dann ist die Bürokratie erstmal gelähmt und wartet sehnsüchtig auf die entsprechenden Ausführungsbestimmungen.

Warten wir mal, wie es wird, wenn das Zuwanderungsgesetz in Kraft tritt und sich die Änderungen bei den Aufenthaltstiteln auswirken. Ich vermute mal, die erste Zeit wird lustig.
 
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Kali

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Chak" said:
... mit gesunden Menschenverstand kann man bürokratische Hürden nicht nehmen,
Ich denke mal, Du hast sie sehr schnell genommen, gelle, lieber Chak, die Hürden, meine ich ;-D
 
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matthi

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Nun haben wir endlich die Übersetzungen und die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Konsulat. Also beim Standesamt, zwecks Termin angerufen. Nun fragte der Standesbeamte, ob denn die Papiere vom Zentralregister und vom Amphoe von der dt. Botschaft in BKK legalisiert seinen. Rückfrage bei Ban. Antwort ja, alles in Ordnung. Aber ich war mir unsicher. Also beim Konsulat angerufen. Dort die Antwort, nein die Papiere seien nicht legalisiert gewesen. Wieder Rückfrage bei Ban. Antwort von Ban, ja die Schwester sei bei der Botschaft gewesen, aber dort habe man gesagt, die Papiere seien in Ordnung und eine Legalisierung sei nicht notwendig. Was nun ? Rückfrage beim Konsulat. Antwort, wenn das OLG dies akzeptieren würde, könne auch das Konsulat legalsieren. Also Anruft beim OLG. Problem der Sachbearbeiterin geschildert. Antwort, wenn die konsularische Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliege, sei alles ok, eine Legalisierung nicht notwendig. Der Standesbeamte solle sich bitte in dem Kölner Ordner :nixweiss: informieren und bei Fragen bei ihr anrufen.

Also gestern zum Standesamt. Papiere vorgelegt. Sehr merkwürdig. Kein Ton oder Frage mehr nach der Legalisierung.

Aber nun drei neue Probleme. Wenn es hier zu einer Verzögerung kommt, ist das schwierig. Der Leiter des Standesamt geht nächste Woche in Urlaub und kann dann die Sache erst danach bearbeiten.

1. Ban hat keine Geburtsurkunde. Originaldokument ist nicht mehr vorhanden. Daher eine Ersatzbescheinigung vom Amphoe. Leider von 1998. Der Standesbeamte hat Zweifel. Auf meinen Einwand, dieses Papier sei schon bei der letzten Eheschliessung verwendet worden, wünscht der Standesbeamte die Bestätigung von dem damaligen OLG mit Aktenzeichen. Also beim damaligen Standesamt angerufen. Papaiere werden von dort zu unserem Standesamt gefaxt. Problem gelöst.

2. Ich soll mein Scheidungsurteil vorlegen. Mit Rechtskraftvermerk. Wo ist es nur, wo ist es nur :nixweiss: , neulich hatte ich es noch in Händen. Ich finde nur zwei Ausfertigungen ohne Rechtskraftvermerk. Also beim Familiengericht angerufen. Die Sachbearbeiterin erklärt mir, ich solle dies schriftlich anfordern. Ich erkläre mein Problem. Antwort, ok kommen sie vorbei. Die Sachbearbeiterin lässt die Akte aus dem Aktenkeller kommen und verpasste meinen 2 Ausfertigungen den nötigen Rechtskraftvermerk. Kostenlos.
Problem gelöst.

2. Ich soll eine Abstammungsurkunde vorlegen. Habe ich auch. Aber leider von 1987 (Ich Penner :ohoh: ). Ich muss mir erklären lassen, dass unter Umständen Änderungen im Laufe der Jahre gemacht werden können und hier einfliessen. Also beim Standesamt in Jesteburg/Nordheide angerufen. Urkunde wird mit Express versandt und kommt heute morgen per Kurier an.
Problem gelöst.

Letzendlich waren die beteiligten Behörden bisher sehr hilfreich. Falsch ausgedrückt. Die Behörde ist unpersönlich. Es sind die Menschen, die dort arbeiten.
 
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Chak

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Kali" said:
Chak" said:
... mit gesunden Menschenverstand kann man bürokratische Hürden nicht nehmen,
Ich denke mal, Du hast sie sehr schnell genommen, gelle, lieber Chak, die Hürden, meine ich ;-D
Schnell nicht, aber ohne Probleme. Und damals habe ich an Internet noch nicht gedacht.

Aber du hast schon recht, wer mit gesundem Menschenverstand befasst sich schon mit Steuern? ;-D
 
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matthi

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Zu früh gefreut. Gestern habe ich beim Standesamt angerufen. Der Standesbeamte hat ein Problme mit den Übersetzungen aus dem thailändischen. Auf zwei Übersetzungen ist der Vorname der Mutter von Ban mit Li angegeben. Auf der Übersetzung des Hausregisters mit Lee. Dumm gelaufen. Also muss diese Übersetzung neu angefertigt werden. Jetzt kann es uns passieren, dass die Papiere erstmal liegenbleiben, da der Standesbeamte (genauer gesagt der Leiter) in Urlaub fährt und er diese Sachen normalerweise persönlich bearbeitet. Vielleicht kann ich ihn ja noch überreden, die Sachen soweit vorzubereiten, so dass sein Mitarbeiter, sobald die neue Übersetzung vorliegt, die Papaier nur noch zum OLG weiterleiten muss.
 
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waanjai

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matthi" said:
... Der Standesbeamte hat ein Problme mit den Übersetzungen aus dem thailändischen. Auf zwei Übersetzungen ist der Vorname der Mutter von Ban mit Li angegeben. Auf der Übersetzung des Hausregisters mit Lee. Dumm gelaufen. Also muss diese Übersetzung neu angefertigt werden.
Es ist sicherlich nicht die Traumrolle, die Du hier spielst matthi.
Aber einen Lehrsatz gibt es bei jeder Vorbereitung einer deutsch-thailändischen Eheschließung:

[highlight=yellow:f39ed2accf]Alle Namen (insb. von Personen), alle Daten (Geburtsdaten), alle Nummern und Aktenzeichen (Personenkennzeichen) sind vom deutschen Verlobten auf der Basis der Übersetzungen auf Identität zu prüfen.[/highlight:f39ed2accf]

Warum? Da die deutschen Beamten ohnehin wenig mit den thailändischen Urkunden anzufangen wissen, prüfen sie genau dass, was im obigen Lehrsatz steht. Es gibt inzwischen Leute, die strikt davon abraten, mehr Dokumente bei der Eheschließung einzureichen, als vom Standesamt gefordert. Ihre Begründung lautet schlicht: Die Wahrscheinlichkeit, dass sich irgendeine Diskrepanz zwischen den Dokumenten ergibt, wächst mit jedem zusätzlichen Dokument. :fertig:
 
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matthi

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Die Sache wird nun mal dadurch erschwert, dass es ja nunmal keine festgeschriebene Übersetzung der thailändischen Schrift in die lateinische gibt. So ist das hier nur als Hinweis zu verstehen, genau aufzupassen. Schliesslich müssen die dt. Behörden auch dt.Dokumente ausstellen, wo unter Umständen zB diese Namen wieder auftauchen. Insofern kann ich es schon verstehen, dass der Standesbeamte möchte, dass die Namen gleich geschrieben sind.
 
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matthi

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Tja, das war es erstmal. Jetzt ist Pause angesagt. Ich soll den Leiter des Standesamtes am 12.Juli wieder anrufen zwecks Termin, um alles fertig zumachen und die Papier dann zum OLG zu schicken. Also min. 3 Wochen Pause.(Sein Mitarbeiter zur Vertretung während des Urlaubes ist nicht in der Lager, solche Sachen zu bearbeiten :nixweiss: )

Im Moment bin ich mir meiner Gefühle nicht sicher. Ich weiss nicht ob ich :heul: oder :zorn: soll. Ich habe vielleicht mal wieder eine Tiefphase. Egal wo ich hingreife, nur sch... Da kommt mir meine Tochter gerade recht. Handyrechnung im Mai 220,- Euro. Gerade Kontostand für Juni abgefragt, 365,- Euro. Mein Herz klopft, mein Blutdruck steigt. Egal, Off topic. gerhört hier nicht hin. Aber ich musste das loswerden, nach dem Telefonat mit dem Standesbeamten.
 
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Chak2

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Das ist doch recht willkürlich mit den Übersetzungen.
In deinem Fall wurde offensichtlich einmal so übersetzt, wie man es als Deutscher aussprechen würde, einmal auf englisch.
 
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waanjai

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matthi" said:
Die Sache wird nun mal dadurch erschwert, dass es ja nunmal keine festgeschriebene Übersetzung der thailändischen Schrift in die lateinische gibt. So ist das hier nur als Hinweis zu verstehen, genau aufzupassen.
Sehr wahr.
Bei mir war folgendes der Fall. Einige Dokumente hatte ich bereits sehr früh - als Sie noch mit Tourist Visa hier war - in D übersetzen lassen. Den zwweiten Teil in Bangkok. Nach Murpheys Law #??? hatte sich deshalb eine kleine Diskrepanz in wenigen Dokumenten eingeschlichen. Die Übersetzungen aus D wurden schnell und kostenlos neu gemacht (die Übersetzer speichern ja ihre Übersetzungen auch schon ganz lange). Als ich dann am Schluß noch einmal ganz wenige neue Dokumente zum Übersetzen hatte, [highlight=yellow:28432e7d72]habe ich eine Kopie aller bislang schon übersetzten Dokumente - die ich auch schon auf Identität geprüft hatte - dem Übersetzer übergeben und gesagt, er solle bloß nicht davon abweichen !!![/highlight:28432e7d72]
Nennen wir den einmal Leitsatz #2 :-)
 
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matthi

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Der Leiter vom Standesamt hat nochmal angerufen. Der 12.Juli ist nach seinem Auslandaufenthalt sein erster Arbeitstag. Für 14 Uhr hat er uns nun einen Termin gemacht. Apropo Urlaub. Es ist kein richtiger Urlauib für ihn. Er fliegt auf eigene Kosten in das Katastrophengebiet in die dominikanische Republik, um Vorort Hilfsmassnahmen abzustimmen. Es ist da wohl eine Spendenaktion am Laufe und er will sicherstellen, dass das Geld auch vorort richtig ankommt.
 
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matthi

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Wie schon gesagt, am 12.Juli waren wir beim Standesamt.
Nun hat der Leiter vom Standesamt angerufen. Die neuen Übersetzungen sind vom OLG in Düsseldorf bemängelt worden. Der Übersetzer ist in Hessen zugelassen für Gerichte und Notare. Dies ist dem OLG nicht ausreichend. Sie bestehen auf einen Übersetzer, der durch eine Landesjustizverwaltung ermächtigt ist. Die Landesjustizverwaltung liegt üblicherweise bei den OLGs. Das heisst also, der Übersetzer muss explizit durch ein OLG ermächtigt sein. Zumindest dann wenn der Übersetzer aus einem anderem Bundesland kommt. So war die Auskunft der Sachbearbeiterin beim OLG. Wenn dies gängige Praxis wird, hat das natürlich Konsequenzen.
 
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mikka

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@matthi

das ist ja "nervenaufreibend" !!

Ich wünsche Euch Beiden, daß ihr alles übersteht.

Gruß
mikka
 
Thema:

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