matthi" said:
Das Standesamt verlangt eine konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung. Nach meinem Verständnis verlangt also eine deutsche Institution(Standesamt) von einer thailändischen(Konsulat) ein Dokument. Das thailändische Konsulat kann doch bei offiziellen Dokumenten doch nur auf Grundlage der thailändsichen Gesetze handeln . Oder nicht
Die Auslandsvertretung darf diejenige Bescheinigung ausstellen, die im Inland verlangt wird, vorausgesetzt, die Angaben sind wahrheitsgemäß. Die konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, um die es hier geht, wird dann zusätzlich zu den "Ledigkeitsbescheinigungen" des Amphoe und des Zentralregisteramtes in Bangkok verlangt, wenn ausgeschlossen werden soll, dass der thailändische Staatsbürger evtl. in einer thailändischen Botschaft bereits geheiratet hat (und dies dann in der Amphoe und dem Zentralregisteramt nicht bekannt ist). Wenn bekannt ist, dass die Heirat in D stattfinden soll, kann auf die komplette Abarbeitung der (bereits geposteten) thailändischen Ehefähigkeitsvoraussetzungen verzichtet werden.
matthi" said:
Nun ja, aber nach reinem Menschenverständnis macht doch eine Bescheinigung vom Konsulat hier in D wenig Sinn, wenn man nicht auch in D heiraten will. Für LOS sollten doch die Papiere von dort selbst (BKK, Amphoe) doch reichen. ....
Sorry, aber hier geht es nicht um den gesunden Menschenverstand, sondern um administrative Regelwerke. Und die sehen z.B. vor, dass auch bei einer Heirat in Thailand der deutsche Verlobte im Rahmen der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses dieselben Unterlagen über seine thailändische Verlobte vorzulegen hat, wie bei einer Heirat in Deutschland!
Nachzulesen im Kiesow Merkblatt auf Seite 7, Besonderheiten bei der Eheschließung in Thailand:
"Sollten Sie Ihre Ehe in Thailand schließen wollen, entfällt natürlich eine Anmeldung der Eheschließung bei einem deutschen Standesamt. Stattdessen müssen Sie sich um die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses bemühen, wofür Sie dieselben Unterlagen Ihrer Verlobten benötigen (s.S.1-4) wie auch für die Eheschließung in Deutschland. Den Antrag auf Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses, den Sie an das für Sie zuständige bzw. zuletzt zuständige Standesamt in Deutschland richten müssen, erhalten Sie gleichfalls auf der Botschaft, den Konsulaten, Ihrem Standesamt oder als Download unter
www.thailaendisch.de.
Gegen Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses, Ihres Reisepasses und des Personalausweises oder Reisepasses Ihrer Verlobten, Nennung zweier Referenzpersonen samt deren Anschrift in Deutschland sowie abschließender Beantwortung einiger Fragen zu Ihrer Person erhalten Sie nach einer Bearbeitungsdauer von 2-3 Arbeitstagen auf der Botschaft (oder – mit etwas Verzögerung – auch über die Konsulate in Chiang Mai und Phuket) eine in Thailändisch und Deutsch verfasste Konsularbescheinigung (Antragsformular
www.thailaendisch.de). Mit dieser Bescheinigung, Ihrem Reisepass, Ihrer Verlobten, deren Personalausweis (Reisepass genügt hier nicht), Hausregisterauszug, Namenänderungsurkunde/n, Familienstandsbescheinigung und etwaiger Urkunde über die Scheidung der (letzten) Vorehe können Sie im Anschluss daran im Bezirksamt Bang Rak (สํานักงานเขตบางรัก ถนนนเรศ [ตรงขามกับสน.บางรัก] โทร./Tel. 02-236 1513, 02-236 3154) sofort heiraten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wenn Sie die Trauung lieber auf einem anderen Bezirksamt vollziehen wollen, müssen Sie die Konsularbescheinigung i.d.R. zuvor noch durch das thailändische Außenministerium in der Chaeng Watthana Road (กรมการกงสุล กระทรวงการตางประเทศ ถนนแจงวัฒนะ โทร./Tel. 02-575 1056-61) legalisieren lassen. Sollten seit der Scheidung der letzten Ehe oder dem Tod des Ehegatten Ihrer Verlobten weniger als 310 Tage vergangen sein, wird sie zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung mit negativem Schwangerschaftsbefund vorlegen müssen.
Beachtet werden sollte, dass für die Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses weitgehend dieselben Bedingungen erfüllt sein müssen wie für die Zulassung zur Eheschließung in Deutschland, so dass keine der beiden Möglichkeiten einen wesentlichen Zeitvorteil bietet. Bei der Wahl des Landes, in welchem Sie Ihre Ehe schließen, sollten Sie daher – vor anderen Überlegungen – der Beantwortung von Fragen zu den Rechtsfolgen und eherechtlichen Unterschieden zwischen Eheschließungen in Thailand und Deutschland den Vorrang geben. Zudem bleibt bei einer großen Differenz zwischen Ihrer wirtschaftlichen Stellung und der Ihrer Verlobten zu erwägen, einen Ehevertrag zu schließen, um sich bei einem Scheitern der Ehe vor allzu großem Schaden zu bewahren. Für Antworten auf diese und andere Rechtsfragen konsultieren Sie bitte einen Anwalt. (Eine Liste fremdsprachiger Rechtsanwälte in Thailand finden Sie unter
www.german-embassy.or.th „Rechts- und Konsularwesen” „Hinweise zur Rechtsverfolgung und Rechtswahrung in Thailand”.)"
Da Du nun schon diese zuzätzliche Bescheinigung hast, ist es ja jetzt ohnehin egal. Betrachte es als "regionale Wirtschaftsförderung". Schließlich bekommt der Arzt sein Honorar. :-)