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Das Standesamt bei uns

Diskutiere Das Standesamt bei uns im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Es bewahrheitet sich mal wieder, dass es immer von Vorteil ist, selbst informiert zu sein. Wir waren auf dem Standesamt, um zu erfragen, welche...
M

matthi

Gast
Es bewahrheitet sich mal wieder, dass es immer von Vorteil ist, selbst informiert zu sein.
Wir waren auf dem Standesamt, um zu erfragen, welche Papiere für die Eheschliessung notwendig sind.
Der Standesbeamte wollte einzig an thailändischen Papieren die Geburtsurkunde und eine konsularische Ledigkeitsbescheinigung haben. Um diese zu erhalten war sowohl eine Bescheinigun vom Amphoe als auch vom Zentralregister in BKK notwendig. Nun lese ich ja hier ab und zu und habe daher doch so die eine oder andere Information aufgeschnappt. Insofern da es auch Unterschiede von OLG zu OLG gibt, habe ich sicherheitshalber dort nochmal angerufen, Siehe da sie wollen auch diese beiden Bescheinigungen mit begalubigten Übersetzungen haben, welch Wunder :lol: . Zusätzlich wünscht der Standesbeamte auch eine Verdientscheinigung von Ban, dies hat auch das OLG bestätigt. Da mus ich mich wohl selbst bemühen und ein solche für Ban ausstellen :baeh: Damit wäre wohl hoffentlich alles komplett.

Pass/Perso von beiden
Auszug aus dem jeweiligen Familienbuch von beiden
Abstammungsurkunde von mir
Scheidungsurteil von beiden
Geburtsurkunde von Ban
Verdienstbescheinigung von Ban
Meldebescheinigung von beiden
Konsularische Ledigkeitsbescheinigung von Ban
Bescheinigung vom Zentralregister in BKK mit beglaubigter Übersetzung
Bescheinigung vom Amphoe mit beglaubigter Übersetzung

ich hoffe ich habe jetzt bei meiner Aufzählung nichts vergessen
 
B

bmei

Gast
Hallo matthi,

bin auch gerade dabei die nötigen Unterlagen zusammen zu bekommen.
Von welcher Verdienstbescheinigung schreibst Du da :nixweiss: Im Heiratsvisum seht folgendes:

Dauer des Aufenthalts: 90 Tage
Unter Anmerkungen steht: Gewerbstätigkeit nicht gestattet.

Woher kommt die Verdienstbescheinigung :???:

Gruß khun bernd
 
M

matthi

Gast
Nun bei uns ist das etwas anders. Ban ist schon seit fünf Jahren in D. Sie hat eine Arbeitserlaubnis. Damit ihre AE nach ihrer Scheidung verlängert wurde, habe ich sie offiziel zur Kinderbetreung eingestellt und sie so eigenes Einkommen nachweisen kann. Also stelle ich diese Bescheinigung selbst aus. Diese Bescheinigung dient als Grundlage zur Festsetzung von irgendwelchen Gebühren.
 
W

waanjai

Gast
Genau. Die Verdienstbescheinigung dient der Ermittlung der Gebühren für die Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung durch das OLG.
Ich habe mich in meinem Falle sehr darum bemüht, dass meine Frau ihre Verdienstbescheinigung aus Thailand vorlegen durfte. Der Gebührenrahmen bewegt sich nämlich zwischen 30 und 400 Euro. ;-)

Im übrigen: Du must also 3 und nicht wie sonst 2 Familienstandsbescheinigungen (~Ledigkeitsbescheinigungen) beibringen.

Was mich wundert ist die Tatsache, das das OLG nur die Scheidungsurteile sehen will, nicht jedoch auch für die Verlobte den Registerauszug der Vorehe (Heiratsregisterauszug). War bei mir erforderlich, auch Kiesow schreibt inhaltsgleiches. Eine Abweichung ergibt sich nur wegen der Scheidung vor dem Amphoe vs. Scheidung vor dem Gericht.
 
D

dawarwas

Gast
@Matthi,

sorry, manche Leute schlagen sich hier aber mir echten Problemen herum, wie z.B.: Anmeldung auf dem EMA, Touristen Visum, mit oder ohne Stempel zur Heiratserlaubnis, etc.

Und da kommst du dann, x so ganz "beilaeufig, lapidar", damit raus:

"Ban ist schon seit fünf Jahren in D. Sie hat eine Arbeitserlaubnis."

Meinst du nicht, das dies ein wenig wichtiger gewessen waere, zu wissen, im Vorfeld?

Sorry, fragen darf ich ja x, oder?
 
M

matthi

Gast
waanjai" schrieb:
Was mich wundert ist die Tatsache, das das OLG nur die Scheidungsurteile sehen will, nicht jedoch auch für die Verlobte den Registerauszug der Vorehe (Heiratsregisterauszug).
Das ist Richtig. Die Papiere sind noch beim Überstzer, aber dies soll aus den Bescheinigungen vom Amphoe und dem Zentralregister in BKK hervorgehen. Daher musste ja die Vorehe und dann die Scheidung erst vorort registriert werden. Frei übersetzt soll aus den Bescheinigunen aus LOS vervorgehen geschieden, nicht verheiratet. Wenn ich die Papiere mit den Übersetzungen in Händen halte, weiss ich es genauer. Ist alles fertig, ich hoffe es ist in den nächsten Tagen in der Post.
 
M

matthi

Gast
dawarwas" schrieb:
@Matthi,

sorry, manche Leute schlagen sich hier aber mir echten Problemen herum, wie z.B.: Anmeldung auf dem EMA, Touristen Visum, mit oder ohne Stempel zur Heiratserlaubnis, etc.

Und da kommst du dann, x so ganz "beilaeufig, lapidar", damit raus:

"Ban ist schon seit fünf Jahren in D. Sie hat eine Arbeitserlaubnis."

Meinst du nicht, das dies ein wenig wichtiger gewessen waere, zu wissen, im Vorfeld?

Sorry, fragen darf ich ja x, oder?
Auf der einen Seite magst Du recht haben, auf der anderen Seite bin ich nicht erst seit gestern hier Member. So habe ich halt gedacht, dass ich nicht bei jedem Thread unsere Vorgeschichte von neuem mit einfügen muss. Ich habe hier schon öfter Rat geholt und auch erhalten. Bei Verlängerung der AE, Scheidung, der Registrierung der Vorehe, der Scheidung usw. usw.
Ich werde versuchen das nächste mal ein paar Links darauf einzubauen. Im übrigen war mein Beitrag als Hinweis gedacht, sich nicht auf Auskunfte von (sagen wir mal) Sachbearbeitern zu verlassen, sondern sich besser selbst zu informieren. Z.B. hier im Forum. Sonst gibt es unnötige Verzögerungen.
 
M

matthi

Gast
waanjai" schrieb:
Genau. Die Verdienstbescheinigung dient der Ermittlung der Gebühren für die Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung durch das OLG.
Die Ehescheidung war aber hier in D.
 
W

waanjai

Gast
matthi" schrieb:
waanjai" schrieb:
Genau. Die Verdienstbescheinigung dient der Ermittlung der Gebühren für die Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung durch das OLG.
Die Ehescheidung war aber hier in D.
Uff, da bin ich baff. Wozu brauchen die dann noch eine Verdienstbescheinigung?..........
He, he ..... warte mal, vielleicht hat der Sachbearbeiter vergessen, dass nur bei der "Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung" durch das OLG eine verdienst-abhängige Gebühr anfällt. Hat geglaubt, bei der anderen Arbeit desselben oder eines anderen OLG: "Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigheitszeugnisses" sei die Gebühr nicht fix, sondern auch verdienstabhängig ?

Wären wir in England müßten wir unbedingt ´ne kleine Wette vereinbaren. ;-)
 
M

matthi

Gast
Nun, beim Telefonat mit dem OLG wurde mir bestätigt, dass die Verdienstbescheinigung notwendig sei. Da ich sie selbst ausstelle, ist es ja nicht so schlimm. Das Einkommen dient dazu nachzuweisen, dass Ban mehr als den Sozialhilfesatz verdient (20% drüber). Also verdient Ban 487,50 Euro brutto (438,15 netto). zzgl Nachweis über Unterkunft.
 
M

matthi

Gast
Wie heisst es so schön, man soll den Tag nicht vor dem Abend loben.

Eigentlich war alles klar mit den Papieren vom Konsulat. Einzig brauchten wir noch eine Übersetzung ins deutsche für die Papiere vom Zentralregister und vom Amphoe. Sollte kein Problem sein. Ist es auch nicht.

Aber jetzt kommt es. Das Konsulat verlangt nun, bevor die Eheunbedenklichkeitsbescheinigung endlich unterschrieben wird, ein ärtzliches Attest von Ban. Da ihre Scheidung weniger als ein Jahr her ist, soll sie nachweisen, dass sie nicht schwanger ist. Sollte kein Problem sein, aber man hätte das auch früher sagen können. Jetzt ist das auch wieder eine kleine Verzögerung. In unserem Fall ist das wirklich problemlos, da Ban eben keine Kinder bekommen kann. Sie war hier schon deswegen verschiedendlich zu Untersuchungen. Aber man stelle sich vor, sie wäre wirklich schwanger. Von mir, schlisslich leben wir bald 2 Jahre zusammen. Was wäre dann, dann müsste nachgewiesen werden, dass ihr Exmann als Vater nicht Frage kommt. Tolle Wurst :O
 
M

MrPheng

Gast
Matthi, warum fragst du nicht vorher im Forum bevor du selbst schwanger wirst. Das hätte dir den Gang zum Schwangerschaftsnachweisamt erspart, meint Clemens
 
M

matthi

Gast
Na denn, den Bauch habe ich schon bald, seitdem ich das Rauchen eingeschränkt habe.
 
P

PETSCH

Gast
mal wieder ontopic: @matthi:
das war und ist so bei dieser Konstellation:
Frau/THL geschieden (Scheidung erst ca.3-4 Monate zurück):
war bei uns so: meine Frau musste auf "Wunsch" des Standesamts
(steht so im Handbuch)diesen Test auch machen: negativ.
Danach wurde sofort das Prozedere mit Ehef.-Zeugnis etc. ein-
geleitet und der Heirat stand nix mehr im Weg.
Für meine Frau war es damals schon eine blöde Erfahrung mit
deutschem Gyn.(hab dann eine Ärtzin ausgesucht); und das
gleich kurz nach der Ankunft mit H.-Visa.
Falls questions dazu: tel./pn: no problem
 
M

matthi

Gast
PETSCH" schrieb:
Für meine Frau war es damals schon eine blöde Erfahrung mit deutschem Gyn.(hab dann eine Ärtzin ausgesucht); und das gleich kurz nach der Ankunft mit H.-Visa.
Falls questions dazu: tel./pn: no problem
Das ist für Ban alles kein Problem, schliesslich ist sie seit 5 Jahren in D. Allerdings weiss ich nicht, inwieweit sie früher beim Gyn. war. Ich achte schon darauf, dass meine Familie regelmässig zur Kontrolle geht. Das habe ich auch schon früher gemacht. Ich meine, für meine Ex die Termine beim Gyn. Bei Ban und mir kamen schon mal verrückte Gedanken auf, vielleicht nochmal Nachwuchs. Daher war sie zur Kontrolle im Krankenhaus (Bauchspiegelung). Daher wissen wir auch, das auf natürlichen Wege eine Schangerschaft unmöglich ist. Hat auch seine Vorteile, da ist kein Nachwuchs in LOS, um den ich mir Sorgen machen muss. Auf der anderen Seite wünschte ich mir schon manchmal mehr Verständnis von Ban den Kindern gegenüber, das sie vielleicht aufbringen würde, wenn sie schon selbst Kinder geboren hätte.
 
D

dawarwas

Gast
Nicht das es nur, das beweist uns Deutschland doch fast immer wieder, in Daenemark viel leichter, unkomplizierter, billiger, verlaeslicher ist, zu Heiraten, so sieht man dann dort auch noch ein anderes Land und kann sich ne schoene Zeit machen.
Als in diesem Sche... Deutschland.

Neulich im TV: Es gibt keine offiziellen Statistiken darueber, aber es wird geschaetzt, das alleine in den 10, am naechsten zu Deutschland gelegenen Kommunen, ueber 2000 deutsche Bi Nationalen Ehen, jedes Jahr, geschlossen werden.

Also, worauf wartet ihr noch?
 
M

matthi

Gast
Dieses ärtzliche Attest wird aber vom thailändischen Konsulat gewünscht, damit sie die Eheunbedenklichkeitsbescheinigung unterschreiben.
 
W

waanjai

Gast
matthi" schrieb:
Aber jetzt kommt es. Das Konsulat verlangt nun, bevor die Eheunbedenklichkeitsbescheinigung endlich unterschrieben wird, ein ärtzliches Attest von Ban. Da ihre Scheidung weniger als ein Jahr her ist, soll sie nachweisen, dass sie nicht schwanger ist.
Das Konsulat scheint thailändisches Recht auf die Heirat in D anwenden zu wollen. So schreibt die Deutsche Botschaft in BKK zu den Voraussetzungen für eine Eheschließung in Thailand:
"Voraussetzungen, die ein thailaendischer Staatsangehoeriger nach seinem Heimatrecht (§ 1448 ff des thailaendischen Zivil- und Handelsgesetzbuches) fuer die Eheschliessung erfuellen muss, sind (auszugsweise):

- Mindestalter des/der thailaendischen Verlobten von 20 Jahren,
- volle Geschaeftsfaehigkeit,
- kein verwandtschaftliches Verhaeltnis der Verlobten zueinander,
- Ledigkeit bzw. rechtskraeftige Aufloesung der frueheren Ehe,
- Wartezeit von 310 Tagen fuer die Verlobten/den Verlobten nach Aufloesung der frueheren Ehe."

Auch Kiesow schreibt in seinem Merkblatt zu den Besonderheiten bei der Eheschließung in Thailand: "Sollten seit der Scheidung der letzten Ehe oder dem Tod des Ehegatten ihrer Verlobten weniger als 310 Tage vergangen sein, wird sie zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung mit negativem Schwangerschaftsbefund vorlegen müssen"

Manchmal können die Thai-Behörden deutscher als die deutschen Behörden sein ;-)
 
P

PETSCH

Gast
:super: genau @waanjai und diese Passagen stehen in
deutschen Standesämtern in den dicken Handbüchern,
die damals mein Standesamtsbeamter gewälzt hat :untersuch:
 
M

matthi

Gast
waanjai" schrieb:
Manchmal können die Thai-Behörden deutscher als die deutschen Behörden sein
Nun da setze ich doch ein Fragezeichen. Es gibt Schlagworte wie Bürokratie und auch Ausländefeindlichkeit, die mit Deutschland in Verbindung gebracht werden. Aber es zeigt sich immer wieder, die anderen sind auch nicht besser, manchmal vielleicht sogar schlimmer.
 
Thema:

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