Das Gegenteil von Scheinehe. Möglich...?!

Diskutiere Das Gegenteil von Scheinehe. Möglich...?! im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Heyho! nachdem wir uns jetzt seit bald einem Jahr mit Behörden und immer wilderen Regelungen auseinander gesetzt hatten, habe ich meine Jobsuche...
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Cruz

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Heyho!

nachdem wir uns jetzt seit bald einem Jahr mit Behörden und immer wilderen Regelungen auseinander gesetzt hatten, habe ich meine Jobsuche auf 5 Länder beschränkt, in die sie darf (Australien etc.). Nix gefunden, letzter Ausweg: Der harte Weg!

...Wir möchten aber eigentlich beide noch nicht heiraten, d.h. es geht hier wirklich nur um den Stempel für die AE, damit wir zusammen leben können. In 2..3 Jahren wenn wir uns sicher sind kommt dann Kirche und der ganze Klimbim und evtl. auch der jetzt zu schließende Ehevertrag weg (oder neu ;) ). Die Aktion jetzt würden wir als gefühlte Verlobung werten - Hauptsache das auswärtige Amt ist glücklich.

ABER - und jetzt die Fragen die ihr hoffentlich aus erfarung beantworten könnt. ich hab leider beim Suchen kaum was gefunden:

- Kann sie ihren Namen behalten? Meine Eltern haben (beide Deutsche) verschiedene Namen. Wenn, könnte sie das auch aber evtl. macht Thailand dann Stress...?!?

- Was ist mit der 3-Jahres-Frist? Eigentlich nichts aber ich nehme dieses mal im Zweifel die "Reserve-Trauzeugen" im Amt und dann beim richtigen Termin auch richtige Freunde. Dafür müsste man sich aber auch vorübergehend trennen lassen und diese Möglichkeit evtl. noch im Ehevertrag berücksichtigen, damit das Trennungsjahr entfällt?! Wenns zu problematisch wird gibts halt nur Wat und Kirche und die Freunde sind jetzt schon dabei... ;)

Ansonsten müsste doch alles passen, oder? Sie ist in Sachen Sprache so clever, dass sie sich den halben A1 schon selbst beigebracht hat und in Sachen Ehefähigkeit ist bei beiden alles auf grün. Damit hat sie zu 99% ihr Heiratsvisum, oder?!

Vielen Dank und Grüße,
Dennis
 
wingman

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Natakwan
Ich würde niemals Heiraten, wenn ich mir nicht sicher wäre.
Eheverträge sind in meinen ein Zeichen von Misstrauen, die fast immer den Farang vor grossen finanziellen Schaden bewaren sollen.
Das Trennungsjahr kann meines Wissens im Ehevertrag nicht umgangen werden. Ebenso Unterhalt sowie einige andere Dinge. Ganz rechtlos (zum Glück) wird deine künftige also kaum durch einen Vertrag.
Wir hätten in Bangkok (haben dort geheiratet) entweder ihren oder meinen Familiennamen wählen können.
Das A1 Zertifikat muss sie erst in der Tasche haben, also die Prüfung beim Goetheinstitut bestanden haben. Vorher gibt es kein Visum.
Mit der 3 Jahresfrist bei der AE wird das bei uns völlig Fallbezogen gehandhabt. Meine Schwägerin bekam erst vor kurzem die unbefristete AE nach 7 Jahren.
 
phimax

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vor'm Monitor
- Kann sie ihren Namen behalten?
Das thail. Verfassungsgericht hatte dazu mal ein Urteil gefällt.
Danach wurde das Namenrecht in TH angepaßt und eine Frau kann -theoretisch- ihren Mädchennamen auch nach der Heirat weiterführen. Wie es in der Paxis gehandhabt wird, werden bestimmt die Kenner der Szene noch schreiben.

M.W. sind aber Doppelnamen nicht zulässig.
Mit einem Trick geht es wohl:
Der zweite Familienname wird zum Vornamen gezählt.
Nittaya Thongmai-Meyer würde zu Nittaya-Thongmai Meyer werden.
Ob aber Nittaya-Meyer Thongmai gehen würde :confused:

Wieviel ein Ehevertrag in der Realität wert ist, entscheidet dann das Gericht :p
Du bist also erstmal verheiratet - mit allen Rechten und Pflichten.
Von daher verstehe ich deine Frage auch nicht wirklich...
 
Yogi

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Meine Frau wurde bei der Heirat von der Standesbeamtin gefragt: möchten sie ihren Familiennamen behalten, den Namen ihres Mannes annehmen oder einen Doppelnamen nehmen. Klar waren wir so uninformiert (blöd) und haben den Doppelnamen gewählt. Die Probleme kamen sofort bei der Passänderung heraus. Thailand akzeptiert keine Doppelnamen. Also wieder alles auf return gedreht, erneute Namensänderung und neuer Versuch der Passänderung, diesmal erfolgreich.
 
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Cruz

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@wingman: Doch doch - ich bin mir mit ihr schon sicher aber wir wollen es eben selbst entscheiden. Sie, weil sie schon einmal unglücklich verheiratet war (deswegen darf sie auch mit Farang...) und ich aus dem Faktor den du ansprichst. Aber wenn ich dann in der Kirche stehe kann meinetwegen auch der Vertrag weg. Wer vor Gott "ja" sagt hat sich im Zweifel bitte auch weiterhin um ihr Wohl zu sorgen auch wenn die Ehe nicht hält...

Stichwort A1: Ja, ist uns klar wobei sie wie gesagt auch perfektes Englisch spricht und auf die Frage wieso sie keinen Asia-Akzent hat nur meinte "wieso - sind doch genug Fernsehkanäle wo ich es richtig höre. Warum dann selbst falsch sprechen?". Hat sie ja eigentlich auch recht, gell. Und so hat sie sich jetzt halt an Deutsch ran gemacht - leider mit dem bekannten US-Akzent - schrecklich!! Zählen nie vom Blatt gelernt aber bis zur Million schon fließend. Einfache Sätze und auch Antworten - Wo bist du, was machst du, wie gehts dir... Kein Problem. Darum schick' ich sie nochmal für 20.000THB nach Udon Thani und 3 Monate später stehen wir hier mit Visum beim Standesamt ;)

Stichwort Trennungsjahr: Das befürchte ich auch und inzwischen kam mir ne gute Idee: Man kann Namen doch auch nachträglich ändern. Soll sie ihren halt behalten (notfalls mit dem Tipp - vielen Dank dafür) und zum "echten" Termin mit Kirche und so besiegeln wir es halt mit der Namensänderung auf dem Amt. Was ist im Standesamt denn sonst - 5 Unterschriften und das war's - ne, mit Namenswechsel sind's 7. Aber viel spannender ist das auch nicht ;)

Achja und Stichwort Ehevertrag: Da hat sie kein Problem mit und sieht es auch nicht als Misstrauen. im Gegenteil - sie würde mir weniger Fürsorge zutrauen als sie (sofern keine niederen Beweggründe für die Trennung) auch weiter bekäme. Und mal ehrlich - selbst wenn die Ehe dann ohne Vertrag nicht klappt verstehe ich nicht warum alle jammern. Sie bekommt max. die Hälfte der Zugewinngemeinschaft und gut - das steht ihr im Prinzip ja auch zu. Und auch wenn der Mann ein dickes Gehalt hat geht die Frau ja nicht proportional im Unterhalt mit. Außerdem müsste ich wohl eh nie Unterhalt zahlen - sie wird eh schon hippelig weil sie grad jetzt nicht arbeiten kann aber will. Und die nächste factory ist 15 km weg mit Schicht, overtime und allem was dazu gehört. Und übrig bleiben mit Essen 30..40 THB. Ist ihr aber egal, weil sie zuhause nur nachdenkt, sich mit Muttern streitet oder rumgammelt was ihr aber nicht liegt.

Gruß,
Dennis
 
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Das thail. Verfassungsgericht hatte dazu mal ein Urteil gefällt.
Danach wurde das Namenrecht in TH angepaßt und eine Frau kann -theoretisch- ihren Mädchennamen auch nach der Heirat weiterführen. Wie es in der Paxis gehandhabt wird, werden bestimmt die Kenner der Szene noch schreiben.
Funktioniert auch in der Praxis. Zusätzlich können Frauen in Thailand auch noch wählen, ob sie weiterhin "Fräulein" auf ihrem Personalausweis bleiben wollen, wovon wohl reger Gebrauch gemacht wird.
 
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Cruz, wenn sie vernünftig Englisch kann, dann soll sie sich einfach so ein Prüfungsvorbereitungsbuch holen. Die A1 Prüfungen sind systematisiert und soll einfach mal den Test als Externe probieren - mit ein bisschen üben.

Nicht soviel Gedanken über den Ehevertrag machen. Viele Regelungen sind eh für die Katz und der Rest unterscheidet sich dann kaum von dem was bei einer normalen Ehe auch festgelegt wird, insbesondere wenn es sich um Thairecht handelt.
 
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Cruz

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@Chak: Das wäre allerdings sehr cool. Einfacher und schneller als in D :) . Das mit dem Fräulein war der einzige Grund, dass sie dort nicht wollte ;) . Ich werde es in Erfahrung bringen und ggf. nehmen wir dann doch das Amt in Thailand.

@Franky: Hast Du was zum nachlesen bezüglich der rechte? Ich weiß ohnehin nicht, was man im Vertrag so alles einschränkt, da doch selbst deutsches Recht sagt "Zugewinngemeinschaft". Und wenns nicht hält eben Unterhalt aber nicht proportional zu meinem Gehalt - das hab ich schonmal in irgendeiner TV-Sendung gesehen wo sie "normal" lebte obwohl er Millionär war. Aber sicher ist sicher... hmmm...
Betr. A1: Busticket Anfang April nach Chiang Mai ist gebucht und sie wird versuchen, die 60 Stunden dort in 2 Monaten durch zu ziehen. Dann könnten wir direkt am Ende des Urlaubs die Pflicht erledigen und sie im gleichen Atemzug (hoffentlich) den Nachzug beantragen.

Gruß,
Dennis
 
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franky_23

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google einfach mal, da kommt schon einiges zum Vorschein, was auch RA geschrieben haben.


Im Grunde hat Thailand eine modifizierte Zugewinngemeinschaft.

Einkünfte aus Lohn werden als Gemeinsame Einkünfte und Vermögen gesehen.

Eigenständiges Vermögen und der Nießbrauch daraus wird auch in der Ehe jedem Partner zu geordnet.

Während in D grob gesagt nur das Erbe und das Vorvermögen an sich bei jedem Partner bleibt und der Nießbrauch als Gemeinschaftseinkünfte gerechnet werden, so gilt für Thailand, z.B. über Mieteinnahmen aus D auch in der Ehe die vollständige Handlungsvollmacht über Einkünfte und Vermögen beim Deutschen bleibt. Mietzins ist kein Gemeinschaftseinkommen. Was natürlich auch umgekehrt bewirkt, dass das Haus der Frau in Thailand und der Nießbrauch daraus bei einfacher Vertragsgestaltung dann der Frau zufällt.
 
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Chak

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Franky, wo siehst du da den Unterschied zu deutschem Recht? Alleiniges Vermögen bleibt auch hier alleiniges, geteilt wird der Zugewinn doch erst im Scheidungsfall. Das ist in Thailand, zumindest vom Gesetz her, auch nicht anders.
 
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franky_23

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Die Mieteinnahmen z.B. des dt. Partners aus dem dt. Mietobjekt sind nach deutschem Recht gemeinsame Einnahmen der Eheleute! Steuerrechtlich kannst dies u.U. anders zuordnen.

Wenn ihr in Thailand euer gemeinsames Einkommen verbraucht und du in D deine Mieteinahmen ansparst, dann bleiben die Mieteinnahmen mit Zins dein Vermögen nach Thai recht. Du musst dein gestiegenes Vermögen nicht teilen

Das typische Problem, wenn einige sich von der Thai Gesetzgebung geprellte Deutsche wundern, dass sie keinen Zugriff auf das Haus der Thaifrau haben. Vorher wird unterschrieben, dass das Haus aus Vermögen der Frau gekauft wurde, somit bleibt das Vermögen ihrs und auch der zu erzielende Zins aus dem Haus ggf. der Gewinn bei Verkauf.

Das ist in D nicht so.
 
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Franky, du liegst bei beidem falsch. Meine Einnahmen bleiben meine in Deutschland, da hat die Ehefrau keinen automatischen Zugriff drauf.

Genausowenig ist das Grundstück in Thailand dem Zugewinnausgleich entzogen nach thailändischem Recht. Die Deutschen wundern sich daher zu Recht, da das zwar ein praktisches Problem sein mag, was du da beschreibst, aber nicht der Rechtslage entspricht.
 
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Huanah

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th. Mädchenname

kann sie behalten. Haben meine Frau und ich so gemacht - unsere Ehe ist auch in Thailand so eigetragen. Obwohl ich gelesen hatte, dass der Titel Frl. auch von verheirateten Frauen getragen werden darf, bestand das Amphoe auf der Ausstellung einer neuen ID-Card mit dem Titel Frau.
 
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Franky53

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@cruz

du schreibst immer von Kirche ...ist deine zukünftige Frau Christin ?
 
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