Zum Glück ist es anders herum einfacher. Hier die aktuellsten Informationen (2.3.2021) zur Einreise von Thailand nach Deutschland: vielleicht hilft es dem einen oder Anderen. Kann morgen aber schon anderst sein.
1. Thailand ist kein Risikogebiet. Um diese Information zu erhalten habe ich einen ganzen Tage recherchiert und rumtelefoniert.
2. Ist ja in jedem Bundesland anderst. Selbst die Beamten bei der Ausländerbehörde wissen nicht Bescheid !
3. und die Bundespolizei in Frankfurt widerspricht sich sogar. Bei den Landesinformationen (RLP) vom 26.2.2021
Quelle: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp...VO_0103/16._CoBeLVO_konsolidierte_Fassung.pdf
4. wurde ich auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen,
Einreise aus Risikogebiet im Sinne des § 2 Nr. 17 IfSG
5. darin auf das RKI bezüglich Risikogebiete. Dort wurden 3 Gruppen mit Risikogebieten ausgewiesen und zudem auf die
Quelle: RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
6. handelnden Stellen der Einwanderungsbehörde zurückverwiesen.
7. Und schließlich habe ich mit der Bundespolizei in Frankfurt eine Diskussion geführt, da sie der Deutschen Botschaft in Bangkok und dem RKI widersprochen haben.
Sie hatten Thailand als Risikogebiet gesehen.
Quelle: Was gilt im außereuropäischen Luft- und Seeverkehr (Einreisen nach Deutschland aus einem Drittstaat)?
Unbeschränkte Einreisen nach Deutschland sind für die Gebietsansässigen folgender Staaten möglich:
- Australien
- Neuseeland
- Singapur
- Südkorea
- Thailand
8. als ich sie auf den neuesten Stand informierte, haben sie mir gesagt, auf jeden Fall eine
Einreiseanmeldung online ausfüllen.
www.einreiseanmeldung.de
9. nur diese Seite ist seit Montag nicht erreichbar. Nach Stunden des Versuchs -nichts.
10. Also wieder angerufen. Nach einer halben Stunde hat sich auch tatsächlich jemand von der Bundespolizei in Frankfurt gemeldet.
11.
Nein ! dieses Formular brauchen sie gar nicht, da Thailand kein Risikogebiet ist.
12. Die Seite ist zwar immer noch nicht erreichbar (Stand 2.3.2021 19:10Uhr) doch habe ich inzwischen ein anerkanntes PDF Ersatzformular vom BMI gefunden.
13. Ausgefüllt und nach Thailand gemailt.
Selbst wenn die Arbeit umsonst war
sicher ist sicher. Nicht daß meine Frau wie von einigen der Bundespolizei prognostiziert wurde am Flughafen in Bangkok steht und nicht mitgenommen wird.
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Habe heute erneut in die RLP-Verordnung geschaut und es hat sich am 1.3.2021 wieder was getan:
Quelle: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp...O/AEnderungsVO_0103/1._AEndVO_16._CoBeLVO.pdf
Erste Landesverordnung zur Änderung der Sechzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz Vom 1. März 2021 Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 28 a Abs. 1 und den §§ 29 und 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 4 a des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3136), in Verbindung mit § 1 Nr. 1 der Landesverordnung zur Durchführung des In-fektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBl. S. 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBl. S. 341), BS 2126-10, wird verordnet:
Zum Glück betrifft das den §20 und somit nicht uns. Hätten sie §19 geändert hätte ich die Karten neu mischen müssen.
Keiner weiß Bescheid aber alle machen mit.
Humor ist wenn man trotzdem lacht
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