crazygreg44
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das blaue Hausbuch eines Thai gilt jedenfalls "forever"Entscheidend ist doch, ob die jeweiligen Behörden, wie z. B. die Führerscheinstelle, ein gelbes Hausbuch älteren Datums akzeptieren.
das blaue Hausbuch eines Thai gilt jedenfalls "forever"Entscheidend ist doch, ob die jeweiligen Behörden, wie z. B. die Führerscheinstelle, ein gelbes Hausbuch älteren Datums akzeptieren.
Wenn ich also nächstes Jahr zur Führerscheinstelle gehe, um den zwei- in einen > fünfjährigen umwandeln zu lassen, reicht also diese bis dahin zwei Jahre alte Hausbuch zur Vorlage aus?Micha, das Hausbuch ist immer gueltig, der Residenzzettel aber befristet. Im Gegensatz zu westlichen Demokratien gibt es in TH auch keine Notwendigkeit, das Hausbuch zu aktualisieren, Hauptsache man ist irgendwo gemeldet. Ich schrieb das schonmal, mein Auto ist z.B. mit CNX Nummer auf meine BKK Adresse zugelassen. Alles kein Problem. Ablaufdatum gibt es nicht.
Ja, auch in 10 Jahren noch, oder solange Du Dir zutraust zu fahrenWenn ich also nächstes Jahr zur Führerscheinstelle gehe, um den zwei- in einen > fünfjährigen umwandeln zu lassen, reicht also diese bis dahin zwei Jahre alte Hausbuch zur Vorlage aus?
.Nun ja, das blaue Hausbuch verliert seine Gültigkeit, wenn du dich (also jetzt nicht dudas blaue Hausbuch eines Thai gilt jedenfalls "forever"
) unter einer anderen Adresse neu anmeldest.Genau so ist es! Das gelbe Hausbuch wird mit einem Wechsel der Wohnung sofort ungültig. Deshalb ist den Leuten z.B. bei der Führerscheinstelle eine aktuelle Bescheinigung immer lieber!Nun ja, das blaue Hausbuch verliert seine Gültigkeit, wenn du dich (also jetzt nicht du) unter einer anderen Adresse neu anmeldest.
Nicht anders verhält es auch mit dem Gelben.
Genau dein Fachgebiet mein Lieber, wie das Zitat von dir ja veranschaulichte...sehr abenteuerliche Spekulation!! . . . . .


. . dann hast Du wohl nach den ersten drei Wörtern nicht weitergelesen? Ich habe dort schon 6 mal eine CoR geholt, an MIR liegts 100% nicht. Wie Dein Buddy sich auf der Immi aufgeführt hat, kann ich nur weiterhin spekulieren, und werde ich auch weiterhin so spekulieren wie ich es schon schrieb, solange da nicht mehr Informationen dazu vorliegen. Ich habe meine Karten offen auf den Tisch gelegt, Du & er nichtWas lernen wir daraus - irgendwelche Spekulationen über anderen Leute können einem später mal selber auf die Füße fallen...![]()
Das blaue Hausbuch verliert nie seine Gueltigkeit. Es wird mit der Wohnadresse eines Hauses vergeben und dient als Meldebeleg fuer die darin eingetragenen Thailaendischen Staatsbuerger. Daran haengt unter anderem die 30-Baht-Versicherung oder die Wahlberechtigung.Nun ja, das blaue Hausbuch verliert seine Gültigkeit, wenn du dich (also jetzt nicht du) unter einer anderen Adresse neu anmeldest.
Interessant.Das blaue Hausbuch verliert nie seine Gueltigkeit. Es wird mit der Wohnadresse eines Hauses vergeben und dient als Meldebeleg fuer die darin eingetragenen Thailaendischen Staatsbuerger. Daran haengt unter anderem die 30-Baht-Versicherung oder die Wahlberechtigung.
Ich habe fuer mein Haus ein blaues Hausbuch. Allerdings kann ich darin nicht eingetragen werden, meine Familie aber schon.
Weil das Buch Hausbuch und nicht Yogis Frau Buch heißt und an das jeweilige Haus gebunden ist. Dort sind unter der Adresse gemeldeten Personen aufgelistet.Da muss ich mal fragen, warum meine Frau ein neues blaues Hausbuch bekam, als sie sich von Khorat nach Pattaya in ihr Hausumgemeldet hat.
Da hätte sie doch das Alte weiter benutzen können.
Nein, hätte sie wirklich nicht! Neues Haus -> neues Hausbuch!Interessant.
Da muss ich mal fragen, warum meine Frau ein neues blaues Hausbuch bekam, als sie sich von Khorat nach Pattaya in ihr Hausumgemeldet hat.
Da hätte sie doch das Alte weiter benutzen können.
Mit der Beantragung einer Postadresse erhält man gar nichts! Das blaue Hausbuch erhält man dann, wenn man eingetragener Eigentümer des entsprechenden Hauses ist! Dieses Buch ist einfach nur an das Haus selbst gebunden und nicht an irgend eine Person, die darin namentlich aufgeführt ist. Sollte sich in diesem neuen Haus auch ein Farang namentlich gemeldet haben, kann dann auch ein gelbes ausgestellt werden, in dem der Farang für genau dieses Haus mit Namen erwähnt wird. Wenn der Farang in einem gelben Buch einer früheren Meldeadresse erwähnt war, hat sich das mit der Ummeldung erledigt (Buch gehört zum Haus, nicht zum Farang!).Genau. Mit Beantragung einer Postadresse erhaelt man das blaue Hausbuch (Tambien Baan). Das ist an die Adresse (xx/xx Moo xx) gebunden. Das gilt im Prinzip auch fuer das Gelbe Hausbuch.
Kann man als Mieter nicht! Eine Beantragung kann nur durch den Eigentümer vorgenommen werden!Man kann uebrigens auch als Mieter ein gelbes Hausbuch beantragen.
Die Bedingungen dafuer ...
So war es durchgezogen.Nein, hätte sie wirklich nicht! Neues Haus -> neues Hausbuch!
Mit der Beantragung einer Postadresse erhält man gar nichts! Das blaue Hausbuch erhält man dann, wenn man eingetragener Eigentümer des entsprechenden Hauses ist! Dieses Buch ist einfach nur an das Haus selbst gebunden und nicht an irgend eine Person, die darin namentlich aufgeführt ist. Sollte sich in diesem neuen Haus auch ein Farang namentlich gemeldet haben, kann dann auch ein gelbes ausgestellt werden, in dem der Farang für genau dieses Haus mit Namen erwähnt wird. Wenn der Farang in einem gelben Buch einer früheren Meldeadresse erwähnt war, hat sich das mit der Ummeldung erledigt (Buch gehört zum Haus, nicht zum Farang!).
Wortklauberei. Wer, wenn nicht der Eigentuemer beantragt wohl die Postadresse?Mit der Beantragung einer Postadresse erhält man gar nichts! Das blaue Hausbuch erhält man dann, wenn man eingetragener Eigentümer des entsprechenden Hauses ist! Dieses Buch ist einfach nur an das Haus selbst gebunden und nicht an irgend eine Person, die darin namentlich aufgeführt ist. Sollte sich in diesem neuen Haus auch ein Farang namentlich gemeldet haben, kann dann auch ein gelbes ausgestellt werden, in dem der Farang für genau dieses Haus mit Namen erwähnt wird. Wenn der Farang in einem gelben Buch einer früheren Meldeadresse erwähnt war, hat sich das mit der Ummeldung erledigt (Buch gehört zum Haus, nicht zum Farang!).
Kann man als Mieter nicht! Eine Beantragung kann nur durch den Eigentümer vorgenommen werden!
Beide. Der Vermieter muss sein blaues Hausbuch mitbringen und der Mieter seinen Pass. Geht nur der Mieter hin, erhält er kein gelbes Hausbuch. Die Initiative geht zwar vom Mieter aus (denn dieser möchte ein gelbes Hausbuch haben) aber das Amt stellt es nur aus wenn es der Vermieter - der Besitzers des Condos und des blauen Hausbuchs - beantragt.Ich werde demnaechst ja sehen, wer da zum Amt dackelt.
aha, okay! Dann stimmt ja meine Vermutung!Es geht lediglich darum, eine offizielle Umschreibung Deines Namens in Thai zu bekommen. Dabei spielt die Sprache keine Rolle.

Jetzt wo Du es erwähnst, in meinem Antrag vor gut einem Jahr, kamen auch die Namen der Eltern vor. Überhaupt war das ganze einigermaßen aufwendig - und bis auf die erforderlichen Passbilder - kostenlos.Es geht lediglich darum, eine offizielle Umschreibung Deines Namens in Thai zu bekommen. Dabei spielt die Sprache keine Rolle.