War die Auskunft unseres "Fachanwaltes" in der Firma....
Solch einen Rat wuerde man nur geben, wenn in der Firma nicht alles 100% kosher ist und man einen Besuch vom Finanzamt vermeiden will. Im Regelfall ist das Finanzamt nicht so gluecklich rueckerstatten zu muessen und auf dem Steuerformular muss auch ausdruecklich angekreuzt werden, ob man eine Steuerrueckerstattung wirklich haben moechte. Auch gibt es die Moeglichkeit vor, ob man gegebenenfalls von der Rueckerstattung anteilsmaessig spenden moechte.
Es ist erfahrungsgemaess immer gut, sich mit dem Fianzamt gutzustellen und im Interesse von BEIDEN eine Loesung zu finden. Pragmatismus eben. Schummeln ist nicht anzuraten, denn oftmals haengt im Finanzamt sogar der Hinweis aus, dass faelschliche Steuerrueckerstattungsansprueche ein Strafdelikt sind. Interessant ist, dass hier im Thailand selbst mit dem Finanzamt verhandelt werden kann, speziell auch dann, wenn es sich um einen wirklichen "ehrlichen Fehler" und keinen beabsichtigten Steuerbetrug handelt.
