Braucht man ein thail. Work Permit, wenn man in D die Ware verkauft?

Diskutiere Braucht man ein thail. Work Permit, wenn man in D die Ware verkauft? im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Ich hätte es gerne einmal für die Expats in Thailand gewußt. Müssen die ein thail. Work Permit beantragen, wenn sie z.B. in Thailand...
waanjai_2

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Ich hätte es gerne einmal für die Expats in Thailand gewußt.
Müssen die ein thail. Work Permit beantragen, wenn sie z.B. in Thailand fotographieren oder filmen aber die so erstellten Produkte nur in D verkaufen oder durch andere verkaufen lassen?

Nehmen wir z.B. das aktuelle Angebot von heute: 300 Franken Sackgeld (was immer das auch ist):

 
T

Tramaico

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Das ist sehr einfach zu beantworten:

Wenn es sich bei der Taetigkeit nach Ermessen der Entscheidungstraeger des thailaendischen Arbeitsministeriums um Arbeit handelt, dann brauchen sie eine Work Permit. Falls nicht, dann wird keine Work Permit benoetigt. :rolleyes:
 
DisainaM

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ob man verkauft in D, oder nicht,

wer in Thailand arbeitet,
also Fotos macht, die er auf seiner Seite hochlädt, um die Bildrechte zu verkaufen,
der führt eine Form von Arbeit aus.

Solche Fälle werden bei der Immigration ja meist durch Landsleute zur Anzeige gebracht,
weil sonst das wohl nie bemerkt worden wäre.

Bei ausländischen Modells, die sich in Thailand fotographieren lassen,
wäre es streng genommen ebenfalls erforderlich,
was aber in der Regel kaum passiert.
 
wasa

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Ich hätte es gerne einmal für die Expats in Thailand gewußt.
Zitat
Nachtigall hoere ich dich trapsen?
Warum so verklausuliert?
 
tira

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Sackgeld ist schweizerisch und kennen wir unter dem Begriff Taschengeld.
hmm,

...... dachte der waani gar, ein geld das nur im milieu verausgabt werden darf :rofl:
 
waanjai_2

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Die Fallkonstellationen sind doch vielfältig. Der eine Expat exportiert Waren aus TH nach D und läßt sie dort unter anderem Namen verkaufen. Sozusagen ein Mini-Asia-Shop. Die Steuerpflicht in D gilt als sebstvertändlich. Aber auch sein Status als "Einkäufer im Ausland" ist WP-pflichtig?
Ein befreundeter Holländer, der Hobby-Filmer ist, glaubt tatsächlich, dass er in NL Amateur-Dokumentationen über TH verkaufen koennte (durch Verwandtschaft). In ein paar Wochen kommt seine Ausrüstung als Film-Studio nach Thailand nach. Dann koennte er eigentlich daran denken, Dokumentarfilme über Thailand zu schneiden. Die freie Zeit dafür hätte er.



...... dachte der waani gar, ein geld das nur im milieu verausgabt werden darf
In der Waschstraßen-Badewanne hat man ja meist keine Geldboerse mit. Aber was man einmal im Sack hat!
 
MadMac

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Letztendlich wird auch hier die Halbjahresregel gelten. Es ist im thailaendischen Gesetz verankert, dass eine Steuerpflicht nur dann besteht, wenn man sich mehr als 180 Tage/Jahr im Land aufhaelt. Das sollte somit auch fuer ein eventuelles Workpermit gelten. Einkauf in Thailand von "Auslaendern" und Weiterverkauf im Ausland wird dann im jeweiligen Land der ("Firmen") Niederlassung rechtlich tragend.
 
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MadMac, was hat eine Arbeitserlaubnis mit der Steuerpflicht zu tun?

Wer in Thailand Einkommen erzielt ist übrigens mit diesem auch dann in Thailand steuerpflichtig, wenn er dort nicht ansässig ist.
 
x-pat

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Das ist sehr einfach zu beantworten: Wenn es sich bei der Taetigkeit nach Ermessen der Entscheidungstraeger des thailaendischen Arbeitsministeriums um Arbeit handelt, dann brauchen sie eine Work Permit. Falls nicht, dann wird keine Work Permit benoetigt.
Hehe.

Das Problem ist, dass sich die Ermessenskriterien in der Vergangenheit öfters als unergründlich herausgestellt haben. Es ist einer dieser Gummiparagraphen, den die Behörden so auslegen können wie sie möchten. Daher würde ich vorschlagen, dass man in Thailand nur als Hobby filmt oder photographiert. Ob später jemand die Produkte kaufen möchte muss das Arbeitsministerium ja nicht wissen.

Cheers, X-pat
 
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MadMac, was hat eine Arbeitserlaubnis mit der Steuerpflicht zu tun?
Mit der Arbeitserlaubnis bezog ich mich auf den angesprochenen Einkauf von Waren in Thailand, die woanders, im Ausland, wiederverkauft werden sollen. Dafuer braucht man sicher keine Arbeitserlaubnis, wenn es nicht auf eine steuerpflichtige Taetigkeit, d.h. mehr als 180 Tage im Lande hinauslaeuft.

Wer in Thailand Einkommen erzielt ist übrigens mit diesem auch dann in Thailand steuerpflichtig, wenn er dort nicht ansässig ist.
Entsprechend "Thailand income tax under the Thailand Revenue Code, Internal revenue code of Thailand, PART II, Personal Income Tax, Section 41, Part 3: "Any person staying in Thailand for a period or periods aggregating 180 days or more in any tax year shall be deemed a resident of Thailand. "

Dazu noch eine Interpretation:
"Under section 41 of the Revenue Code an individual Thai citizen or foreigner who lives in Thailand for one or more periods totalling at least 180 days in any tax (calendar) year is, for tax purposes, deemed a resident of Thailand and subject to tax on all assessable income derived from sources within the country, whether paid within or outside Thailand, and on assessable income derived from foreign sources to the extent that it is brought into Thailand in a year in which income is received. A non-resident individual is subject to tax only on assessable income from Thai sources, regardless of payment location."
http://www.thailandlawonline.com/Laws/thailand-income-tax-law-revenue-code.html

Dass heisst, wenn ich Einkommen beim Verkauf von importierten getrockneten Huehnerfuessen in Deutschland oder sonstwo habe, dann bin ich eben nicht in TH steuerpflichtig.
 
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Soweit richtig, MadMac. Wenn man aber Aktivitäten in Thailand entwickelt wie vom threadstarter beispielhaft aufgeführt, wie etwa Fotos oder Filme herzustellen, dann hat man durchaus Einkünfte in Thailand, die dort auch steuerpflichtig werden, wenn man dort nicht ansässig ist.
 
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Ja, damit meinen wir am Ende das Gleiche.

Bleibt noch ein moegliches Doppelbesteuerungsabkommen, wenn <180 Tage und Steuererklaerung ausserhalb Thailands. Das kann man aber nicht generell beantworten. Sobald man sich einer Steuerpflicht in Thailand unterwirft (Arbeitsvertrag unterschreibt oder Einkommen registriert) haelt der Staat vorauseilend die Hand auf, wie auch in Deutschland. Geld zurueck gibts nur unter extremem buerokratisichem Aufwand und wie mir anwaltlich gesagt wurde, ist das praktisch unmoeglich, selbst bei entsprechendem Doppelbesteuerungsabkommen.
 
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Vielleicht koennen wir uns die Diskussion erleichtern, wenn wir wie faktisch zutreffend feststellen, dass die Leute in Thailand als Expats leben. Die wollen nun wissen, was Sache ist, wenn die aus Thailand Dinge anschieben, die in Europa Einnahmen generieren. Ist doch eigentlich eine naheliegende Aktivität: Der Euro verfällt gegenüber dem Baht. Will man nicht mit immer weniger da stehen, muß man auch als Rentner an Zusatzeinnahmen denken. Was soll daran falsch sein, außer der Auflage, dass typischerweise mit einem Retirement Visum die Arbeitsaufnahme nicht gestattet ist.
 
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Naja, Zeugs hier einkaufen, und uebers Internet in DL zu verschachern, wuerde ich nicht als Arbeit per se betrachten. Wenn man denn sein Ebay in Deutschland registriert und nur alle paar Wochen mal hier ist und das auch glaubwuerdig belegen kann. Die 180 Tage wie ich schon schrieb...
 
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Jetzt näheren wir uns den realen Problemstellungen!
Jeder deutsche Expat - zumindest diejennigen, die ich kenne - haben irgendwie noch ein Konto in D. Deshalb koennen die leicht ein Ebay-Konto gründen. Was aber heißt hier "registrieren"? Damit deutsche Finanzämter gezielt besteuern koennen? Was müssen die Expats hierfür machen?
 
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Ebay Registrierung mit Versandadresse und Konto in Deutschland. Wenn die Kohle nach TH ueberwiesen wird, dann ist das Einkommen in Thailand, und der Spiess dreht sich um.

Es wird am Ende wahrscheinlich eh keinen kuemmern, wenn man nicht mit 6stelligen+ Summen hantiert oder jemand auf die Fuesse tritt...also viel Gerede um den heissen Brei :)
 
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ahh, verstehe,

Du willst die Teilnahme an Modell-Shootings bei ebay versteigern,

stellst ein paar scharfe Bilder von Thailänderinnen rein,
und verkaufst in Deutschland,

dauert immer länger, bis bei mir der Groschen fällt :D

Sind die Einnahmen in Deutschland steuerpflichtig ?
gewinnerzielungsabsicht, wiederholungsabsicht, nachhaltigkeit --- wahrscheinlich ja
ist die Arbeit in Thailand, das aquirieren der jungen Damen für die deutschen Fotosafari-spezialisten anzeigepflichtig im Sinne einer Arbeit ?
wahrscheinlich auch ja, solange dass keine Thai macht, und Du mit der Quirierung nix zutun hast.

Das ganze ist eine grosse Branche head hunting, usw, gibt es personenagenturen.

Wenn ein neuer Club in Bkk aufmacht,
wie jetzt der Kachood Club
brauchen die auch erstmal Tänzerinnen, um ihr Werbevideo zu machen.


die werden oft durch sogenannte Scouts aquiriert,
aber das scheint es ja zu sein, was Du machen willst.
 
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stellst ein paar scharfe Bilder von Thailänderinnen rein,
und verkaufst in Deutschland,

dauert immer länger, bis bei mir der Groschen fällt :D
Besser als getrocknete Huehnerfuesse :p
 
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Ebay Registrierung mit Versandadresse und Konto in Deutschland. Wenn die Kohle nach TH ueberwiesen wird, dann ist das Einkommen in Thailand, und der Spiess dreht sich um.

Es wird am Ende wahrscheinlich eh keinen kuemmern, wenn man nicht mit 6stelligen+ Summen hantiert oder jemand auf die Fuesse tritt...also viel Gerede um den heissen Brei :)
Das deutsche Finanzamt zumidnest interessiert das schon, was bei Ebay passiert. Die haben da ziemlich umfassende Daten über Verkaufsvorgänge.
 
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