
Otto-Nongkhai
Senior Member
Themenstarter
Ist die Black List in Thailand ,berechtigt oder nicht ?
Man muss hier den Fall von Wolfgang Ullrich sehen , der zu unrecht auf die Black Liste kam ,was jetzt das höste thailändische Gericht im August 2002 festgestellt hat.
Thai-Rechtsgelehrte meinen, nun müsse die Regierung die Verantwortung für den Schaden übernehmen, der Ullrich durch das Blacklisting entstanden sei.
Thai Behörden setzen Farangs manchmal ohne Grund auf die Black Liste .
Es reicht schon ,wenn der Farang einer einflussreichen Person unangenehm aufgefallen ist .
Man wird also schnell als schlimmer Farang hingestellt und die Beamten des Innenministeriums haben wieder einmal einen Erfolg vorzuweisen.
Für einen Monat Overstay ,kann man zu einer Geldstrafe von 1.000 Bath verurteilt werden und bekommt 2 Jahre Einreiseverbot.
Man kann amtliche Fehlentscheidungen nur mit guten Beziehungen und engagierten Anwälten revidieren.
Anwälte, die Farangs gegen den Staat vertreten, vielleicht noch gegen einflussreiche Thais in hohen Positionen, gibt es kaum.
Normalerweise kassieren die Anwälte erstmal hohe Vorauszahlungen, und dann lassen sie die Sache im Sand verlaufen.
Ein Anwalt erkundigt sich erst mal, wer seine Gegner sind, wie einflußreich sie sind, ob es seinem Ansehen und seiner Karriere und vor allem seinem Geldbeutel schadet, wenn er wirklich ernsthaft seinen Klienten vertritt.
Das ist aber auch bei Thai-Klienten so, bei Ausländern trifft es noch mehr zu.
Wer auf die Black List kommt ,wird oft nicht informiert ,
aber wenn er wieder in Thailand einreist ,kann er verhaftet werden.
Kennt jemand die Anzahl der Farangs auf der Black Liste ?
Ist die Black List eine Art Diskrimminierung von Ausländern?
Was meint ihr dazu ?
Gruss Otto
Man muss hier den Fall von Wolfgang Ullrich sehen , der zu unrecht auf die Black Liste kam ,was jetzt das höste thailändische Gericht im August 2002 festgestellt hat.
Thai-Rechtsgelehrte meinen, nun müsse die Regierung die Verantwortung für den Schaden übernehmen, der Ullrich durch das Blacklisting entstanden sei.
Thai Behörden setzen Farangs manchmal ohne Grund auf die Black Liste .
Es reicht schon ,wenn der Farang einer einflussreichen Person unangenehm aufgefallen ist .
Man wird also schnell als schlimmer Farang hingestellt und die Beamten des Innenministeriums haben wieder einmal einen Erfolg vorzuweisen.
Für einen Monat Overstay ,kann man zu einer Geldstrafe von 1.000 Bath verurteilt werden und bekommt 2 Jahre Einreiseverbot.
Man kann amtliche Fehlentscheidungen nur mit guten Beziehungen und engagierten Anwälten revidieren.
Anwälte, die Farangs gegen den Staat vertreten, vielleicht noch gegen einflussreiche Thais in hohen Positionen, gibt es kaum.
Normalerweise kassieren die Anwälte erstmal hohe Vorauszahlungen, und dann lassen sie die Sache im Sand verlaufen.
Ein Anwalt erkundigt sich erst mal, wer seine Gegner sind, wie einflußreich sie sind, ob es seinem Ansehen und seiner Karriere und vor allem seinem Geldbeutel schadet, wenn er wirklich ernsthaft seinen Klienten vertritt.
Das ist aber auch bei Thai-Klienten so, bei Ausländern trifft es noch mehr zu.
Wer auf die Black List kommt ,wird oft nicht informiert ,
aber wenn er wieder in Thailand einreist ,kann er verhaftet werden.
Kennt jemand die Anzahl der Farangs auf der Black Liste ?
Ist die Black List eine Art Diskrimminierung von Ausländern?
Was meint ihr dazu ?
Gruss Otto