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chrissibaer
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Übrigens muss das Kind so versichert werden, wie der wirtschaftlich potentere Elternteil. Also auch privat.franky_23" said:Du hast keine Familieversicherung, Beihilfeberechtigt dürfte sie höchstwahrscheinlich nicht sein. Du kannst sie dann nur eigenständig versichern oder sie muss halt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausführen.Otto-Nongkhai" said:-----und in meine Krankenversicherung kann sie auch nicht aufgenommen werden,da ich privat versichert bin.![]()

die ist doch mit dem Visum nicht möglich, oder?
