T
Tademori
Gast
Dann hoffen wir mal für Otto, das die keinen Mist erzählt haben.
Der angegebene Paragraph sagt jedenfalls eindeutig, daß eine AE von mehr als 12 Monaten Grundlage für eine gesetzliche KV bei Ausländern aus entsprechenden Drittländern ist.
Der angegebene Paragraph sagt jedenfalls eindeutig, daß eine AE von mehr als 12 Monaten Grundlage für eine gesetzliche KV bei Ausländern aus entsprechenden Drittländern ist.
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