Bitte um Hilfe Freundin ist Schwanger

Diskutiere Bitte um Hilfe Freundin ist Schwanger im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Mal ne blöde Frage, lässt sich die Geburt nicht in Deutschland versichern?! Wie ist es mit der Versicherung in Thailand...wer zahlt eigentlich bei...
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Marty2045

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Mal ne blöde Frage, lässt sich die Geburt nicht in Deutschland versichern?! Wie ist es mit der Versicherung in Thailand...wer zahlt eigentlich bei einer Thaigeburt bzw. was deckt deren Standartversicherung ab!?
 
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JT29

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Gute Frage, zumindest die normalen income-Versicherungen schließen dies IMHO vor der Einreise aus (kostet ja schließlich eine "Kleinigkeit").

In TH ist die Geburt über die 30THB-Versicherung abgedeckt. Geht halt dann recht rustikal zu und wenn man es besser haben will, dann kostet das dort auch extra.
 
DisainaM

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bin in der Sache nicht firm,
wo ist das Problem, die Ehefrau in Deutschland in eine Familienkrankenversicherung bei der AOK unterzubringen,
sind da Geburtskosten ausgeschlossen ?
(weil das "Schadensereignis" vor Versicherungsabschluss passiert war ?)
 
Silom

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EDPH/SVK
Otto-Nongkhai" said:
Gruener Ausweiss :lol: ,da bist du ja nicht reisefaehig!!!
Meine Prinzessin hat einen Euro-6 Jahrespass fuer 2400 Bath und will was von der Welt sehen!!!!!
...
Wieso nicht reisefähig? :nixweiss:
 
Silom

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DisainaM" said:
bin in der Sache nicht firm,
wo ist das Problem, die Ehefrau in Deutschland in eine Familienkrankenversicherung bei der AOK unterzubringen,
sind da Geburtskosten ausgeschlossen ?
(weil das "Schadensereignis" vor Versicherungsabschluss passiert war ?)
Erst müßte einmal geheiratet werden, dann müßte die Ehefrau sich in Deutschland befinden, um sie in der Familienversicherung aufzunehmen.

Geburtskosten im Ausland ohne Zusatzversicherung wird wohl keine [s:48afe016a4]Kranken[/s:48afe016a4] Gesundheitskasse übernehmen.
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Irgendwo im Outback!
Silom" said:
Otto-Nongkhai" said:
Gruener Ausweiss :lol: ,da bist du ja nicht reisefaehig!!!
Meine Prinzessin hat einen Euro-6 Jahrespass fuer 2400 Bath und will was von der Welt sehen!!!!!
...
Wieso nicht reisefähig? :nixweiss:
Der gruene Pass gilt ja nur ein Jahr und dann musste ebeen einen neuen beantragen.

---------------

Ja,sie soll sich erst zum Kurs anmelden,dann werden wir mal sehen.
Da sie ja weder deutsch noch englisch spricht,nur laotisch muss ich ja als Uebersetzer auch dabei sein,beim Kurs.

Richtig,rauswerfen koennen die eine Mutter mit deutschem Kind nicht,aber ich habe auch keine Lust jeden Monat beim AL anzutanzen,damit sie ihren Stempel bekommt.

Mal sehen was es gibt,wir bekommen ja eine Antwort erst in einer Woche. :wink:
Die Beamtin wirkte sehr freundlich!

Was mir mehr Sorgen macht ist die Krankenkasse.
Sofort wenn meine Laotin ihre AE hat werde ich ihr einen Gewerbebetrieb einrichten,so ein 'Zeug' basteln und dann auf Flohmarkt verkaufen.
Da muesste ich sie doch in eine AOK bekommen,oder nicht :nixweiss:
Hat da einer von euch noch einen guten Tip?
 
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Doc-Bryce

Gast
Otto-Nongkhai" said:
Silom" said:
Otto-Nongkhai" said:
Gruener Ausweiss :lol: ,da bist du ja nicht reisefaehig!!!
Meine Prinzessin hat einen Euro-6 Jahrespass fuer 2400 Bath und will was von der Welt sehen!!!!!
...
Wieso nicht reisefähig? :nixweiss:
Der gruene Pass gilt ja nur ein Jahr und dann musste ebeen einen neuen beantragen.

---------------

Ja,sie soll sich erst zum Kurs anmelden,dann werden wir mal sehen.
Da sie ja weder deutsch noch englisch spricht,nur laotisch muss ich ja als Uebersetzer auch dabei sein,beim Kurs.

Richtig,rauswerfen koennen die eine Mutter mit deutschem Kind nicht,aber ich habe auch keine Lust jeden Monat beim AL anzutanzen,damit sie ihren Stempel bekommt.

Mal sehen was es gibt,wir bekommen ja eine Antwort erst in einer Woche. :wink:
Die Beamtin wirkte sehr freundlich!

Was mir mehr Sorgen macht ist die Krankenkasse.
Sofort wenn meine Laotin ihre AE hat werde ich ihr einen Gewerbebetrieb einrichten,so ein 'Zeug' basteln und dann auf Flohmarkt verkaufen.
Da muesste ich sie doch in eine AOK bekommen,oder nicht :nixweiss:
Hat da einer von euch noch einen guten Tip?
wenn in der AE steht das sie arbeiten darf, ist es kein problem. bei einer gewerbeanmeldung kann sie sich freiwillig bei einen der vielen gesetzlichen kassen versichern.
 
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Tademori

Gast
@Otto-Nongkhai

In die gesetzliche kommt sie m. E. erstmal nur als Angestellte automatisch rein. Freiwillig evtl. auch, könnte aber deutlich teurer werden. Aber da hat sich ja einiges geändert (Pflichtversicherung), so das ich nicht mehr genau auf dem Laufenden bin. Noch vor 2 Jahren hätte ich folgendes geschrieben, gilt evtl. genauso noch heute:

Ich denke mal, Du würdest deutlich günstiger fahren, wenn Du den Gewerbebetrieb aufmachst und sie auf 401.- Euro Basis - falls so noch aktuell - anstellst. Dann zahlst Du m. E. rund 160.- Euro SV und sie ist komplett versichert. Am besten funktioniert sowas natürlich mit guten selbstständigen Bekannten, der kann die Kosten je nach Verdienst komplett oder zumindest teilweise (Grenzsteuersatz) von der Steuer absetzen.
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Irgendwo im Outback!
Am besten funktioniert sowas natürlich mit guten selbstständigen Bekannten,
Habe ich leider nicht und selbst darf ich als fruehpensionierter Beamter keinen Betrieb aufmachen um meine Pension nicht zu gefaehrden.

Bin noch am suchen,den Bekannten :undweg:

Im unguenstigsten Fall muss ich monatlich um die 650 Euro hinblaettern und dann erhaelt sie AOK Basistarif in einer privaten!
 
T

Tademori

Gast
Hallo Otto,

wie gesagt, bin da nicht auf dem Laufenden. Habe jetzt aber einfach mal mit 0 Euro Einkommen gegoogelt - was ja für das Gründungsjahr und auch Folgejahr überhaupt nix ungewöhnliches ist - und kam auf knapp 200.- Euro/Monat bei der günstigsten Gesetzlichen. Insofern vielleicht selbst nochmal schlau machen (googeln) und Direktkontakt zur Krankenkasse.

Geschäft genauer definieren: z. B. Herstellung und Verkauf von laotischen/asiatischen Gebrauchs- u. Schmuckgegenständen

Damit kann Deine Frau ihr Gewerbe anmelden (da muß sie u. a. eine Gewerbebeschreibung machen s. o.), kostet eine kleine einmalige Gebühr. Als Kleinstunternehmer ist sie nicht umsatzsteuerpflichtig und kann keine Vorsteuer ziehen. Würde darauf achten, daß sie von Anfang so behandelt wird (Gewerbeamt, Finanzamt etc.), erspart bürokratischen Aufwand. Weiß aber nicht, wo genau man da die passenden Weichen stellt (wahrscheinlich Finanzamt), evtl. auch nochmal zur Sicherheit googeln.

Viele Grüße

Stefan
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Irgendwo im Outback!
Ja,Stefan,das ist eine gute Moeglichkeit!

Problem Finanzamt,da kenne ich mich aus.

Gewerbebeschreibung,wie macht man die richtig?

Was wird da geprueft?

OK,sie koennte etwas basteln,oder asiatische Kleinprodukte auf dem Flohmarkt verkaufen.
Da wuerde dann aber Einfuhrumsatzsteuer anfallen.

Was kann man sonst noch als Gewerbebetrieb ohne viel Aufwand angeben?
 
T

Tademori

Gast
Hallo Otto,

im Prinzip kannst Du da angeben was Du willst, wichtig ist nur, daß - falls sie was macht - sie nicht etwas völlig anderes macht. Also wenn Ihr tatsächlich so in Richtung Bastelarbeiten oder Import was vorhabt, würde ich das auch so beschreiben. Sollte dann im Gespräch rauskommen, daß für den Import noch irgendwelche Extraauflagen gelten, dann würde ich mich schnell mal korrigieren und sagen, daß der sowieso nur evtl. und langfristig geplant ist, aktuell geht es allein um die Herstellung (Näharbeiten) von asiatischen Taschen. Könntest also meine Beschreibung 1:1 übernehmen, ohne das ich da Probleme sehe.

Der Gewerbesitz (sicher Euer Haus, Wohnung) dürfte eine Rolle spielen. Ich kann nicht in einer Wohngegend eine Sägemühle anmelden. Also sollte das ein typisches dezibelarmes Arbeitszimmergewerbe sein, keine Lärmbelästigung für die Nachbarn aus irgendwelchen "Zimmermannsarbeiten" oder ständigen Kurierbelieferungen.

Kontrollen erfolgen normalerweise in den ersten Jahren nicht, insofern muß da auch nicht gleich ein astreines Arbeitszimmer etc. hergerichtet werden.

Viele Grüße

Stefan
 
A

aalreuse

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Hallo,

bei der Gewerbeanmeldung wird geprüft, ob die evtl erforderlichen Prüfungen vorliegen. Z.B. Meisterbrief Ansonsten einfach hingehen und anmelden, fertig.

Das Gewerbeamt gibt automatisch Meldung ans Finanzamt von dem man dann den so genannten Steuererhebungsbogen bekommt.

Mit dem Erhebungsbogen kann man dann den Kleinunternehmerstatus beantragen. Würde ich aber nicht machen. Gerade in der Gründungsphase, wenn die Aufwendungen größer sind als die Einnahmen, verschenkt man da richtig Geld. Das bischen Buchhaltung kann man mit Lexware oder gar zu Fuß in Papierform (E-Buchhaltung ist nicht vorgeschrieben) machen und die monatliche Umsatzsteueranmeldung mit Elsterformular. Letzteres Programm kann man kostenlos runterladen.

Wichtig ist auch, mit dem Erhebungsbogen die Istbesteuerung und eine Umsatzsteuer ID Nummer zu beantragen.

Istbesteuerung heißt, die Umsatzsteuer wird erst dann gebucht, wenn tatsächlich Geld geflossen ist. Bei Ausgangsrechnungen braucht man daher nicht mit der Umsatzsteuer in Vorleistung gehen.

Krankenversicherung! Einmal privat immer privat! Um den Weg in die gesetzliche KV nicht zu versperren, würde ich freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen KV werden. Für Existenzgründer gibt es da meist Sondertarife.

Noch etwas. Soll das Gewerbe ernsthaft betrieben werden, sich vor der Gewerbeanmeldung nach speziellen Existenzgründergeldern, die es zum Teil als Zuschuss gibt, erkundigen (je Bundesland unterschiedlich). Diese Gelder müssen meist vor der Gründung, sprich vor der Anmeldung, beantragt werden.

Gruß
aalreuse

Edit: auch als Kleinstunternehmer muss man eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben.....
 
T

Tademori

Gast
@aalreuse

Guter, fundierter Beitrag!

Ich hatte Otto nur eher so verstanden, daß letztlich eher so eine "Alibiselbstständigkeit" geplant ist, um überhaupt in den Genuß einer KV zu kommen. Also keine größeren Ausgaben etc. Deshalb meine Empfehlung, auf die Umsatzsteuerpflicht zu verzichten und sich den Aufwand zu sparen. Der Aufwand ist nicht groß, aber nicht jeder arbeitet sich mal eben in Lexware ein, findet auf Anhieb Elsterformular und kann damit umgehen etc.

Die Einkommenssteuer (Einnahme/Überschuß) kann man locker mit Excel machen, prinzipiell natürlich bei wenigen Geschäften auch die Umsatzsteuer. Und man hat - falls solche Ausgaben privat eh vorgesehen sind - bspw. beim Rechnerkauf gleich mal 19% oder mehr (mal sehen, was die Wahl so bringt) gespart.

Ich persönlich bilanziere übrigens freiwillig (selbst), weil ich dadurch noch bessere Möglichkeiten in Sachen Steuergestaltung habe oder besser hatte.

:wink:
 
strike

strike

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Tademori" said:
... weil ich dadurch noch bessere Möglichkeiten in Sachen Steuergestaltung habe oder besser hatte...
Das ist aber süss formuliert :super:
 
D

Doc-Bryce

Gast
dummes zeug was hier geschrieben wurde.

sie kann auch ohne einkommen in jede gesetzliche krankenkasse.
allerdings vorausgestzt ist die AE.
die KV kostet ihr ca. 14o€uro im monat.
das kind läuft mit auf seinen namen in der familienversicherung.

sie braucht laut auskunft keine gewerbliche anmeldung nichts.
 
A

aalreuse

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Wenn es nur um eine KV geht um die Zeit bis zur Hochzeit zur überbrücken, so ist es grundsätzlich kein Problem dies über eine Reiseversicherung abzudecken. Ist billiger als eine Private KV bei ähnlichem Schutz. Besonders die Hanse Merkur hat dort imho gute Angebote http://www.hansemerkur.de/produkte/reiseversicherung/auslaendische-gaeste

Nur in diesem speziellen Fall geht dies aber nicht, da es bei der Reise KV für Entbindungen eine Wartezeit von 8 Monaten gibt und Behandlungskosten für bestehende Schwangerschaften nicht übernommen werden. Die Variante mit der Selbständigkeit und einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist da ein möglicher Weg.

Bei gesetzlichen Krankenkassen kann man auch ohne Berufstätigkeit freiwilliges Mitglied werden. Als Hausfrau, Student.... in wie weit sich ausländische Gäste freiwillig versichern können, müsste man erfragen

z.B hier
http://www.bkk-mobil-oil.de/desktopdefault.aspx
https://internetfiliale.bkk-mobil-o...liale/beitrittsantrag/mbeitritt02_inc_jsp.jsp

Gruß
aalreuse
 
T

Tademori

Gast
@doc_bryce
dummes zeug was hier geschrieben wurde.
Otto hatte angegeben, daß seine Frau sich selbständig macht und wie es in dem Fall mit der KV wäre. Darauf bezogen sich die Antworten, kann da kein dummes Zeug entdecken. Insofern stecke ich Deinen Beitrag mal in die Schublade "arrogantes Geschwätz".

Ich habe mehrfach geschrieben, daß ich nicht mehr in Deutschland lebe und sich mein Kenntnisstand auf bis 2007 und alles was man so zwischendurch mal aufgeschnappt hat, bezieht.

So gilt bspw. m. E. laut SGB V, §5 (1) Nr. 13 ein Anspruch auf KV nur für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als 12 Monaten haben. Die Frage der AE von Ottos Frau ist aber bis dato wohl noch ungeklärt, oder? Wahrscheinlich wird sie auch im positiven Fall erstmal nur eine über max. 12 Monate bekommen, zumindest scheint dies zunehmend Praxis bei den ABs zu werden. Evtl. hat sie als Mutter noch einen Sonderstatus, da würde ich nochmal nachhaken.

Insofern ist Dein ganzer Beitrag nicht nur arrogant, sondern auch inhaltlich falsch, das "dumme Zeug" darfst Du Dir gern und ausschließlich an die eigene Backe nageln, zumal der erste Hinweis auf die Versicherung bei Selbstständigkeit ja auch noch von Dir kam.

:wink:
 
D

Doc-Bryce

Gast
Tademori" said:
Ich habe mehrfach geschrieben, daß ich nicht mehr in Deutschland lebe und sich mein Kenntnisstand auf bis 2007 und alles was man so [highlight=yellow:d9d49d553c]zwischendurch mal aufgeschnappt[/highlight:d9d49d553c] hat, bezieht.
und ich habe mich mit einer KV in verbindung gesetzt und mir obige erkundigungen eingeholt.

achja, wenn du nageln willst, fahre nach patong dort gibt es bestimmt genug.
 
Thema:

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