Jein,
die Vaterschaftsanerkennung (nach BGB) ist erstmal eine freiwillige Sache und ein persönliches Gechäft mit immensen Rechtsauswirkungen. Diese Anerkennung muss beurkundet werdet, nämlich beim Standesamt, (manchmal auch Jugendamt), Notar oder eben auch bei einer Auslandsvertretung. Diese freiwillige Anerkennung kann auch vor der Geburt stattfinden.
Inwieweit einer AB das genügt für eine Einreise
Wer zahlt die Kosten der Geburt, die Allgemeinheit?
Auch hier vielleicht der Hinweis auf
www.info4alien.de - da sitzen die Spezialisten.
Nun gibt es aber Zeitgenossen, die eben nicht freiwillig anerkennen, dann wird dies durch ein Gericht veranlasst und dann kommt der Bluttest oder eben vermehrt auch der DNA-Test ins Spiel.
Ich finde es immer lustig, dass Spielchen mit Tschechien - habe es auch in #12 ja schon geschieben und ich frage nochmals ob es hier persönliche Erfahrungen mit der Tschechischen Botschaft gibt und dabei meine ich nicht nur vom Hörensagen oder ich kenne einen, der kennt einen.
Diese Wege sind sicherlich alle denkbar, denn alle Wege führen ja bekanntlich nach Rom, aber auf einer Autobahn mit einer entsprechenden Rast, könnte es einfacher gehen als über einen steinigen Bergpfad.
