Bitte um Hilfe Freundin ist Schwanger

Diskutiere Bitte um Hilfe Freundin ist Schwanger im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Zusammen, hab hier im Forum auch schon etwas dazu gelesen aber wollte genauer Auskunft. Also meine Freundin ist schwanger und so wie ich es...
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Marty2045

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Hallo Zusammen,

hab hier im Forum auch schon etwas dazu gelesen aber wollte genauer Auskunft. Also meine Freundin ist schwanger und so wie ich es verstanden habe kann Sie nachdem das Kind geboren ist ohne Probleme einreisen im Zuge der FZF!? Sie benötigt also keinen A1 Test und heiraten muss ich Sie erstmal auch nicht nachdem ich die Vaterschaft anerkannt habe!? Verstehe ich also richtig das es somit die unkomplizierteste Lösung wäre!? Entstehen irgendwelche Nachteile für das Kind wenn es nicht hier geboren wird!?

Sorry für die vielen Fragen aber bin etwas verzweifelt....

Danke euch für die Hilfe im vorraus!
 
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aalreuse

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Ob die Familienzusammenführung ohne Trauschein beantragt werden kann weiß ich nicht. Auf Grund der Schwangerschaft ist aber tatsächlich kein A1 Test bei der Familienzusammenführung notwendig. Deine Frau wird aber hier in D-Land zu einem Integrationskurs, dessen Hauptbestandteil ein Sprachkurs ist, verdonnert werden. Um das Deutschlernen kommt sie also nicht herum...

Ich würde in TH heiraten und dann die Familienzusammenführung beantragen


Wie das in eurem Einzelfall am besten geht, am besten mit der örtlichen ABH abstimmen....
 
DisainaM

DisainaM

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Würde in Thailand heiraten, mit tschechischem 30 Tage Tourivisum über Prag nach Deutschland einreisen,
ärztliches Attest über Reiseunfähigkeit durch aufgetretende Schwangerschaftsspsychose einholen,
deutschen Aufenthaltsstatus einholen, Kind in Deutschland zur Welt bringen und deutschen Pass für das Kind beantragen.

Bei unverheirateten kommen Behörden manchmal auf die Idee, den Vaterschaftstest durch ein DNA Gutachten abzuwarten,
wohl wissend, was es für eine unverheiratete Thai bedeutet, in Thailand ein Kind zur Welt zu bringen.
Gesichtsverlust für die Eltern der Mutter sind so gross,
dass es nicht selten zu unglücklichen Problemlösungen kommt.
 
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Doc-Bryce

Gast
Marty2045" said:
Hallo Zusammen,

hab hier im Forum auch schon etwas dazu gelesen aber wollte genauer Auskunft. Also meine Freundin ist schwanger und so wie ich es verstanden habe kann Sie nachdem das Kind geboren ist ohne Probleme einreisen im Zuge der FZF!? Sie benötigt also keinen A1 Test und heiraten muss ich Sie erstmal auch nicht nachdem ich die Vaterschaft anerkannt habe!? Verstehe ich also richtig das es somit die unkomplizierteste Lösung wäre!? Entstehen irgendwelche Nachteile für das Kind wenn es nicht hier geboren wird!?

Sorry für die vielen Fragen aber bin etwas verzweifelt....

Danke euch für die Hilfe im vorraus!
erst einmal herzlichen glückwunsch zum papawerden.

kannst du uns mal in kurzen zügen schreiben wer du bist?
danke.
 
strike

strike

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aalreuse" said:
...Deine Frau wird aber hier in D-Land zu einem Integrationskurs, dessen Hauptbestandteil ein Sprachkurs ist, verdonnert werden. Um das Deutschlernen kommt sie also nicht herum...
....
Sorry, aalreuse, das ist einfach nicht wahr.
Jedenfalls nicht überall in D.
Es kommt darauf an, wo sie ihren Wohnsitz nimmt.
Wieviel ABHn gibt es in D?
Genauso viele ( möglicherweise sogar das Ganze multipliziert mal Mitarbeiter ) verschiedene Möglichkeiten bzw. Auslegungen!

Nichts für ungut,
Strike
 
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franky_23

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strike" said:
aalreuse" said:
...Deine Frau wird aber hier in D-Land zu einem Integrationskurs, dessen Hauptbestandteil ein Sprachkurs ist, verdonnert werden. Um das Deutschlernen kommt sie also nicht herum...
....
Sorry, aalreuse, das ist einfach nicht wahr.
Jedenfalls nicht überall in D.
Es kommt darauf an, wo sie ihren Wohnsitz nimmt.
Wieviel ABHn gibt es in D?
Genauso viele ( möglicherweise sogar das Ganze multipliziert mal Mitarbeiter ) verschiedene Möglichkeiten bzw. Auslegungen!

Nichts für ungut,
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was ist denn bei Dir war?

1. wird das Kind in Thailand geboren, die Vaterschaft anerkannt, dann kann das Kind aufgrund der binationalen Staatsangehörigkeit als Deutsches Kind nach D und die Mutter kann zur Personensorge mit. Hierfür ist k e i n A1 notwendig.
Die Aufenthaltsgenehmigung der Mutter geht bis zum 18. lebensjahr des Kindes problemlos.

2. Vermutlich wird ihr der Integrationskurs nahegelegt, ob es ein Zwang gibt oder geben kann??? eher nicht.

3. Heiraten macht in D kaum komplizierter als in Thailand.

4. FZV - nicht verheiratet - wg. Schwangerschaft dürfte nicht gehen.
 
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aalreuse

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DisainaM" said:
Würde in Thailand heiraten, mit tschechischem 30 Tage Tourivisum über Prag nach Deutschland einreisen,
ärztliches Attest über Reiseunfähigkeit durch aufgetretende Schwangerschaftsspsychose einholen,
deutschen Aufenthaltsstatus einholen, Kind in Deutschland zur Welt bringen und deutschen Pass für das Kind beantragen.
Bei diesem Weg wäre ein Pass erst bei einer Reise ins Ausland notwendig. Durch Vaterschaftsanerkennung bei der Geburtsanmeldung in Deutschland wird das Kind automatisch deutscher Staatsbürger und die Mama kann als Mutter eines deutschen Staatsbürgers, so lange das Kind den Regelaufenthalt in D-Land hat, nicht abgeschoben werden...
 
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Marty2045

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Hallo Zusammen,

vielen Dank für das schnelle Feedback ;-)...naja ich bin 26 und meine Freundin ist erst 19....sie kommt aus Chantaburi ist in der 5. Woche und ich würde gerne mit Ihr eine Zukunft aufbauen. Soviel zu den Eckdaten...Achja bin ab September 2 Monate bei Ihr....
Wäre mir nicht unrecht erst später zu heiraten und sie erstmal hier zu haben....Thema Gesichtsverlust ist bekannt aber ich würde mich um alles kümmern finanziell usw das es gut über die Bühne geht wenn sie es dort bekommen müsste. Schließlich ist es ja unser Kind ;-).....

Sie kommt nicht aus dem Millieu oder dergleichen und kann auch schon Deutschgrundkenntnisse...(sie hat das Interesse von sich aus schon gehabt und mit 17 gelernt)

Das mit dem A1 ist also nicht das Problem...möchte sie einfach nur schnell und unkompliziert bei mir haben...

Also ab den 3. Monat Schwangerschaft gebe es dann keine legale Möglichkeit für sie anders her zu kommen und es hier zu bekommen!? (Quasi ein Nachweis von einem Arzt oder dergleichen)

Gruß

Martin
 
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Marty2045

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4. FZV - nicht verheiratet - wg. Schwangerschaft dürfte nicht gehen.[/quote]


AHH ok...heißt das also wenn ich erstmal nicht heiraten wollte bzw. es zeitlich gar nicht bis zum 6. Monat schaffbar wäre ...das sie dann nachdem das Kind in Thailand geboren ist sofort hierherkommen kann ohne Heirat...nach der Anerkennung der Vaterschaft...darf ich das Kind jetzt schon anerkennen um keine Zeit zu verlieren (wie lange dauert das und wie läuft das ab)!? Danke euch wirklich für eure Hilfe!!!!!
 
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Tademori

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@Marty2045

Egal welche Antwort hier kommt, woher willst Du wissen, daß die Information auch 100%ig richtig ist. Der einfachste Weg wäre, die deutsche Botschaft oder das auswärtige Amt anzurufen und dort einfach mal zu fragen.

Solltest Du da Schwierigkeiten mit den Ansprechpartnern haben, könntest Du auch alternativ mal das thailändische Konsulat in Phuket anrufen (googeln), die Mitarbeiter sind sehr hilfsbereit und holen zur Not auch den Chef persönlich ans Telefon. Dann allerdings auch behaupten, daß Freundin in Phuket wohnt, damit die sich zuständig fühlen.

Ansonsten unter der oben genannten Prämisse funktioniert das meiner Kenntnis nach erst nach Geburt des Kindes und der Vaterschaftsanerkennung. Die Kindesdaten (Eltern) werden normalerweise im Krankenhaus aufgenommen, sorge also dafür, daß Dein Name und zur Sicherheit wohl am besten eine Kopie Deines Reisepasses bei/nach der Geburt vorgelegt werden können. Es sei denn natürlich, Du bist vor Ort.

Wegen der Vaterschaftsanerkennung an sich gab es erst kürzlich einen längeren Fred, bei Interesse benutze doch einfach mal die Suchfunktion, die Infos sind alle max. 1-2 Monate alt.
 
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aalreuse

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4. FZV wegen Schwanerschaft dürfte nicht gehen....

heißt doch so viel wie nichts genaues weiß man nicht.

Ich würde einfach bei der ABH nachfragen. Ich kann mir vorstellen, das bei einer ärztlich bestätigten Schwangerschaft+ Vaterschatsanerkennung aus humanitären oder Gründen besonderer Härte eine FZV auch schon während der Schwangerschaft möglich ist...
 
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JT29

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DisainaM" said:
Würde in Thailand heiraten, mit tschechischem 30 Tage Tourivisum über Prag nach Deutschland einreisen,
Schon mal gemacht? Ich lese das immer wieder, aber so ein richtiges Feedback, das dies auch funktioniert (außer bei der Fake-Show mit dem Verwaltungsangestellten von CreaTV) habe ich bisher nirgends gelesen. (gleiches auch für Litauen etc..)



Tademori" said:
Der einfachste Weg wäre, die deutsche Botschaft oder das auswärtige Amt anzurufen und dort einfach mal zu fragen.
Die zuständeige örtliche ABH ist da schon besser, da diese letztlich den Fall auf dem Tisch haben.

das thailändische Konsulat in Phuket anrufen (googeln),
ich denke mal deutsches Konsulat ;-D


Ansonsten unter der oben genannten Prämisse funktioniert das meiner Kenntnis nach erst nach Geburt des Kindes und der Vaterschaftsanerkennung. Die Kindesdaten (Eltern) werden normalerweise im Krankenhaus aufgenommen, sorge also dafür, daß Dein Name und zur Sicherheit wohl am besten eine Kopie Deines Reisepasses bei/nach der Geburt vorgelegt werden können. Es sei denn natürlich, Du bist vor Ort.
Ja, so ist auch mein Kenntisstand. Kopie vom Pass wird bei Farang benötigt (zumindest in KKC war das so).

Noch ein kleiner Hinweis: Wenn das ja tatsächlich klappen sollte mit vorher herholen, wer bezahlt dann die Geburtskosten - eine Versicherung wohl dann eher nicht (mehr).

:wink:
 
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Tademori

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@JT29
Danke für die Berichtigung :super:.

Ansonsten habe ich bei der Ausländerbehörde so meine Zweifel. Die kleineren Gemeinden kennen sich da oft nicht besonders aus - ging mir so - und irgendwo ist der Fall ja auch eher ungewöhnlich. Sehe da auch bei größeren Behörden die Gefahr, daß erstmal abschlägig beschieden wird, obwohl das evtl. nicht der Gesetzeslage entspricht. Letztlich wird er natürlich sowieso da landen, aber um schnell eine verbindliche Aussage zu bekommen, wären die anderen Ansprechpartner u. U. besser. Naja, Versuch macht kluch...
 
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Pak10

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DisainaM" said:
Würde in Thailand heiraten, mit tschechischem 30 Tage Tourivisum über Prag nach Deutschland einreisen...
brauche ich für das touri-visum aus der tschechischen botschaft nicht eine einladung eines tscheschen?
 
DisainaM

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Pak10" said:
DisainaM" said:
Würde in Thailand heiraten, mit tschechischem 30 Tage Tourivisum über Prag nach Deutschland einreisen...
brauche ich für das touri-visum aus der tschechischen botschaft nicht eine einladung eines tscheschen?
warum, Du, als EU Bürger, willst mit Deiner Frau in Tschechien Urlaub machen.

....................................

Das grundlegende Problem,
die Umsetzung des

Gesetzesentwurf: § 17 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

http://www.igmg.de/muslime-recht/di...stbestimmung-fuer-einwandernde-migranten.html

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/105/1610532.pdf

[highlight=yellow:055460a0a7]In der Praxis zwingen deutsche Behörden schon heute Antragsteller und -stellerinnen von Visa und Pässen immer häufiger zur Durchführung von DNA-Tests. Wollen die Betroffenen ihre Angehörigen aus dem Ausland nachziehen lassen, so wird dies von den Behörden oftmals vom Nachweis der biologischen Abstammung durch einen DNA-Test abhängig gemacht. Da für über 40 Staaten das Urkundenwesen zum Nachweis der Verwandtschaft nicht anerkannt wird und auch andere Belege von den Behörden oftmals nicht akzeptiert werden, bleibt den Betroffenen meist nichts anderes übrig, als einen kostspieligen DNA-Test durchführen zu lassen.[/highlight:055460a0a7]

wenn das Ding angewendet wird, ist nix mehr mit Vaterschaftsanerkennung, sondern ein langfristiges DNA Verfahren über überlastete staatliche Stellen ist angesagt
:wink:
 
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Lanna

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gerade erst gesehen, freu dich!!!!
das Andere wird sich regeln...

[schild=57,fcolor=,fsize=2,fstyle=b,font=Druck,scolor=FFA500,sshadow=1,bcolor=,align=:f42bc6ffc2]HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH[/schild:f42bc6ffc2]
 
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DisainaM" said:
Pak10" said:
DisainaM" said:
Würde in Thailand heiraten, mit tschechischem 30 Tage Tourivisum über Prag nach Deutschland einreisen...
brauche ich für das touri-visum aus der tschechischen botschaft nicht eine einladung eines tscheschen?
warum, Du, als EU Bürger, willst mit Deiner Frau in Tschechien Urlaub machen.
das ich kein visum brauche ist klar, doch bist du dir wirklich sicher, dass sie es bei der tcheschichen botschaft kriegt ohne eine einladung?
 
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aalreuse

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Ich bin im Moment etwas irritiert. Warum mit einen Touristenvisum über Tschechien einreisen?

Tschechien ist Schengenstaat und EU-Mitglied. Die Einreisebedingungen für Touristen sind meines Wissens EU- und Schengenweit identisch oder sollten es jedenfalls sein. Hat Tschechien mit Thailand spezielle Reiseabkommen?
 
strike

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Pak10" said:
... doch bist du dir wirklich sicher, dass sie es bei der tcheschichen botschaft kriegt ohne eine einladung?
Sicher ist nur der Tod.
Aber sie kann ja z.Bsp. eine Hotelbuchung für euch zwei vorlegen und so weiter ... etwas Kreativität kann nie schaden.
 
DisainaM

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Jedes Schengenland hat bei der Auslegung der Prüfung, ob Rückkehrbereitschaft vorliegt, einen eigenen Spielraum.

Erfahrungsgemäss sind die Chancen, ein Touristenvisum für eine Gruppenreise für 3 Wochen zu bekommen, am höchsten,
gerade nordische Länder, aber auch Osteuropäische Schengenländer sind da bei der ankurbelung ihres regionalen Tourismusgeschäftes etwas offener.

Im vorliegenden Fall könnte das junge Alter des Threadstarters ein Problem sein, in Thailand zu heiraten.

Zu überlegen wäre es auch, wenn die Zukünftige mit ihrer Mutter oder ihrem Vater zusammen eine Urlaubsreise antreten würde.
Sobald sie über Tschechien in Deutschland ist, wird durch ärztlich bescheinigte Reiseunfähigkeit ihr Verbleib in Deutschland bis zur Geburt gesichert - Gefahr einer Fehlgeburt bei Aussetzung von Rückreisestress.
 
Thema:

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