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Remeros
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War kein Problem.
Fragen beantworte ich gern -
Fragen beantworte ich gern -
Genau. Es ist eben NICHT wie vielfach behauptet der Willkür der Botschaft unterlegen - sondern ist IMMER abhängig vom Antragsteller und dessen persönlicher Situation.Kommt immer auf den Einzelfall an.
Kann somit kein Problem sein oder doch:
Nachweise, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können (Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Bestätigung Ihrer Bank etc.), wobei ersichtlich sein muss, dass Ihnen Ihr Vermögen nicht von dritter Seite kurzfristig übereignet wurde. Dies kann auch erforderlich sein, falls die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Einladers auf der Verpflichtungserklärung nicht glaubhaft gemacht oder nachgewiesen wurde.
Falls Sie keine Verpflichtungserklärung vorlegen oder falls der Verwandte/Freund/Bekannte, den Sie besuchen möchten, nicht der Verpflichtungsgeber ist, dann fügen Sie bitte als Nachweis für den Reisezweck noch folgende Unterlagen bei:
- formlose Einladung des Freundes/Bekannten/Verwandten
- Passkopie des Freundes/Bekannten/Verwandten
Quelle: Besuchsvisum (Schengenvisum)
Weiterhin koennte das Recht auf Freizuegigkeit zum Tragen kommen:
Familienangehörigen von EU-Staatsangehörigen und Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz (Ehegatte, Kind oder abhängige(r) Verwandte(r) in aufsteigender Linie) ist es in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit freigestellt, Angaben zu ihrer beruflichen Tätigkeit, der Referenz und der Finanzierung ihres Aufenthalts zu machen. Gehören Sie zu diesem Personenkreis und möchten dazu keine Angaben machen, wählen Sie bitte Ja. Ihre Verwandtschaftsbeziehung muss anhand von Dokumenten nachgewiesen werden.
Quelle: VIDEX
Bei meiner Verlobten handelt es sich um ein ganz normales Besuchsvisum...Kaution, Bürgschaft, ... es gibt zahlreiche Szenarien. Und ein touristischer Aufenthalt ist was ganz anderes wie ein Visum zur Eheschließung usw....
Thais, die den von der deutschen Botschaft in BKK gestellten Ansprüchen (Job, Geld, Landbesitz etc.) genügen und der Botschaft ihre "Rückkehrwilligkeit" glaubhaft machen können., bekommen auf Antrag problemlos ein Besuchervisum .Bei meiner Verlobten handelt es sich um ein ganz normales Besuchsvisum...
Ganz genau. Da sie aber NICHT zu den faulen, dummen und verarmten Thais gehört, sondern studiert hat, unter 2400 Studenten im Jahrgang unter den besten 4 war, inzwischen Beamtin ist ( mit grad 25 ) und immer ein seriöses Leben geführt hat, kann sie ganz allein ein Besuchsvisum beantragen und bekommt es auch - ganz ohne meine Hilfe. Alles was sie brauchte war eine formlose Einladung von mir - um deutlich zu machen das es sich um einen Besuch - und eben nicht eine Urlaubsreise handelt -Thais, die den von der deutschen Botschaft in BKK gestellten Ansprüchen (Job, Geld, Landbesitz etc.) genügen und der Botschaft ihre "Rückkehrwilligkeit" glaubhaft machen können., bekommen auf Antrag problemlos ein Besuchervisum .
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/207836/f6eb25501c47e6c021417ba2dab59145/visumantrag-data.pdf
Wenn deine Verlobte aber außer Koffer und Handtasche und Smartphone nichts weiter vorzuweisen gehabt hätte , was die Botschaft sofort an ihrer Rückkehrwilligkeit zweifeln ließe, wärest du gezwungen gewesen, sie "offiziell" einzuladen ( d.h. eine Verpflichtungserklärung bei dem für deinen Wohnort zuständigen Ausländeramt abzugeben) ..und dadurch für sie und ihre hoffentlich brave Thailand-Rückkehr nach Visaablauf zu bürgen.
Und die VE ist KEINE Bürgschaft für eine rechtzeitige Rückkehr des Gastes, damit hat die VE so gar nichts zu tun! Die Rückkehrbereitschaft muss der Besucher komplett allein und selbst glaubhaft machen! Darauf hat der Besuchte in Deutschland keinerlei Einfluss -Thais, die den von der deutschen Botschaft in BKK gestellten Ansprüchen (Job, Geld, Landbesitz etc.) genügen und der Botschaft ihre "Rückkehrwilligkeit" glaubhaft machen können., bekommen auf Antrag problemlos ein Besuchervisum .
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/207836/f6eb25501c47e6c021417ba2dab59145/visumantrag-data.pdf
Wenn deine Verlobte aber außer Koffer und Handtasche und Smartphone nichts weiter vorzuweisen gehabt hätte , was die Botschaft sofort an ihrer Rückkehrwilligkeit zweifeln ließe, wärest du gezwungen gewesen, sie "offiziell" einzuladen ( d.h. eine Verpflichtungserklärung bei dem für deinen Wohnort zuständigen Ausländeramt abzugeben) ..und dadurch für sie und ihre hoffentlich brave Thailand-Rückkehr nach Visaablauf zu bürgen.
Falls Sie diese junge Frau lieben dann lassen Sie das sein - Sie laden die Dame in ein verseuchtes kaltes unfreundliches Land ein - arme FrauGanz genau. Da sie aber NICHT zu den faulen, dummen und verarmten Thais gehört, sondern studiert hat, unter 2400 Studenten im Jahrgang unter den besten 4 war, inzwischen Beamtin ist ( mit grad 25 ) und immer ein seriöses Leben geführt hat, kann sie ganz allein ein Besuchsvisum beantragen und bekommt es auch - ganz ohne meine Hilfe. Alles was sie brauchte war eine formlose Einladung von mir - um deutlich zu machen das es sich um einen Besuch - und eben nicht eine Urlaubsreise handelt -
Verseucht mit Vollidioten?? Den Schnupfen hatten wir schon, der macht uns keine Angst...Falls Sie diese junge Frau lieben dann lassen Sie das sein - Sie laden die Dame in ein verseuchtes kaltes unfreundliches Land ein - arme Frau
Verseucht mit Vollidioten genauVerseucht mit Vollidioten?? Den Schnupfen hatten wir schon, der macht uns keine Angst...
Da täuscht du dich aber ganz gewaltig ..! Die "Verpflichtungserklärung" hat faktisch die für den Einladenden, der sie unterschreibt, die Bedeutung einer Bürgschaft.Und die VE ist KEINE Bürgschaft für eine rechtzeitige Rückkehr des Gastes, damit hat die VE so gar nichts zu tun!
Das ist richtig. Warum erwähnst du es noch einmal ? Ich habe auch nirgendwo etwas anderes geschrieben.Die Rückkehrbereitschaft muss der Besucher komplett allein und selbst glaubhaft machen! Darauf hat der Besuchte in Deutschland keinerlei Einfluss -