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Besuchsvisa (Schengen-Visa) für Freundin

Diskutiere Besuchsvisa (Schengen-Visa) für Freundin im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo :hilfe:, meine Freundin aus Thailand möchte mich kurzfristig in Deutschland besuchen. Für das Besuchsvisa braucht sie gemäß der Website der...
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JohnBoy

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Hallo :hilfe:,
meine Freundin aus Thailand möchte mich kurzfristig in Deutschland besuchen. Für das Besuchsvisa braucht sie gemäß der Website der Deutschen Botschaft einige Unterlagen wie einen Finanzierungsnachweis und ein Einladungsscheiben. Ich hätte dazu einige Fragen:
1. Da ich seit kurzem arbeitslos bin habe ich Schwierigkeiten den Finanzierungsnachweis mangels unzureichendem Arbeitslosengeld von der Kreisbehörde zu bekommen. Kann mir jemand sagen welche finanziellen Mittel sie nachweisen muss um das Visa zu bekommen? Ich denke da an eine Finanzspritze zugunsten ihres Kontos oder ist dies nicht ausreichend?
2. Hat jemand Erfahrung mit dem Nachweis über die Bereitschaft zur Rückkehr der Antragstellerin nach Thailand? Meine Freundin hat weder Kinder, Ehe, Grundbesitz noch einen Job (erst vor kurzem Studium abgeschlossen).
3. Desweiteren würde mich interessieren wie so ein Einladungsschreiben auszusehen hat bzw. was dieses enthalten muss.
4. Zum Thema Krankenversicherung wurde hier ja schon einiges geschrieben, allerdings suche ich noch eine (KV) die auch normale regelmäßige Arztbesuche wie z.B. beim Frauenarzt bezahlt.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Lieben Gruß
JohnBoy
 
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waanjai

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JohnBoy" schrieb:
Hallo :hilfe:,
***** 18 user haben es bislang gelesen. Keiner geantwortet. Leider kein gutes Zeichen :heul:

meine Freundin aus Thailand möchte mich kurzfristig in Deutschland besuchen. Für das Besuchsvisa braucht sie gemäß der Website der Deutschen Botschaft einige Unterlagen wie einen Finanzierungsnachweis und ein Einladungsscheiben.
***** Ein separates Einladungsschreiben ist abstrakt gesehen gar nicht notwendig, aber kann sehr hilfreich sein. In diesem kann der Einlader mit der Botschaft sprechen, ohne selbst bei der Antragsstellung dabei zu sein. Was früher mit der sog. Einladung gemeint war, heißt schon lange: "Verpflichtungserklärung"

Ich hätte dazu einige Fragen:
1. Da ich seit kurzem arbeitslos bin habe ich Schwierigkeiten den Finanzierungsnachweis mangels unzureichendem Arbeitslosengeld von der Kreisbehörde zu bekommen. Kann mir jemand sagen welche finanziellen Mittel sie nachweisen muss um das Visa zu bekommen? Ich denke da an eine Finanzspritze zugunsten ihres Kontos oder ist dies nicht ausreichend?
***** Es wurde schon mehrfach berichtet, dass kurzfristige Zahlungseingänge auf dem Konto mehr Mißtrauen säen als beseitigen. So doof sind die auch nicht. Fragen dann einfach nach Kontoauszügen der letzten x-Monate/Jahre. Erfolgversprechender wäre der Versuch, jemanden anderen aus der Familie zu gewinnen, eine Verpflichtungserklärung abzugeben.

2. Hat jemand Erfahrung mit dem Nachweis über die Bereitschaft zur Rückkehr der Antragstellerin nach Thailand? Meine Freundin hat weder Kinder, Ehe, Grundbesitz noch einen Job (erst vor kurzem Studium abgeschlossen).
****** Das sieht düster aus. Wenn Du ein wenig in den Threads "Familie etc." sowie "Behörden etc." liest, wirst Du sehr bald merken, wie schlecht Deine Karten sind. In solchen Situationen fühlen sich viele in die Arme von sog. Visa-Spezialisten getrieben. Die können zwar auch nichts garantieren, wohl aber versuchen und Geld dafür kassieren.

3. Desweiteren würde mich interessieren wie so ein Einladungsschreiben auszusehen hat bzw. was dieses enthalten muss.
***** s.o. Es sollte eine möglichst stimmige Darstellung der Gründe für die Einladung der thailändischen Staatsbürgerin zu einem Besuch in D enthalten, warum ein Aufenthalt in Deutschland als sehr sinnvoll angesehen wird; Kennenlernen des Alltags in D; Begehren der Eltern - die leider nicht selbst nach Thailand kommen können - die Person einmal kennenzulernen; die absolute Sicherheit, dass die Eingeladene wieder nach Thailand zurückkehren wird - was u. Umständen sehr gut durch Vorlage eines gemeinsamen Rückflugtickets von D nach Thailand untermauert werden kann. Und es muß alles in sich stimmig sein.
Wenn Dir das Geld fehlt, ein in sich stimmiges Szenario aufzubauen, dann ist der Versuch leider eine "Mission Impossible".

4. Zum Thema Krankenversicherung wurde hier ja schon einiges geschrieben, allerdings suche ich noch eine (KV) die auch normale regelmäßige Arztbesuche wie z.B. beim Frauenarzt bezahlt.
****** Also mußt Du die Leistungskataloge der verschiedenen Anbieter checken. Zur Zeit laufen in den beiden relevanten Unterforen zwei verschiedene Threads zum Thema KV für Schengen-Visum. Das Wort "Krankenversicherung" in der Suchfunktion wird Dir noch mehr Adressen schenken. Nicht aufgeben, heißt die Devise!
 
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JT29

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"***** 18 user haben es bislang gelesen. Keiner geantwortet. Leider kein gutes Zeichen "

Liegt vielleicht darin, dass man mit der Suchfunktion alle Antworten bekomt, auch wenn sie einem so nicht schmecken wird.

"Da ich seit kurzem arbeitslos bin habe ich Schwierigkeiten den Finanzierungsnachweis.."
Ein Lösungsweg wurde aufgezeigt, aber ich hoffe Du weisst, was da alles für Kosten auf Dich zukommen. Mich hat der "Spass" mit allem Drum und Dran etwa 2000 EUR (überschlagen) gekostet (Ticket, KV, Lebenshaltungskosten -> spez. Thaifood, Kurzurlaube ....).

"die auch normale regelmäßige Arztbesuche wie z.B. beim Frauenarzt bezahlt. "
Die gängigen KV sind reine Notfallversicherungen, die ein Mindestmass garantieren, alles andere bezahlst dann Du. Vorerkrankungen sind immer ausgeschlossen. Es gibt auch teurere KVs, wo z.B. die Schwangerschaft eingeschlossen ist.

Juergen
 
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JohnBoy

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erst einmal vielen Dank für eure informativen Antworten und Tips.

Ich hätte nicht gedacht das es für "Nicht-Europäer" so schwierig ist ein Urlaubsvisa für Deutschland zu bekommen.

Wir überlegen jetzt ob ihre Tante aus Frankreich sie einladen kann. Stellt sich nur die Frage ob es genauso schwierig ist ein Visa von der franz.Botschaft zu bekommen und in wie weit es Schwierigkeiten geben kann wenn sie den Großteil ihres Aufenthaltes in den "Schengen-Staaten" in Deutschland verbringt??
Leider ist die Website der französichen Botschaft in Thailand nur in französisch und in thai und ich kann weder das eine noch das andere lesen/verstehen.

Hat vielleicht jemand entsprechende Erfahrungen mit einem französischem Visa??

Vielen Dank für eure Hilfe.
JohnBoy
 
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Tramaico

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JohnBoy" schrieb:
Hallo :hilfe:,
meine Freundin aus Thailand möchte mich kurzfristig in Deutschland besuchen. Für das Besuchsvisa braucht sie gemäß der Website der Deutschen Botschaft einige Unterlagen wie einen Finanzierungsnachweis und ein Einladungsscheiben. Ich hätte dazu einige Fragen:
1. Da ich seit kurzem arbeitslos bin habe ich Schwierigkeiten den Finanzierungsnachweis mangels unzureichendem Arbeitslosengeld von der Kreisbehörde zu bekommen. Kann mir jemand sagen welche finanziellen Mittel sie nachweisen muss um das Visa zu bekommen? Ich denke da an eine Finanzspritze zugunsten ihres Kontos oder ist dies nicht ausreichend?
2. Hat jemand Erfahrung mit dem Nachweis über die Bereitschaft zur Rückkehr der Antragstellerin nach Thailand? Meine Freundin hat weder Kinder, Ehe, Grundbesitz noch einen Job (erst vor kurzem Studium abgeschlossen).
3. Desweiteren würde mich interessieren wie so ein Einladungsschreiben auszusehen hat bzw. was dieses enthalten muss.
4. Zum Thema Krankenversicherung wurde hier ja schon einiges geschrieben, allerdings suche ich noch eine (KV) die auch normale regelmäßige Arztbesuche wie z.B. beim Frauenarzt bezahlt.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Lieben Gruß
JohnBoy
Lieber JohnBoy,

offen gesagt die Voraussetzungen unter diesen Umstaenden ein Schengen Visum zu bekommen sind praktisch "Null".

War gestern erst wieder bei der Botschaft und am Schalter 1 (Sonderfaelle) stand ein junger Mann mit seiner Freundin, der ein Visum abgelehnt wurde (viele, viele Faelle). Grund wie praktisch in gut 95% der Faelle: Nicht ausreichende Absicherung des unbedingten Rueckkehrwillens. Diese Beweisstellung liegt AUSCHLIESSLICH auf Seiten des Reisenden und nicht des garantierenden Einlandenden. Selbst wenn dieser eine notarielle Bezeugung ablegt mit "allem Gut und Leben" fuer die Rueckkehr zu garantieren, wuerde dies nichts nuetzen.

Wie sagte der Schalterbeamte so schoen "die Regelarien sind verwaltungsgerichtlich genau festgelegt".

In Deiner Sache haben wir es nun sogar mit Problemen auf beiden Seiten zu tun. KEINE der erfoderlichen Auflagen wird erfuellt. Da Deine Freundin weder eigene Kinder, noch einen in Thailand verbleibenden Ehepartner, noch ueber unbewegbares Eigentum in ihrem Namen (Immobilien), noch ein bereits langfristiges Arbeitseinkommen mit regelmaessigem nachweisbaren Einkommen verfuegt scheidet sie fuer Schengen absolut aus. Da gibt es kein Ruetteln, Klagen, Diskutieren.
Praktisch die einzige noch verbleibende Moeglichkeit waere, wenn z. B. moeglicher Landbesitz der Familie auf ihren Namen uebertragen wuerde, aber hier gibt es dann natuerlich interne Probleme, da dies andere Familienmitglieder (Brueder, Schwester) sicherlich nicht ohne weiteres akzeptieren wuerde.

Weiterhin haetten wir es auch immer noch mit dem Problem auf Deine Seite zu tun. Es ist auch zu bedenken, dass mit Abgabe einer Verpflichtungseerklaerung nicht nur die finanzielle Seite abgesichert wird, sondern vom deutschen Staatbuerger wird praktisch die volle Verantwortung fuer Gast uebernommen. Angenommen, Deine Freundin "verschwindet" auf eimal waehrend Ihres Aufenthalts in Deutschland oder kommt in sonstige Schwierigkeiten, dann werden die Behoerden bei Dir oder wem auch immer Verpflichtenden anklopfen und dann geht es ins richtig Eingemachte.

Obwohl es paradox klingt, aber eine langfristige Aufenthaltgenehmigung (nationales deutsches Visum) ist in vielen Faellen leichter zu erhalten (Heirat mit deutschem Staatsbuerger) als ein Besuchervisum (wortwoertliche Bestaetigung eines Botschafts- beamten). Niemand aber auch niemand kann dafuer garantieren und schon gar nicht ein Visumsagent, dass ein Visum gewaehrt wird. Selbst mit einem Visum im Pass, ausgestellt von einer deutschen Botschaft und/oder Konsulat, garantiert nicht, dass an der Grenze tatsaechlich die Einreise gewaehrt wird. Es besteht kein rechtlicher Anspruch und das letzte ausschliessliche Wort liegt einzig und allein beim Aussenministerium.

Jeden Tag werden Visaantraege, die weitaus bessere Voraussetzungen aufweisen als in Deinem Fall, abgelehnt. Darum leider die frustierende aber sicherliche realistische Aussage, dass die Chancen Deine Freundin auf Schengen Basis nach Deutschland zu bekommen, praktisch Null sind.

Beim gestrigen Antrag waren die Voraussetzungen praktisch ideal (Garantierender in Deutschland hat solide finanzielle Basis und ist Geschaeftsfuehrer einer eigenen Firma), seine Freundin hat Kinder und zwischenzeitlich wurde auch Familiengrundbesitz auf ihren Namen uebertragen, sie ist gerade erst von einem zweimonatigen Aufenthalt in Deutschland zurueckgekommen und somit ist eine neue Reise erst Ende September (Wartepflicht von 90 Tagen) moeglich. Trotz allem wurde natuerlich wieder das bekannte Interview in thailaendischer Sprache gefuehrt und der Antrag wird mit entsprechenden Notizen an die deutchen Entscheidungstraeger weitergegeben. Tauchten bei diesem Interview Unsicherheiten und/oder Ungereimtheiten auf, kann es immer noch zur Ablehnung kommen. Ergebnis bekommen wir am Montag, aber da wird nicht wissen wie nun diese gemachten Notizen lauten (hat die Beamtin wohlweislich mit der Hand gegen meine Blicke abgeschirmt) ist uns das Visum noch lange nicht gewiss. Ein kleiner verbaler Patzer und eine entsprechende Negativnotiz ala Antragsteller(in) hat sich widersprochen und die Sache wird zum Sonderfall am Schalter 1 (Versuch des Rettens was noch zu retten ist).

Schlimmstes Szenario: Die Botschaft lehnt den Antrag ab und macht von ihrem Recht Gebrauch die Gruende nicht darlegen zu muessen. Ein Visum kann in diesem Fall nur noch durch ein Remmissionsverfahren (gerichtlichem Weg) erwirkt werden, wobei die Chancen aber von vornherein Null sind. Was ist passiert: Die Botschaft hat den Eindruck gewonnen, dass beim Interview und/oder der Antragsstellung bewusst falsche Angaben gemacht und/oder gefaeltschte Papiere verwendet wurden. Diese Person ist praktisch nun auf der schwarzen Liste und ein Schengen-Visum ist absolut unerreichbar geworden. Darum sehr, sehr wichtig NIEMALS Informationen zu frisieren, um die Voraussetzungen besser aussehen zu lassen, als sie sind. Kommt es zu dem obengenannten Ablehnung durch die Botschaft ist der Zug abgefahren, fuer ein und fuer allem Mal.

Uebrigens in Anbetracht von leiblichen Kindern als Rueckkehrgrund muss klar rueberkommen, dass Mutter und Kinder in einem gemeinsamen Haushalt leben und die Mutter (Antragsstellerin des Visums) diejenige ist, die tatsaechlich fuer die Kinder sorgt. Sind die Sproesslinge nur irgenwo abgegeben (Grossmutter oder sonstige Familienangehoerige) scheiden sogar die Kinder als Beweis fuer den umbedingten Rueckkehrwillen aus, denn die als naturlich vorausgesetzte starke moralische Mutter/Kind-Beziehung (eine Mutter laesst ihre Kinder nicht im Stich) ist nicht mehr existent.

Ein Interview wird in der Regel wie eine Art Kreuzverhoer gefuehrt, dem viele Antragssteller(innen) nicht gewachsen sind und diese werden durch die scharfen, schnellgestellten Fragen haeufig voellig verwirrt, speziell wenn die Voraussetzungen fuer ein Visum bereits von vornherein auf wackligen Fuessen steht.
Beispielfragen:
- Warum wollen Sie nach Deutschland?
- Wie lange kennen Sie sich schon?
- Wie ist Ihre Beziehung zu einander?
- Beabsichtigen Sie zu heiraten?
- Warum kommt der Einladende fuer den hohen finanziellen Aufwand auf?
- Wo leben Ihre Kinder?
- Wer kuemmert sich in ihrer Abwesenheit um die Kinder?
- Sind Sie haeufiger von Ihren Kindern getrennt?
- Leidet ihre Beziehung nicht darunter, wenn sie mehrere Wochen oder Monate voneinander getrennt sind?
Bedenke, die Fragen werden in schneller Folge in scharfem Ton gestellt, um bewusst moegliche Schwachstellen aufzudecken. Um hier durchzukommen und einen Erfolg zu erzielen, ist gute Vorbereitung und absolut stichhaltige Argumentation unbedingt wesentlich.

Hoffe, dies hilft ein wenig weiter und erspart die ein oder andere moegliche Enttaeuschung, wenn ein mit grosser Hoffnung gestellter Antrag auf einmal aus anscheinend nicht ersichtlichen Gruenden abgelehnt wird.

Viele Gruesse,
Richard
 
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JT29

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Tramaico" schrieb:
... Ein Visum kann in diesem Fall nur noch durch ein Remmissionsverfahren (gerichtlichem Weg) erwirkt werden, wobei die Chancen aber von vornherein Null sind. Was ist passiert: Die Botschaft hat den Eindruck gewonnen, dass beim Interview und/oder der Antragsstellung bewusst falsche Angaben gemacht und/oder gefaeltschte Papiere verwendet wurden. Diese Person ist praktisch nun auf der schwarzen Liste und ein Schengen-Visum ist absolut unerreichbar geworden.
Also, kurz meinen Senf dazu:

1. Super beschrieben - trifft die Situation fast :-) :super:
2. Fast deshalb, da das Ganze sich Remonstrationsverfahren nennt und der Antragsteller die Botschaft bittet, ihre Entscheidung durch geeignete Papiere nochmals zu überdenken. Erst danach gibt es einen Ablehnungsbescheid mit entspr. Rechtsbehelfsbelehrung für den Gerichtsweg in Berlin (ca. 16 Monate Wartezeit momentan)

So ganz aussichtslos ist das Remonstrationsverfahren nicht. Ich selbst kenne den Schalter 1 auch und wir hatten es geschafft, den Verdacht (wie oben beschrieben und duch einen "Visaagent" verursacht) zu entkräften.

Aber letztendlich sehe ich für den Threadstarter schwarz - traurig aber wahr. ABER es stimmt auch, dass nationale Visa nach Abstimmung mit der zuständigen AB leichter zu erhalten sind)

Juergen
 
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JohnBoy

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Nochmal Danke für eure Antworten.
Nur hat jemand vielleicht eine Antwort/Erfahrungen zu meiner Frage mit dem Visa von der französischen Botschaft??

JohnBoy" schrieb:
Wir überlegen jetzt ob ihre Tante aus Frankreich sie einladen kann. Stellt sich nur die Frage ob es genauso schwierig ist ein Visa von der franz.Botschaft zu bekommen und in wie weit es Schwierigkeiten geben kann wenn sie den Großteil ihres Aufenthaltes in den "Schengen-Staaten" in Deutschland verbringt??
Leider ist die Website der französichen Botschaft in Thailand nur in französisch und in thai und ich kann weder das eine noch das andere lesen/verstehen.

Hat vielleicht jemand entsprechende Erfahrungen mit einem französischem Visa??
Vielen Dank.
JohnBoy
 
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weedy

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@JohnBoy
Habe keine Erfahrung mit französischen Visa, aber meiner Meinung nach kann eine Tante aus Frankreich sie einladen, sie muss dann nur in Frankreich ein- und wieder ausreisen. Habe mal gehört, das andere EG-Staaten weniger Schwierigkeiten mit Schengen-Visa machen. Sie darf sich dann m.E. auch mit dem franz. Schengenvisa in Deutschland aufhalten.
 
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Tramaico

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JT29" schrieb:
Tramaico" schrieb:
... Ein Visum kann in diesem Fall nur noch durch ein Remmissionsverfahren (gerichtlichem Weg) erwirkt werden, wobei die Chancen aber von vornherein Null sind. Was ist passiert: Die Botschaft hat den Eindruck gewonnen, dass beim Interview und/oder der Antragsstellung bewusst falsche Angaben gemacht und/oder gefaeltschte Papiere verwendet wurden. Diese Person ist praktisch nun auf der schwarzen Liste und ein Schengen-Visum ist absolut unerreichbar geworden.
Also, kurz meinen Senf dazu:

1. Super beschrieben - trifft die Situation fast :-) :super:
2. Fast deshalb, da das Ganze sich Remonstrationsverfahren nennt und der Antragsteller die Botschaft bittet, ihre Entscheidung durch geeignete Papiere nochmals zu überdenken. Erst danach gibt es einen Ablehnungsbescheid mit entspr. Rechtsbehelfsbelehrung für den Gerichtsweg in Berlin (ca. 16 Monate Wartezeit momentan)

So ganz aussichtslos ist das Remonstrationsverfahren nicht. Ich selbst kenne den Schalter 1 auch und wir hatten es geschafft, den Verdacht (wie oben beschrieben und duch einen "Visaagent" verursacht) zu entkräften.

Aber letztendlich sehe ich für den Threadstarter schwarz - traurig aber wahr. ABER es stimmt auch, dass nationale Visa nach Abstimmung mit der zuständigen AB leichter zu erhalten sind)

Juergen
Vielen Dank Juergen fuer Deinen "Senf"! :super:

Okay, Remonstrationsverfahren. Hatte, dass Wort einmal am Schalter 1 gehoert und nun ja, konnte es nur ungefaehr aus dem Gedaechtnis wiedergeben. Meine Frage war damals auch gleich "was ist den das, habe ich ja noch nie gehoert". Ja, ja die Fremdwoerter. Hoffe, dass sich nun das Wort nach geschriebener Form tatsaechlich ein und fuer alle Male einpraegt. :-)

Ja, nachdem ich heute ein Gespraech mit einer auf Thailand-Deutschland Faelle spezialisierten deutschen Anwaeltin hatte, stimme ich ebenfalls zu, dass Remonstration nicht unbedingt aussichtlos ist. In einem Fall, in dem Schalter 1 einen Antrag auf Grund fehlender Beweisfuehrung abgelehnt hatte und ich persoenlich die Sache als aussichtslos sah, sind letztendlich doch noch 30 Tag herausgesprungen. Auch die Botschaft scheint nicht daran interessiert, dass ein Fall tatsaechlich an die grosse Glocke gehaengt wird und sie nachher paepstlicher als der Papst da steht. Manchmal lenkt sie dann doch noch ein, aber meistens scheint das Einlenken dann von einer Stufe hoeher zu kommen.

Man lernt nie aus und es ist erfreulich, dass das Schengen Regelwerk nicht ganz so harsch und brutal ist, wie es manchmal ausgelegt wird. Heute eine erfreuliche Erfahrung: Der juengste Antrag auf 3 Monate wurde ohne Problem gewaehrt.

Trotz allem muss jedoch zumindest eine gewisse Basis da sein, damit eine Angelegenheit zumindest zum Grenzfall wird und verhandelt werden kann, z. B. in Richtung Visum mit Auflage. Hoffen wir fuer die Zukunft auf generelles Fairplay von beiden Seiten, dass heisst Antragsteller (wahre Aussage und Dokumente) wie auch Antragsentscheider (im Zweifel fuer den "Angeklagten"), wovon letztendlich dann alle profitieren.

Viele Gruesse,
Richard
 
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waanjai

Gast
Glückwunsch.
Du hast übrigens sehr recht in der Einschätzung der Entscheidungskalküle dort. Es kommt immer darauf an, dass sich ein in sich stimmiges Gesamtbild ergibt. Und dies erfordert halt u.a. die Benutzung der "kleinen grauen Zellen".

Das soll nicht heißen, dass es unter den nun schon seit geraumer Zeit verschlechterten Bedingungen für die Erteilung von Schengen-Visa nicht jede Menge aussichtslose Fälle gibt und auch weiterhin geben wird. Das von Dir erträumte gegenseitige Fair Play wird es auch zukünftig nicht geben.
 
P

Phips

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Lieber JohnBoy,

Als erstes mal zu Deiner persönlichen Situatuion, wo ich wirklich schlechte Karten für ein Visum sehe. Ich kann mir nämlich kaum vorstellen, daß die Botschaft und schon gar nicht die Botschaft in Bangkok Deiner Freundin ein Visum ohne eine Verpflichtungserklärung gibt. Auch wenn Du Ihr eine Menge Geld aufs Konto überweist, werden sich die Botschaftsangestellten mit Sicherheit fragen, wo Plötzlich die Zigtausend Baht herkommen.

Als zweites möchte ich all die Visageplagten ansprechen, die immernoch voller hoffen und bangen schlaflose Nächte haben. Bis vor wenigen Wochen gings mir nämlich noch genauso. Im April war ich meine Freundin besuchen und hatte alle Papiere für ein Touristenvisum bei mir, also gingen wir dann auch gemeinsam nach Bangkok und gaben uns der Folter hin. Wer schonmal selbst dortwar, wirds ja wissen, erstmal 1,5 Stunden vor dem Tor der Botschaft stehen und dann die selbe Zeit nochmal drin warten, bis man schließlich ganze 5 Minuten am Schalter steht.
Jedenfalls war das schonmal erledigt und wir haben uns noch 2 Tge Bangkok angesehen bis wir dann die ernüchternde Nachricht der ablehnung erhielten (der Rückreisewille sei wohl sehr unwarscheinlich) :zorn: . Ich habe dann noch versucht vernünftig mit dem Hern am Schalter 1 (Sonderfälle) zu reden, er fragte mich dann nur was ich hier überhaupt will und ob ich nicht lesen kann :zorn: , jedenfalls war hier ausser sich blöd anreden lassen zu müssen auch nichts zu holen.
Unsere Stimmung war jedenfalls ab diesem Tag ziemlich am Boden, aber ich versprach meiner Freundin, daß wir das schon hinkriegen.
Als ich dann wieder zurück in Detschland war, bin ich fix auf unsere Auländerbehörde und fragte den Herrn was es nun für Möglichkeiten gäbe. Er erläuterte mir daraufhin, daß es ein Schülervisum gibt, daß bis zu einem Jahr gültig ist und nannte mir auch die ganzen benötigten Dokumente. Da war ich schon sehr überrascht wie hilfsbereit und zuvorkommend ich hier behandelt wurde :-) . Nun machte ich mich an die Arbeit, Schulanmeldung, neue Krankenversicherung und Verpflichtungserklärung, mehr brauchte ich nicht!!! Ich schickte den ganzen Packen meiner Freundin, die dann erneut nach Bangkok in unsre Deutsche Vertretung ging und ihren Antrag abgab, es wurden natürlich wieder ein Haufen dummer Fragen gestellt, aber diesmal hatte es ja meine Auländerbehörde zu entscheiden. Als die Unterlagen dann in meiner A-Behörde eintrafen und ich dann zum zweiten mal bei dem Herrn war, war es eigentlich nur noch kurz Formsache und ich bestätigte mit Unterschrift, daß der Hauptreisegrund meiner Freundin der Schulbesuch sei. Er sagte daß es für ihn kein Problem sei und er stimme diesem Antrag zu. Nun dachte ich wenn die in Bangkok da bloß nicht wieder Quertreiben, aber schon zwei Tage später erhielt ich einen erfreuten Anruf meiner Freundin, sie hätte jetzt das Visum bekommen :rofl: .

Also kann ich nur sagen, bevor ihr euch den letzten Nerv mit Touristenvisen tötet, fragt mal freundlich bei Eurer Ausländerbehörde nach wie sie zu einem Nationalen Visum stehen. Ist doch sowiso viel besser so könnt Ihr mit Eurer lieben ein ganzes Jahr verbringen.

Also dann Vieeeeeeeel Glück wünscht Euch Phips
 
A

amnesius

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@JohnBoy

"Geld macht zwar nicht glücklicher, dafür vieles möglich", wie ich diesen Spruch hasse, nur leider ist das die bittere Warheit. Leider.. :-(

@Phips

Ich denke man kann es nicht soweit pauschalisieren, das man sagt das ein Schulvisum immer die einfachste Lösung ist. Im Falle eines nationalen Visums entscheidet die Ausländerbehörde , was natürlich von Vorteil ist wenn man dort als bürokratiegewohnter Deutscher vorspricht. Eine Thailänderin, die noch nie Erfahrungen mit der deutschen Bürokratie gemacht hat, hat es sicherlich viel schwerer vor der Panzerglasscheibe die Gründe für ihre Rückkehrbereitschaft darzulegen.

Das Thema Rückkehrbereitschaft hat mir im Vorfeld auch einiges an Magenschmerzen bereitet. Gedanken wie "Diskriminierung, etc.." sind mir durch den Kopf gegangen. Aber jetzt mal objektiv betrachtet, hat die Botschaft durchaus recht.

(Bitte das jetzt jetzt nicht falsch verstehen!)

Ein Grossteil der Thailänder kann sich keinen Urlaub ausserhalb der Landesgrenze leisten. Warum sollte eine ledige thailändische Frau in Deutschland Urlaub machen wollen? Warum sollte ein deutscher Mann dieser Frau den Flug und alle weiteren Unkosten bezahlen wollen?

NOCHMALS, ich will niemanden diskreditieren, etwas unterstellen NOCH persönlich angreifen. Ich versuche das Gnaze hier mal völlig Objektiv zu betrachten!

Jeder mag seine Gründe haben warum er jemanden aus Thailand einläd, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Dennoch hat die Botschaft stellvertretend für den deutschen Staat ein Interesse daran diese Gründe zu erfahren, um die Situation einschätzen zu können. Die dahinterliegenden Gründe sind verständlich, vermeidung von Missbrauch und den damit verbunden Kosten.

Wen würde der Sachverhalt, das jemand in ein Land aus touristischen Gründen einreisen möchte, in dem die betreffende Person sich nicht mal eine Woche Jugendherbergsaufendhalt leisten kann, nicht stutzig machen?
Zudem gibt es dann noch den Sponsor im Hintergrund mit unbekannten Motiven.
Die Botschaft hat auf Grund des Andrangs ca. 5 Min Zeit den jeweiligen Fall zu sondieren. Das es bei einer solchen Massenabfertigung schnell und oft zu Fehlenscheidungen kommt , dürfte sicherlich jedem einleuchten. Um diese aus der Welt zu schaffen, gibt es schliesslich den Weg der Remonstration (Hab ich das richtig geschrieben?).
Zudem, ein Touristen Schengenvisum mit einer Gültigkeit von 90 Tagen für eine Person, die im besten Falle 2 Wochen Urlaub hat? Wie gross ist die Chance das der Job nach den 90 Tagen nicht schon seit 80 Tagen mit einer anderen Person besetzt wurde? Wie gross ist die Chance das das nach der Rückkehr der betreffenden Person Ihr Bett nicht schon seit 80 Tagen von einem anderen Mitglied der näheren oder weiteren Verwandschaft okupiert wurde?

Fazit, wie warscheinlich ist es auf den ersten Blick das jemand aus Thailand für 90 Tage nach Deutschland kommt um Urlaub zu machen? Besonders wenn der Sponsor in keinem verwandschaftlichen Verhältnis zu Reisenden steht?

Ich überlasse es jedem selbst seine Schlüsse daraus zu ziehen. Zumindest wenn man es so betrachtet, erscheit das vorgehen der Botschaft in einem anderen Licht, oder?

Der Weg über das Ausländeramt zu gehen ist m.E. daher einfacher das dort die Hintergründe durchaus besser durchleuchtet werden können, insbesondere dadurch das dort kein solcher Zeitdruck wie bei der Botschaft besteht. Sofern das Ausländeramt bislang keine groben Missbrauchsfälle zu verwalten hatte, gibts dort den Vertrauensbonus. Nur sollte man den aus Rücksicht auf Andere nicht zu sehr ausnutzen.

Nix für ungut, dies ist meine persönliche Sichtweise.

Grüße vom See

--Stefan
 
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JohnBoy

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@amnesius

amnesius" schrieb:
@JohnBoy
"Geld macht zwar nicht glücklicher, dafür vieles möglich", wie ich diesen Spruch hasse, nur leider ist das die bittere Warheit. Leider.. :-(
Wie darf ich deinen Kommentar verstehen bzw. was willst Du mir damit sagen??

Gruß
JohnBoy
 
A

amnesius

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JohnBoy" schrieb:
@amnesius

amnesius" schrieb:
@JohnBoy
"Geld macht zwar nicht glücklicher, dafür vieles möglich", wie ich diesen Spruch hasse, nur leider ist das die bittere Warheit. Leider.. :-(
Wie darf ich deinen Kommentar verstehen bzw. was willst Du mir damit sagen??

Gruß
JohnBoy
Hallo JohnBoy, Du hast recht. Der Hintergrund meiner Aussage fehlt.

Ich selbst bin 2x wegen des Themas Geld gescheitert. Beim ersten mal bei einer Verpflichtungserklärung, die wegen zu geringer Einkünfte abgelehnt wurde.

Beim zweiten Mal wollte in mit einem Work-and-Travel nach Australien, das ist auch letztendlich am Geld gescheitert.

Das war beide Male doch recht frustrierend für mich. Besonders wenn's "nur" am Geld scheitert. Daher meine Aussage..

Wenn ich den Thread richtig gelesen habe, dann ist(war?) ja der Nachweis der Finanzierung eines Deiner Probleme, oder?

Nix für ungut, ich drücke Dir trotzdem die Daumen..
 
J

JT29

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Toskana Deutschlands
@Tramaico
"Hoffe, dass sich nun das Wort nach geschriebener Form tatsaechlich ein und fuer alle Male einpraegt."
Ich hoffe, dass Du das Wort (bze. die Institution) niemals gebrauchen musst :-)


@phips
"Ich habe dann noch versucht vernünftig mit dem Hern am Schalter 1 (Sonderfälle) zu reden, er fragte mich dann nur was ich hier überhaupt will und ob ich nicht lesen kann"

Reden funktioniert da nicht, sondern am Schalter 1 sollte man durch geeignete Papiere, die Bedenken ausräumen. Im Übrigen solltest Du den Antragsunterlagen immer eine Vollmacht beifügen oder spätestens am Schalter 1 vorlegen, denn Antragsteller ist die Dame.

"es wurden natürlich wieder ein Haufen dummer Fragen gestellt, aber diesmal hatte es ja meine Auländerbehörde zu entscheiden. "
Bei Erstanträgen wird es immer diese "dummen Fragen" geben, da auch hier die Rückkehrwilligkeit zu überprüfen gilt. Sicherlich entscheidet die AB, aber wenn die Botschaft Bedenken hegt, glaube ich kaum, dass die AB dies unberücksichtigt lässt.

"Ist doch sowiso viel besser so könnt Ihr mit Eurer lieben ein ganzes Jahr verbringen."
Na, zuerst gibt es mal ein Visum für 3 Monate und dann sind - zumindest bei unerer AB entspr. Nachweise vorzulegen. Erst dann gibt es die Verlängerung in Form der Aufenthaltsbewilligung für max 1 Jahr. Es sei noch anzumerken, dass man mit dem nationalen Visum nicht aus DE herauskommt (also Kurztrip in die Schengenstaaten) - dies geht wiederum mit dem Titel und dann ist die Schweiz auch mit drin.

@amnesius
Deine persönliche Sichtweise trifft m.E. genau den Punkt !
Das wollen aber viele nicht wahrhaben und sind verständlicherweise nur auf sich fixiert.
Drum sage ich immer, das der Antrag in sich schlüssig sein muss und die Fakerei absolut nichts bringt - es wird gelogen, dass sich die Balken biegen und musste jetzt wieder feststellen, das die Wahrheit doch der beste Weg ist. Einem Member habe ich den Rat gegen, sag wie es ist, evtl. musst Du in die Remonstration -> es hat wohl im 2.Anlauf geklappt, seine Mia telefonierte gestern mit Tae .....

Juergen
 
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JohnBoy

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@amnesius
amnesius" schrieb:
Ich selbst bin 2x wegen des Themas Geld gescheitert. Beim ersten mal bei einer Verpflichtungserklärung, die wegen zu geringer Einkünfte abgelehnt wurde.
....
...Das war beide Male doch recht frustrierend für mich. Besonders wenn´s "nur" am Geld scheitert. Daher meine Aussage..
Ja stimmt, ist wirklich frustrierend. Gerade weil es in meinem Fall nur an den momentanen Einkünften (nur ein paar Euro zuwenig Arbeitslosengeld) scheitert. Genügend Geld ist vorhanden nur das scheint niemanden zu interessieren.
Trotzdem Danke für deinen Kommentar.


@alle :hilfe:
Hat niemand entsprechende Erfahrungen bzw. Antworten zu meiner Frage mit der Beantragung des Schengen-Visas in Frankreich?
Hier nochmals meine Frage bzw. der Sachverhalt:
Wir überlegen jetzt ob ihre Tante aus Frankreich sie einladen kann. Stellt sich nur die Frage ob es genauso schwierig ist ein Visa von der franz.Botschaft zu bekommen und in wie weit es Schwierigkeiten geben kann wenn sie den Großteil ihres Aufenthaltes in den "Schengen-Staaten" in Deutschland verbringt??
Leider ist die Website der französichen Botschaft in Thailand nur in französisch und in thai und ich kann weder das eine noch das andere lesen/verstehen.

Hat vielleicht jemand entsprechende Erfahrungen mit einem französischem Visa??
Würde mich wirklich über eine Antwort freuen.

Lieben Gruß
JohnBoy
 
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